Leichte vibration 320CDI

Mercedes C-Klasse W203

Hallo,

Ich spurre ne leichte vibration am gaspedal bei 850 umdrehungen/min.
Im lehrlauf bei 700 umdrehungen/min. spurrt mann nichts und auch über 850 ist alles rund.
Beim wegfahren spurr ich es manchmal und beim ausrollen für ein Ampel.
Es handelt hier um ein C320cdi mit automatiek getriebe und 43000km laufleistung.
Die vibration ist nur ganz kurz und leicht , nur am gaspedal spurbar. Gibt man mehr gas spurt man nichts.
Habt Ihr(320cdi fahrer) dass auch mal bemerkt?
Beim 220 ist mir dass nie aufgefahlen.

Entschuldigung für die Schreibefehler.

Grüsse aus Holland

40 Antworten

@ Kaum

Macht diener motor dann ein kakend gerausch im Lehrlauf? Es hört sich an als ob da jemanden unter die Haube kleine Täckchen oder Stro bricht.
Wenn dass nicht ist, mach dich dann keine Gedanken.
Was Xentry betrifft , er soll nur nach deines Auto hinsehen.
Hab dass Document selbst gelesen. Es ist datiert Februar 2011.

Tschjüss

Heute die Rechnung bekommen.
Maastricht hat nichts mehr raus bekommen.
Hab heute € 839,- beim 🙂 zahlen müssen.

Dass vorteil der eigene Beitrage ist laut der Meister dass Ich jetzt 24 Monate Garantie auf die Reparatur habe. 🙄🙄

Jetzt,
Möterchen immer noch TOP 🙂🙂🙂 und keine Gerausche mehr.

Tschjüss

Zitat:

Original geschrieben von c270cdi nl


Heute die Rechnung bekommen.
Maastricht hat nichts mehr raus bekommen.
Hab heute € 839,- beim 🙂 zahlen müssen.

Dass vorteil der eigene Beitrage ist laut der Meister dass Ich jetzt 24 Monate Garantie auf die Reparatur habe. 🙄🙄

Jetzt,
Möterchen immer noch TOP 🙂🙂🙂 und keine Gerausche mehr.

Tschjüss

Dann:

Gute Fahrt!

Gruß, HUK

Hallo alle,

Hab noch eine Frage , und wollte dafür kein neue Thread starten.
Mein Auto hab Ich im August vom Händler ohne zusatzliche Garantie gekauft. War laut Händler nicht nötig weil mit solchen Laufleistung (damals 39000) Daimler AG alles auf Kulanz übernehmen soll.

Jetzt weist jeder der diesen Thread gelesen hat dass es jetzt anders aussieht und der Händler damals nur 50% Recht hatte.

Meine Frage: Grifft jetzt für dass selbst bezahlte Teil (€ 839,-) die Gewärleistung zu ??? Oder keine Chance ???
Damals im Annonce oder Anziege auf Internet stand mit Gebrauchtwagen Garantie. Ich hab diese Annonce im noch im meinen besitz. Ich hab dem Händler mal angeschrieben und versucht ob da vielleicht noch ein Garantie Teil drinn ist ??????????
Hab leider noch nichts gehört. Deswegen hab Ich auch noch nicht auf die Gewärleistung gewiesen.

Wass meint Ihr???

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Zitat:

Original geschrieben von c270cdi nl



Damals im Annonce oder Anziege auf Internet stand mit Gebrauchtwagen Garantie. Ich hab diese Annonce im noch im meinen besitz. Ich hab dem Händler mal angeschrieben und versucht ob da vielleicht noch ein Garantie Teil drinn ist ??????????
Hab leider noch nichts gehört. Deswegen hab Ich auch noch nicht auf die Gewärleistung gewiesen.

Wass meint Ihr???

Wie lange ist den "damals" her? Wenn länger als 12 Monate, dann kannste du dir eine Antwort sparen, andernfalls schau in die Garantieurkunde, die man dir mit dem Kauf übergeben hat.

