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LED vs TÜV?

Themenstarteram 26. Oktober 2004 um 20:49

Hi,ich hab mal etwas im inet nach Mod Teilen für meine NSR-125 geschaut und ne schöne Site in Bayern gefunden die per Nachnahme liefert.

Es geht aber um Folgendes:Dort gibt es LED Sätze in verschiedenen Farben zu kaufen...mitunter in Blau und anderen eigentlich nicht üblichen Farben.

Bei Youngbiker.de gibt es auch einige Bilder einer NSR mit diesem Satz.(in Blau)

An unserer schule stehen Polizei kontrollen eigentlich schon fast alle 2-3 Wochen an, und so möcht ich mich doch gern vergewissern ob das keine Probleme geben kann?!

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18 Antworten

Re: LED vs TÜV?

 

Zitat:

Original geschrieben von EmericA

... gibt es LED Sätze in verschiedenen Farben zu kaufen...mitunter in Blau und anderen eigentlich nicht üblichen Farben.

An unserer schule stehen Polizei kontrollen eigentlich schon fast alle 2-3 Wochen an, und so möcht ich mich doch gern vergewissern ob das keine Probleme geben kann?!

Wenn du die Teile nicht an dein Möpp schraubst, gibt es keine Probleme mit der Polizei.

Gemäß der StVZO führt die Montage von Fahrzeugaußenbeleuchtungen, die keine Bauartzulassungs-Nummer (E-Prüfnummer) besitzen, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

sowas ist NICHT erlaubt

schraub es so an das man es nicht sieht wenns aus ist ....

Zitat:

Original geschrieben von Black Rider

schraub es so an das man es nicht sieht wenns aus ist ....

Das ändert auch nichts daran, daß mit der Montage die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.

Themenstarteram 26. Oktober 2004 um 21:19

Da geb ich dir Recht...

Die Adresse ist übrigends www.motorrad-bach.de

Es steht auch darunter das die Lampe kein E-Prüfzeichen hat.

Ich hab mal die Angebote durchgeschaut und es gibt vieles darunter was wohl kein E-Prüfzeichen hat.

Ich werd dann aufjedenfall davon absehn...der Thread über den Unfall seines freundes hat mich doch etwas nachdenklich gemacht...und es muss nciht sein das sowas aufgrund einer Lampe aus Bayern :-P auch mir passiert.

Ich verweise einfach mal auf einen Auschnitt, eines Beitrages von Crosskarotte:

Zitat:

Hinweis zur Unterbodenbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

----------------------------------------

 

Kurz gesagt: Egal ob Strom drauf ist oder nicht, Neon(o.ä. wie Kaltlichtkathoden oder LEDs) am Bike => ABE erloschen, sprich illegal mit allen Konsequenzen .

Soweit, gruß Andre

Themenstarteram 27. Oktober 2004 um 20:30

Nana Andi...

du hast das falsch verstanden...es betrifft keine Unterbodenbeleuchtung sondern ein einfacher Ersatz für das normale Licht(in blau).

Egal...tut nichts zur Sache...kein E Zeichen also auch kein Kauf :-)

Zitat:

Original geschrieben von EmericA

Nana Andi...

du hast das falsch verstanden...es betrifft keine Unterbodenbeleuchtung sondern ein einfacher Ersatz für das normale Licht(in blau)....

...was aber letztendlich auf's Gleiche hinausläuft...

Hallo!

Aber es gibt doch auch bei noblen Autos ab und zu einen blauen schimmer im licht wenn man von einem bestimmten blickwinkel in den scheinwerfer schaut...

das müsste es doch auch fürs 2 rad geben?

cleee

Zitat:

Original geschrieben von cleee

Hallo!

Aber es gibt doch auch bei noblen Autos ab und zu einen blauen schimmer im licht wenn man von einem bestimmten blickwinkel in den scheinwerfer schaut...

das müsste es doch auch fürs 2 rad geben?

cleee

das sind ja xenon oder DE scheinwerfer , die DE scheinwerfer haben H1 biren .

und diese birnen leuchten halt n bissl bläulich,was aber von den linsen kommt,die DE scheinwerfer haben und xenon,is halt n gas,welches bei entzündung bläulich leuchtet.

naja,gibts auch fürs moped,so glühlampen mit ner blauen spitze von philips etc.

is alles kein ding zu kriegen und sind auch erlaubt.

sowas hab ich mir gedacht ;-)

http://www1.at.conrad.com/.../857016_LB_00_FB.EPS.jpg

passt zwar in ein auto aber wirds für die vespa wohl auch geben...

das is ne blaue standlichbirne, die sind nur blau, wenn sie aus sind....

ansonsten leuchten die ganz normal!!

hab au eine bei mir drin.

das ist keine standlicht sondern ne instrumenten beläuchtungsbirne *G*

*klugscheiss*

http://www.sip-scootershop.com/.../00004210_003.jpg

leuchten dann wahrscheinleich auch normal wenn sie an sind.... haben sowiso keine E-Zulassung und will ja nicht das sie mich wegen der falschen birne sonst auch noch kontrollieren...

 

ürigens: OSRAM STANDLICHT COOL BLUE

also doch ein standlicht.... :-))

es gibt leds die du dran haben darfst aber jetzt kommt der haken sie müssen zugelassen sein und dürfen nur gehen wenn die zündung nich an ist. also im klartext die birne darf nur angehen wenn das moppen nich fahren kann. für die die es immer noch nich kapiert haben. ( motor aus, zundschlüssel nicht im schlos)

aber was bringt mir so ein buntes led wenn ich nich damit rum fahren kann.

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