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Led***-Shop wird zum Jahresende geschlossen ...

Themenstarteram 22. November 2016 um 19:34

... wegen einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung von der Wettbewerbszentrale München.

das, so die Internetseite, betrifft alles was nicht der STVO entspricht. Led*** wird daher ihren Shop zum Jahresende schließen.

Hyper*** soll ebenso die Abmahnung erhalten haben.

Auch dort gibt es nix mehr zu kaufen was nicht der STVO entspricht.

War eine Frage der Zeit, weil die Flakscheinwerfer für Kennzeichenbeleuchtung die Straße ausleuchten anstatt das Kennzeichen beleuchten und Standleuchten sowas von blau und punktuell daher kamen dass das irgendwann irgendjemand auffallen muss ...

Habe überlegt wo man das posten sollte, hab mich für hier entschieden, weil ich ferner das für eine durchaus wichtige Information halte.

Nun aber bloß nicht wieder einen Glaubenskrieg starten ... Ich selber hab in meinem kalb vorne das Spiegelei-Glühobst gegen LED getauscht ... Unterschied keiner, Fehlermeldung keine ... Straßenwacht hat das nicht mal gemerkt bei einer Kontrolle ob mein Warndreieck und das Verbandskästchen in Ordnung sind ...

Beste Antwort im Thema

Können die nur illegales Zubehör verkaufen? Dann ist Schließen wohl die beste alle Lösungen.

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Zitat:

@touranfaq schrieb am 25. November 2016 um 10:54:36 Uhr:

Ich hoffe nur für Dich dass Du mir nicht irgendwann hinten drauf fährst, denn in diesem Fall freue ich mich schon auf dein dummes Gesicht wenn der "erfahrene Schrauber" die Beleuchtung für illegal hält, am Ende jedoch alles seine Ordnung hat :p

Wieder so eine Spekulation von dir.

Vor allem welches "dumme Gesicht"...? Wenn es nicht illegal ist, dann zahlt meine Versicherung. (Hab sogar Rabattschutz! Kostet mich also gar nichts!) Wenn nicht zulässig, hat der andere das Problem. Deine Argumente sind so löchrig, wie die Übrigen.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 25. November 2016 um 10:54:36 Uhr:

Aber wenn ich wegen Unachtsamkeit bzw. zu geringem Abstand einem hintendrauf semmele, dann habe zumindest ich noch so viel Charakter und stehe zu meinem Fehlverhalten, und versuche nicht dem Geschädigten ans Bein zu pinkeln indem ich mich mit hanebüchnen Aussagen ("Durch Kennzeichenbeleuchtung geblendet und Bremslicht nicht gesehen") noch zum Deppen mache.

Es gibt auch Vorfälle, wo man eben nicht als Auffahrender Schuld ist. Aber, das kannst du sicher auch zerreden!

MfG

Zitat:

@touranfaq schrieb am 25. November 2016 um 10:54:36 Uhr:

Zitat:

@Johnes schrieb am 25. November 2016 um 10:35:21 Uhr:

Ich für meinen Teil versuche immer das Beste für mich raus zu schlagen, wenn ich bei einem Unfall was finde.

.....

Aber jeder so wie er es braucht. Ich hoffe nur für Dich dass Du mir nicht irgendwann hinten drauf fährst, denn in diesem Fall freue ich mich schon auf dein dummes Gesicht wenn der "erfahrene Schrauber" die Beleuchtung für illegal hält, am Ende jedoch alles seine Ordnung hat :p

in dem fall dürfte er bei mir einer klage wegen falscher anschuldigung und verleumdung entgegensehen. sowie erstattung sämtlicher kosten bis hin zum mietwagen bei 'von ihm veranlasster beschlagnahmung'

und das geilste: das trägt keine versicherung. selbst die rechtsschutz nicht, da vorsatz:p

Die ganze Diskussion ist ohnehin bald erledigt da legale Retrofits bereits in der Mache sind (inkl. Anpassung der ECE-Richtlinien). In den USA sind sie für bestimmte Fahrzeuge schon erhältlich:

http://www.philipsxtremevisionled.com/#tabs-1

Zitat:

@sukkubus schrieb am 25. November 2016 um 11:46:01 Uhr:

in dem fall dürfte er bei mir einer klage wegen falscher anschuldigung und verleumdung entgegensehen.

:D:D:D

Vielleicht solltest du mal googlen was verleumdung und falsche Verdächtigung überhaupt ist. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. November 2016 um 12:14:11 Uhr:

Vielleicht solltest du mal googlen was verleumdung und falsche Verdächtigung überhaupt ist. ;)

Wieso sollte § 164 StGB hier nicht greifen? Man beachte insbesondere Absatz 2:

§ 164

Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Aber auch so ist die Ausrede mit "ich bin von der Kennzeichenbeleuchtung geblendet worden" eine dumme Idee weil sie von vorneherein wie eine reine Schutzbehauptung aussieht, um sich aus einem sonst offensichtlichen Sachverhalt noch irgendwie rauszureden. Richter sind nicht dumm und verhandeln solche Fälle tagtäglich, die Standardausreden haben die schon hundertmal gehört...

