ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Leitkreuz erlaubt?

Leitkreuz erlaubt?

Themenstarteram 30. Januar 2014 um 6:48

Hätte mal gerne eure Meinung zu dem Leitkreuz, das ich, dem Bundeswehr-Originalzustand entsprechend, am Wagen angebaut habe.

Das Tarnlicht in der Mitte des Leitkreuzes ist funktionsfähig über den allg. Lichtschalter, der eine Extra-Sperre hat, so daß man es nicht aus Versehen einschalten kann.

Ist das zulässig?

Reifen-235-85r16-bfg-at-2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Und mal wieder seitenweise theoretisches Blabla.

Toll, EU Recht. Landratsbehörde, super.

Aber wenn der kleine Dorfsherriff dich Nachts um elf im Regen anhält, und dir sagt "Na mein kleiner Soldat, dann gehn wir die letzten 15km aber jetzt zu Fuss nach Hause.", dann ist das nunmal so.

Da wird sich kein EU Rechtler für interessieren. Auch wenn der Fahrer 100 mal im EU Recht ist.

Ich würde einfach jedem empfehlen, sich bei der Truppe zu bewerben, wenn er gerne Krieg spielen möchte. Die haben da ein paar Spielplätze für echte Kerle. Wenn ihr dann zurück kommt, werdet ihr auch ein bisschen anders über Kriegsspielzeug denken.

Zur Not reisst man den Kram vor Ort ab.

Und ein ausgemusterter Wolf ist für dich Kriegsspielzeug? Da muss ich doch herzlich lachen. Und ja, ich habe gedient...

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

für diese 'ausnahmegenehmigungen' ist weder tüv noch zulassungsstelle verantwortlich - sondern die oberste stelle im landratsamt!

Das ist mehr oder minder einfach nur Quatsch - falsch trifft es leider nicht richtig...

Wer genau genehmigen darf, steht in §70 StVZO.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

In München gibt es beispielsweise den Bewachungsdienst Ehrl, der fährt silberne Pkw mit Blaulichtattrappen

Ohne Innenleben scheint das genehmigungsfrei oder wenigstens genehmigungsfähig zu sein.

Sowas gibt es hier auch, die haben aber das Blaulicht auf einem Dachgepäckträger befestigt. Keine Lampe drin und kein Kabel dran -> Ladung. Nicht gerade zur Begeisterung der Behörden, die arbeiten gerade daran wie man das unterbinden kann. Da es keine montierte Beleuchtungseinrichtung ist und die auf einem handelsüblichen Dachgepäckträger mit ausreichender Ladungssicherung ... man muss offenbar nur die Lücken finden. :p

Wenn das öfter auftritt ist da aber eine Anpassung der Vorschriften zu erwarten, so ist das nicht im Sinne des Erfinders.

 

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Das ist mehr oder minder einfach nur Quatsch - falsch trifft es leider nicht richtig...

Wer genau genehmigen darf, steht in §70 StVZO.

ICH weiß das ;) Aber einige andere offensichtlich nicht...

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd

 

Das dürfte nicht erlaubt sein, weil lichttechnische Einrichtungen stets beriebsbereit sein müssen :-)

Nein, müssen sie nicht. Gibt hierzu eine EU-Verordnung.

Oh, wußte ich noch nicht, magst du mir mehr erzählen?

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd

Oh, wußte ich noch nicht, magst du mir mehr erzählen?

Gerne.

Die Aussage "was dran ist, muss funktionieren" ist eine rein deutsche Gesetzesauslegung, welche jedoch auf europäischer Ebene nicht standhält. Da EU-Recht über dem deutschen recht steht, ist die Aussage hinfällig. Leider hat sich dies noch nicht wirklich bis zu jedem TÜVler herumgesprochen.

 

Auszug ECE R48 Kapitel 5.22

Zitat:

Zitat:

"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Prüfzeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann.

"

Sprich, ich kann mir also grundsätzlich erstmal alles dranbasteln an Beleuchtung und brauch es nicht ans Stromnetz anschließen.

am 30. Januar 2014 um 16:43

Und mal wieder seitenweise theoretisches Blabla.

