LED-Abblendlicht legal nachrüsten
Hey Leute,
vielleicht für den einen oder anderen interessant: In der neuen AutoBild wird über die erste legale Nachrüstmöglichkeit für LED-Abblendlicht berichtet. Nennt sich Osram Night Breaker LED und kommt mit ABE unter anderem auch für F45/F46. Verkaufsstart angeblich ab 1.10.2020 für 130€ pro Paar(?).
Beste Antwort im Thema
Leute....
Im anderen Thread soll die dafür nicht zugelassene Heckträgertraverse auf AHK umgebaut werden und hier gibt´s Schnappatmung wegen LED´s im Rücklicht.
Die LED´s befinden alle hinter gefärbtem Plastik welches das Licht streut, blenden weder bei Tag / Nacht in keinster weiße (weil nicht stärker) und sind somit nicht von Glühlampen zu unterscheiden. Das kann ich verantworten.
Da es bei den Scheinwerfern nicht so ist habe ich die Dinger auch NICHT im Scheinwerfer.
94 Antworten
Zitat:
@-JvB- schrieb am 2. Oktober 2020 um 08:43:04 Uhr:
Ich sage es mal so rum:
Mein 16 Jahre alter Twingo ist für einen Bruchteil des Geldes auch fast vollständig auf LED Beleuchtung umgestellt. Rücklicht, Bremslicht, Blinker usw... Das juckt noch nicht mal meinen Tüv Prüfer (er weiß das aber) da man hier keinen unterschied zur Glühlampe erkennt. Ok, in den Scheinwerfern wäre mir da auch zu heiß.Aber 130€ für EIN PAAR Led Lampen? Sorry, selbst wenn die das ewige leben hätten. Dafür kann ich auch so viele Ersatz H7 kaufen, das sie bis an mein Lebensende reichen.
Und komme mit keiner mit höherer Sicherheit, X% besserer Ausleuchtung, X% mehr Helligkeit usw....
Wie viel Licht eine Lampe abgeben darf ist gesetzlich geregelt und da darf auch eine LED nicht drüber.
Mein Twingo hat nicht mal H7 und ich lebe trotzdem noch. Das nennt man dann wohl an die Verkehrssituation angepasste Fahrweise. 😉
Du weißt aber schon, dass Du ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist?
Ob das nun sinnvoll ist oder nicht. Und das soll auch keine Belehrung, sondern ein Hinweis sein.
Zitat:
@Olli_E60 schrieb am 3. Oktober 2020 um 13:19:14 Uhr:
Zitat:
@-JvB- schrieb am 2. Oktober 2020 um 08:43:04 Uhr:
Ich sage es mal so rum:
Mein 16 Jahre alter Twingo ist für einen Bruchteil des Geldes auch fast vollständig auf LED Beleuchtung umgestellt. Rücklicht, Bremslicht, Blinker usw... Das juckt noch nicht mal meinen Tüv Prüfer (er weiß das aber) da man hier keinen unterschied zur Glühlampe erkennt. Ok, in den Scheinwerfern wäre mir da auch zu heiß.Aber 130€ für EIN PAAR Led Lampen? Sorry, selbst wenn die das ewige leben hätten. Dafür kann ich auch so viele Ersatz H7 kaufen, das sie bis an mein Lebensende reichen.
Und komme mit keiner mit höherer Sicherheit, X% besserer Ausleuchtung, X% mehr Helligkeit usw....
Wie viel Licht eine Lampe abgeben darf ist gesetzlich geregelt und da darf auch eine LED nicht drüber.
Mein Twingo hat nicht mal H7 und ich lebe trotzdem noch. Das nennt man dann wohl an die Verkehrssituation angepasste Fahrweise. 😉
Du weißt aber schon, dass Du ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist?
Ob das nun sinnvoll ist oder nicht. Und das soll auch keine Belehrung, sondern ein Hinweis sein.
Das mit der Betriebserlaubnis denkt man irgendwie immer. Mal abgesehen davon, daß Halogenbirnen ja auch komplett unterschiedlich sind, kommt es hier wohl auf die eingesetzten LED Birnen an und deren Kennzeichnung. Davon schreibt er aber nichts.
Dann zeige mir bitte ein zugelassenes und gekennzeichnetes LED Leuchtmittel.
Gab es bisher nämlich m.W. nicht. Ich lerne aber gerne dazu.
Ähnliche Themen
Leute....
Im anderen Thread soll die dafür nicht zugelassene Heckträgertraverse auf AHK umgebaut werden und hier gibt´s Schnappatmung wegen LED´s im Rücklicht.