 

Aber wie auch immer, uns betrifft das alles nicht da wir ausschließlich mit zugelassen Beleuchtungsanlagen unterwegs sind.

Damit es eine falsche Verdächtigung wird, muß mir bekannt sein daß die Aussage die ich treffe falsch ist.

Wenn ich behaupte der touranfaq ist gestern um 18.00 Uhr eingebrochen obwohl ich um die Zeit mit ihm in der Kneipe saß ist das eine falsche Verdächtigung.

Wenn ich sag der Touranfaq ist gegen 18.00 Uhr ums Haus geschlichen, könnte der Einbrecher sein, wird daraus niemals eine falsche Verdächtigung, auch wenn es sich als falsch heraus stellt.

Edid: sehe gerade, hast ja "wider besseres Wissen" dabei stehen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. November 2016 um 13:00:28 Uhr:

Edid: sehe gerade, hast ja "wider besseres Wissen" dabei stehen.

So steht es im Gesetz ;) Aber was Johnes da skizziert hat ist ja mehr als einen Verdacht aussprechen, siehe:

Ich selber habe schon wegen Verdunkelungsgefahr ein Antrag auf Beschlagnahme eines Fahrzeugs gemacht. (Nicht wegen LEDs, sondern einem anderen Bauteil ohne Zulassung.) Dies wurde nach Rücksprache mit dem Bereitschaft habenden Staatsanwalt auch gemacht.

Das ist schon ne andere Hausnummer als zu sagen "Herr Wachtmeister, schauen Sie doch mal ob die Beleuchtung legal ist!" (was er ohnehin nicht zweifelsfrei feststellen kann weil er Polizist und kein Sachverständiger ist).

Im übrigen haben wir im realen Leben auf der Straße ganz andere Probleme, wenn ich z.B. sehe wie viele Autfahrer aktuell "einäugig" unterwegs sind, oder wie viele regelwidrig die Nebelscheinwerfer anhaben - da wären mal Kontrollen angebracht! :rolleyes:

Zitat:

@touranfaq schrieb am 25. November 2016 um 13:21:44 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. November 2016 um 13:00:28 Uhr:

Edid: sehe gerade, hast ja "wider besseres Wissen" dabei stehen.

So steht es im Gesetz ;) Aber was Johnes da skizziert hat ist ja mehr als einen Verdacht aussprechen, siehe:

Ich selber habe schon wegen Verdunkelungsgefahr ein Antrag auf Beschlagnahme eines Fahrzeugs gemacht. (Nicht wegen LEDs, sondern einem anderen Bauteil ohne Zulassung.) Dies wurde nach Rücksprache mit dem Bereitschaft habenden Staatsanwalt auch gemacht.

Das ist schon ne andere Hausnummer als zu sagen "Herr Wachtmeister, schauen Sie doch mal ob die Beleuchtung legal ist!"

Wieso?

Jetzt sagt der Wachtmeister: Höchstwahrscheinlich nicht legal.

Der Fahrer packt derweilen schon sein Werkzeug aus.

Was würdest du dann machen?

Unfallhergang ist mir jetzt natürlich unbekannt, insofern wieder Spekulation. ;)

Gruß Metalhead

Da klar war, das es unzulässig ist und den Schaden erheblich erhöht hat, ist da nichts, wo du mir was könntest.

 

Falsche Verdächtigungen und falsche Annahme sind zwei Paar Schuhe. Selbst da kann man mir nichts.

 

Soviel zu eurem Rechtsverständnis!

 

MfG

mit meinem rechtsverständnis bin ich bisher gut gefahren.

richtig formuliert bei der zuständigen staatsanwaltschaft strafantrag gestellt, kommt eigentlich immer was bei rum;)

ok, mna sollte nicht den dorfsheriff in einer 'anzeige' wirres zeug eintippen lassen....

Zitat:

@Johnes schrieb am 25. November 2016 um 15:19:34 Uhr:

Da klar war, das es unzulässig ist und den Schaden erheblich erhöht hat, ist da nichts, wo du mir was könntest.

MfG

Warum hat das LED-Leuchtmittel den schaden erheblich erhöht?

MfG

Weil du nicht richtig lesen kannst! Schon mal die Beiträge davor gelesen? :rolleyes:

MfG

Huch, Verzeihung Herr Direktor. Wirst Du immer gleich pampig?

Ja, die Beitrage davor habe ich gelesen.

Trotzdem: Warum hat das LED-Leuchtmittel den Materiellen/Personellen schaden erhöht?

MfG

Weil er ein Schwätzer ist ;) Seine Geschichten passen vorne und hinten nicht zusammen.

Falsch! Weil es nichts mit LEDs zu tun hatte! Das habe ich auch geschrieben. Nur, wird das getrost überlesen oder ignoriert, damit man dumme Kommentare abgeben kann.

Johnes

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