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Leichter Auffahrunfall, kein Schaden

Themenstarteram 31. Dezember 2022 um 14:30

Hallo,

Ich bin gestern mit meinem 4Motion (Automatik) aus dem Stand von der Bremse gerutscht und ehe ich wieder aufs Pedal kam, rumste es auch schon. Ich stand echt sehr dicht hinter ihm und bin praktisch auf den anderen vor mir so ganz leicht raufgerutscht.

Wir haben dann beide nachgeschaut und ausser das mein Nummernschild ne leichte Beule hatte, war kein Schaden an beiden Autos zu finden. Wir haben deswegen auch keine Polizei eingeschaltet.

Ich habe mich nochmal Entschuldigt und wir sind dann beide weiter gefahren.

Was mich jetzt interessiert, kann da noch irgendwas kommen, oder muss ich mir keine Sorgen machen.

Ich wünsche allen hier einen Guten Rutsch ins neue Jahr ! :)

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67 Antworten

Nun ja, wenn Dir nichts besseres einfällt. Natürlich steht im § 142 StGB, wie von Dir geschildert bzw. überklug richtig

korrigiert wurde. Aber mit dem Begriff "Unfallflucht" kann doch jeder etwas anfangen und bildet doch eine Parallele zu dem

was im Gesetz steht. Oder ?

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2023 um 15:26:01 Uhr:

Also das von mir Geschriebene kommt ja nur in Betracht, wenn im Nachhinein der "Andere" einen Schaden bemerkt und

von seinem Einvernehmen mit dem Verursacher abrückt und der Verursacher dieses "Einvernehmen" mit dem "Anderen"

nicht schriftlich mit dessen Unterschrift festgehalten hat. Zudem hatte der Themenstarter hier im Forum ja selbst Bedenken geäußert und zudem darum gebeten, Vorschläge zu erhalten, ob er alles richtig gemacht habe.

Nochmals, damit es auch Einige richtig verstehen, es könnte, muß aber nicht, zu einem Tatbestand der Unfallflucht

kommen.

Nur diesem zu entgehen, habe ich diesbezüglich mich geäußert.

Im übrigen muß die Polizei eine von mir geschilderte Meldung schriftlich festhalten, auch wenn sie sonstwo total

überlastet ist und ein Rechtsanwalt kann ohne Beweise und Zeugen auch eine Angelegenheit von Unfallflucht nicht

aus der Welt schaffen.

Wenn der "Andere" eine "Unfallflucht" vortäuscht, wofür es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt, macht er sich strafbar. Das ist dann was für die Polizei.

Und wenn du glaubst, dass du als "Bürger" zur Wache kommst und der Polizei vorschreibst, dass diese zu dem geschilderten Sachverhalt eine Meldung schreiben muss, obwohl es sich hier nur um eine unbegründete Befürchtung/Vermutung des TE handelt, liegst du falsch. Man hört sich den Sachverhalt an, bewertet ihn und entscheidet dann ob ja oder nein. Nicht du entscheidest das. Auch wenn es vielleicht schwerfällt zu glauben. Da sitzen keine Schreibkräfte, die dafür da sind alles niederzulegen, was ihnen irgendjemand mitteilt. Die müssen nicht jeden Blödsinn aufnehmen. Selbst wenn nichts zu tun ist.

Das gleiche gilt für Leute die meinen die Polizei zu benötigen, anrufen und sagen, "Kommen sie erst mal, dann sage ich worum es geht". Nicht der Bürger bestimmt wann die Polizei kommt, sondern der Beamte, der den Notruf entgegen nimmt. Und wenn der zu der Entscheidung kommt, dass niemand vor Ort erscheint, dann erscheint auch niemand. Glauben viele auch nicht.

Ich sag´s noch mal. Man hat sich geeinigt und der Fall ist erledigt. Und wenn was kommen sollte, muss der TE reagieren. Demnächst zu solch einem Vorfall die Polizei dazurufen. Das sollte er machen.

Aber wir driften jetzt zu weit ab. Der TE will ja abwarten und das ist auch richtig so.

@gordonairdal

Es ist völlig egal, wie Du den Sachverhalt nennen möchtest. Er ist im vorliegenden Fall ohnehin nicht anwendbar. Es wäre auch nicht schlecht, sich zu solch rechtlichen Einschätzungen zunächst ausreichend zu informieren.

Darum ging es nicht nur. Bitte § 142 Absatz 1 lesen, dann merkst du eventuell noch, dass der hier nicht zutrifft.

