Leben und leben lassen
Liebe Trucker,
mir fällt immer mehr auf, dass das Thema "Überholenlassen auf Bundes- oder Landstraßen" so gut wie nicht mehr vorkommt. Während früher mal der Blinker links gesetzt wurde um eine freie Strecke dem nachfolgenden Verkehr anzuzeigen oder -wie es ja auch in der StVO vorgeschrieben ist- mal eben angehalten wurde wenn sich eine größere Schlange gebildet hatte, muss ich auf meinem täglichen Weg zur Arbeit (ca.35 km Bundesstrasse) feststellen, dass diese Freundlichkeiten nicht mehr vorkommen.
Im Gegenteil, da wird beim Reisverschlussverfahren auf beiden Spuren "geparkt" um nur ja keinen PKW an sich vorbeizulassen (Dank an die Freunde von DHL und Mosolf die dies besonders gerne tun), nach links versetzt gefahren, wenn jemand zum überholen ansetzt (hier scheint Betz führend zu sein) auf gar keinen Fall aber wird mal rechts kurz gehalten, um wieder für Verkehrsfluss zu sorgen.
Mein Verständnis dafür liegt nahe null, zumal ich zu denen gehöre, die auf der AB gerne auchden Fuß vom Gas nehmen um Euch das Ausscheren zu ermöglichen. Wie gesagt, leben und leben lassen. Also, woran liegt's?
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Paragraph läßt eigentlich keinen Raum für Fehlinterpretationen. Exakter kann man den Sachverhalt nicht formulieren.
... aber es interessiert keinen :-( Wenn ich mit einem PKW Anhänger mal 80km/h cruise und innerorts an einer Bushalte mal ranfahre gucken mich meine Beifahrer ganz schön doof an. Wie gesagt, ein typisches Beispiel der Doppelmoral in unserer Gesellschaft :-|
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (ist der Meinung, dass wir gar keine neuen Gesetze mehr bräuchten - einfach nur die existierenden LESEN, BEACHTEN, EINHALTEN und ggf. dafür sorgen, dass sie eingehalten werden ;-)
Zitat:
Original geschrieben von juhuuh
StVO § 5 Überholen
(6) ...Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden...
Wenn ich das richtig les, steht da das man Notfalls Warten muss, nicht das das der Regelfall ist. Es langt auch wenn man vom Gas geht um das Überhohlen zu erleichtern.
Zitat:
Original geschrieben von juhuuh
StVO § 5 Überholen
(6) ...Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden..."Der Führer eines langsameren Fahrzeugs" und wenn jemand nur 60 fahren kann/darf wo 100 erlaubt und möglich sind, dann fährt er LANGSAMER!!
Wenn ich aber auf einer guten ausgebauten mehr oder weniger geraden Bundesstraße fahre, dann ist das Überholen aber nicht NUR SO möglich, sondern auch AUF NORMALEM WEG. Und wer nicht in der Lage ist, diese Möglichkeit zu nutzen, dann ist das nicht mein Problem.
Wenn die Straße so beschaffen ist, dass man 100 fahren kann, dann ist das meist auch gerade und übersichtlich, ansonsten muss sowieso langsamer gefahren werden, da es immer noch das Gesetz gibt, dass auf Sicht gefahren werden muss.
Zitat:
Wenn ich aber auf einer guten ausgebauten mehr oder weniger geraden Bundesstraße fahre, dann ist das Überholen aber nicht NUR SO möglich, sondern auch AUF NORMALEM WEG. Und wer nicht in der Lage ist, diese Möglichkeit zu nutzen, dann ist das nicht mein Problem.
Man muss halt auch mal pragmatisch an die Sache ran gehen und manchmal in den Rückspiegel schauen ob die Schlange hinter einem schon recht groß ist, weil z.B. viel Gegenverkehr war und die Leute gar nicht überholen konnten. Gegenverkehr gibt es ja bekanntlich auch auf geraden Bundesstrassen.
Und dann mal die Leute bei einer Möglichkeit vorbeilassen und gut is. So schwer ist das doch gar nicht, wenn man will.
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Genau.
Hier kommt dann nämlich auch noch der § 1 der StVO mit ins Spiel.