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Lenk / Ruhezeiten Aufteilung.

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 14:43

Hallo an alle Profis hier.

hab ein kleiines Problem bezüglich der Lenk und Ruhezeitenaufteilung.

Ich muss einen Umzug machen mit einem Miet LKW (7,5 to.) mit digitalem Tacho (sprich es wird eine Fahrerkarte für mich erstellt)

Ich hab reine Lenkzeit auf die Entfernung ( 920km) sagen wir 12h

da ich normalerweise kein Güterverkehr fahre, also sonst KEINE Lenkzeiten bei mir auflaufen, kann ich doch den ersten Tag gleich mit

4,5h fahren , 45min. Pause, 4,5h fahren beginnen. Also hab ich noch EINE stunde Rest drauf. Die daraufhin folgende Tagesruhezeit würde ich aufteilen in 2 Teile, erstens 3h dann könnte ich ja den Rest Fahrzeit machen, der mir noch fehlt (da ich in 10h nur ca. 800km weit komm , und keine 920... hihi..) und dann würde ich das Fahrzeug für 9h abstellen. (Fahrerkarte bleibt ja drin...)

Für die Rückfahrt würde ich das ähnlich machen.

Ist das so rechtlich in Ordnung, oder hab ich da einen Denkfehler drin ?

wär gut, wenn mir jemand (..der sich auskennt) da einen Tipp geben könnte.

Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2011 um 15:04

Genau so ist es. Und, ja, mein Fehler: Ich war irgendwie auf dem Dampfer, dass der Tachograph ohne Karte gar nicht aufzeichnet, ist aber Unfug. Allerdings: Wer will denn nachweisen, dass vor der Pause tatsächlich auch du gefahren bist? ;) Und regelmäßige Pausen sollten bei längeren Strecken ja sowieso selbstverständlich sein.

 

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15 Antworten
am 15. Juli 2011 um 15:02

Fährst du privat oder gewerblich?

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 15:28

ich fahr privat, aber so wie ich das versteh hat z.B. sixt in ihren Bedingungen das stehen.

www.sixt.de/mietservice/umzugsservice/gesetzliche-bestimmungen

sollte es wahr sein, dass ich als "Miet"-Fahrer KEINE Aufzeichnungen führen muss (sprich: OHNE Fahrerkarte) und auch keine Lenk- bzw. Ruhezeiten einhalten muss ???

Das klingt nicht sonderlich logisch ...

Zitat:

www.sixt.de/mietservice/umzugsservice/gesetzliche-bestimmungen dort steht

Die Aufzeichnungspflicht besteht grundsätzlich bei Nutzung für alle Fahrzeuge über 2,8t.

Ausnahme: Sofern Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t zur nicht-gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, besteht keine Aufzeichnungspflicht bzw. Pflicht zur Nutzung einer sogenannten Fahrerkarte.

steht doch da... oder mietest du nen 40 Tonner???

DTCO auf "out of scope" stellen und gut ist...

am 15. Juli 2011 um 16:45

Zack, Thema erledigt. An den Gebrauch von Tachograph oder Fahrerkarte bist du nicht gebunden. Ich weiss nicht, ob dich das auch von Lenk- und Ruhezeiten entbindet, aber andererseits: Wie wollte man es dir im Zweifelsfall nachweisen?

Fahr vernünftig und mach Pause, wenn du müde wirst. Und 800 Kilometer in 10 Stunden ist optimistisch.

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 20:17

Danke SCHRAUBER UND SELF

Folgende Unklarheit is bei mir noch:

wenn ich das Gerät auf Fahrt ohne Fahrerkarte stell, dann maccht es doch trotzdem die Aufzeichnung über Lenkzeiten und Ruhezeiten, denn ich kann doch NACH meiner Fahrt einen Ausdruck darüber anfertigen. ERGO ist es doch das gleiche ... kann doch dann nachgeprüft werden.

Und SIXT schreibt z.B. in seinen Bedingungen:

Lenk- und Ruhezeiten.