Die LED´s befinden alle hinter gefärbtem Plastik welches das Licht streut, blenden weder bei Tag / Nacht in keinster weiße (weil nicht stärker) und sind somit nicht von Glühlampen zu unterscheiden. Das kann ich verantworten.
Da es bei den Scheinwerfern nicht so ist habe ich die Dinger auch NICHT im Scheinwerfer.
Moin
so sehe ich das auch.
Wenn nachrüstung ,dann bitte mit ABE damit man auf der sicheren Seite ist.
Unfall mit nachgewiesener Blendung des Gegenverkehrs...
aber etwas anderes:
mein Schwager fährt einen Skoda Rapid mit Xenon Licht,aber mit einer Lumenzahl bgrenzt auf 1600 Lumen um
automatisches Hohenverstellung und Scheinwerferwaschanlage zu sparen.. diese Lampen sind echte Funzeln!
der Gesetzgeber schreibt hier die Begrenzung vor.....
Meine Hoffnung ist das beim F45 auf Grund der großen Reflektoren die Lichtausbeute mit LED besser wird
Zitat:
@-JvB- schrieb am 7. Oktober 2020 um 09:19:11 Uhr:
Die LED´s befinden alle hinter gefärbtem Plastik welches das Licht streut, blenden weder bei Tag / Nacht in keinster weiße (weil nicht stärker) und sind somit nicht von Glühlampen zu unterscheiden. Das kann ich verantworten.
Problem hätte ich damit (in Blinkern, Brems- und Rücklichtern) jetzt persönlich glaube ich auch keins.
Auf der anderen Seite: Wenn sie wie Du sagst nicht stärker sind und auch nicht von herkömmlichen Glühlampen zu unterscheiden sind, dann wärs mir vermutlich auch zu schade um den Aufwand.
Zitat:
Auf der anderen Seite: Wenn sie wie Du sagst nicht stärker sind und auch nicht von herkömmlichen Glühlampen zu unterscheiden sind, dann wärs mir vermutlich auch zu schade um den Aufwand.
Zumal ein Lampendefekt hinten bei mir nur alle Jubeljahre mal vorkommt und eine Lampenausfall-Warnung seit langem Standard geworden ist.
Ok, mein Zweitwagen von 1971 bringt keine Warnung, dort würde eine LED aber auch nicht richtig passen.
Zitat:
@leptoptilus schrieb am 7. Oktober 2020 um 09:35:00 Uhr:
Moin
so sehe ich das auch.
Wenn nachrüstung ,dann bitte mit ABE damit man auf der sicheren Seite ist.
Unfall mit nachgewiesener Blendung des Gegenverkehrs...
Für falsch eingestellte Scheinwerfer wird es nie eine ABE geben!
Zitat:
@-JvB- schrieb am 7. Oktober 2020 um 09:19:11 Uhr:
Leute....
Im anderen Thread soll die dafür nicht zugelassene Heckträgertraverse auf AHK umgebaut werden und hier gibt´s Schnappatmung wegen LED´s im Rücklicht.
Die LED´s befinden alle hinter gefärbtem Plastik welches das Licht streut, blenden weder bei Tag / Nacht in keinster weiße (weil nicht stärker) und sind somit nicht von Glühlampen zu unterscheiden. Das kann ich verantworten.
Da es bei den Scheinwerfern nicht so ist habe ich die Dinger auch NICHT im Scheinwerfer.
Naja, das ist immer so eine Sache. Es ist beides ohne gültige Betriebserlaubnis.
Mir ist auch egal, ob ich knapp über 80km/h zu schnell bin oder über weit 140 km/h. Die Strafe ist identisch.
Mein altes Motorrad hat noch eine 6V Anlage. Selbst mit neuem Kabelbaum hat das 21W Bremslicht tagsüber eine Sichtbarkeit die gegen Null geht. Nach 2 Beinaheunfällen war mir klar, dass ich lieber illegal aber gesund und lebendig unterwegs bin und habe auf LEDs umgerüstet. In nun 12 Jahren hatte ich damit keinerlei Probleme.
Habe mir die LEDs bestellt und warte noch auf die Module.
Ich bin gespannt wie die Leuchten.
Habe schon mehrere H7 getestet jetzt habe ich welche aus Kroatien drin und die leuchten schön weiß.
Wäre super, wenn du vom Leuchtbild vorher und nachher auch Fotos machen würdest. Am gleichen Ort bei gleicher Dunkelheit. Dann wird ein Vergleich höchstens noch erschwert, falls die Belichtungsautomatik der Kamera anders einstellt.