 

Das wurde hier schon einmal erklärt.

Zitat:

@AS60 schrieb am 1. Januar 2023 um 13:03:31 Uhr:

Hat man sich aber geeinigt und gemeinsam keinen Schaden festgestellt, ist die Sache erledigt. Zwei erwachsene Menschen sollten das wohl hinkriegen.

am 1. Januar 2023 um 15:43

Zitat:

@dolofan schrieb am 1. Januar 2023 um 16:10:58 Uhr:

 

Nein, kann es nicht. Den Tatbestand der Unfallflucht gibt es überhaupt nicht, es gibt den

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bitte lesen, dann wird dir hoffentlich klar, dass der hier nicht zutrifft.

Das ist ohnehin allen klar.

Abseits der Wortklauberei und falls du den Thread gelesen haben solltest: Dem TE wurden hier u. a. auch Vorgehen für den Fall vorgeschlagen, DASS DER UNFALLGEGNER LEUGNET, DASS DIE EINVERNEHMLICHE TRENNUNG OHNE DAGENAUSTAUSCH stattgefunden hätte.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Dezember 2022 um 19:45:42 Uhr:

 

 

.............

Das könnte sehr leichtsinnig sein !! Manche Schrammen am Auto sind erst später zu erkennen. ... und was

macht es für eine Arbeit, kurz auf dem Polizeirevier zu erscheinen und Meldung auch nur der Vorsicht halber zur machen ? Man wird auf jeden Fall die Angelegenheit ohne beschwerliche Gedanken beiseite legen können.

Weiterhin kann der Themenstarter die Person des Geschädigten nicht einschätzen, insbesondere dann nicht,

wenn er im Nachhinein ein Schaden an seinem Fahrzeug feststellt und von einer Einigung mündlicher Art

mit dem Verursacher nichts mehr wissen will. Ja, was dann ?

Dann hat er Pech gehabt und muss reagieren. Gedächtnisprotokoll wurde hier glaube ich schon schon vorgeschlagen.

Und was bitte soll jemand mit einem Gedächtnisprotokoll anfangen, das nicht die mindeste Beweiskraft hat?

Zitat:

@AS60 schrieb am 1. Januar 2023 um 16:38:42 Uhr:

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2023 um 15:26:01 Uhr:

Also das von mir Geschriebene kommt ja nur in Betracht, wenn im Nachhinein der "Andere" einen Schaden bemerkt und

von seinem Einvernehmen mit dem Verursacher abrückt und der Verursacher dieses "Einvernehmen" mit dem "Anderen"

nicht schriftlich mit dessen Unterschrift festgehalten hat. Zudem hatte der Themenstarter hier im Forum ja selbst Bedenken geäußert und zudem darum gebeten, Vorschläge zu erhalten, ob er alles richtig gemacht habe.

Nochmals, damit es auch Einige richtig verstehen, es könnte, muß aber nicht, zu einem Tatbestand der Unfallflucht

kommen.

Nur diesem zu entgehen, habe ich diesbezüglich mich geäußert.

Im übrigen muß die Polizei eine von mir geschilderte Meldung schriftlich festhalten, auch wenn sie sonstwo total

überlastet ist und ein Rechtsanwalt kann ohne Beweise und Zeugen auch eine Angelegenheit von Unfallflucht nicht

aus der Welt schaffen.

Wenn der "Andere" eine "Unfallflucht" vortäuscht, wofür es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt, macht er sich strafbar. Das ist dann was für die Polizei.

Und wenn du glaubst, dass du als "Bürger" zur Wache kommst und der Polizei vorschreibst, dass diese zu dem geschilderten Sachverhalt eine Meldung schreiben muss, obwohl es sich hier nur um eine unbegründete Befürchtung/Vermutung des TE handelt, liegst du falsch. Man hört sich den Sachverhalt an, bewertet ihn und entscheidet dann ob ja oder nein. Nicht du entscheidest das. Auch wenn es vielleicht schwerfällt zu glauben. Da sitzen keine Schreibkräfte, die dafür da sind alles niederzulegen, was ihnen irgendjemand mitteilt. Die müssen nicht jeden Blödsinn aufnehmen. Selbst wenn nichts zu tun ist.

