LED´s als Ersatz für Glühlampen
Mal grundsätzlich die Frage hier im Forum, in wieweit sind eigentlich LED´s als Ersatz für Glühlampen verfügbar und auch erlaubt??
Und damit sind nicht nur die Kennzeichenfunzeln (Sofitten) gemeint sondern auch das Standardrücklicht, Bremslicht und Blinklicht.
Gruss
frankengeist
24 Antworten
Ich könnte also ne fette Reihe über die ganze Breite der Heckscheibe pappen, hauptsache rotes Licht und gut ist??
So wie bei E-Klasse, geht doch auch über ganze Scheibe das dritte Bremslicht. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Nuddel88
So wie bei E-Klasse, geht doch auch über ganze Scheibe das dritte Bremslicht. 😁
Gut das ich meinen Text doch nicht abgeschickt habe, ich wollte auch gerade sagen das Mercedes das bei irgendeiner Version so macht.
Es muss halt ein Prüfzeichen drauf sein, und die Einbaumaße müssen eingehalten werden, dann kann man auch so ne Kasperbudenleuchte wie bei Mercedes dranspaxen. 😁
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Obwohl ich bisher net viel für Mercedes übrig hab, find ich irgendwie, dass es zu dem Modell passt. Und wenns jemand am Passi macht, würde ich mir das auch gerne anschauen. sollte natürlich net so billig wirken.
Zitat:
Original geschrieben von tuxic
Gut das ich meinen Text doch nicht abgeschickt habe, ich wollte auch gerade sagen das Mercedes das bei irgendeiner Version so macht.Zitat:
Original geschrieben von Nuddel88
So wie bei E-Klasse, geht doch auch über ganze Scheibe das dritte Bremslicht. 😁
S211 (E-Klasse Kmbi) Mopf 2006... 😉
da das Gehäuse ja bleibt und nur das Innenleben getauscht wird, ist das im Bereich des Machbaren ohne Andere zu gefährden Frankengeist...es ging nur um Modifikation und nicht um ein Umbau wie ein UFO. Da kann man mit ruhigem Gewissen zustimmen, solange die Farbe rot erhalten bleibt.
Hallo
Ich mußte meine 3. Bremsleuchte aus NL damals bei der HU direkt ausbauen, weil da kein E-Prüfzeichen drauf war und mit LED gibts nicht bla bla ... das war so 1997 ... seitdem boykotiere ich zusätzliche Bremsleuchten usw.
(Damals war auch die 3.Bremsleuchte noch nicht so recht zugelassen in D, man sollte 2 so Stelzen links und rechts auf die Ablage basteln - hatte damals nen Ascona C als Limousine ... )
Kann mir nicht vorstellen, wenn man eine Leuchte mit E Kannzeichen mit anderen Leuchtmitteln umrüstet, das das dann noch von dem E Zeichen abgedeckt wird ... das es so keinen juckt ist ne andere Geschichte ...
Gruß Ronny
die rechtliche Sache ist doch klar! Jegliche Baurtveränderung ist nicht zulässig. Aber man muss mal die Kirche im Dorf lassen. Das E-Zeichen ist drauf und leuchten tut se rot. Und da es nicht zu den Hauptleuchten zählt sondern Zusatz ist, würde ich mir da jetzt keine schlaflose Nächte bereiten, oder sehe ich das soooo locker?
Bei Hauptleuchtmitteln un der Gleichen sehe ich das schon enger 🙂
Zitat:
Original geschrieben von frankengeist
Mal grundsätzlich die Frage hier im Forum, in wieweit sind eigentlich LED´s als Ersatz für Glühlampen verfügbar ...Und damit sind nicht nur die Kennzeichenfunzeln (Sofitten) gemeint sondern auch das Standardrücklicht, Bremslicht und Blinklicht.
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Falls Deine Frage auch in diese Richtung gehen sollte:
http://www.motor-talk.de/.../...verbot-kleine-wattzahlen-t3480809.html