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Lenkradfell erlaubt?

Hallo,
es gibt ja diese Fellüberzüge fürs Lenkrad. Sind die eigentlich in D erlaubt oder verliert man seinen Versicherungsschutz, falls man einen Unfall hat?
Grüße
Axelino

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Das Lenkrad ist kein Teil das einzeln genehmigt ist und nicht verändert werden darf

hahahaha der war gut, gerade das Lenkrad wird streng betrachtet, verbaute Narben und Umfänge müssen definitv geeignet und zugelassen sein.

Fahr mal zum TÜ mit einem Schraubenschlüssel statt lenkrad, das dürfte man nach deiner Aussage ja wohl auch

Ansonsten ist nicht unbedingt erlaubt was nicht explizit verboten ist

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Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


schaltknäufe dürfen aber nicht beleuchtet sein z.B.

Sorry, das ist dann wirklich Blödsinn!

Zitat:

und die Hebel nicht willkürlich verkürzt werden

Hier hat der Schrittmacher aber nicht ganz Unrecht:

bei der Zulassung eines neuen Fahrzeugs / Getriebes einschl. Ganghebel wird die notwendige Kraft zum Gangwechsel ermittelt. Liegt sie unterhalb eines bestimmten Grenzwertes wird genehmigt.

Das willkürliche Kürzen des Schalthebels kann zur Überschreitung der max. Kraft führen und führt zum Erlöschen der BE, jedoch stellt nicht jede Kürzung des Schalthebels automatisch ein Erlöschen der BE dar.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Stratos 340


... es ist zwar nicht verboten aber Autofahrer mit derartigen Geschmacksverirrungen verlieren automatisch ihren Versicherungsschutz.
Selten solch großen Blödsinn gelesen!
(laut deiner Rechtsauffassung fahren ja mehr ein großer Teil der Taxifahrer in D ohne Vers.-schutz durchs Land😁)
Der Versicherungsschutz erlischt bei nem Lenkradfell natürlich nicht automatisch! Es wird bei einem selbstverschuldeten Unfall natürlich geprüft werden ob das Lenkradfell unfallursächlich war. Wenn ja KANN es zu Problemen mit der Vers. führen muss aber nicht. Wenn nein gibt es kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Das gilt rückwirkend für 20 Jahre, d. h. Leistungen der Versicherung innerhalb dieser Zeit müssen zurückgezahlt werden.

Ja, ja, ja. Und wir haben in D noch nen Kaiser.
Auf welchem (stammtisch)wissen beruhen den deine Ausführungen?

Durch anbringen solcher Felle oder andere Lenkbezüge erlischt die ABG.

Falls kein Gutachten bei dem Bezug bei liegt.

Weil das in dem moment eine Bauliche Veränderung des Lenkrades ist. Oder hat jemand im Fahrzeugschein stehen, " Lenkrad mit Fellbezug "

Ich denke mal wohl eher nicht.

Also folglich, sollte ein Unfall passieren, und es wird nachgewiesen, dass es durch den Bezug des Lenkrades nicht passiert wäre, bezahlt die Versicherung zwar den Schaden des Unfallgegners, aber holt sich das Geld von Dir wieder.Nur wenn ein Gutachten dem Bezug beiligt, dass dem Tüv vorgestellt wird, und der Tüvler seinen Segen gibt, ist alles in Ordnung.

sicher. natürlich sind auch türkantenschoner verboten, weil sie die aerodynamischen eigenschaften verändern (können), zierleisten sowieso.
und auch diese gruseligen schmutzfänger- erst zulässig nach einem 7000€ teuren EG-prüfverfahren.

den lack zu polieren nat. auch, weil dass die glanz- und vor allem luftreibungseigenschaften verändert > verbesserung der aerodynamik und damit einem spoiler gleichgestellt> ergo eintragungspflichtig.

die klopapierrolle auf der hutablage ist unbedenklichen, sofern gehalten von einem nach EG-norm S-PÜ-L 00 zertifiziertem halter.

habt ihr alle zuviel maibock inne?🙄

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


sicher. natürlich sind auch türkantenschoner verboten, weil sie die aerodynamischen eigenschaften verändern (können), zierleisten sowieso.
und auch diese gruseligen schmutzfänger- erst zulässig nach einem 7000€ teuren EG-prüfverfahren.

Die waren ja auch vom Werk Serienmässig angebaut.

Zu dem Rest von Dir schreib ich mal besser nchts, löl

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@fofinobby - was sagt die das wort ironie? 😕

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


@fofinobby - was sagt die das wort ironie? 😕

Deswegen ja auch das löl ( Grins )

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


die klopapierrolle auf der hutablage ist unbedenklichen, sofern gehalten von einem nach EG-norm S-PÜ-L 00 zertifiziertem halter.

