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Led***-Shop wird zum Jahresende geschlossen ...

Themenstarteram 22. November 2016 um 19:34

... wegen einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung von der Wettbewerbszentrale München.

das, so die Internetseite, betrifft alles was nicht der STVO entspricht. Led*** wird daher ihren Shop zum Jahresende schließen.

Hyper*** soll ebenso die Abmahnung erhalten haben.

Auch dort gibt es nix mehr zu kaufen was nicht der STVO entspricht.

War eine Frage der Zeit, weil die Flakscheinwerfer für Kennzeichenbeleuchtung die Straße ausleuchten anstatt das Kennzeichen beleuchten und Standleuchten sowas von blau und punktuell daher kamen dass das irgendwann irgendjemand auffallen muss ...

Habe überlegt wo man das posten sollte, hab mich für hier entschieden, weil ich ferner das für eine durchaus wichtige Information halte.

Nun aber bloß nicht wieder einen Glaubenskrieg starten ... Ich selber hab in meinem kalb vorne das Spiegelei-Glühobst gegen LED getauscht ... Unterschied keiner, Fehlermeldung keine ... Straßenwacht hat das nicht mal gemerkt bei einer Kontrolle ob mein Warndreieck und das Verbandskästchen in Ordnung sind ...

Beste Antwort im Thema

Können die nur illegales Zubehör verkaufen? Dann ist Schließen wohl die beste alle Lösungen.

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Zitat:

@Sachte schrieb am 2. Dezember 2016 um 01:33:37 Uhr:

 

Ah ja. Leute die sich freuen, weil sie LED-Kennzeichenbeleuchtung mit E nachgerüstet haben... Das "E" gilt für die Fahrzeuge, mit welchen das ausgeliefert wird. Wenn man also bei irgendeiner von Johnes angedrohten Aktion, Behämmerte im letzten Stadium antrifft, und die richtig vorbereitet sind, dann sind z.B. (Beispiel halt) die Module die mit dem A5 Cabrio eingeführt wurden, für den Golf 6 NICHT zugelassen :p

Das stimmt so nicht bzw. nur begrenzt. Es gibt beispielsweise von Devil Eyes Universal-LED-Kennzeichenleuchten mit E und allem Pipapo. Die sind sowas von legal dass selbst Judge Dredd nicht mehr auf schuldig plädiert.

 

Ich war mit meinen LED-Leuchten (als Zubehör für mein Fahrzeug erhältlich) beim TÜV, der meint E-Zeichen und R4 drauf, Winkel entspricht dem Original, ist so legal, keine Eintragung notwendig, alles gut. Hab ich mir so noch schriftlich geben lassen und liegt im Handschuhfach falls mal irgendein übereifriger Hilfssheriff (oder Johnes falls er mir auffährt) meint da anderer Meinung sein zu müssen.

auch die von anderen fahrzeugen dürfen verbaut werden, solange sie bestimmungsgemäß angebracht werden.

sprich: bremslicht vorn drantüdeln geht natürlich nicht.

scheinwerfer vorn so anbringen, das er den mond anstrahlt, geht nicht.

geprüft wird beim e die bauart, also ob eine nebelschlußleuchte die kriterien einer nebelschlußleuchte erfüllt. wenn sie das tut, tut sie es an allen fahrzeugen.

aber selbst eine geringfügige veränderung der karosserie wäre erlaubt, solange man

nichts überstehen läßt,

keine tragenden teile durchsägt oder

löcher erzeugt, in denen sich ein kleinkind verfangen kann.:D

was bloß auch nicht zulässig ist, leuchten 'passend' zu machen.

denn damit verändert man ihren ursprünglichen zustand, in dem sie das ersehnte e bekommen haben.

wobei man sicher über ein bohrloch im halter oder eine angeklebte lasche noch streiten kann.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 2. Dezember 2016 um 11:13:42 Uhr:

was bloß auch nicht zulässig ist, leuchten 'passend' zu machen.

Genau deshalb habe ich mich für eine "Plug&Play"-Lösung entschieden. Die LED-Leuchte ist bauartgeprüft (E-Zeichen und R4) und ersetzt 1:1 die Originalleuchte, sogar inkl. der werkseitigen Stecker für den elektrischen Anschluss.

Wobei man z.B. die Devil Eyes-Beleuchtung innerhalb bestimmter Grenzen modifizieren darf um die Einbaubreite anzupassen.

Zitat:

@Match3 schrieb am 2. Dezember 2016 um 05:01:52 Uhr:

und nun alles bitte in einem deutsch das man versteht!

