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Lenkerendspiegel eintragen lassen ?

Kawasaki Z 750
Themenstarteram 8. November 2020 um 9:31

Hey Leute,

 

Ich wurde auf den letzten Tag der Saison durch einen Polizisten mit einem Mängelschein beschenkt. Grund: Falsche Montage der Highsider Victory mit integrierten Blinker. Laut seiner Ausführung dürfen die nicht hängend montiert werden. Es gibt aber kein Gesetz dazu. Habe bei der DEKRA

angefragt und der Mitarbeiter war kein Fürsprecher einer solchem Montage. Ich fragte Ihn ob es Sinn macht trotz E-Zeichen die Teile einzutragen meinte dieser dass es kein Prüfer eintragen würde.

Wie sind eure Erfahrungen ?

 

Danke und viele Grüße

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9 Antworten

Bevor ich das lange ausführe, les' das hier:

https://www.motorradonline.de/.../

Spiegel benötigen kein E-Prüfzeichen und schon gar keine Eintragung. Sie müssen die entsprechenden Anforderungen hinsichtlich der Fläche, des Blickwinkels und der Überschaubarkeit des nachfolgenden Geschehens sicherstellen.

Sind lichttechnische Einrichtungen integriert, müssen diese (e-) geprüft sein.

Nach unten montierte Spiegel sind im Grunde völliger Schwachsinn. Frage mich immer wieder, was der Quatsch soll.

Aber wenn sie die Anforderungen erfüllen, ist das legal. Das wird der Herr Wachtmeister ja entsprechend begründet haben, weshalb er das beanstandet.

Themenstarteram 8. November 2020 um 12:53

Begründung war die EG Richtlinie wo nur das mit dem Blickwinkel drin stand. Und wie beschrieben sind es die Highsider mit integrierten Blinker. Laut Anbauanleitung dürfen die nur nach unten montiert werden. Ich sehe persönlich mehr nach hinten, als bei den Standardspiegeln denn da schau ich nur auf die Schultern.

Danke für deine Ausführung.

Vielleicht sonst mal beim Hersteller nachfragen?

Zumindest wenn ich nach den Highsider schaue, sind es nach unten hängende. Die haben das mit dem Blinker bestimmt irgendwo mal abgenommen.

Zitat:

@Froschsiggi schrieb am 8. November 2020 um 13:53:10 Uhr:

Begründung war die EG Richtlinie wo nur das mit dem Blickwinkel drin stand.

Ich weis ja nicht wie streitlustig Du bist , aber ich würde die Mängelkarte nicht akzeptieren.

Der Polizist beruft sich auf denn 55 Grad Blickwinkel. Nimm mal ein Geodreieck und ein Lineal und klebe dieses bei 55 Grad aus der Waagerechten dran. Ich hab´s gerade mal gemacht und kucke , aufrecht vorm PC sitzend auf den Fußboden. Ich glaube , wenn ich das gleiche auf dem Mopped sitzend machen würde , der Seitenständer wäre nicht sehr weit von meinem Blickfeld entfernt.

Ich habe an meiner Z900 auch die Highsider ( ohne Blinker) nach unten. Aber es brauchte nur eine kurzen Eingewöhnungsphase und die Sicht nach hinten war/ist die gleiche , wenn nicht sogar besser als mit "normalen" Spiegeln. Was ich aber dazu sagen muss ist , das ich einen breiteren Lenker verbaut habe. Beim Originalen konnte ich drehen und machen habe aber immer nur meine Handgelenke gesehen.

Ich hab mal ne Duc M900 gekauft, die hatte Rizoma - Spiegel, auch nach unten montiert. Ich gehe mal davon aus, dass das für einen bestimmten Typ Motorrad optisch so sein muss. Ich persönlich fand das eher putzig und habe die als erstes ummontiert. Das ist wohl Geschmacks- und Gewohnheitssache. Jeder, wie er will.

Es ist auf jeden Fall nicht verboten, wenn man genug darin sieht und das scheint bei diesen Teilen, die Louis und Polo en masse verkaufen, der Fall zu sein. Auch auf den Bildern dieser Händler sind diese Spiegel immer nach unten montiert zu sehen.

Die Frage war ja, ob man sowas "eintragen" lassen kann. Wenn Leute von "Eintragung" reden, ist meist eine Änderungsabnahme nach § 19III StVZO gemeint. Hier bestätigt der aaS den ordnungsgemäßen Anbau und sicheren Betrieb eines bauartgenehmigungspflichtigen oder sicherheitsrelevanten Fahrzeugteils.

Das entfällt, wenn dieses Bauteil eine ABE oder ein E-Prüfzeichen hat, das die Konformität mit den EU-Vorschriften bescheinigt. Was ich bei Umbauten gerne mache, damit ich nicht einen Stapel ABE's mitführen muss, ich mache eine 21er Abnahme, GzEdBE. Das lohnt sich aber nur, wenn zahlreiche Änderungen zusammen kommen.

In diesem Zusammenhang ist es absolut denkbar, dass der Prüfer die nach unten montierten Spiegel in das Gutachten einträgt und dies dann in die ZB1 übernommen wird. Meiner macht sowas (TÜV Süd)

Diese Spiegel müssen der RL 97/24 EG entsprechen. Da muss ein Kreis von 78mm Durchmesser reinpassen und was weiß ich was noch alles. Die von den großen Händlern vertriebenen Spiegel erfüllen diese Norm.

In der Tat ist dieser Blickwinkel von 55 Grad ebenfalls in der RiLi geregelt.