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für alle Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht. Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften gemäß Fahrpersonalverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung die gesetzliche Grundlage bilden.

1.Fahrtunterbrechung: mindestens 45 min nach 4,5 Std. Lenkzeit. Aufteilung in ein Abschnitt von 15 min., gefolgt von einem Abschnitt von 30 min zulässig.

2.Tägliche Lenkzeit: maximal 9 Std., Erhöhung auf 10 Std. zweimal pro Woche zulässig.

UND:

4.Tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 Std., dann 9 Std. zu nehmen. Reduzierte tägliche Ruhezeit ist dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein weiterer Ausgleich vorgeschrieben Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum.

UND:

Was rechtlich zu beachten ist, wenn Sie mit einem LKW fahren.

Herzlich Willkommen im Bereich Gesetzliche Bestimmungen bei Ihrer Sixt LKW Vermietung! Wir zeigen Ihnen LKW Fahrverbote auf, die auch bei Mietlkws gelten. Auch Lenk- und Ruhezeiten sind für Selbstfahrer unserer gemieteten Fahrzeuge interessant. Sicherheit und Gesundheit betreffen jeden und deshalb möchten wir die Tipps zu den LKW Bestimmungen veröffentlichen. Unsere zahlreichen Empfehlungen sind unter den Gesichtspunkten zusammengestellt, dass Sie mit Ihrem Umzugswagen sicher und vorschriftsmäßig zu Ihrem neuen Zuhause gelangen. Bitte lesen Sie diese Hinweise einmal aufmerksam durch, denn neben den vertraglichen Bestimmungen, die Sie in Ihrem Sixt Mietvertrag finden, gibt es beim LKW fahren auch einige gesetzliche Bestimmungen, die Sie beachten sollten. Zum Beispiel sieht es das Gesetz vor, dass für die Nutzung aller LKWs über 2,8 Tonnen eine Aufzeichnungspflicht besteht.

 

Den Bestimmungen entsprechend müssen Sie ein Fahrtenbuch führen, falls Ihr Fahrzeug nicht über einen LKW Tachograph verfügt. Auch die Lenk- und Ruhezeiten sind gesetzlichen Regelungen zum Fahrverbot unterworfen, die nach einer gewissen Fahrzeit entsprechende Ruhepausen vorschreiben. Darüber hinaus informiert Sixt Sie natürlich auch über grundlegende Bestimmungen wie die gesetzlich vorgegebenen Führerscheinklassen oder generelle Lastkraftwagen Fahrverbote.

 

also denk ich das Thema is noch nicht ganz vom Tisch, oder meine Herren ???

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 20:19

Zum Beispiel sieht es das Gesetz vor, dass für die Nutzung aller LKWs über 2,8 Tonnen eine Aufzeichnungspflicht besteht.

DAS macht mir Kopfweh ...

Zitat:

Original geschrieben von WAUZZ-i

Zum Beispiel sieht es das Gesetz vor, dass für die Nutzung aller LKWs über 2,8 Tonnen eine Aufzeichnungspflicht besteht.

DAS macht mir Kopfweh ...

Kann nur den Beitrag von Schrauber wiederholen!!!

"Ausnahme: Sofern Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t zur nicht-gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, besteht keine Aufzeichnungspflicht bzw. Pflicht zur Nutzung einer sogenannten Fahrerkarte. "

Quelle: http://www.sixt.de/mietservice/umzugsservice/gesetzliche-bestimmungen

Du leihst einen 7,49-Tonner. Und Du fährst rein privat. Oder verdienst Du etwas an der Fahrt?

Edit. Als Privatfahrer darfst Du 12 Stunden oder länger am Stück durchbrettern. Damit verstößst Du gegen keine Gesetze.

Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen die das benutzen eines EG Kontrollgerät unnötig machen...

z.B.

