Legale Blinker mit Standlicht, ein neuer Ansatz
Ich hätte gern vorne Blinker mit Standlicht, aber lein Klarglas. Cl-Stange. Da es sowas ja nicht zu kaufen gibt 🙄 hab ich nun mal an einen völlig anderen Ansatz gedacht. Man darf ja Blinker von anderen Fahrzeugen verbauen. So braucht man also nur einen Blinker, bei dem Standlicht drin ist und der in die Aussparungen der Stoßstange passt.
Jetzt hab ich ein interessantes Fahrzeug gefunden, bei dem das, wenigstens auf den ersten Blick zutrifft: den Suzuki Super Carry. Bj. müsste irgendwas in den 90ern sein. Da sind die Blinker sogar weiß, sieht also in etwa so aus wie die weißen Blinkergläser von Hella.
Bild
Jetzt fangen die Probleme an. Man müsste zuerst mal wissen, welche Maße dieser Blinker wirklich hat, und ob der auch in der Europa-Version vom Auto drin war. Wie komm ich an diese Infos? Hat jemand von euch vll Zugang zu so einem Auto oder zu entsprechender Software um mal nachzugucken?
Was haltet ihr allgemein von der Idee? Ist das überhaupt LEGAL umsetzbar?
Freue mich auf Feedback!
edit: Hier noch einer. Scheint es also in der Form auch in Deutschland zu geben. 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_VER
Allerdings habe ich ihn noch nicht verbaut, da ich mich noch mal schlau machen muss, wie ich mit den originalem Standlicht verfahren muß.
Muss stillgelegt werden. Es darf nur jeweils ein Paar Positionslichter vorne leuchten. Schau mal bei den Papieren der
Hella Tagfahrleuchten, da steht das samt Vorschrift drin. (Hella bietet für einige LED-Sätze auch eine Standlichtfunktion an.)
Arvin S.
26 Antworten
moin moin
also ich hab mir das selbt alles gebaut mit haltern und so weiter ich find das sieht hammer aus und falls den grünen nicht gefällt kann ich das einfach nach oben umsetzen da nichts mit klebe festgebackt wurde oder ähnlich war ne arbeit von 1 stunde aber dafür hab ich auch die halter aus alu geschnitzt ^^
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_VER
Allerdings habe ich ihn noch nicht verbaut, da ich mich noch mal schlau machen muss, wie ich mit den originalem Standlicht verfahren muß.
Muss stillgelegt werden. Es darf nur jeweils ein Paar Positionslichter vorne leuchten. Schau mal bei den Papieren der
Hella Tagfahrleuchten, da steht das samt Vorschrift drin. (Hella bietet für einige LED-Sätze auch eine Standlichtfunktion an.)
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
Muss stillgelegt werden. Es darf nur jeweils ein Paar Positionslichter vorne leuchten. Schau mal bei den Papieren der Hella Tagfahrleuchten, da steht das samt Vorschrift drin. (Hella bietet für einige LED-Sätze auch eine Standlichtfunktion an.)Zitat:
Original geschrieben von Matthias_VER
Allerdings habe ich ihn noch nicht verbaut, da ich mich noch mal schlau machen muss, wie ich mit den originalem Standlicht verfahren muß.Arvin S.
Nein das ist falsch. Es sind bis zu vier Standlichter am Fahrzeug zulässig, sofern sich davon zwei in den Hauptscheinwerfern befinden.
StVZO §51 Abs.1
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
Zitat:
Kraftfahrzeuge [...] müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
ich hab das wichtige mal fett markiert.
So siehts aus.
Wenn man die Standlichter stilllegt, hat man nicht funktionierende Birnen in den HSW oder halt Löcher drin...
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Zitat:
Original geschrieben von querys
Nein das ist falsch. Es sind bis zu vier Standlichter am Fahrzeug zulässig, sofern sich davon zwei in den Hauptscheinwerfern befinden.
StVZO §51 Abs.1
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(...)
Liest sich irgendwie einleuchtend. Dann liegt die StVZO da wohl mit der ECE R-48 über Kreuz, dascha man lustich...
Hab auch mal gegoogelt und alle TFL-faqs sagen ganz treuherzig, dass die serienmäßigen Standlichter dann aus sein müssen, wenn man TFL auch als Standlicht einsetzt, weil 4 Standlichter is nich...
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
Liest sich irgendwie einleuchtend. Dann liegt die StVZO da wohl mit der ECE R-48 über Kreuz, dascha man lustich...
Hab auch mal gegoogelt und alle TFL-faqs sagen ganz treuherzig, dass die serienmäßigen Standlichter dann aus sein müssen, wenn man TFL auch als Standlicht einsetzt, weil 4 Standlichter is nich...Arvin S.
vielleicht wollen die auf Nummer sicher gehen? Denn bei vielen Fahrzeugen sind die Standlichter ja in extra Leuchten untergebracht. Und dann müssen die ja abgeschaltet werden. Spontan fällt mir da der Mini ein, der die originalen Standlichter abschalten muss.
hba mir vom tüv ma sagen lassen,das bei den klarglasblinkern mit standlicht,es dort nur zulässig ist,weil die dafür geprüft sind,und auch 2 prüfzeichen drauf ham...und das standlich in den HSW stillgelegt wird.
die standlichter müssen 25cm übern boden sein,und nicht mehr als 25cm von den HSW entfernt.dann is es ok.
und weis muss es natürlich sein.
so hab ich mir das mal sagen lassen.
ähnlich bein rücklichtern,solang die einzelnen leuchtenden kammern,nicht weiter als 10 cm von einander entfernt sind,gilt es als eine leuchte.
Versteh irgendwie euer Problem nicht so ganz. Blinker gibts doch als Klarglas und mit Standlicht, für CL und GL Stoßstangen. Ich bin jetzt schon mit 3 Autos damit beim Tüv gewesen. 2x Golf mit CL´ern und mein 86c beides mal noch nicht mal den Hauch an Diskussion mit nem Prüfer. e-Prüfzeichen is drauf und gut is. Oder willst du keine Klaren dann is klar!!!
Zitat:
Original geschrieben von bastAK
Versteh irgendwie euer Problem nicht so ganz. Blinker gibts doch als Klarglas und mit Standlicht, für CL und GL Stoßstangen. Ich bin jetzt schon mit 3 Autos damit beim Tüv gewesen. 2x Golf mit CL´ern und mein 86c beides mal noch nicht mal den Hauch an Diskussion mit nem Prüfer. e-Prüfzeichen is drauf und gut is. Oder willst du keine Klaren dann is klar!!!
dem muss ich voll zustimmen...!!
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Im Anhang ist noch ein Bild..
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Ich hätte gern vorne Blinker mit Standlicht, aber kein Klarglas.
Mein erster Satz im ersten Post 😉
und noch eins...