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Leistung

Opel Zafira A

ich habe einen Zafira A Bj 2005 mit 125 Ps.
Dazu habe ich jetzt einen Wohnwagen mit 1200 KG zul.Gesamtgewicht..
Auf ebener Strasse geht es noch das Gespann kann man , nach Anfahrt, auf 100 Km/h bekommen aber bei jeder Steigung geht er voll in die Knie und kommt nicht voran. Ein Runterschalten bis zum 2. Gang ist oft erforderlich um überhaupt den Berg rauf zu kommen, zB Kasseler Berge.
Auch ohne Anhänger brsucht er eine lange Zeit oder hochziehen der Gänge, bis er in Schwung kommt.
Kilometerleistung bis jetzt 220.000 KM.
wer weiß Rat oder was könnte es sein?

35 Antworten

Mit dem Wohnwagen in die Berge, da macht sich ein Diesel oder Benziner mit Turbolader am besten. Vor allem, wenn noch etwas Hubraum zur Verfügung steht. Alles andere ist eine Qual.

100 km/h mit dem 1.8er und 1200kg am Haken sind rechtlich nicht ganz zulässig, auch wenn am Wohnwagen wie bei den meisten die große "100" steht.

warum sollte das mit 1,8 liter und 100Km/h Anhänger rechtlich nicht ganz zulässig sein?

Weil bei Wohnwagen die 80 zu 100 % Regelung gilt. Zumindest bei Fahrzeugen ohne Anhänger-ESP. D.h. im Klartext, der Wohnwagen darf max. 80% des Leergewichtes des Zugfahrzeuges haben. Bei einem 1200kg-Anhänger muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges mind. 1500 kg betragen, damit man mit dem Gespann 100 km/h fahren darf. Siehe dazu auch
https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

Bei Fahrzeugen, welche ein ESP besitzen, was konkret auch für den Anhängerbetrieb ausgelegt ist, gilt die 1 : 1 Regelung. D.h., das Leergewicht des Zugfahrzeuges muss größer oder gleich dem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens sein.
In einigen Fällen steht es in der Zulassungsbescheinigung Teil I zum Wohnwagen, was das Mindest-Leergewicht des Zugfahrzeuges sein muss, damit mit die 100km/h nutzen darf.

Beim Zafira gab es zwar ab 02/2003 ein ESP, aber es war nicht auf den Anhängerbetrieb ausgelegt. Dies gab es erst beim Vectra C mit serienmäßiger Anhängerkupplung.

Das mit dem Anhänger-ESP ist richtig, aber die Regelung gilt auch für Wohnwagen mit einem Schwingungstilger an der Anhängerkupplung (Antischlingerkupplung) von Alko, Winterhoff u.a. Auch stabilisierende Systeme im Anhänger z. B. von Alko können diese Anforderung erdüllen.

Dazu wiegt ein gut ausgestatteter Zafira 1.8 schon fast 1500 kg leer (incl. 75 kg für den / die Fahrer/in)

Heißt bei unserem Wohnwagen und Zafira: Faktor 0,8
Mit Antischlingerkupplung Faktor 1.........

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wenn ich richtig lese und verstanden habe ist es noch ein wenig anders.
Dort steht nur etwas von einem ABS System auf alle vier Räder und dann zählt mit Antischlingerkupplung 100KM/h (1zu1 Regelung).
Im Gesetzestext steht nichts von einem System was auch auf den Anhänger wirkt.

Zitat:

@Pia1006 schrieb am 19. September 2022 um 20:04:06 Uhr:


wenn ich richtig lese und verstanden habe ist es noch ein wenig anders.
Dort steht nur etwas von einem ABS System auf alle vier Räder und dann zählt mit Antischlingerkupplung 100KM/h (1zu1 Regelung).
Im Gesetzestext steht nichts von einem System was auch auf den Anhänger wirkt.

Richtig verstanden!

Es muss Der Zugwagen ABS und der Anhänger eine Antischlingerkupplung haben oder der Zugwagen hat ESP mit einer Anhänger-Stabilisierung. Letzteres ist in der Zulassungsbescheinigung I vom Zugwagen und evtl. Anhänger eingetragen.

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