Fahrzeuge zum Milch sammeln

Zivilschutz

Fahrzeuge die auf Inseln mit einer Fläche kleiner als ?? eingesetz werden

.....

und Privatfahrten mit einem 7,5 Tonner

 

Diese Ausnahmen stehen alle in der FPersV

www.gesetze-im-internet.de/.../....html#BJNR188210005BJNG000500000?...

und sobald eine Ausnahme greift ist man ausgenommen...

edit:

Deine Ausnahme steht hier

VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 15. März 2006

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Artikel 3 Abs. h

Themenstarteram 16. Juli 2011 um 10:05

vielen Dank für die hilfreichen Kommentare und vor allem für die Links.

Da hat man dann wenigstens was schriftliches in der Hand.

was mich verwirrt hat war wohl, dass sixt als "Extra" ZUM ZUBUCHEN einen zusätzlichen Fahrer für € 5,50 / Tag in der Auswahlliste hat.

Da kommt man als Laie schon sehr schnell auf den Gedanken, dass man an die 9 Stunden Lenkzeit-Regelung gebunden ist.

geht ja "nur" um 2-3 stunden die ich drüber wär, aber laut Bussgeldkatalog wären das € 60.-- je angefangenen halbe Stunde , und da sind schnell 250.-- bis 300.-- zusammen ......

Danke nochmal für die Tipps und Hinweise.

Du mußt sehr wohl die L U R einhalten.

Dein Massenspeicher zeichnet das schon auf. Keine Sorge.

Du bist lediglich von der Fahrerkarte befreit in diesem Fall.

Out of scope und gut...

Aber nach 4,5h ist für 45min schluss. Klar kannst du deine Lenkzeit auf 10h erweitern, aber dann ist Ruhezeit angesagt.

am 16. Juli 2011 um 11:42

Das sehe ich aber anders.

Es gibt keine Sozialvorschriften für private Fahrten.

Er kann sehr wohl 6, 8 oder 10 Stunden durchbrettern (muß aber nicht sein)

Einzig relevant sind für ihn die Maßgaben der StVO -

und hier kann jemand schon nach 20 Minuten fahruntüchtigkeit attestiert werden,

wenn er zuvor 2 Nächte durchgemacht hat.

Sein einziger Nachteil ist, dass hier aufgezeichnet wird - und im Falle eines Falles

man ihm nachweisen kann, dass er 6 oder 8 Stunden ohne Pause durchgefahren ist.

Also müssen muss er nicht - tun sollte er es aber dennoch - dann kann ihm im Ernstfall

auch keiner gegens Schienbein treten.

Sixt drückt sich da etwas unglücklich aus was die dort bzgl. der LuR Zeiten schreiben betriefft die Privatnutzer eines 7,5t gar nicht Nun vermietet Sixt aber nun mal auch an Gewerbetreibende und einzig und alleine für diese ist der Hinweis auf die LuR Zeiten gedacht (Aussage eines Sixt Bezirksleiters)

am 16. Juli 2011 um 15:04

Genau so ist es. Und, ja, mein Fehler: Ich war irgendwie auf dem Dampfer, dass der Tachograph ohne Karte gar nicht aufzeichnet, ist aber Unfug. Allerdings: Wer will denn nachweisen, dass vor der Pause tatsächlich auch du gefahren bist? ;) Und regelmäßige Pausen sollten bei längeren Strecken ja sowieso selbstverständlich sein.

 

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Zitat:

Quelle: www.bag.bund.de/.../Fahrpersonalrecht_faq_node.html

Besonders hervorzuheben ist, dass bei nichtgewerblichen Güterbeförderungen für private Zwecke die Fahrpersonalvorschriften keine Anwendung finden. Hiervon unberührt besteht jedoch auch im privaten Bereich die Verpflichtung, in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder darüber nur mit einem Fahrtschreiber oder einem analogen oder digitalen EG-Kontrollgerät zu betreiben.

Wenn die Rennleitung dies so auf ihrer Homepage zum besten gibt wird das wohl auch stimmen.

Hier werden die FPersV komplett ausgenommen und nicht nur das verwenden einer Fahrerkarte...

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