Leistungs Steigerung T-Roc-R

VW

Hallo zusammen
bekomme im Juli neuen T Roc R Facelift Bj. 2025 will ihn chippen lassen ( Stage 1) nach einigen Aussagen
ist dies nicht möglich (Steuergerät kann nicht ausgelesen werden) kann da jemand etwas genaues zu sagen ?
Viele Grüße an Alle
HWW

28 Antworten

Moin,

hängt vom Steuergerät und Tuner ab. Stichwort EU-Vorgaben zum CyperResilianceAct

Wo kommst Du denn her? Ich habe bald einen Termin bei FTS in Bramsche bei Osnabrück mit meinem 2,0 TSI.

@i need nos

Deiner ist aber von 2019 (laut signatur), und eben auch kein R

Für den gen4 R gibt es wohl wirklich derzeit noch nicht vieles..

Dank SFD2 ist es momentan schwierig mit Fahrzeugen aus 2024/2025

Hier wurde auch schon geflucht:

https://www.youtube.com/watch?v=2aDMYHrqqwE 😅

Zitat:
@jotemha schrieb am 15. Mai 2025 um 12:25:10 Uhr:
@i need nos
Deiner ist aber von 2019 (laut signatur), und eben auch kein R
Für den gen4 R gibt es wohl wirklich derzeit noch nicht vieles..

Schon klar;) Ob es ein R ist oder nicht ist dabei aber egal. Auf´s Modelljahr kommt´s an. Habe auch nicht geschrieben, dass es da Parallelen gibt, wollte nur anbieten, dass man gerne zusammen zu FTS fahren könnte um das zu klären:)

Trotzdem ist es auch beim 2025er R möglich bzw. wird bald wieder möglich sein. Dank findiger Tuner und "schlecht" bezahlter VW Mitarbeiter in diesem Bereich wird ein Hacken immer möglich sein. Ist ein Geben und Nehmen. Die Tuner wollen weiterhin Geld verdienen und sind bereit, dafür in einen großen Pott zu zahlen, wenn sie es nicht selber knacken können oder wollen.

Man stelle sich mal vor, jeder deutsche Tuner schmeißt 1000 EUR in den Pott. Da kommen mehrere 100.000 EUR zusammen, die mit Sicherheit ein Programmierer bei VW gerne nimmt, um etwas nachzuhelfen;) Für die Tuner ein Griff in die Kaffeekasse, für den Programmierer ein großzügig finanzierter Hausbau und für den CRA ein Griff ins Klo:D

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Diskutieren wir jetzt Straftatbestände hier? Ich meine mich zu erinnern, dass das den Forenregeln widerspricht …

das ist doch jetzt Quatsch;)

Es wird ja nur umschrieben, wie der Markt funktioniert. Also reine Beobachtung.

Darüber zu diskutieren ist auf jeden Fall nicht verboten.

Gegen die Forenregeln würde verstoßen, hier eine Anleitung für Straftatbestände einzustellen.

Außerdem haben wir hier ja folgende Thematik: der CRA zielt darauf ab, dass Gerätschaften jeglicher Art nicht zu Ungunsten der Bedienersicherheit und Persönlichkeitsrechte manipuliert werden können. Dummerweise unterliegt der Zugriff auf das Motor- und Getriebesteuergerät aus Gründen der Optimierung auch dieser Pauschalität.

Nein, da hast Du das Gesetz falsch verstanden. Der Gesetzgeber möchte, dass die Fahrzeuge im zertifizierten Serienzustand verbleiben und niemand zu Lasten von Abgas, Verbrauch, Geräusch, etc. Manipulationen vornimmt. Das ist die UNR156 und die UNR155 hilft natürlich dabei zu verhindern, dass Manipulationen vorgenommen werden. Sie schützt den User, vermeidet aber genauso illegale Manipulationen.

P.S.: Ich wäre schon ein bisschen vorsichtig, was Du schreibst. Frei interpretiert steht da oben „da muss man nur einen VW-Mitarbeiter bestechen und dann läuft das schon“. Darüber hinaus schreibst Du, dass VW-Mitarbeiter Bestechungsgelder „gerne nehmen“. Reine Beobachtung? Ich hoffe Du hast alle Fälle zur Anzeige gebracht, bei denen Du eine häufige und gern genommene Bestechung von Mitarbeitern „beobachtet“ hast. Merkst Du das selber gar nicht, auf welcher Schiene Du da unterwegs bist?

Ich persönlich finde das sehr grenzwertig.

Praktisch wird das auch nicht ausreichen, da ich auch noch eine Online-Verbindung brauche, die nur über bestimmte Geräte und Logins möglich ist.

Natürlich ist Tuning weiterhin möglich, in Zusammenarbeit mit dem Hersteller und den Behörden, inklusive einer Rezertifizierung, also so wie man es seriös machen sollte. Das wird aber vielen wohl zu aufwendig und auch zu teuer sein, also wird den billigen „an ein paar Schrauben drehen und Abgas, etc. passt schon“ Methoden nachgeweint.

Eigentlich waren meine Beweggründe nur, zu zeigen, dass es nie unmöglich sein wird, ein solches Steuergerät umzuprogrammieren. Wo Menschen arbeiten und um ihre Geschäftsidee fürchten müssen werden Menschen auch immer Mittel und Wege finden. Und wenn es sich ein "Hacker" nur aus reiner Passion vornimmt. Natürlich wird er das Ergebnis auch dann nicht verschenken;)

Das hört sich schon anders an ;-) . Klar, irgendwer wird versuchen das zu umgehen. Wie gut das klappt ist für mich aber noch offen. Die Maßnahmen sind schon sehr gut und ich glaube nicht, dass da "für eine kleine Mark" noch etwas geht.

