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Kraftfahrer Lenk und Ruhezeiten

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 18:43

Hallo

bin schon länger hier im forum und habe immer gute ratschläge hier bekommen. aber noch nicht zum thema lenk und ruhezeiten als kraft fahrer. ich fahre seit 1 jahr über einen unternehmer(der fährt auch nur für die kette) für eine drogerie kette. mittlerweile ist das so das die immer jeden tag 12- 14 stunden am tag planen. nahverkehr. man hat manchmal 2-3 touren am tag. heute z.b hab ich 1.20 uhr geladen hatte vorher genau 9 stunden ruhezeit nach dem tour ende. ich musste nach hause fahren einkaufen und alles was da zu gehört. dann gegen 21 uhr ins bett augen fallen nicht zu 23 uhr eingeschlafen, 1 uhr aufgestanden.

und das passiert öfter. das ist mittlerweile so das ich immer fast einpenne beim fahren. weil die so scheisse planen. was kann man da gegen tun? mein chef fährt halt nur für die drogerie kette.

es ist selten das man 11 - 12 stunden ruhezeit hat.

ist das legal? die sagen immer das geht nicht anders , das volumen muss raus. viele die bei einer der speditionen anfangen gehen wieder. die die was sagen sieht man auch nicht mehr wieder. die meisten sagen das die noch nie so ne scheisse erlebt haben.

kann man irgend wie gegen die touren planung vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Eigentlich ist es verwunderlich, daß diese Vorgehensweise eher die Ausnahme als die Regel darstellt. Mit diesem kleinen Mehraufwand sichert sich der Fahrer schließlich selbst ab.

Wie drückte es mal ein anderer Bekannter aus der ebenfalls LKW fährt, "der IQ der Fahrer entwickelt sich paralell zum Einkommen". Und da das Einkommen der Fahrer tendenziell sinkt...

 

Der Erste hat sich schon vor Jahren wieder einen Job in der Industrie besorgt so lange er dafür nicht zu alt ist und keine Alternative mehr hat. So sehr ihm die Fahrerei auch gefallen hat hatte er die Schnauze voll und wollte einfach wieder mal ein geregeltes Leben mit planbarem Feierabend und anständigem Lohn.

 

Der Zweite hat sich Richtung Werksverkehr verzogen,geregelte Arbeitszeiten und bezahlte Überstunden und nicht wie zuvor irgendwann zwischen 18 und 21 Uhr Feierabend bei relativ mässigem Lohn.

 

Aber so lange sich die Fahrer ausbeuten lassen wird sich nicht viel ändern. Die die noch berufliche Alternativen haben verschwinden aus dem LKW-Verkehr und die freiwerdenden Arbeitsplätze werden durch Leute ersetzt die ausser dem Fahren kaum berufliche Alternativen haben und deswegen erpressbar sind.

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Zitat:

Original geschrieben von capmusicone

was kann man da gegen tun?

Den Job wechseln.

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von capmusicone

was kann man da gegen tun?

Den Job wechseln.

erst mal was finden ;-))

am 17. Juni 2011 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von capmusicone

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Den Job wechseln.

erst mal was finden ;-))

Zur Zeit ist das ja wohl kein Problem. Gute Fahrer werden überall mit Handkuss genommen.

Zitat:

Original geschrieben von capmusicone

viele die bei einer der speditionen anfangen gehen wieder.

Das ist nicht verwunderlich. Selbst Sklaven wurden früher besser behandelt.

Diese Schinderei hält doch niemand über längere Zeit aus, ohne Schaden zu nehmen.

am 17. Juni 2011 um 19:30

Hallo,

Lenkzeit ist Arbeitszeit.

9 h täglich und 2 mal pro Woche 10 h.

Max. Arbeitszeit 10 h.( § 2 Arbeitszeitgesetz )

Pro Woche max. 56 h Lenkzeit.

Im 2 Wochenmodus max. 90 h.

Tagesruhezeit mind. 11 h

Verkürzung auf 2 mal 9 h ( ohne Ausgleich ).

Splitting möglich , aber erst 3h und 9 h.

= 12 h

Wie sieht also so ein Tag aus ?

Beispiel :

Bereitschaftszeiten sind gesetzlich nicht definiert, ergeben sich aber aus der Tageslenkzeit, den Ruhepausen und der Tagesruhezeit.

Tageslenkzeit = 9 h + 45 min. Pause = 9 h 45 min.

9 h 45 min. + Tagesruhezeit von 11 h = 20 h 45 min.

Rest Bereitschaftszeit = 3 h 25 min.