Das gleiche gilt für Leute die meinen die Polizei zu benötigen, anrufen und sagen, "Kommen sie erst mal, dann sage ich worum es geht". Nicht der Bürger bestimmt wann die Polizei kommt, sondern der Beamte, der den Notruf entgegen nimmt. Und wenn der zu der Entscheidung kommt, dass niemand vor Ort erscheint, dann erscheint auch niemand. Glauben viele auch nicht.

Ich sag´s noch mal. Man hat sich geeinigt und der Fall ist erledigt. Und wenn was kommen sollte, muss der TE reagieren. Demnächst zu solch einem Vorfall die Polizei dazurufen. Das sollte er machen.

Aber wir driften jetzt zu weit ab. Der TE will ja abwarten und das ist auch richtig so.

Wenn, wie in diesen Fall die Polizei sich weigert, meine Meldung aufzunehmen, obwohl sie es muß und nicht

mittels ihrer Autorität entscheiden kann, ob sie es tut, dann notiere ich mir den Namen des von mir angesprochenen Polizeibeamten (Datum und Uhrzeit halte ich fest) und gebe schriftliche Nachricht an die zuständige Staatsanwaltschaft betreffend der Weigerung des Polizeibeamten. .... denn Polizeibeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. Januar 2023 um 16:47:27 Uhr:

Und was bitte soll jemand mit einem Gedächtnisprotokoll anfangen, dass nicht die mindeste Beweiskraft hat?

Damit der TE sich eventuell noch an Einzelheiten erinnern kann, - Gesprächsinhalte, - mit wem hat er gesprochen - wie sah der aus? Wo war die vermutliche Anstoßstelle, hat man gemeinsam nach einem Schaden gesucht u.s.w. Wurde hier schon gesagt.

Ob das was bringt wenn dieser "Worst Case" eintreffen sollte, weiß man nicht.

am 1. Januar 2023 um 15:57

Der Polizist wird dann unter Verlust seiner Pensionsansprüche ein paar Jahre eingesperrt.

Und weil er das weiß, haben biaher alle zum Kugelschreiber gegriffen, wenn ich damit gedroht habe (das Wort "Drohung" aber nicht verwenden, sonst befasst sich die Staatsanwaltschaft mit dem Falschen).

In mein "Gedächtnisprotokoll" kann ich reinschreiben, was ich will. Ich kann mir sogar eine Geschichte ausdenken- und genau deshalb wird es immer ohne Beweiskraft sein. Im Gegenteil: die Gegenseite kann es sogar zum meinem Problem machen.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2023 um 16:53:49 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 1. Januar 2023 um 16:38:42 Uhr:

 

Wenn der "Andere" eine "Unfallflucht" vortäuscht, wofür es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt, macht er sich strafbar. Das ist dann was für die Polizei.

Und wenn du glaubst, dass du als "Bürger" zur Wache kommst und der Polizei vorschreibst, dass diese zu dem geschilderten Sachverhalt eine Meldung schreiben muss, obwohl es sich hier nur um eine unbegründete Befürchtung/Vermutung des TE handelt, liegst du falsch. Man hört sich den Sachverhalt an, bewertet ihn und entscheidet dann ob ja oder nein. Nicht du entscheidest das. Auch wenn es vielleicht schwerfällt zu glauben. Da sitzen keine Schreibkräfte, die dafür da sind alles niederzulegen, was ihnen irgendjemand mitteilt. Die müssen nicht jeden Blödsinn aufnehmen. Selbst wenn nichts zu tun ist.

Das gleiche gilt für Leute die meinen die Polizei zu benötigen, anrufen und sagen, "Kommen sie erst mal, dann sage ich worum es geht". Nicht der Bürger bestimmt wann die Polizei kommt, sondern der Beamte, der den Notruf entgegen nimmt. Und wenn der zu der Entscheidung kommt, dass niemand vor Ort erscheint, dann erscheint auch niemand. Glauben viele auch nicht.

Ich sag´s noch mal. Man hat sich geeinigt und der Fall ist erledigt. Und wenn was kommen sollte, muss der TE reagieren. Demnächst zu solch einem Vorfall die Polizei dazurufen. Das sollte er machen.

Aber wir driften jetzt zu weit ab. Der TE will ja abwarten und das ist auch richtig so.

Wenn, wie in diesen Fall die Polizei sich weigert, meine Meldung aufzunehmen, obwohl sie es muß und nicht

mittels ihrer Autorität entscheiden kann, ob sie es tut, dann notiere ich mir den Namen des von mir angesprochenen Polizeibeamten (Datum und Uhrzeit halte ich fest) und gebe schriftliche Nachricht an die zuständige Staatsanwaltschaft betreffend der Weigerung des Polizeibeamten. .... denn Polizeibeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Echt?