Mir geht es da ähnlich wie tualek, das ist für mich kaum glaubhaft, dass man mit solchen nach unten montierten Spiegeln mehr als 55 Grad nach unten blicken muss

Wenn man sich verschiedene Motorrad-Silhouetten anschaut - die Mühe habe ich mir gerade mal gemacht - ist das schwer vorstellbar, dass das mehr als 45 Grad von einer waagrechten Linie in Augenhöhe sind.

Sinn und Zweck der Vorschrift ist im Übrigen, dass man das nachfolgende Geschehen wahrnehmen kann, ohne den Kopf so senken zu müssen, das man das Geschehen vor sich nicht mehr wahrnimmt. Das wäre etwa wie nebenher aufs Handy schauen.

Unabhängig von 27/94EG gilt noch §56 Abs 1 StVZO. Wenn das alles gegeben ist, halte ich die Maßnahme für einigermaßen willkürlich. Wer das mit dieser Begründung beanstandet, muss das nachmessen und aufs Grad genau benennen, sonst wird das bei einer Überprüfung der Maßnahme zum Flop.

Der Winkel ändert sich ja bereits mit jeder Veränderung der Sitzposition, also ob aufrecht oder gebückt, mehr vor oder zurück.

Ob man jetzt als Motorradfahrer, Sheriff oder Prüfer (HU) dieser Montageweise ablehnend gegenüber steht, ist vollkommen unerheblich. Wenn ich was beanstande, muss ich das mit Fakten belegen können. Sonst blamiert man sich nur.

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Lenkerendenspiegel machen für die Sicht nach hinten nur Sinn wenn sie nach unten montiert sind.

Nach oben sieht man la nur seine Handgelenke,

Allerdings sollte der Lenker breit genug sein. Man muss zwar den Kopf mehr bewegen , aber bei sauber eingestellten Spiegeln die auch groß genug sind ist die Sicht um Welten besser als mit den Standartspiegeln oben am Lenker oder gar an der Verkleidung dran.

Mch das mit den Spegeln schon jahre so und weder bei Zahlreichen TÜV Terminen noch bei Kontrollen wurde was dazu gesagt.

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Die Sicht ist nicht unbedingt besser. Wie schon geschrieben, kommt es auf den Kerl auf der Maschine an.

Und auch die an der Verkleidung lassen sich mit entsprechenden Abständen nach außen verlegen und siehe da, kann man plötzlich mehr sehen, als die Schultern und ist deutlich sicherer, als die Lenkerenden spiegel, wo man deutlich länger braucht um was zu sehen, weil man erst wirklich hinschauen muss. Kopf Bewegen etc.

Auch ist die Aussage, dass die Lenkerendenspiegel nach oben nur die Handgelenke sieht, falsch. Ja, wenn man sie natürlich nicht einstellt, aber das zählt bei jeder Variante.

Die sind zumindest, was die Wegsehzeit für den Vorderverkehr, schonmal deutlich besser, als die nach unten. Aber immer noch nicht so gut, wie die an der Verkleidung in Sichtposition.

Zitat:

@GTI-Achim schrieb am 8. November 2020 um 19:10:05 Uhr:

Lenkerendenspiegel machen für die Sicht nach hinten nur Sinn wenn sie nach unten montiert sind.

Nach oben sieht man la nur seine Handgelenke

Wie erwähnt, ist das meine persönliche Meinung gewesen, aber ich habe mit Fightern auch nicht das Geringste am Hut, meine Motorräder haben bis auf die K1100LT, Stollenreifen.

Ich wollte eigentlich auch keine Debatte um das Für und Wider von Lenkerendspiegeln und deren Montage anzetteln, das ist Geschmackssache, sondern nochmal auf die Frage des TE zurückkommen: eine sogenannte "Eintragung" in Fachkreisen "Änderungsabnahme" genannt.

Ich habe beispielsweise eine Honda NX650 Dominator Enduro in einen scrambler umgewandelt. Dazu waren einige Änderungen - unter anderem auch am Rahmen - erforderlich, was im Anschluß ein Gutachten zur Erlangung der BE (21 StVZO) erforderlich macht.

Ich habe einen guten Draht zum TÜV Süd und habe -um Diskussionen mit der Rennleitung, der ich selbst 40 Jahre lang angehörte, und weil ich weiß, dass die gerne ein besonderes Auge auf Umbauten hat- jede noch so kleine Änderung vorher aufgelistet und mit den anderen Papieren, ABE's etc vor der Abnahme beim LI eingereicht.

Das wurde dann alles in das Gutachten übernommen und bei der Zulassung in die ZB1 übernommen ("eingetragen")

Hätte ich da (so abwegig ist der Gedanke gar nicht, denn die Orig. Spiegel sind eigentlich nicht schön zu dem Umbau) Lenkerendspiegel upside down verbaut, würde da drinstehen "m. Lenkerendsp. mont. n.unten"

Das könnte einen hochmotovierten Polizisten nicht zwingend davon abhalten, den Blickwinkel zu messen. Aber ohne den zu gemessen zu haben, einen Mängelbericht auszustellen, könnte ihm Ärger bereiten.

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Themenstarteram 3. März 2021 um 20:24

Hey, nachdem am Montag meine Saison gestartet ist musste ich mich noch um meinen Mängelschein kümmern.

Ich hatte direkt einen Termin in der Werkstatt meines Vertrauens, welche sich dem Thema angenommen haben.

Ergebnis: Der Sachverständige erstellte mir ein Gutachten, welches bescheinigt, dass der Anbau meiner Rückspiegel den geltenden Bau- 6nd Betriebsvorschriften entspricht. Dem zu Folge hat er mir auch den Mängelschein nicht quittiert. Dies erfolgte in Rücksprache mit seinem Chef und dem Polizeihauptkommisar welcher den Mängelschein ausgestellt hatte. Kurz um: ich kann meine Spiegel behalten

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