LOL, der war gut 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von fofinobby


Durch anbringen solcher Felle oder andere Lenkbezüge erlischt die ABG.
...
Weil das in dem moment eine Bauliche Veränderung des Lenkrades ist.

Der erste Satz ist eben nicht so!

Und mit dem Anbringen eines Lenkradbezugs veränderst du das Lenkrad zu 0,00000%!

Oder veränderst du die Baulichkeit der Sitze durch das Aufziehen von Schonbezügen?!? (vorausgesetzt natürlich du beachtest die Airbags!)

Der Unterschied zwischen Lenkrad und Sitz besteht darin, daß letzterer keine Steuerungsfunktion am Fahrzeug ausübt. Daher kann man beides nicht miteinander vergleichen.

Lieber Drahkke kann man schon (schau mal in die StVZO), für beides Lenkrad (§35b) und Sitze (§35a) gibt es Vorschriften.

Wenn also (nach Meinung von fofinobby) ein Lenkradbezug die ABG zum Erlöschen bringt muss dies ja dann auch für Sitzbezüge gelten (oder haben die etwa eine TÜV-Abnahme?)!

Also ihr beiden Experten oder sollte ich Koniferen sagen:
lasst es mal sein hier zu schreiben und meldet euch zu Themen bei denen ihr (mehr) Ahnung habt.
Hier bin wohl mehr ich im Vorteil (rein beruflich betrachtet).

hugaar, der neulich Auto und Berufsbekleidung gewechselt hat

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Lieber Drahkke kann man schon (schau mal in die StVZO), für beides Lenkrad (§35b) und Sitze (§35a) gibt es Vorschriften.

Wenn also (nach Meinung von fofinobby) ein Lenkradbezug die ABG zum Erlöschen bringt muss dies ja dann auch für Sitzbezüge gelten (oder haben die etwa eine TÜV-Abnahme?)!

Also ihr beiden Experten oder sollte ich Koniferen sagen:
lasst es mal sein hier zu schreiben und meldet euch zu Themen bei denen ihr (mehr) Ahnung habt.
Hier bin wohl mehr ich im Vorteil (rein beruflich betrachtet).

hugaar, der neulich Auto und Berufsbekleidung gewechselt hat

Greifst Du mit den Sitzbezügen in den Strassenverkehr ein, Du Experte ?

Ne, da sitzt Du mit dem Arch drauf.

Wenn Du angeblich rein beruflich damit was zu tun hast, müsstest du wissen, das ein Bezug des Lenkrades eine Bauliche Veränderung ist.

Du Vollprofi.

Verleite hier niemand dazu , dass ein Bezug für ein Lenkrad ohne Tüv Gutachten in ordnung ist. Denn das könnte im ernstfall sehr teuer werden.Denn auch die Sitzbezüge haben ein Tüvgutachten dabei.Alleine schon wegen des Airbags.Erst denken, dann schreiben

Zitat:

Original geschrieben von fofinobby


Wenn Du angeblich rein beruflich damit was zu tun hast, müsstest du wissen, das ein Bezug des Lenkrades eine Bauliche Veränderung ist.
Du Vollprofi.

Ich habe das Wissen, dass es KEINE bauliche Veränderung darstellt! Du willst hier etwas beschreien was du nicht beweisen kannst!

Ich bon eventuell ein Vollprofi, dich würde ich als Voll

pfosten

beschreiben (wenn ich damit nicht Ärger mit den Mods bekommen würde!).

Zitat:

Verleite hier niemand dazu , dass ein Bezug für ein Lenkrad ohne Tüv Gutachten in ordnung ist. Denn das könnte im ernstfall sehr teuer werden.Denn auch die Sitzbezüge haben ein Tüvgutachten dabei.Alleine schon wegen des Airbags.Erst denken, dann schreiben

Zeig mir mal eins. In meinen jetzt 17 Jahren Berufserfahrung hab ich noch nie eins gesehen!

Bei der Gelegenheit kannst du dir bei ATU und wie sie nicht alles heißen mal ne Verpackung von Lenkradbezügen anschauen. Da müsste (wenn deine Annahme richtig wäre) der Hinweis stehen: "Nicht zu verwenden im Geltungsbereich der StVZO!". Dieser wäre aber (bei deiner Annahme) zwingend erforderlich, siehe dazu die vielen Produkte des Kirmestuning (LED-Leuchtmittel, Unterbodenbeleuchtung ...).

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