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Leichter Auffahrunfall, kein Schaden

Themenstarteram 31. Dezember 2022 um 14:30

Hallo,

Ich bin gestern mit meinem 4Motion (Automatik) aus dem Stand von der Bremse gerutscht und ehe ich wieder aufs Pedal kam, rumste es auch schon. Ich stand echt sehr dicht hinter ihm und bin praktisch auf den anderen vor mir so ganz leicht raufgerutscht.

Wir haben dann beide nachgeschaut und ausser das mein Nummernschild ne leichte Beule hatte, war kein Schaden an beiden Autos zu finden. Wir haben deswegen auch keine Polizei eingeschaltet.

Ich habe mich nochmal Entschuldigt und wir sind dann beide weiter gefahren.

Was mich jetzt interessiert, kann da noch irgendwas kommen, oder muss ich mir keine Sorgen machen.

Ich wünsche allen hier einen Guten Rutsch ins neue Jahr ! :)

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67 Antworten

Nicht jeder macht wegen so einem Dups einen Aufriss,ist mir auch schon passiert und habe nie wieder was gehört.

Ist aber 18 Jahre her,vielleicht tickten die Laute da noch anders.

Genauso wie ich den letzten beiden die mich angedupst haben einen schönen Tag gewünscht habe,einem davon noch den Weg erklärt weil er fremd war.

War aber auch ein altes Auto und ich hatte Termine,da mach ich mir wegen sowas keinen Kopf.

Kommt also auch immer auf die einzelne Siuation und dem Zustand des Fahrzeuges an.

Wenn mir jemand sagt das alles OK ist interessiert mich das nicht mehr,wenn was kommt kann man das immer noch regeln.

Mach doch keinen Alarm wegen Spatzen auif dem Dach.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 31. Dezember 2022 um 19:27:50 Uhr:

Nicht jeder macht wegen so einem Dups einen Aufriss,ist mir auch schon passiert und habe nie wieder was gehört.

Ist aber 18 Jahre her,vielleicht tickten die Laute da noch anders.

Genauso wie ich den letzten beiden die mich angedupst haben einen schönen Tag gewünscht habe,einem davon noch den Weg erklärt weil er fremd war.

War aber auch ein altes Auto und ich hatte Termine,da mach ich mir wegen sowas keinen Kopf.

Kommt also auch immer auf die einzelne Siuation und dem Zustand des Fahrzeuges an.

Wenn mir jemand sagt das alles OK ist interessiert mich das nicht mehr,wenn was kommt kann man das immer noch regeln.

Mach doch keinen Alarm wegen Spatzen auif dem Dach.

Das könnte sehr leichtsinnig sein !! Manche Schrammen am Auto sind erst später zu erkennen. ... und was

macht es für eine Arbeit, kurz auf dem Polizeirevier zu erscheinen und Meldung auch nur der Vorsicht halber zur machen ? Man wird auf jeden Fall die Angelegenheit ohne beschwerliche Gedanken beiseite legen können.

Weiterhin kann der Themenstarter die Person des Geschädigten nicht einschätzen, insbesondere dann nicht,

wenn er im Nachhinein ein Schaden an seinem Fahrzeug feststellt und von einer Einigung mündlicher Art

mit dem Verursacher nichts mehr wissen will. Ja, was dann ?

Mach ein Gedächtnisprotokoll mit Ort und Uhrzeit von dem Gespräch mit den Unfallbeteiligten und schreib auf wie die beiden ausgesehen haben was für ein Fahrzeug es war usw.

Leg das irgendwo hin wo du es nicht vergisst und warte ab was passiert (höchstwahrscheinlich gar nichts).

r

wie oft schreibt man sich in solchen Situationen (und auch danach) die Sache "schön", nach der Devise "ach nur gaaanz leicht touchiert". Auch hier verniedlichend mit "draufgerutscht" umschrieben.

Hier wurde nicht "gerutscht", sondern hier ist jemand einem anderen ins Heck gefahren!

Zwar sehr langsam, aber die Krafteinwirkung kann hier niemand genau beurteilen.