Die Langzeitstudie zeigt, daß in einem Deutsch was du verstehst, kaum einer auf MT spricht. Oder, extra für dich, daß kaum einer in einem Deutsch spricht, welches du verstehst :)

Komm damit langsam klar. Und hör endlich auf, MT mit diesen schwachsinnigen Fullquotes vollzumüllen, du oberfaules ... ...e.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 2. Dezember 2016 um 11:13:42 Uhr:

aber selbst eine geringfügige veränderung der karosserie wäre erlaubt, solange man

nichts überstehen läßt,

keine tragenden teile durchsägt oder

löcher erzeugt, in denen sich ein kleinkind verfangen kann.:D

Dann wird es aber abnhamepflichtig.

 

Zitat:

@Johnes schrieb am 22. November 2016 um 22:26:14 Uhr:

Die Abmahnungen kamen nicht von ungefähr. Die Verbraucherschützer weisen schon seit langer Zeit darauf hin, das es nicht gesetzeskonform ist, Ware zu bewerben, die so nicht eingesetzt werden darf.

Apropos. Was zum F... haben Verbraucherschützer damit zu tun?? Die sollen mich vor Betrug schützen. Wenn die Ware als nicht für Stvo geeignet gekennzeichnet ist, bin ich gewarnt. Fertig.

Das hier hat nichts mit Verbraucherschutz zu tun, außer wenn man findet, es wird diesbezüglich instrumentalisiert. (ob von außen oder innen ist Wurst).

Gibt es keine echten Probleme mehr durch welchen der Verbraucher verarscht wird und mit welchen die marionettenhaften Verbraucherschutzzentralen seit Urzeiten nicht fertig werden?! :mad: Gerade die sollten lieber die Schnauze halten, wenn sie schon nichts anderes gebacken bekommen.

am 2. Dezember 2016 um 19:37

Anscheinend muß man inzwischen die Verbraucher vor sich selbst schützen. Viele wissen vermutlich gar nicht, ob man eine "Stvo" essen kann. Und genau von denen leben solche Shops. ;)

Ja. Schon klar... Es stehen überall auch KLARTEXTE, daß man das auf der Straße nicht fahren darf.

Verbraucherschützer, sollen davor schützen bzw. auf die Maden mit dem Finger zeigen, die z.B. in der gleich großen Tube plötzlich statt 320g, 280g von irgendetwas auffülllen. Und die 280 nun nur halb so groß wie davor die 320 geschrieben sind. u.ä.

Nicht davor, daß irgendwer im Netz Weed verkauft oder jemand W5W LED-Module verkauft die man nicht fahren darf und dabei schreibt, daß man sie nicht fahren darf (wtf?) Was ist das denn für ein Shice?

Vielleicht will ich mir eine Lichterkette aus W5W Sockeln bauen? Und nu?

am 3. Dezember 2016 um 0:52

Bestell sie dir halt aus China, is eh billiger.

Zitat:

Nicht davor, daß irgendwer im Netz Weed verkauft oder jemand W5W LED-Module verkauft die man nicht fahren darf und dabei schreibt, daß man sie nicht fahren darf (wtf?) Was ist das denn für ein Shice?

Vielleicht will ich mir eine Lichterkette aus W5W Sockeln bauen? Und nu?

Abmahnungen erhalten nur die Shops, die den Eindruck erwecken, sie verkaufen diese als Fahrzeuglampen (genauer: bauartgenehmigungspflichtige Fahrbeleuchtung) für normale PKW. Da hilft der Hinweis nichts. Shops, die nur LEDs mit der Sockelbezeichnung oder als Fussraumleuchte verkaufen und mit keiner Silbe die Verwendung im Fahrzeug als Fahrbeleuchtung erwähnen, bekommen keine Abmahnung. Das Verkaufen der Module ist nicht verboten. Das Anpreisen als Fahrbeleuchtung hingegen wird als Täuschung ausgelegt.

PS: Der hier eigentlich gemeinte Shop hat genau wegen Anpreisung als Fahrbeleuchtung eine Abmahnung bekommen. Die Leuchten für das Handschuhfach oder die Innenraumleuchte wird ja weiterhin angeboten.

Übrigens werden die Shops oftmals wegen mehreren Dingen abgemahnt.

Dazu zählen auch:

  • fehlende Herstellerkennzeichnung
  • fehlende oder falsche/fehlerhafte CE Kennzeichnung
  • fehlende Anmeldung bei der EAR
  • fehlende Verbraucherinfos

MfG

Ah, Johnes kann auch ordentlich...

Gut. dann kann ich also die W5W-, Soffitten- und Metallsockell- LED-Lampen ohne E-Kennzeichnung im Wohnwagen (Innenraum, Gaskasten, Staukästen) belassen, ohne Ärger mit der Polizei zu befürchten.

Zumindest gibt es den einen Shop noch, der wirklich Qualitativ hochwertige LED-Lampen, Hergestellt in Deutschland, anbietet.

Viele Grüße, Alex

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