Beispiel 2 :

Tageslenkzeit 8 h + 45 min. Pause + verkürzte Tagesruhezeit 9 h =

17 h 45 min.

Mögliche Bereitschaftszeit = 6 h 25 min. = 24 h

Bereitschaftszeiten sind zwar gesetzlich in der Länge nicht definiert, solange sie den 24 h Modus nicht überschreiten, aber grundsätzlich festgelegt.

Bereitschaftszeiten sind :

Der Fahrer muss sich bereithalten, um seine Tätigkeit aufzunehmen, wobei ihm die Wartezeit im Voraus bekannt ist,z.B.:

Beifahrer

Begleitung der Fahrzeuge während der Beförderung auf der Fähre oder im Zug

Wartezeiten an den Grenzen

Wartezeiten infolge von Fahrverboten

Warten auf das Be- und Entladen

Bereitschaftszeiten nur bei Fahrzeugen größer 3,5 to möglich .

Sind dem Fahrer Wartezeiten im Voraus nicht bekannt, handelt es sich nicht um Bereitschaftszeiten.

In deinem Fall ist es ziemlich klar.

Dein Chef ist ein Ausbeuter, hat entweder überhaupt keine Ahnung von der Materie ( Sach und Fachkundeprüfung ? ) oder begeht vorsätzlich Straftaten.

Gruß Herbie

 

Ein Tipp an die Gewerbeaufsicht könnte hier etwas bringen.

am 17. Juni 2011 um 21:01

Wirklich schlimm, wie manche Fahre als Sklave gehalten werden. Ich kenne da auch genügend Beispiele!

 

Solange es keine Solidarität unter den Fahrern gibt und keine Gewerkschaft oder sonstige wirkliche Interessenvertretung wird sich daran leider auch nichts ändern!

Am Besten kündigst du! Du machst dich ja auf die Dauer kaputt! Und wenn was passiert, bist du noch der blöde! Und du musst ja nichtmal am Unfall schuld sein! Dir fährt ein Autofahrer rein und verletzt sich schwer und die sehen deine Ruhezeiten...oh wei! Dann kannst du dir den Strick geben!

Am besten holst du dir auch ne neue Fahrerkarte bevor du woanders anfängst!

Dann kannst du wenigstens das Risiko etwas minimieren!

Die Daten bleiben ja trotzdem im Massenspeicher des jeweiligen LKWs deiner jetztigen Firma gespeichert!

am 17. Juni 2011 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Wirklich schlimm, wie manche Fahre als Sklave gehalten werden. Ich kenne da auch genügend Beispiele!

Betriebe, wo die Fahrer eine zweite Fahrerkarte eines Kollegen in die Hand gedrückt bekommen!

Oder scheinselbstständige, die sich eine zweite Fahrerkarte haben.

Und die sind auch noch stolz darauf :confused:

Solange es keine Solidarität unter den Fahrern gibt und keine Gewerkschaft oder sonstige wirkliche Interessenvertretung wird sich daran leider auch nichts ändern!

Am Besten kündigst du! Du machst dich ja auf die Dauer kaputt! Und wenn was passiert, bist du noch der blöde! Und du musst ja nichtmal am Unfall schuld sein! Dir fährt ein Autofahrer rein und verletzt sich schwer und die sehen deine Ruhezeiten...oh wei! Dann kannst du dir den Strick geben!

Am besten holst du dir auch ne neue Fahrerkarte bevor du woanders anfängst!

Dann kannst du wenigstens das Risiko etwas minimieren!

Die Daten bleiben ja trotzdem im Massenspeicher des jeweiligen LKWs deiner jetztigen Firma gespeichert!

Zitat:

Original geschrieben von capmusicone

Hdie sagen immer das geht nicht anders , das volumen muss raus.

Natürlich geht das anders. Mit einer angemessenen Anzahl von LKWs und Fahrern.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von capmusicone

Hdie sagen immer das geht nicht anders , das volumen muss raus.

Natürlich geht das anders. Mit einer angemessenen Anzahl von LKWs und Fahrern.

Was wiederum die Gewinnspanne schmälert.

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Was wiederum die Gewinnspanne schmälert.

Der Profitgedanke hat sich der Verkehrssicherheit unterzuordnen.

