LED Rückleuchte defekt
Guten Abend,
bei meinem in einen Audi AH gebraucht gekauften 3.0 TFSI funktioniert eine LED in der Rückleuchte der Heckklappe nicht mehr.
Da noch keine 6 Monate rum sind bin ich von der Beweislastumkehr zu Ungunsten des Verkäufers ausgegangen und habe einen Gewährleistungsanspruch gestellt. (Fehler schon bei Übergabe vorhanden.)
Antwort: LED ist ein Verschleißteil. Vergiss es. (freundlicher formuliert. ;-) )
Mal abgesehen von der Beweislastumkehr bin ich der Auffassung, dass man ein Verschleißteil wechseln können muss. Das geht aber konstruktionsbedingt bei diesen Rückleuchten nicht. Audi bietet ja dafür auch keine einzelnen LED´s an.
Bei einer Lebensdauer von LED > 50.000 Betriebsstunden ist sowieso zweifelhaft, ob die LED wirklich defekt ist. Könnte ja auch eine kalte Lötstelle sein. Fakt ist, dass es da nichts zum ersetzen gibt, außer eben die gesamte Rückleuchte. Das eine Rückleuchte ein Verschleißteil ist erscheint mir nicht wirklich logisch.
Hat hier jemand schon Erfahrung mit solchen Sachverhalten?
Ach ja. Gebrauchtwagengarantie habe ich übrigens auch noch.
Kulanz gibt es von Audi diesbezüglich nicht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3tfsi
Guten Abend,bei meinem in einen Audi AH gebraucht gekauften 3.0 TFSI funktioniert eine LED in der Rückleuchte der Heckklappe nicht mehr.
Da noch keine 6 Monate rum sind bin ich von der Beweislastumkehr zu Ungunsten des Verkäufers ausgegangen und habe einen Gewährleistungsanspruch gestellt. (Fehler schon bei Übergabe vorhanden.)Antwort: LED ist ein Verschleißteil. Vergiss es. (freundlicher formuliert. ;-) )
Mal abgesehen von der Beweislastumkehr bin ich der Auffassung, dass man ein Verschleißteil wechseln können muss. Das geht aber konstruktionsbedingt bei diesen Rückleuchten nicht. Audi bietet ja dafür auch keine einzelnen LED´s an.
Bei einer Lebensdauer von LED > 50.000 Betriebsstunden ist sowieso zweifelhaft, ob die LED wirklich defekt ist. Könnte ja auch eine kalte Lötstelle sein. Fakt ist, dass es da nichts zum ersetzen gibt, außer eben die gesamte Rückleuchte. Das eine Rückleuchte ein Verschleißteil ist erscheint mir nicht wirklich logisch.
Hat hier jemand schon Erfahrung mit solchen Sachverhalten?
Ach ja. Gebrauchtwagengarantie habe ich übrigens auch noch.
Kulanz gibt es von Audi diesbezüglich nicht.
Du bist bei Audi gelandet, da hat man von Kundenzufriedenheit und Sachverstand ganz andere Vorstellungen als der Rest der Welt. Kauf Dir die leuchte gebraucht z.b bei Ebay und Bau die ein. Von denen bekommst du nichts ausser Kopfschmerzen.
Spreche aus bitterer Erfahrung.
25 Antworten
Eine LED ersetzt in diesem Fall was? Richtig, das Glühobst - und das ist unzweifelhaft ein Verbrauchsteil. Du wirst vor Gericht schlechte Karte haben. Dein Auto ist ja nicht neu und es geht nicht um das erste halbe Jahr nach der Erstzulassung. Eine später aus ganz anderen Gründen - Verkauf eines Gebrauchtwagens - neu erstellte Garantie wird deswegen kaum bei Verbrauchsteilen den Garantie-Erstanspruch wieder aufleben lassen. Ist allerdings eine etwas spitzfinde juristische Materie und sollte ggf. besser von "echten" Juristen beantwortet werden. Stell doch mal bei juristischen Online-Portalen eine Anfrage ein, ist inzwischen allerdings nicht mehr für 10 € zu machen.
Kalte Lötstellen oder falsches Flußmittel - persönlich glaube ich nicht daran. Eine kalte LS, die erst nach z.B. 4 Jahren sich erstmals bemerkbar macht? Das wird keinen Garantieanspruch begründen. Unter Einflüssen hatte ich noch Wichtiges nicht erwähnt: Hitze - macht vielen Leds in Frontscheinwerfern den Garaus, und hinten - na klar - Wasser in Rückleuchten, ein dankbares Feld.
Im Prinzip bin ich ja deiner Meinung und würde den Anspruch erheben wollen, dass im Garantiezeitraum Defekte von Garantien erfasst werden. Hier fehlt mir allerdings der Glaube.
