Leichter Auffahrunfall, kein Schaden

Hallo,

Ich bin gestern mit meinem 4Motion (Automatik) aus dem Stand von der Bremse gerutscht und ehe ich wieder aufs Pedal kam, rumste es auch schon. Ich stand echt sehr dicht hinter ihm und bin praktisch auf den anderen vor mir so ganz leicht raufgerutscht.

Wir haben dann beide nachgeschaut und ausser das mein Nummernschild ne leichte Beule hatte, war kein Schaden an beiden Autos zu finden. Wir haben deswegen auch keine Polizei eingeschaltet.
Ich habe mich nochmal Entschuldigt und wir sind dann beide weiter gefahren.

Was mich jetzt interessiert, kann da noch irgendwas kommen, oder muss ich mir keine Sorgen machen.

Ich wünsche allen hier einen Guten Rutsch ins neue Jahr ! 🙂

67 Antworten

Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2023 um 17:26:25 Uhr:


Falls jemand schon einmal eine Gerichsverhandlung verfolgt hat (wahrscheinlich hier keiner).

Eine? 😁
Ich hab sie nicht gezählt aber es waren genug.

Zitat:

@guennei schrieb am 1. Januar 2023 um 17:13:16 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2023 um 16:53:49 Uhr:


Wenn, wie in diesen Fall die Polizei sich weigert, meine Meldung aufzunehmen, obwohl sie es muß und nicht
mittels ihrer Autorität entscheiden kann, ob sie es tut, dann notiere ich mir den Namen des von mir angesprochenen Polizeibeamten (Datum und Uhrzeit halte ich fest) und gebe schriftliche Nachricht an die zuständige Staatsanwaltschaft betreffend der Weigerung des Polizeibeamten. .... denn Polizeibeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.


Du hast gefährliches Halbwissen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung. Gem. § 163 StPO hat die Polizei Straftaten zu erforschen... da steht nichts von "Meldungen" aufzunehmen. Wenn keine Straftat vorliegt, interessiert es die StA einen feuchten und sie hat in dem Fall auch keine Leitungsbefugnis.

P.S. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft gibt es bereits seit dem 01.10.2004 nicht mehr. Schau mal in den § 152 GVG.

Na ja, und was steht im § 152 GVG, so wie ich es lese, sind gewisse Ermittlungsorgane verpflichtet, der StA zuzuarbeiten, was mit dem Begriff, so wie er früher eine mal genannt wurde, doch wohl identisch sein dürfte.
Im übrigen habe ich als Bürger auch das Recht, gegen einen Polizeibeamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben, die auch in jeden Fall bearbeitet werden muß.

Zitat:

@AS60 schrieb am 1. Januar 2023 um 17:30:15 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2023 um 17:26:25 Uhr:


Falls jemand schon einmal eine Gerichsverhandlung verfolgt hat (wahrscheinlich hier keiner).

Eine? 😁
Ich hab sie nicht gezählt aber es waren genug.

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regeln. Bei dem hier veröffentlichen Unsinn war das aber nicht zu vermuten.

Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2023 um 17:26:25 Uhr:


...
Falls jemand schon einmal eine Gerichsverhandlung verfolgt hat ...
Da hört sich der Richter sich widersprechende Aussagen an. Mitunter folgt er der einen oder der anderen. Es muss nicht immer die richtige sein....

Also es geht jetzt darum, daß der vermeintlich Geschädigte nachträglich Anzeige erstattet und behauptet, daß es keine einvernehmliche Behandlung des "Unfalls" gab. Da wird es kaum eine Gerichtsverhandlung geben. Der "Schädiger" wird allenfalls vorgeladen, gibt glaubhaft zu Protokoll "Doch, die gab es, folgendes haben wir besprochen..." und dann wird das Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt.

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Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2023 um 18:01:17 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 1. Januar 2023 um 17:30:15 Uhr:


Eine? 😁
Ich hab sie nicht gezählt aber es waren genug.

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regeln. Bei dem hier veröffentlichen Unsinn war das aber nicht zu vermuten.

Ich hoffe du meinst nicht meinen Unsinn.

@Handschweiß: Wusste ja nicht, dass du das weißt. Die mündliche Aussage des einen hat gegenüber der des anderen so viel Beweiskraft, dass schon die Staatsanwaltschaft das niederschlägt.

Das macht es einfacher und ist ganz im Sinne der Entlastung der Justiz, an der der Geschädigte nun als der Lügner eingestufte ein ganz klein wenig zweifeln würde.

Aber vielleicht ist er ja dem Standardrat von MT gefolgt und sein Anwalt lässt nicht so schnell locker.

@AS60: Hast du auch behauptet, das mündliche Aussagen rechtlich keine Relevanz haben?

Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2023 um 18:30:47 Uhr:



@AS60: Hast du auch behauptet, das mündliche Aussagen rechtlich keine Relevanz haben?

