Leichter Auffahrunfall, kein Schaden

Hallo,

Ich bin gestern mit meinem 4Motion (Automatik) aus dem Stand von der Bremse gerutscht und ehe ich wieder aufs Pedal kam, rumste es auch schon. Ich stand echt sehr dicht hinter ihm und bin praktisch auf den anderen vor mir so ganz leicht raufgerutscht.

Wir haben dann beide nachgeschaut und ausser das mein Nummernschild ne leichte Beule hatte, war kein Schaden an beiden Autos zu finden. Wir haben deswegen auch keine Polizei eingeschaltet.
Ich habe mich nochmal Entschuldigt und wir sind dann beide weiter gefahren.

Was mich jetzt interessiert, kann da noch irgendwas kommen, oder muss ich mir keine Sorgen machen.

Ich wünsche allen hier einen Guten Rutsch ins neue Jahr ! 🙂

67 Antworten

Hallo zusammen,

mir ist heute beim Rückwärtsfahren in der Parklücke ähnliches passiert. Ich merkte eine leichte Berührung und meine Sensoren haben nicht angesprochen und es war recht dunkel in der Rückwärts Kamera habe ich auch nichts gesehen wegen der Dunkelheit. Das Fahrzeug hinter mir war erst gerade angekommen und stand. Bin dann kurz vorgefahren und Ausgestiegen und mit mit dem Fahrer des anderen VW seine Stoßstange mit seiner Handylampe angesehen und auch bei mir hinten keine Beschädigungen feststellen können. Er meinte nur das sein Nummernschild leicht nach oben verbogen ist. Ich konnte das nicht feststellen und er meinte wenn er das Fahrzeug verkaufen wollte, sagte ich, dann gibt es meist ein neues Nummernschild. Somit sind wir ohne Austausch der Namen und Telefonnummern auseinander gegangen. Ob er mein Nummernschild fotografiert hat, weiß ich nicht. Sollte was kommen, habe eine Rechtsschutzversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

HRB

wohl kaum.

Eine Rechtsschutzversicherung kann im etwaigen Falle auch nicht alles richten. Obwohl kein richtiger Schaden entstanden ist und gewissermaßen eine Einigung bestand, hätte ich mir das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs gemerkt, wäre dann kurz zur zuständigen <Polizeiwache gefahren und hätte Meldung vorsichtshalber gemacht, damit im Falle eines Falles mir nichts vorgeworfen werden kann. Man weiß ja nie !

wenn die andere Partei sagt, dass kein Schaden besteht und nicht auf den Austausch der Personalien besteht, dann muss man auch nicht zur Polizei fahren. Dort werden die eh nur abwinken.

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Ja, aber wenn nicht und dann Aussage gegen Aussage steht ? Weiterhin angegeben wird, daß der Schadenverursacher sich vom Unfallort entfernt hat. Alles Gegebenheiten, die nicht eintreffen mögen. aber immerhin möglich sein könnten.
Was dann ?

Was ist wenn zufällig noch Freitag, der 13. ist? Was will man denn bei der Polizei erzählen: „der Unfallgegner hat mich weggeschickt und deswegen komme ich zu Ihnen?“

Zumindest seiner Versicherung kann man melden, dass es einen Vorfall gab, man jedoch gegenseitig feststellte, dss keine sichtbaren Schäden vorhanden sind.

Merkt der andere sobald es wieder hell ist (war ja offenbar dunkel), dass doch etwas kaput ist, kann er den Schaden immernoch geltend machen.
Was soll einem eine RSV helfen, wenn man sagt: "Aber im Dunkeln haben wir da nichts gesehen? "

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. November 2023 um 11:22:02 Uhr:


Was ist wenn zufällig noch Freitag, der 13. ist? Was will man denn bei der Polizei erzählen: „der Unfallgegner hat mich weggeschickt und deswegen komme ich zu Ihnen?“

Nur eine Meldung machen, die Uhrzeit, Datum und vor allen den Namen des Polizeibeamten merken.
Im übrigen hat der Polizeibeamte die Verpflichtung eine derartige Meldung in einer Art kurzen Notiz festzuhalten.

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