Sorry TE: das Schadensbild könnt ihr beide in dieser Situation überhaupt nicht beurteilen. Eigentlich müssten beide Fahrzeuge auf die Bühne, um da mehr Gewissheit zu haben.

Es wäre nicht das erste Mal, dass unterm Kunststoff sich mehr verzogen hat, als man von außen sehen kann.

Oder vielleicht war der andere mit Rückfahrsensoren ausgestattet, nur mal so ins Blaue gedacht, und du hast einen erwischt. Merkt der andere erst zuhause beim nächsten Rückwärtsfahren, nicht wenn er zunächst vorwärts weiterfährt.

Spätestens dann wird er sich erinnern - garantiert!

Hoffentlich ist wirklich nicht viel passiert - an beiden Fahrzeugen.

Fahr doch mal mit deinem Voiture zu ner Werkstatt und lass die mal drüberschaun - nur zur eigenen Sicherheit.

Die Sinnhaftigkeit mancher Vorschläge habe ich leider nicht verstanden.

Was, beispielsweise, soll ich denn bei der Polizei zu Protokoll geben? Bin einem anderen leicht draufgerollt, war aber kein Schaden zu sehen. Wir haben uns dann auch schön verabschiedet. Adressen, Versicherungsnummern und der gleichen haben wir aber nicht ausgetauscht. Also ich hätte da jetzt Angst, dass die mich erstmal pusten lassen.

Selbstverständlich kann ich "meinen" Anwalt schon mal informieren. Der wird mir allerdings nur eine Rechnung über eine unverbindliche Beratung zuschicken, oder?

Wie ich und der eine oder andere meinen: prima, wenn nichts passiert ist und das niemand irgendeinen Aufriß wegen nichts gestartet hat. Es soll ja tatsächlich immer noch normale, anständige und faire Menschen geben.

Nachtrag:

Ja, es ist sehr realistisch, dass bei einem leichten Anstoß an einem Stoßfänger (man denke über das Wort und dessen Bedeutung nach) Schäden an der Karosserie entstehen- bis hin zu einem verzogenen Rahmen. Aber das glaubt Ihr nicht im Ernst, oder?

Warum macht man keine Bilder? Das ist das Einzige was die Situation fest hält. Besser noch wäre eine kurze schriftliche Bestätigung dass kein Schaden entstanden ist.

 

Ansonsten hat der Unfallgegner bis zum 31.12.2025 Zeit, einen Schaden geltend zu machen.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 31. Dezember 2022 um 19:14

Ich danke mal allen die etwas geschrieben haben. Ich merke schon, das führt eh zu nichts und ich warte einfach mal ab. Und wenn was sein sollte freut sich meine Versicherung (Vollkasko)

 

Und nun Guten Rutsch Leute

Zitat:

@VisionX schrieb am 31. Dezember 2022 um 20:14:14 Uhr:

Ich danke mal allen die etwas geschrieben haben. Ich merke schon, das führt eh zu nichts und ich warte einfach mal ab. Und wenn was sein sollte freut sich meine Versicherung (Vollkasko)

Und nun Guten Rutsch Leute

Dir auch, aber nicht vergessen, dass deine VK nicht für von dir verursache Schäden abseits deiner eigenen Sachen zuständig ist ;-)

notting

Ja,da hast Du recht.

Sowas führt hier nie zu etwas,hier wird grundsätzlich das absdolute Supergauszenario durch gespielt.

Es soll doch wirklich Leute geben die wegen sowas wirklich keinen Aufriss machen,sich nett verabschieden und das beim umdrehen schon vergessen haben.

Dein Wagen hat jetzt ganz sicher einen verzogenen Rahmen,der Unfallgegener einen noch viel schlimmeren Totalschaden.

Bald kommt die Post wegen der angeblichen Unfallflucht,und das gefordete Schmerzensgeld geht sicher in die Millionen.

Kann man hier nicht einmal auf dem Teppich bleiben.

Guten Rutsch

Der TE fragt explizit danach was passieren kann....

