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Leitkreuz erlaubt?

Themenstarteram 30. Januar 2014 um 6:48

Hätte mal gerne eure Meinung zu dem Leitkreuz, das ich, dem Bundeswehr-Originalzustand entsprechend, am Wagen angebaut habe.

Das Tarnlicht in der Mitte des Leitkreuzes ist funktionsfähig über den allg. Lichtschalter, der eine Extra-Sperre hat, so daß man es nicht aus Versehen einschalten kann.

Ist das zulässig?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Und mal wieder seitenweise theoretisches Blabla.

Toll, EU Recht. Landratsbehörde, super.

Aber wenn der kleine Dorfsherriff dich Nachts um elf im Regen anhält, und dir sagt "Na mein kleiner Soldat, dann gehn wir die letzten 15km aber jetzt zu Fuss nach Hause.", dann ist das nunmal so.

Da wird sich kein EU Rechtler für interessieren. Auch wenn der Fahrer 100 mal im EU Recht ist.

Ich würde einfach jedem empfehlen, sich bei der Truppe zu bewerben, wenn er gerne Krieg spielen möchte. Die haben da ein paar Spielplätze für echte Kerle. Wenn ihr dann zurück kommt, werdet ihr auch ein bisschen anders über Kriegsspielzeug denken.

Zur Not reisst man den Kram vor Ort ab.

Und ein ausgemusterter Wolf ist für dich Kriegsspielzeug? Da muss ich doch herzlich lachen. Und ja, ich habe gedient...

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Hallo,

Jetz fehlen noch Spaten auf den Kotflügeln und ein MG auf der Motorhaube.

Ein bisschen Spass muss sein.

Womit du Probleme bekommst ist die Leuchte darin auch wenn man sie erst

extra einschalten muss.

Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Ist das zulässig?

Nein, siehe § 53c StVZO.

Gruß Tecci

schau mal ins Wolfforum … je nach Prüfer wird das unterschiedlich gehandhabt. Vielleicht ist ja einer der Wolffahrer dort aus deiner Nähe und kann dir sagen, welcher TÜV keine Zicken macht.

Hi,

also was die StVo dazu sagt kann ich nicht sagen, aber ich kann folgendes sagen:

Bei gesundem Menschenverstand kann sich (auch eingeschaltet) niemand daran stören, das Ding gehört nicht umsonst zur Tarnbeleuchtung. Wenn nur das Standlicht des Hinterherfahrenden leuchtet wird er nicht bemerken daß das an ist (originales Glühobst vorausgesetzt).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Ist das zulässig?

Nein, siehe § 53c StVZO.

Gruß Tecci

Wo liest du da, dass ein Tarnkreuz nicht zulässig wäre?

Themenstarteram 30. Januar 2014 um 8:20

Na ja der Hinweis war schon gut. Ich lese daraus: Licht nein, Kreuz ja.

Genau das lese ich auch daraus: Du darfst ein Tarnkreuz installieren, nur die Beleuchtung dazu nicht.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Wo liest du da, dass ein Tarnkreuz nicht zulässig wäre?

"Fahrzeuge der Bundeswehr ... " und nicht "Ex-Bundeswehrfahrzeuge" ;)

Abgesehen davon dass ich als Zivi bis gerade gar nicht auf die Idee gekommen wäre dass das eine Beleuchtungseinrichtung sein soll :D

In § 53 c StVZO geht es aber nur um die Beleuchtung.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

In § 53 c StVZO geht es aber nur um die Beleuchtung.

Eben, sobald das "Tarnkreuz" eine Lampe hat ist es aber Beleuchtung - und dann nur an Bundeswehrfahrzeugen zulässig. ;)

Also einen Prüfer suchen der Zivildienst gemacht hat :p

Genau, weil sich ja jeder, der sich das montiert, nur das Kreuz dran macht und nicht die Beleuchtung. Ja nee, is klar...

Kann mir als nicht gedienten mal einer erklären, was ein Leitkreuz ist/macht?

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Genau, weil sich ja jeder, der sich das montiert, nur das Kreuz dran macht und nicht die Beleuchtung. Ja nee, is klar...

hm, dem TE geht es doch genau darum, was er montieren darf und was nicht … :confused:

Zudem habe ich weiter oben das Wolfforum verlinkt, da sind einige Fahrer, bei denen der TÜV nichts gesagt hat oder die es sogar eingetragen bekamen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Kann mir als nicht gedienten mal einer erklären, was ein Leitkreuz ist/macht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Tarnlicht

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