Toll, EU Recht. Landratsbehörde, super.

Aber wenn der kleine Dorfsherriff dich Nachts um elf im Regen anhält, und dir sagt "Na mein kleiner Soldat, dann gehn wir die letzten 15km aber jetzt zu Fuss nach Hause.", dann ist das nunmal so.

Da wird sich kein EU Rechtler für interessieren. Auch wenn der Fahrer 100 mal im EU Recht ist.

Ich würde einfach jedem empfehlen, sich bei der Truppe zu bewerben, wenn er gerne Krieg spielen möchte. Die haben da ein paar Spielplätze für echte Kerle. Wenn ihr dann zurück kommt, werdet ihr auch ein bisschen anders über Kriegsspielzeug denken.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Und mal wieder seitenweise theoretisches Blabla.

Toll, EU Recht. Landratsbehörde, super.

Aber wenn der kleine Dorfsherriff dich Nachts um elf im Regen anhält, und dir sagt "Na mein kleiner Soldat, dann gehn wir die letzten 15km aber jetzt zu Fuss nach Hause.", dann ist das nunmal so.

Da wird sich kein EU Rechtler für interessieren. Auch wenn der Fahrer 100 mal im EU Recht ist.

Ich würde einfach jedem empfehlen, sich bei der Truppe zu bewerben, wenn er gerne Krieg spielen möchte. Die haben da ein paar Spielplätze für echte Kerle. Wenn ihr dann zurück kommt, werdet ihr auch ein bisschen anders über Kriegsspielzeug denken.

Zur Not reisst man den Kram vor Ort ab.

Und ein ausgemusterter Wolf ist für dich Kriegsspielzeug? Da muss ich doch herzlich lachen. Und ja, ich habe gedient...

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Da EU-Recht über dem deutschen recht steht, ist die Aussage hinfällig

Das erklär mal einem Juristen, der wird sich totlachen. ;)

Da kommt es schon mal darauf an wovon wir reden, EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen. ECE ist nochmals eine ganz ander Baustelle und hat nichts mit der EU am Hut.

EU-Verordnungen gelten automatisch mit Inkrafttreten auch in D, stehen aber erstmal parallel zu deutschen Gesetzen, nicht darüber. EU-Richtlinien und ECE-Vorgaben sind in dem Sinne gar kein Recht sondern erst dann wenn sie die Länder qualitativ in nationales Recht umgesetzt haben. Deswegen steht in der StVZO nur noch ein Sammelsurium von Verweisen von wegen "Richtlinie XY ist anzuerkennen, Fahrzeug mus Richtlinie XY entsprechen usw.."

An anderen Stellen stehen die Rechtsvorschriften sogar gleichwertig parallel, z.B. bei der Beleuchtung. Die kann wahlweise vollständig der ECE, der EU-Richtlinie ODER der StVZO entsprechen.

Wenn die Tarnleuchte als Ausnahme in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist kann sich der Dorfscherrif von mir aus auf den Kopf stellen oder einen Handstand machen, dann ist das erst einmal so. Wenn die nicht eingeschaltet ist und der Rest funktioniert hat der keine Handhabe für ein Bußgeld oder die Stilllegung vor Ort. Das würde ihm mächtig Ärger bringen. Maximal kann er zur Überprüfung eine Mängelkarte ausstellen.

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 9:34

Das Leitkreuz incl. Tarnlicht funktioniert wieder wie im Auslieferungszustand, geschaltet über den Lichtschalter mit Sperrklinke gegen unbeabsichtigtes Einschalten. Letzte Woche war ich mit dem Auto beim KÜS, die kannten das wahrscheinlich garnicht, haben sich jedenfalls nicht dran gestört oder habens gar nicht gesehen. Die Jungs sind immer begeistert, wenn man mal mit einem etwas exotischeren Auto kommt. Ich laß es jetzt mal so. Im Zweifelsfall krieche ich schnell unters Auto, 2 Schrauben, 1 Stecker und weg isses.

Deine Antwort
Ähnliche Themen