 

Da hat er umfassend Antworten bekommen und Tips was in einem solchen Fall vor unerwarteten Folgen weitgehend schützt.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Dezember 2022 um 19:11:55 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 31. Dezember 2022 um 17:26:30 Uhr:

 

Die Polizei wird ihm sagen, dass der TE gemeinsam mit dem anderen Beteiligten offensichtlich festgestellt hat, dass kein Schaden entstanden ist. Zumindest keiner, so dass man von einem Unfall sprechen kann. Dementsprechend wird er dann wieder nach Haus geschickt. Wenn der andere Beteiligte sich da noch was anderes einfallen lassen sollte, muss man sich eben dementsprechend dagegen wehren. Wenn er sich das Kennzeiche gemerkt haben sollte, wird er den TE kontaktieren, wenn doch ein Schaden entstanden sein sollte. Dann wird der Schaden beglichen und fertig. Was sollte also dieser Besuch auf der Wache bringen. - Nichts

Man hat sich vor Ort geeinigt und das war´s.

So könnte es ausgehen. Nur wenn der Andere tatsächlich einen Schaden im Nachhinein angibt und von einen

Einvernehmen mit dem Verursacher nichts mehr wissen will, was dann ?

Dann muss man sich dagegen wehren.

Zitat:

 

Die Polizei vermerkt die Meldung des Verursachers mit Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls die Kennzeichen in ein Diensttagebuch für den Fall, daß im Nachhinein ein Schaden von dem Geschädigten geltend gemacht wird.

Die Polizei kann nicht für jeden Vorfall im Straßenverkehr präventiv Meldungen anlegen, insbesondere dann nicht, wenn nicht dervgeringste Grund vorhanden ist. Zumindest aus polizeilicher Sicht. Und was ist ein Diensttagebuch. So etwas gibt es nicht, zumindest da wo ich herkomme.

Zitat:

 

Ich habe schon öfters in meiner Autofahrzeit leichte Kratzer an einen anderen parkenden Auto verursacht.

Einmal hatte ich keinen Stift und kein Papier zur Hand und der Besitzer war nicht anzutreffen, so daß ich die örtliche Polizeidienststelle aufgesucht habe und die Angelegenheit gemeldet habe. Diese sind dann zu dem

parkenden Fahrzeug gefahren und haben meine polizeiliche Meldung an den Besitzer weitergeleitet.

Dann später habe ich einen parkenden Fahrzeug die Außenspiegel abgefahren. Ich habe dann ein Kurzmitteilung auf Papier an die Vorderscheibe festgemacht und bin dann darauf zur Polizeiwache gefahren

und Meldung gemacht. Denn nur das von mir gefertigte Papier kann entwendet werden oder wegwehen usw..

Das sind aber Komplett andere Sachverhalte. Der Halter der vermeintlich beschädigten Fahrzeugs war nicht vor Ort. Da ist es ratsam die Polizei hinzuzuziehen.

Der TE hat sich aber mit dem Fahrzeughalter geeinigt.

Wie gesagt - anderer Sachverhalt.

Zitat:

 

Ein anderes mal bin ich in einer Parklücke auf ein anderes Fahrzeug ganz leicht beim Einparken aufgefahren.

Daraufhin habe mich vergewissert, ob Schaden am anderen Auto und an meinem Auto vorhanden war. Das

war nicht der Fall und ich bin weggefahren.

Einen Tag später rief die Polizei bei mir zuhause an, daß ein Zeuge mein "Parkauffahren" beobachtet hat, die

Polizei Bescheid gegeben hat, die aufgrund meines Kennzeichen mich als Halter identifiziert hatte, und mir

eine Belehrung auf den Weg mitgegeben hat - immer Meldung beim nächsten Polizeirevier zu machen.

Ich hatte Glück, daß keine Schädigung an dem anderen Auto vom Besitzer und der Polizei gesichtet werden konnte, sodaß es bei der Belehrung verblieb und ein Verfahren wegen <Unfallflucht nicht vorlag.