So sollte es eigentlich sein, ja.

am 18. Juni 2011 um 7:34

Ich kann Dir nur bedingt helfen, aber:

Such Dir einen neuen Job. Sobald Du eine Stelle hast würde ich auch mal zu einer Organisation oder zum Amt gehen und das melden. Soviel mir bekannt ist, zahlt man in Deutschland auch Strafe weil man unrechtmässig zu mehr Einnahmen gekommen ist. Somit könnte dann Dein Chef vielleicht auch gerade Pleite anmelden. Ist zwar nicht fair gegenüber den anderen Fahrern aber irgendwo, irgendwann muss man mal mit der Ausrodung/Ausrottung beginnen. Mit jedem Fuhrparkhalter der weniger da ist, geht es allen anderen besser. Diejenigen welche sich an das Gesetz halten sind ja eigentlich im Grunde genommen blöd.....

 

Such Dir einen neuen Job und dann würde ich den alten Arbeitgeber gröber an die Wand hauen. So ein Amt kann sicherlich auch bei anderen Fahrern die Karten einziehen und auslesen. Der Massenspeicher im Fahrzeug gibt sicherlich auch genügend Auskunft. Vielleicht kann ein Amt eine Art Verfügung erlassen, wo an einem Tag an allen oder einigen Fahrzeugen die Speicher ausglesen werden. Dann kommt es schon noch dicke für den Chef. Du kannst dann ja nachher noch kommen und sagen: Ich habe gehört wir hätten zuviel arbeiten müssen, ich hätte noch gerne Geld für meine geleistete Überzeit. Vielleicht springt dann ja hier noch was raus, dazu würde Dir dann der ausgelesene Speicher wieder helfen. Mittels einer Rechtschutzversicherung könnte es sogar noch kostenlos gehen. Die Rechtschutzversicherung bekommt die Daten zur Beurteilung, wenn das so stimmt was Du schreibst dann würden die das sicherlich übernehmen.

 

Wenn niemand was sagt und sich niemand wehrt ist immer alles in Ordnung.

am 18. Juni 2011 um 8:19

Ich denke - Eure Zitate oder Denkanstöße - wie neuen Job suchen - helfen dem Themenstarter nicht wirklich weiter.

Folgender Idee habe ich selbst mal praktiziert:

Dienst nach Vorschrift

1. Sofort beim Einstieg ins Auto die Karte einstecken - nicht erst beim Verlassen des Hofes.

2. An die Rampe fahren - Karten auf Arbeitszeit stellen - nicht auf Pause.

3. Bei jeder Entladung - Karte auf Arbeitszeit stellen - nicht auf Pause.

4. Lenkzeitunterbrechungen gem. der gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Bei dieser Version wird es mit der 3. Tour schon schwer.

Rein theoretisch könntest Du sogar jeden Tag mit einem Nachtrag beginnen, denn der LKW steht ja nicht am Hauptsitz

Deines Arbeitgebers - sondern beim Kunden Deines Arbeitgebers.

Also müsstest / könntest Du die Fahrt nach Hause und die Anfahrt von zu Hause als Arbeitszeit nachtragen.

... über diesen Punkt streiten die Gelehrten jedoch immer noch nachhaltig.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhof ist regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG jede dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer entweder arbeitstäglich oder wenigstens nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht.

Ob ein Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte innehat, richtet sich nicht danach, welche Tätigkeit er an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder welches konkrete Gewicht dieser Tätigkeit zukommt. Wo der Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit liegt, bestimmt sich nicht nach zeitlichen oder qualitativen Merkmalen einer wie auch immer gearteten Arbeitsleistung. Entscheidend ist, ob ein Arbeitnehmer den Betriebssitz des Arbeitgebers oder sonstige ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtungen, denen er zugeordnet ist, nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht.

imho ist aber der Standort des LKW weder der Haupt- noch ein Betriebssitz Deines Arbeitgebers - folglich musst Du die Anfahrt und die Abfahrt als Arbeitszeit ausweisen.

Spätesten am Freitag mittag hättest Du die wöchentliche maximale Arbeitszeit erreicht.

Hierüber ist der Disponent zu informieren, dass der Rückweg von der 2. Tour nicht mehr zu schaffen

ist - der LKW müsste ggf. stehen gelassen werden.

Alle Ratschläge des Disponenten - beim Laden oder Entladen auf Pause zu stellen-

mit der Frage kontern - ob Du diese Anweisung bitte schriftlich haben könntest.

Bleibt die Frage - in wie weit Dein Chef dann hinter Dir steht,

oder ob eine Kündigung ansteht, denn Du widersetzt Dich ja indirekt seinem Kunden.

Fakt ist,

die Kündigung - ohne vorherige Abmahnung wird schwer

die Kündigung - weil Du Dich an die gesetzlichen Vorgaben hälst - geht schon mal garnicht.

Allerdings wirst Du Dich den Repressalien der Disponenten nicht erwehren können.

 

 

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