Wie gesagt. Nicht jeder Sachverhalt, der einem Bürger einfällt, muss niedergelegt werden.

Straftaten, Verdacht von Straftaten ( liegt hier aber nicht vor ) müssen verfolgt werden.

Ich verweise noch mal auf mein überspitzt dargestelltes Beispiel. Ist genau so ein Quatsch.

Aber schreib du dann ruhig der StA.

Ansonsten bin ich raus, da du leider nicht weißt wovon du sprichst und völlig beratungsresistent bist.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. Januar 2023 um 17:07:59 Uhr:

In mein "Gedächtnisprotokoll" kann ich reinschreiben, was ich will. Ich kann mir sogar eine Geschichte ausdenken- und genau deshalb wird es immer ohne Beweiskraft sein. Im Gegenteil: die Gegenseite kann es sogar zum meinem Problem machen.

Auf der Wache kann ich sagen , was ich will. Ich kann mir sogar eine Geschichte ausdenken- und genau deshalb wird es immer ohne Beweiskraft sein. Im Gegenteil: die Gegenseite kann es sogar zum meinem Problem machen.

Ich habs einfach kopiert:)

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2023 um 16:53:49 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 1. Januar 2023 um 16:38:42 Uhr:

 

Wenn der "Andere" eine "Unfallflucht" vortäuscht, wofür es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt, macht er sich strafbar. Das ist dann was für die Polizei.

Und wenn du glaubst, dass du als "Bürger" zur Wache kommst und der Polizei vorschreibst, dass diese zu dem geschilderten Sachverhalt eine Meldung schreiben muss, obwohl es sich hier nur um eine unbegründete Befürchtung/Vermutung des TE handelt, liegst du falsch. Man hört sich den Sachverhalt an, bewertet ihn und entscheidet dann ob ja oder nein. Nicht du entscheidest das. Auch wenn es vielleicht schwerfällt zu glauben. Da sitzen keine Schreibkräfte, die dafür da sind alles niederzulegen, was ihnen irgendjemand mitteilt. Die müssen nicht jeden Blödsinn aufnehmen. Selbst wenn nichts zu tun ist.

Das gleiche gilt für Leute die meinen die Polizei zu benötigen, anrufen und sagen, "Kommen sie erst mal, dann sage ich worum es geht". Nicht der Bürger bestimmt wann die Polizei kommt, sondern der Beamte, der den Notruf entgegen nimmt. Und wenn der zu der Entscheidung kommt, dass niemand vor Ort erscheint, dann erscheint auch niemand. Glauben viele auch nicht.

Ich sag´s noch mal. Man hat sich geeinigt und der Fall ist erledigt. Und wenn was kommen sollte, muss der TE reagieren. Demnächst zu solch einem Vorfall die Polizei dazurufen. Das sollte er machen.

Aber wir driften jetzt zu weit ab. Der TE will ja abwarten und das ist auch richtig so.

Wenn, wie in diesen Fall die Polizei sich weigert, meine Meldung aufzunehmen, obwohl sie es muß und nicht

mittels ihrer Autorität entscheiden kann, ob sie es tut, dann notiere ich mir den Namen des von mir angesprochenen Polizeibeamten (Datum und Uhrzeit halte ich fest) und gebe schriftliche Nachricht an die zuständige Staatsanwaltschaft betreffend der Weigerung des Polizeibeamten. .... denn Polizeibeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Du hast gefährliches Halbwissen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung. Gem. § 163 StPO hat die Polizei Straftaten zu erforschen... da steht nichts von "Meldungen" aufzunehmen. Wenn keine Straftat vorliegt, interessiert es die StA einen feuchten und sie hat in dem Fall auch keine Leitungsbefugnis.

P.S. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft gibt es bereits seit dem 01.10.2004 nicht mehr. Schau mal in den § 152 GVG.

am 1. Januar 2023 um 16:26

Beweiskraft:

Falls jemand schon einmal eine Gerichsverhandlung verfolgt hat (wahrscheinlich hier keiner).

Da hört sich der Richter sich widersprechende Aussagen an. Mitunter folgt er der einen oder der anderen. Es muss nicht immer die richtige sein.

Rechtsfindung erlaubt MT nicht (sehr schade).

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