Du kommst aber rum:) Vielleicht mal ein bisschen üben, dann geht´s demnächst auch unfallfrei ;)

Und ja. Polizei hinzuziehen wenn der Fahrzeughalter/Verantwortliche des anderen Fahrzeugs nicht vor Ort ist. Das ist in diesem Fall der völlig richtige Weg.

Hat man sich aber geeinigt und gemeinsam keinen Schaden festgestellt, ist die Sache erledigt. Zwei erwachsene Menschen sollten das wohl hinkriegen.

Jetzt mal überspitzt dargestellt.

Demnächst wird die Polizei auch benachrichtigt, wenn mir jemand entgegenkommt und mich schief anguckt. Der könnte ja zur Wache fahren und behaupten ich hätte ihn im Vorbeigehen beleidigt. Also lass ich mal zur Sicherheit eine Meldung anlegen, für alle Fälle. Die haben ja sonst nichts zu tun.

 

Zitat:

@DoubleDrago schrieb am 31. Dezember 2022 um 15:37:19 Uhr:

Falls da was kommt, würde ja Aussage gegen Aussage stehen. Und ohne Zeugen und anderweitige Beweise hätte er wohl keine Chance mehr.

Wenn das einer von beiden der Versicherung meldet, regeln das die Versicherungen untereinander auch ohne Polizei.

Ich habe in der Vergangenheit nach leichten Auffahrunfällen an der Ampel usw.

erstmal das Gespräch mit dem Beteiligten vor Ort abgewartet.

Einer wollte wegen Firmen Kfz die Polizei vor Ort haben, also kam die vorbei und nahm das Ganze auf.

Rest regelte die Versicherung :).

Ein anderes Mal einen gestreift und 700€ überwiesen und schriftlich wurde festgehalten, dass es keinen weiteren Anspruch gibt. Hat problemlos gefunzt. :)

Also das von mir Geschriebene kommt ja nur in Betracht, wenn im Nachhinein der "Andere" einen Schaden bemerkt und

von seinem Einvernehmen mit dem Verursacher abrückt und der Verursacher dieses "Einvernehmen" mit dem "Anderen"

nicht schriftlich mit dessen Unterschrift festgehalten hat. Zudem hatte der Themenstarter hier im Forum ja selbst Bedenken geäußert und zudem darum gebeten, Vorschläge zu erhalten, ob er alles richtig gemacht habe.

Nochmals, damit es auch Einige richtig verstehen, es könnte, muß aber nicht, zu einem Tatbestand der Unfallflucht

kommen.

Nur diesem zu entgehen, habe ich diesbezüglich mich geäußert.

Im übrigen muß die Polizei eine von mir geschilderte Meldung schriftlich festhalten, auch wenn sie sonstwo total

überlastet ist und ein Rechtsanwalt kann ohne Beweise und Zeugen auch eine Angelegenheit von Unfallflucht nicht

aus der Welt schaffen.

Eine Einigung sollte man bei einen auch kleineren Unfall, wenn keine Polizei hinzugezogen wurde, immer schriftlich

mit der Unterschrift des Beteiligten bestätigen lassen. Wäre dieses geschehen, wäre alles weitere überflüssig und der

Themenstarter bräuchte keinerlei Bedenken mehr haben.

Was hat denn die oder eine Versicherung mit einem Tatbestand der Unfallflucht zu tun ? Nur insoweit, wenn diese vorliegen sollte, zahlt sie garnicht oder nur teilweise bzw. nimmt zu einen gewissen Maß den verursachten Versicherungsnehmer mit in Regress, da ja dann aus Sicht der Versicherung vorsätzlich nach Unfallflucht gehandelt wurde.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2023 um 15:26:01 Uhr:

Nochmals, damit es auch Einige richtig verstehen, es könnte, muß aber nicht, zu einem Tatbestand der Unfallflucht

kommen.

Nein, kann es nicht. Den Tatbestand der Unfallflucht gibt es überhaupt nicht, es gibt den

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bitte lesen, dann wird dir hoffentlich klar, dass der hier nicht zutrifft.

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