LED Scheinwerfer Anleitung - Umbau W203
Hallo liebe Benzler,
ich habe mir diesen Satz Scheinwerfer geleistet und würde die gerne morgen selber einbauen.
https://www.autodoc.de/hd-karosserieteile/7044596
Ich habe bezüglich des Einbaus eine Frage:
Wo soll ich die losen Kabel rot/schwarz (Strom für die LEDs?) dranne klemmen und wenn das so quer durch den ganz Motor laufen wird, ob jemand eine elegante Lösung hat, wie ich dass schick verlegen kann.
Ich bedanke ich mir Vorraus,
Al
PS: S203 C180 M111 129hp 02/02
58 Antworten
Die Haftpflicht zahlt da der Geschädigte nicht dafür auf den kosten sitzen bleiben kann.
Jedoch wird die Versicherung das Geld zurück einklagen und Vertragsstrafen/Kündigung aussprechen. Bei solch einem LED Umbau erlischt die Betriebserlaubnis SOFORT, da gibt es keine Diskussion drum. Und das wird schwere Folgen haben im Schadens Fall, falls die lichtausbeute geblendet hat oder die Sicht gestört hat.
Also hör auf dass hier zu verharmlosen und solch einen Verstoß zu fördern. Er tuht sich damit überhaupt keinen Gefallen.
Die Inbetriebnahme mit den unerlaubten LED Lampen lässt die Betriebserlaubnis sofort erlischen. Da muss nix geprüft werden.
Joe, frei nach dem Motto ,,der Regress ist sowieso nur auf 5000 Euro begrenzt mehr kann nicht auf einem zu kommen,, ist grob fahrlässig schon fast vorsätzlich, wenn du es schon weißt hör auf solche ,,Tipps,, zu verbreiten und illegale Umbauten zu verharmlosen!
Bleibt mal beim Thema.
Der te hat doch gar keine LEDs.
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Ich gebe weder Tipps, noch verharmlose ich etwas. Ich habe schlicht die Rechtslage objektiv aufgeführt. Was ihr allerdings entweder nicht könnt, oder nicht wollt.
Getreu dem Motto: viel Meinung, wenig Wissen.
Moinsen
Dieses hin/her ob LED, Versicherung usw....für mich stellt sich die Frage ob diese "Tuning"- Scheinwerfer überhaupt ne Zulassung haben. So was wie nen E-Zeichen oder ähnliches. In den von mir gefundenen Artikelbeschreibungen im Netz ist da nichts zu finden.
By the way .... hat der 203er in den Anfängen wirklich ne pneumatische Höhenverstellung der Scheinwerfer wie im Artikel beschrieben? Ich hab nen Mopf mit Xenon...da ist nix mit Pneumatik.
Gruß der Ballu
Also hier in dem Fall handelt es sich ja nun um normale Halogen Scheinwerfer. Ob die zugelassen sind weiß ich nicht.
Deine Xenon Scheinwerfer haben so oder so eine elektrische verstellung, die mittels Sensoren ständig die Leuchtweite anpasst.
Ich weiß nicht warum man glaubt sich für 400 Taken solche Scheinwerfer kaufen zu müssen, wenn man für 230 Tacken die gleichen bekommt?? Wer sich solche Dinge ins Auto baut hat doch schon verloren bevor er anfängt die einzubauen. Wenn ich nicht mal KOMPLETTSCHEINWERFER für das Geld bekomme und die Dinger nicht mal die Original passenden Steckerbmitgeliefert bekomme, ist das für mich der aller letzte Schrott!! Sowas einzubauen grenzt schon an Fahrlässigkeit hoch drei, schick die Dinger einfach zurück und lass Dir das Geld wiedergeben. Ach ne, dass geht ja nicht, sind ja nicht bei AMA... gekauft, da gibt es ja kein Rückgaberecht oder kostenlose Rücksendung. ooooh wie schade.
Sag mal JoshyJS, wo hast Du denn das her, dass LED mehr Strom brauchen als normale Scheinwerferbirnen? Von Xenon habe ich ebenfalls nichts gelesen.
Die Rechtslage so wie du sie geschildert hast, ist falsch. Wenn du meinst etwas objektiv und klar darzustellen informiere dich bitte erstmal bevor du es willkürlich in einem Forum veröffentlichst wo diverse Leute mitlesen.
Ich habe oben die Rechtslage klar und deutlich geschildert, so wie es das Gesetz vorschreibt und da gibts auch nix zu diskutieren lieber JoeDreck.
Das mit der technischen Frage hängt doch aber mit der rechtlichen zusammen. Wer sich solche Dinger ins Auto baut und nicht weiß was er tut, sollte auf die Folgen hingewiesen werden und auch auf die Konsequenzen die dadurch entstehen werden, wenn das Teil keine Zulassung hat. Alleine die Tatsache das der TE von LED spricht und in Wirklichkeit scheinen das Scheinwerfer mit H1 Lampen zu sein zeigt doch wie Unwissend der TE ist. Das geht doch ganz klar aus der Beschreibung hervor. wolsdorfer, wir wollen doch nur vermeiden, dass er mehr als nur ein wenig Ärger mit der Rennleitung bekommt.
Richtig so ist es, meinen Intention war nur ihn über die rechtlichen Konsequenzen/Folgen im Falle eines Schadens oder eine Kontrolle hinzuweisen. Da es aber Leute gibt die meinen sie wissen es besser als das Gesetz, macht es keinen Sinn sich mit diesen auseinanderzusetzen.
Unbelehrbare Menschen.
Bitte für jeden Interessierten einmal "Obliegenheitspflicht Kfz" googeln und nachlesen wie falsch unser Mr. 211er liegt.
Sofern eine Obliegenheitspflicht verletzt wurde, kann die kfz haftpflicht Regress beanspruchen. Mit Ausnahme einer VORSÄTZLICHEN Begehung des UNFALLES ist der Regress bei der Haftpflicht gesetzlich auf 5000€ begrenzt. Auch bei grober Fahrlässigkeit.
Für jeden nachlesbar. Ohne Meinung, nur sachlich und objektiv.