Nö.

Dann kannst du auch nicht gemeint sein. Schönes 2023.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2023 um 17:44:55 Uhr:



Zitat:

@guennei schrieb am 1. Januar 2023 um 17:13:16 Uhr:



Du hast gefährliches Halbwissen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung. Gem. § 163 StPO hat die Polizei Straftaten zu erforschen... da steht nichts von "Meldungen" aufzunehmen. Wenn keine Straftat vorliegt, interessiert es die StA einen feuchten und sie hat in dem Fall auch keine Leitungsbefugnis.

P.S. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft gibt es bereits seit dem 01.10.2004 nicht mehr. Schau mal in den § 152 GVG.

Na ja, und was steht im § 152 GVG, so wie ich es lese, sind gewisse Ermittlungsorgane verpflichtet, der StA zuzuarbeiten, was mit dem Begriff, so wie er früher eine mal genannt wurde, doch wohl identisch sein dürfte.
Im übrigen habe ich als Bürger auch das Recht, gegen einen Polizeibeamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben, die auch in jeden Fall bearbeitet werden muß.

Schön und gut, was du äußerst. Du kannst auch beispielsweise die Presse einschalten, eine Demo organisieren, in den Hungerstreik treten oder eine Petition schreiben. Nur ist das sinnvoll? Es hat nur nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Warum glaubst du, dass ich post skriptum (P.S. bedeutet nicht Playstation) geschrieben habe?

Du hast immer noch nicht begriffen, dass in diesem Fall keine Leitungsfunktion der Staatsanwaltschaft besteht.

Zitat:

@guennei schrieb am 1. Januar 2023 um 18:48:39 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2023 um 17:44:55 Uhr:


Na ja, und was steht im § 152 GVG, so wie ich es lese, sind gewisse Ermittlungsorgane verpflichtet, der StA zuzuarbeiten, was mit dem Begriff, so wie er früher eine mal genannt wurde, doch wohl identisch sein dürfte.
Im übrigen habe ich als Bürger auch das Recht, gegen einen Polizeibeamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben, die auch in jeden Fall bearbeitet werden muß.


Schön und gut, was du äußerst. Du kannst auch beispielsweise die Presse einschalten, eine Demo organisieren, in den Hungerstreik treten oder eine Petition schreiben. Nur ist das sinnvoll? Es hat nur nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Warum glaubst du, dass ich post skriptum (P.S. bedeutet nicht Playstation) geschrieben habe?
Du hast immer noch nicht begriffen, dass in diesem Fall keine Leitungsfunktion der Staatsanwaltschaft besteht.

Ich will mal versuchen, den Sinn Deiner oberflächlichen Erklärbarkeit nachzuvollziehen, obwohl es mir schwer fällt und ergänze insoweit : Der Themenstarter könnte auch der zuständige Polizeidienststelle schriftlich seine

schuldige Auffahrt und die darauf folgende Einigung per Einschreiben mitteilen. Ob diese dann bei der Polizei

in den Papierkorb wandert oder nicht, spielt keine Rolle. Damit hätte der TS alles gemacht, was für ihn in seiner Situation zu tun geht und könnte sich beruhigt zurücklehnen. Auf jeden Fall hätte er dann bezüglich einer etwaigen strafrechtlichen Maßnahme ihn gegenüber Vorsorge getroffen, die dann auch nicht gegen ihn

in Anwendung gebracht werden könnte. Das hat nun nichts mit einer Leitungsfunktion der StA zu tun.

Auch könnte im gleichen Format dieses Schreiben an die StA senden und er " wäre aus dem Schneider".

@gordonairdail
Der TE könnte den SV der Polizeidienststelle melden, weil sie eine Zuständigkei bei der Verfolgung von Straßenverkehrsunfällen hat. Die StA wäre nach wie vor unzuständig, solange nicht der Verdacht einer Straftat vorliegt.
Was meinst du mit oberflächlichen Erklärbarkeit?
Ich habe dir das geltende Recht sogar mit Quellenangabe mitgeteilt. Wenn dir das oberflächlich erscheint, beschwere dich beim Gesetzgeber.
Deine Ergänzung klingt doch jetzt schon ganz vernünftig und durchdacht, im Gegensatz zu den substanzlosen Äußerungen "Meldungen aufnehmen müssen", "Meldung an die Staatsanwaltschaft wegen Weigerung", "ich habe das Recht gegen einen Polizeibeamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben", "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft pp."
Grüße

Zitat:

@guennei schrieb am 1. Januar 2023 um 19:47:53 Uhr:


@gordonairdail
Der TE könnte den SV der Polizeidienststelle melden, weil sie eine Zuständigkei bei der Verfolgung von Straßenverkehrsunfällen hat. Die StA wäre nach wie vor unzuständig, solange nicht der Verdacht einer Straftat vorliegt.
Was meinst du mit oberflächlichen Erklärbarkeit?
Ich habe dir das geltende Recht sogar mit Quellenangabe mitgeteilt. Wenn dir das oberflächlich erscheint, beschwere dich beim Gesetzgeber.
Deine Ergänzung klingt doch jetzt schon ganz vernünftig und durchdacht, im Gegensatz zu den substanzlosen Äußerungen "Meldungen aufnehmen müssen", "Meldung an die Staatsanwaltschaft wegen Weigerung", "ich habe das Recht gegen einen Polizeibeamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben", "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft pp."
Grüße

Das geltende Recht findet sicherlich nicht in der Angabe von Paragrafenbenennungen und anderslautenden
Wortbestimmungen in einer Sach- und Rechtslage, die sich von den formellen im Gesetz normierten Begriffen
nicht weitgehend absetzen, statt. Gesetzbücher sind das Eine, Rechtsprechung das Andere oder besser formuliert, das Weitere und zwischen dem ergeben sich erlaßgemäße normierte Festlegungen.
Aber dieser Exkurs würde zu weit führen, so daß ich wieder auf das Anliegen des Themenstarters beschränken möchte, zudem ich alles geschrieben habe, was mir dazu eingefallen ist.
Mögen Einige dies oder das für falsch erachten bzw. mit Wörterspielen in Korrektur setzen, Bitteschön ich
kann es nicht ändern. Aber mir substanzlose Äußerungen zu unterstellen und andererseits mir vernünftige und durchdachte Ergänzungen zu attestieren, finde ich sehr oberlehrerhaft und peinlich.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2023 um 23:38:00 Uhr:



Zitat:

@guennei schrieb am 1. Januar 2023 um 19:47:53 Uhr:


@gordonairdail
Der TE könnte den SV der Polizeidienststelle melden, weil sie eine Zuständigkei bei der Verfolgung von Straßenverkehrsunfällen hat. Die StA wäre nach wie vor unzuständig, solange nicht der Verdacht einer Straftat vorliegt.
Was meinst du mit oberflächlichen Erklärbarkeit?
Ich habe dir das geltende Recht sogar mit Quellenangabe mitgeteilt. Wenn dir das oberflächlich erscheint, beschwere dich beim Gesetzgeber.
Deine Ergänzung klingt doch jetzt schon ganz vernünftig und durchdacht, im Gegensatz zu den substanzlosen Äußerungen "Meldungen aufnehmen müssen", "Meldung an die Staatsanwaltschaft wegen Weigerung", "ich habe das Recht gegen einen Polizeibeamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben", "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft pp."
Grüße

Das geltende Recht findet sicherlich nicht in der Angabe von Paragrafenbenennungen und anderslautenden
Wortbestimmungen in einer Sach- und Rechtslage, die sich von den formellen im Gesetz normierten Begriffen
nicht weitgehend absetzen, statt. Gesetzbücher sind das Eine, Rechtsprechung das Andere oder besser formuliert, das Weitere und zwischen dem ergeben sich erlaßgemäße normierte Festlegungen.
Aber dieser Exkurs würde zu weit führen, so daß ich wieder auf das Anliegen des Themenstarters beschränken möchte, zudem ich alles geschrieben habe, was mir dazu eingefallen ist.
Mögen Einige dies oder das für falsch erachten bzw. mit Wörterspielen in Korrektur setzen, Bitteschön ich
kann es nicht ändern. Aber mir substanzlose Äußerungen zu unterstellen und andererseits mir vernünftige und durchdachte Ergänzungen zu attestieren, finde ich sehr oberlehrerhaft und peinlich.

Dein persönliches Empfinden muss nicht der Realität entsprechen.

Einerseits kannst du viel Unzutreffendes von dir geben, anderseits kannst du auch mal richtig liegen. Das eine schließt das andere nicht aus.

Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2023 um 18:30:47 Uhr:


@Handschweiß: ... der Geschädigte nun als der Lügner eingestuft...

Die Verfahrenseinstellung bedeutet das Offenhalten der Schuldfrage. Die Unschuldsvermutung besteht daher fort, weder der Geschädigte noch der Beschuldigte sind damit als "Lügner" eingestuft.

Nur der Ordnung halber wegen der Aussageverfälschung per heraus gerissenem Zitat:

Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2023 um 18:30:47 Uhr:


@Handschweiß: Wusste ja nicht, dass du das weißt. Die mündliche Aussage des einen hat gegenüber der des anderen so viel Beweiskraft, dass schon die Staatsanwaltschaft das niederschlägt.

Das macht es einfacher und ist ganz im Sinne der Entlastung der Justiz, an der der Geschädigte nun als der Lügner eingestufte ein ganz klein wenig zweifeln würde.

Aber vielleicht ist er ja dem Standardrat von MT gefolgt und sein Anwalt lässt nicht so schnell locker.
.......

Im nächsten Post erkläre ich, was Ironie ist.

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