Lenkradverstellungshebel abgebrochen
Ja Moin,
schlechte Nachricht: die werte EBH hat sich vorhin mit ihrem Gewande beim Aussteigen im Lenkradverstellungshebel verfangen und das Ding abgebrochen.
Gute Nachricht: Das Lenkrad selbst ist noch dran und die EBH lebt noch... immerhin.
Frage: Wie aufwändig ist das Ersetzen des Hebels? Auch für einen engagierten Katastrophenschrauber zu schaffen oder wird das ein größerer Akt?
Greetz, TschoK
Beste Antwort im Thema
Hääää - hab ich was verpasst?? Versteht da einer die Bedeutung der Smileys in Threads und Beiträgen nicht??
Aber OK, das ist manchmal auch missverständlich, gebe ich zu. Also formuliere ich um:
Airbag und Gurtstraffer KANN ich (habe irgendwo noch das offizielle Zertifikat). Also wenn ich den Volvo in die Luft jage, dann zumindest mal geschult...😁😁
...besser??
Markus
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hier irrst du, denn die rechtliche Situation sieht folgendermaßen aus:Zitat:
Original geschrieben von gtimarkus
Airbag und Gurtstraffer darf ich (habe irgendwo noch das offizielle Zertifikat). Also wenn ich den Volvo in die Luft jage, dann zumindest mal geschult...😁😁Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich (...) Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne (...) für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
61 Antworten
War da nicht was mit 2 Schrauben, die die Lenksäule halten, die gelöst werden müssen? Irgendwo hab ich das mal gelesen, nur wo??
Zitat:
Original geschrieben von katzenvater
War da nicht was mit 2 Schrauben, die die Lenksäule halten, die gelöst werden müssen? Irgendwo hab ich das mal gelesen, nur wo??
Das Problem ist nicht, den Hebel mechanisch zu lösen - der ist nur draufgesteckt und arretiert. Das Problem ist, den Hebel abzuziehen, weil die Verkleidung im Weg ist (siehe Bild).
Greetz, TschoK
Ja - richtig. Das schreibt man im 'Watt-Iss':
Achtung! Die Lenksäule muß entfernt werden um die Bauteile der Lenkradverstellung zu ersetzen.
Muss ich mal weiter reinlesen ....
Zitat:
Original geschrieben von TERWI
Ja - richtig. Das schreibt man im 'Watt-Iss':
Achtung! Die Lenksäule muß entfernt werden um die Bauteile der Lenkradverstellung zu ersetzen.
Muss ich mal weiter reinlesen ....
Die LENKSÄULE muss entfernt werden um den LENKRADVERSTELLUNGSHEBEL zu ersetzen, der nicht mal irgendwo verschraubt sondern nur reinsteckt und arretiert wird? Du machst Witze???
TschoK
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Gaaanz einfach,macht doch nicht immer so einen Aufriss um eine Kleinigkeit:
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Gaaanz einfach,macht doch nicht immer so einen Aufriss um eine Kleinigkeit:
Jetzt fehlt nur noch die klitzekleine Info, wie man den Hebel gerade nach außen ziehen soll, wenn die Armaturenbrettverkleidung davor hängt.. (siehe Bilder ein paar Postings weiter oben). ich komme also um einen Ausbau des ganzen Kladderadatschs nicht herum und mit 3 Schrauben ist es nicht getan (das war wohl ne Anleitung für den 850er...)
Wie demontiert man denn das Teil (ist nicht die ganz unten, die mit einer Schraube gelöst wird, sondern das Teil, wo u.a. die Lichtschalter drin sitzen...)
Greetz, TschoK
Nee,die Anleitung ist vom V 70 I.
Ich würde behaupten,das nix vom Armaturenbrett abgebaut werden muss.
Einfach das Lenkrad komplett rausziehen,die obere und untere Schalte entfernen und gut is....
Martin
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Nee,die Anleitung ist vom V 70 I.
Ich würde behaupten,das nix vom Armaturenbrett abgebaut werden muss.Einfach das Lenkrad komplett rausziehen,die obere und untere Schalte entfernen und gut is....
Martin
No way - hatte alles ab, aber der Hebel steht zwischen Lenkrad und Armaturenbrettverkleidung :-(
Egal, kommt auf die Liste für den nächsten Schrauberhallenbesuch - damit sich das auch lohnt :-)
Greetz, TschoK
Lenkrad ganz zu dir ziehen? Das kann ja nicht nur hoch und runter sondern auch rein und raus (hierzu keine unanständigen Kommentare).
Zitat:
Original geschrieben von astra_schlumpf
Lenkrad ganz zu dir ziehen? Das kann ja nicht nur hoch und runter sondern auch rein und raus (hierzu keine unanständigen Kommentare).
Jop, war ganz draußen, der Hebel bewegt sich nicht mit dem Lenkrad nach vorne oder hinten.
Greetz, TschoK
Ich glaub das ist zwecklos, da muß sich Markus drum kümmern 🙂
Ein paar "Stichworte" zur Aktion:
-Airbag abbauen
-Lenksäule raus aus der Verzahnung (muss man sich irgendwie merken damit die Lenkung nicht verstellt wird)-->Schleifring kann reissen.
EDIT: Hier ist es ausführlich bebildert : LINK
Hmm. Verstehe das nicht. Ich habe definitiv keine Schraube lösen müssen.
Lenkrad ganz raus, den Metallring mit einem stabilen Schraubendeher lockerbiegen und mit sanfter Gewalt den Rest des Hebels rauswackeln.
War eng, ging aber - ganz ehrlich! Und das, obwohl ich meinen Elch erst 1 Woche hatte und keine Erfahrung mit dem Auto hatte.
Ich hoffe, es klappt noch irgendwie bei Dir.
Zitat:
Original geschrieben von scutyde
Ein paar "Stichworte" zur Aktion:
-Airbag abbauen
-Lenksäule raus aus der Verzahnung (muss man sich irgendwie merken damit die Lenkung nicht verstellt wird)-->Schleifring kann reissen.EDIT: Hier ist es ausführlich bebildert : LINK
Oh mann, wenn's wirklich nicht anders geht...
Airbag und Gurtstraffer darf ich (habe irgendwo noch das offizielle Zertifikat). Also wenn ich den Volvo in die Luft jage, dann zumindest mal geschult 😁😁
Markus
Zitat:
Original geschrieben von gtimarkus
Airbag und Gurtstraffer darf ich (habe irgendwo noch das offizielle Zertifikat). Also wenn ich den Volvo in die Luft jage, dann zumindest mal geschult...
Hier irrst du, denn die rechtliche Situation sieht folgendermaßen aus:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.