"Nein, da hast Du das Gesetz falsch verstanden. Der Gesetzgeber möchte, dass die Fahrzeuge im zertifizierten Serienzustand verbleiben und niemand zu Lasten von Abgas, Verbrauch, Geräusch, etc. Manipulationen vornimmt. Das ist die UNR156 und die UNR155 hilft natürlich dabei zu verhindern, dass Manipulationen vorgenommen werden. Sie schützt den User, vermeidet aber genauso illegale Manipulationen."

Und noch eben hierzu (muss mich damit ja auch gerade indirekt im Job im Bereich der Anlagentechnik auseinander setzen):

Ich habe die Inhalte durchaus verstanden und nur auf diese Thematik hier heruntergebrochen. Natürlich sollen Manipulationen, die das Verhalten des jeweiligen Gerätes negativ - auch in Bezug auf Emissionen - beeinflussen, zum Wohl der Gemeinschaft verhindert werden. Und genau da schließt sich der Kreis: ein Chiptuning ist eh nur dann legal, wenn es dazu ein Gutachten gibt. Und dafür muss der jeweilige Anbieter eben zukünftig mehr investieren (siehe auch Abschaffung des klassischen Teilegutachtens im Kürze).

Aber seien wir mal ehrlich und realistisch: die meisten Tuner, ausser so Größen wie z.B. ABT, verzichten bislang auf Gutachten für ihre Leistungssteigerungen. U.a. deswegen sind ihre Produkte ja auch deutlich günstiger als z.B. ein Tuning von ABT für gerne mal 2.000 EUR und mehr. Und der Kunde nimmt das gerne mit bzw. in Kauf. Zumal ein Chiptuning ja auch nur bedingt weniger Emissionen erzeugt, weil es dazu eine Abnahme gibt. Wo mehr Leistung raus kommt kommen auch mehr Emissionen raus und wo mehr Leistung kommt, da muss auch nach wie vor mit Anfettung gekühlt werden. Da beißt die berühmte Maus keinen Faden ab, letztenendes bewirkt zudem auch eine Abnahme bzw. ein Teilegutachten nicht, dass in allen denkbaren Betriebszuständen gepürft wird. Das kann man gar nicht leisten. Weder der Prüfer noch der Anbieter. Ich gehe mal so weit und behaupte, dass ein auf 300 PS getunter Golf GTI Motor in der Gesamtheit seines Outputs und seiner Betriebszustände mehr Emissionen ausstößt als ein ab Werk 300 PS starker GTI Clubsport;)

Ja, das wird so sein.

Ab 2027 kommt dann EU7 mit durchgängig Lambda 1. Dann ist es erst recht vorbei.

Dann haben wir ein ganz anderes Thema, weil die Hardware der Flaschenhals sein wird.

Hoch lebe der 2.0er Turbomotor mit 120 PS:rolleyes:

Mit etwas Glück bekommen wir vielleicht einen Golf R50, um auf 300 PS zu kommen:D

Ja, das wird spannend, was an Leistung überbleibt. Wird schon gehen, die Volllastanreicherung ist ja schon länger raus.

MAZDA arbeiten hier bereits mit ihrem Rightsizing-Konzept vor: ein aus aktueller Sicht übergroßer 2,5 Liter Saugbenziner für Leistungen bis 200 PS. Ist sogar für den nächsten MX5 angekündigt

Solche Sauger sind leichter mit 100% Lambda 1 zu betreiben als aufgeladene Motoren

Chiptuning, wie man es kennt, wird so aber weitestgehend uninteressant, weil Sauger nicht spürbar nur per Software tunebar sind und aufgeladene Motoren nur mit Gemischanreicherung, um ein Klopfen zu verhindern, bearbeitet werden können. Gemischanreicherung beißt sich aber bereits im Grundsatz mit Lambda 1.

Auch hier werden die Tuner Mittel und Wege suchen müssen. Ich bin gespannt, was sie finden werden!

Eine neue Geschäftsidee wären Nachrüstlösungen zur Hybridisierung. Je nach Fahrzeug wäre das durchaus machbar und als Aufrüstung von 2WD auf 4WD umsetzbar; der Verbrenner treibt eine Achse an, während ein E-Motor die andere Achse antreibt. Oder ausgehend von 4WD könnte ein E-Motor in den Durchtrieb zur motorfernen Antriebsachse integriert werden. Z.B.: Golf GTI, Nachrüstung eines E-Antriebs an der Hinterachse. Es bräuchte einen E-Motor, Akku, Steuergerät und Antrieb zu den Rädern. Einfacher wäre vermutlich ein E-Motor pro Rad. Um mal beim Bsp. des Golf GTI zu bleiben: Hinterachsbremsanlage entfernen und pro Rad durch einen E-Motor ersetzen (ein E-Motor kann auch durchaus bremsen und beim Frontmotor ist die Bremsleistung an der Hinterachse eh untergeordnet).

Aktuell (noch) nicht umsetzbar, weil aufgrund des finanziellen Aufwandes nicht lukrativ, aber wenn es nicht mehr anders geht, wird ein Umdenken nötig sein und aufgrund der größeren Stückzahl dann interessanter werden.

Ab Werk wäre sowas auch denkbar (z.B. anstelle einer HALDEX Kupplung)

Die(se) Zukunft ist auch bereits da: siehe aktuelle Corvette E-Ray

Corvette E-Ray (2023): Hybrid-Sportwagen mit 664 PS

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