Gruß, lippe1audi
Bitte nicht Gewährleistung und Garantie durcheinander bringen.
Gewährleistung mit Beweislastumkehr lebt bei jedem Verkauf wieder neu auf. Zumindest bei Verbrauchsgüterkauf. Also zwischen Unternehmer und Verbraucher. Egal wie alt das Produkt ist.
Ob und in welchem Umfang die Gebrauchtwagengarantie einspringt, ist noch offen. Wird aber von deren AGB geregelt. Dort allerdings sind nur Glühfadenlampen und Xenon explizit ausgeschlossen.
Bei mir ist Links auch eine Defekt. Werde damit aber erst mal noch weiter fahren. Auch wenn es mich Stört...
Ab und zu leuchtet sie auch wieder komplett. Habe schon gegen gehauen. aber es ist wohl kein wackel kontakt...
Eine defekte LED ist straßenverkehrstechnisch wohl auch noch kein Problem. Erst wenn mehrere (also mind. 2) LED ausfallen, kann es einen Mängelzettel geben. Zumindest habe ich das mal irgendwo gelesen.
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Zitat:
Teilweise original geschrieben von MichiSchmidt
..... aber es ist wohl kein wackel kontakt...
Doch, ist es, zumindest im weiteren Sinne. Eine Led kann nicht mal defekt sein, dann wieder i.O., dann mal halb kaputt........da gibts nur ganz heile oder ganz defekt. Das Problem liegt also nicht bei der Led, sondern irgendwo in der Stromzuführung für diese. Könnte also ein "Wackelkontakt" an der Lötstelle, sprich ein kalte Lötstelle, oder eine, die sich unter Hitzeeinwirkung in eine solche verwandelt hat sein. Da würde es sich lohnen, das Teil auszubauen, mit der Lupe und gutem Multimeter zu prüfen, u auch auf Verdacht mal nachzulöten.
Gruß, lippe1audi
Hatte meinen Avant auch erst ca. 10 Monate, da hat sich die linke äußere LED-Rückleuchte verabschiedet. Die LEDs des äußeren Ringes funktionierten sporadisch nicht bzw. glommen dann nur ganz schwach, bis das Glimmen dann schlussendlich zum Dauerzustand wurde.
Da nach 6 Monaten ja die sogenannte Beweislastumkehr greift, ist es für mich als Verbraucher natürlich schwierig, zu beweisen, dass die LEDs schon beim Kauf defekt waren. Waren sie ja auch nicht.
Kurzum: habe mir dann für ca. 85,- EUR eine nagelneue originale Valeo-Leuchte bestellt. Gibt es im Netz teilweise neu günstiger als die horrenden Preise, die bei ebay für gebrauchte Leuchten bezahlt werden.
Das Problem ist doch bei Audi bekannt und wenn Du noch innerhalb der 6-monatigen Gewährleistungsfrist (zu Ungunsten des Verkäufers) bist, dann würde ich da mal mächtig auf den Tisch hauen. Die müssen Dir die Rückleuchte reparieren bzw. ersetzen! Und so eine Rückleuchte oder LED ist auch KEIN Verschleißteil im klassischen Sinne (wie eine Bremsscheibe oder ein Bremsklotz oder eine Glühlampe), welches nicht unter die Gewährleistung fällt.
Wenn man es nämlich mal so betrachtet, ist ja ALLES irgendwie ein Verschleißteil und müsste nicht vom Händler ersetzt werden... das Scharnier Deiner Fahrertür hängt? Klaro, nutzt sich ja ab und ist ein Verschleißteil. Also keine Gewährleistung. Der Lack hat Fehler? Klaro, nutzt sich ab, also auch keine Gewährleistung. Fehler an der Saugrohrklappe? Nutzt sich an der Mechanik auch ab... also auch ein Verschleißteil und nicht zu ersetzen. Steuergerät defekt? Dioden und Transistoren altern und verschleißen, also müssen die auch nicht ersetzt werden...
Sorry, wollte das im vorigen Absatz mal auf die Spitze treiben, um zu sagen: nicht verarschen lassen und zur Not schriftlich dem Händler eine Frist setzen (1 Woche / 14 Tage), um den Mangel zu beheben! Zur Not schreibe ich Dir auch gerne einen entsprechenden Text.
Viel Glück!
Stefan
Hallo Stefan,
das was Du schreibst sehe ich genau so. Ich habe es mit freundlichem Argumentieren versucht. Dann habe ich dem Händler, mit Fristsetzung von insgesamt zwei Wochen, aufgefordert mir zu belegen, dass der Fehler bei Gefahrenübergang nicht vorhanden war, bzw. er mir nachweisen soll, dass ich den Fehler verursacht habe.