Wenn keine GU erhalten, dann versuche es zu beweisen und suche einen RA auf. 🙂

@POLO1

Damals war september 2011, also vor 5 Monate.
Hab keine Garantie Urkunde nur ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug. Ist eine blaue Zettel mit auf die hinterseite die Gebrauchtwagen verkaufsbedingungen.

Wenn keine Garantie , ist es dann Gewärleistung ????????

Ich denke, da solltest DU dich an einen Anwalt in NL wenden.

Hier in D ist es so, dass nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass der Fehler vorlag.
Vorher muss es der Händler beweisen.

Garantie muss ein Händler / Verkäufer 2 Jahre an Privatpersonen geben.

Alles darüber hinaus ist Kulanz und daher freiwillig.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von kutjub


Ich denke, da solltest DU dich an einen Anwalt in NL wenden.

Hier in D ist es so, dass nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass der Fehler vorlag.
Vorher muss es der Händler beweisen.

Garantie muss ein Händler / Verkäufer 2 Jahre an Privatpersonen geben.

Alles darüber hinaus ist Kulanz und daher freiwillig.

Grüße

Bitte zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden! Garantie muß niemand geben, das ist eine freiwillige Leistung mit eigenen Bedingungen (Dauer, Siegel, Prüfsensoren, Regeln, etc.). Die gesetzliche Gewährleistung auf Gebrauchtgüter ist auch nur ein Jahr und die Beweislast liegt immer beim Käufer und der zu beweisende Zeitpunkt ist die Übergabe.

Daraus ergibt sich, daß ein Lagerschaden an der Kurbelwelle, der innerhalb ein paar Wochen aufgetreten ist, in die Gewährleistung fällt, denn der ist meist nur nicht entdeckt.

Ist das Fahrzeug von privat gekauft, ist's hinfällig.

Gruß, HUK

Hallo,

Auto ist vor 5 Monate in Deutschland gekauft.
Das erste halbes Jahr ist deswegen noch nicht vorbei.

Grüsse aus Holland

@HUK,

Wenn Ich dass gut lese , schreibst du dass es in meinem Fall um Gewärleistung handeldt ?
Entschuldigung , mein Deutsch lässt mich manchmal im Stich 😛

Zitat:

Original geschrieben von c270cdi nl


@HUK,

Wenn Ich dass gut lese , schreibst du dass es in meinem Fall um Gewärleistung handeldt ?
Entschuldigung , mein Deutsch lässt mich manchmal im Stich 😛

Hallo c270 nl,

da ein Lagerschaden, im speziellen Fall an der Kurbelwelle, normalerweise nicht schlagartig auftritt, sondern sich entwickelt, würde ich davon ausgehen, daß sich der Verkäufer daran beteiligen muß, wenn er gewerbsmäßig (mit Fahrzeugen) handelt.

Allerdings wirst Du einen Gutachter zu dieser Feststellung brauchen. Normalerweise sollte eine 50%-Kulanz auch so drin sein (ohne Klageweg). Vorsatz, also wissentliches Handeln wirst Du ihm sicherlich nicht nachweisen können. Ich würde den Händler mit der Rechnung konfrontieren, mit dem Hinweis, daß sich solch ein Verschleiß entwickelt, also schon beim Kauf da war, nur noch nicht entdeckt war. In Anbetracht von Anwaltskosten solltest Du vor dem anwaltlichen Kontakt allerdings die Größenordnungen nicht aus dem Auge lassen. Eigentlich hätte die DB-Werkstatt etwas dazu sagen können müssen, wie lange es dauert, bis der Lagerschaden merkbar wird, womit Du dann den Hinweis hättest, den Du brauchst.

Für meinen Teil, werde ich wohl die Garantieverlängerung kaufen, wenn es möglich ist. Auch habe ich mein Fahrprogramm von "C" auf "S" verlagert, denn der erhöhte Lagerverschleiß hat möglicherweise etwas mit dem hohen Drehmoment des Motors bei noch niedriger Drehzahl zu tun.

Gruß, HUK

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