Seit dem stellt er sich tot.
Auf den Tisch hauen konnte ich bisher nur verbal, da der Händler in sicherer Entfernung ist.
Ich denke mal, dass er sich mit seiner Sichtweise LED = Verschleißteil auf der sicheren Seite fühlt.
Das verrückte ist ja, dass der AUDI - Kundenservice meiner Meinung ist, aber eben leider nichts machen kann.
Ärgerliche Geschichte!
Audi hat sicherlich noch andere Möglichkeiten, diesem Händler sein kundenunfreundliches und extrem markenschädigendes Verhalten abzugewöhnen.
Das Recht ist auf Deiner Seite. Und davon mal abgesehen, ist es doch schlichtweg unfair von dem Händler, so zu reagieren. Wie kann ich denn wegen eines 85,- Euro-Ersatzteils einen Kunden vergraulen und derartig negative Publicity auf sich ziehen?! Aber da der Händler anscheinend weit weg ist, weiß er, dass Du eh nicht regelmäßig zur Inspektion vorbeikommst und er Dich somit als Kunden ruhig verlieren kann.
Möglichkeiten gibt es einige, zum Beispiel:
1) Du kannst die Sache einem Rechtsanwalt übergeben (Hast Du eine Rechtsschutz-Versicherung?)
2) Du kannst Dich mal an die Verbraucherzentrale wenden, die helfen (gegen einen kleinen Mitgliedsbeitrag) bei sowas auch gerne weiter
3) Du kannst Deine Beschwerde schriftlich an Audi formulieren. An der Hotline hast Du nur irgendwelche firmenfremden outgesourcten Callcenter-Stundentenhilfskräfte, die nichts bewegen können oder wollen. Deshalb lieber (mit Verweis auf das unfaire, rechtswidrige und markenschädigende Verhalten dieses Händlers) einen netten Brief aufsetzen und ab damit zu:
AUDI AG
Kundenbetreuung
Deutschland
Postfach 10 04 57
85045 Ingolstadt
oder per Fax
0800 - Fax an Audi
(0800 - 329 262 834)
Man muss ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber der Händler hat Dich verarscht. Wenn er keinen Wert auf Deine Kundentreue legt, kannst Du im Gegenzug auch solche Geschütze auffahren. Ich denke, für solche Sachen ist ein Forum auch sicherlich da, um sich mal Luft zu machen und sich Ratschläge der Kollegen einzuholen.
Du solltest Deinen Wagen mal gründlich unter die Lupe nehmen. Vielleicht fallen Dir noch mehr Fehler auf, die nach der 6-monatigen Frist noch richtig teuer werden können und die Du besser jetzt schon bei diesem Händler anmelden solltest?!
Danke für deine Ausführungen.
zu 1) RS habe ich, würde ich mir aber für schwerwiegendere Probleme aufheben wollen.
zu 2) Ist ne Idee!
zu 3) Ist eine sehr gute Idee! Danke für den Tipp! So bleibt das ganze im Rahmen und AUDI lernt die schwarzen Schafe genauer kennen.
Den Wagen hab ich gleich nach Kauf noch einmal checken lassen. Ist soweit alles ok. Inzwischen sind die 6 Monate leider auch vorbei. Also bei neuen Mängeln werde ich dann die Garantie bemühen, soweit sie das abdeckt.
Aber jetzt schreibe ich erst mal einen netten Brief an die von Dir genannte Adresse. Danke!
So,
nun weiß ich zumindest, dass der AUDI Kundendienst immer derselbe ist. Egal ob man anruft oder per Brief anschreibt. Es war sogar die selbe Bearbeiterin.
Das Ergebnis ist leider auch das selbe. Man gibt mir zwar Recht, habe versucht zu vermitteln, aber ohne Erfolg. Autohaus stellt sich quer und AUDI kann da nichts machen.
Mir bleibt also nur der Rechtsweg. Was allerdings bei der Summe mit Kanonen auf Spatzen schießen wäre. Was mich eben anstinkt, weil genau davon geht das AH aus.
Auf meine Fristsetzung und die Aufforderung den Gegenbeweis zu erbringen, hat das AH übrigens nicht geantwortet.
Recht haben und bekommen sind eben immer noch zweierlei Sachen.
Na ja, wenigstens die Sonne scheint..........
Ich seh das mit defekten LEDs an meinem Wagen ziemlich nüchtern: Ich fahr damit solange rum solange der TÜV nicht meckert. Dann sehen wenigstens alle anderen Verkehrsteilnehmer welchen Mist der Hersteller da verbaut hat - die Lichtsignatur ist ja inzwischen eins der wichtigsten Marketingmerkmale eines neuen Autos. Und zwar nicht nur für den Besitzer, sondern auch für den Hersteller 😉