Leasingrückgabe

Servus zusammen,

ich möchte Euch einmal folgenden Fall schildern mit der Bitte, mir Eure Meinung zum Verhalten bzw. den Vorstellungen der Leasinggesellschaft mitzuteilen 🙂 .

Es geht um die Rückgabe eines Audi Leasingfahrzeuges im kommenden Oktober. Das Fahrzeug wurde seinerzeit von mir über einen Audi-Händler von der Audi Leasing geleast. Üblicherweise ist es bei Audi bekanntlich so, dass man das Fahrzeug zum Rückgabezeitpunkt an den ausliefernden Händler zurückgibt - dieser hat sich seinerseits dazu verpflichtet, das Fahrzeug bei Vertragsende zu einem im Vorfeld bereits festgelegten Preis von der Audi Leasing zu erwerben und dann eben selbständig zu verwerten.

In meinem Fall ist der ausliefernde Händler allerdings insolvent und seit einigen Jahren bereits nicht mehr existent. Mir persönlich in der Rolle des Leasingnehmers kann dieser Umstand grds. erstmal egal sein, da der Vertrag mit der Audi Leasing besteht und nicht mit dem Händler, der den Vertrag damals vermittelt hat. Soweit so gut...
Da das Vertragsende und damit der Rückgabetermin näher rückt, hat mich die Audi Leasing nun angeschrieben und mitgeteilt, ich könne das Fahrzeug grds. bei einem Audi-Händler meiner Wahl zurückgeben. Dieser Händler meiner Wahl nimmt das Fahrzeug dann stellvertretend für die Audi Leasing entgegen, hat selbst aber natürlich keinerlei Verpflichtungen oder Risiken, was die spätere Verwertung des Fahrzeuges angeht.

Bei der Rückgabe des Fahrzeuges an einen Händler soll nun gem. des "Wunsches" der Audi Leasing nur die Rückgabe des Fahrzeuges selbst quittiert sowie der Kilometerstand festgehalten werden. Die Anfertigung eines Rückgabeprotokolls, wie es sonst bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen üblich ist, um den Zustand des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Rückgabe festzuhalten, soll gem. des Schreibens der Audi Leasing dabei ausdrücklich NICHT erfolgen - eine Begutachtung des Fahrzeuges würde zu einem späteren Zeitpunkt von einem unabhängigen Gutachter der Audi Leasing durchgeführt.

Ich persönlich halte das Verlangen der Audi-Leasing, das Fahrzeug bei irgendeinem Händler abzugeben, OHNE dabei den Zustand des Fahrzeuges protokollarisch festzuhalten, gelinde gesagt für einen schlechten Scherz. Die Audi Leasing kann von mir als Leasingkunden doch nicht allen Ernstes verlangen, das Fahrzeug aus der Hand zu geben und dabei das Risiko zu tragen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Rückgabe und der späteren Begutachtung durch ihren Gutachter dem Fahrzeug - durch wen auch immer - irgendwelche Schäden zugefügt werden, auf die ich überhaupt keinen Einfluss mehr nehmen kann. Was weiss denn ich, was wer mit dem Fahrzeug nach Rückgabe durch mich anstellt, ob bei einem eventuellen Transport irgendwelche Transportschäden auftreten, ein Hagelschauer das ganze Fahrzeug verbeult etc. . Selbstverständlich sehe ich es nicht ein, dieses Risiko zu tragen.

Darüber hinaus ist in den Leasingbedingungen der Audi Leasing explizit geregelt, dass die Vertragsparteien (also ich als Leasingnehmer und die Audi Leasing als Leasinggeber) bei Rückgabe des Fahrzeugs ein Übergabeprotokoll anzufertigen haben, was von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

Ich kann das Verhalten bzw. Verlangen der Audi Leasing hier wirklich beim besten Willen nicht nachvollziehen und empfinde dieses persönlich als absolut kundenunfreundlich, zumal die Audi Leasing hier gegen ihre eigenen Leasingbedingungen verstoßen möchte.

Mich würde nun interessieren, wie Ihr diese Angelegenheit seht und wie Ihr in diesem Falle vorgehen würdet.

Besten Dank und viele Grüße,
Testsieger

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Testsieger2003


...

Ich persönlich halte das Verlangen der Audi-Leasing, das Fahrzeug bei irgendeinem Händler abzugeben, OHNE dabei den Zustand des Fahrzeuges protokollarisch festzuhalten, gelinde gesagt für einen schlechten Scherz. Die Audi Leasing kann von mir als Leasingkunden doch nicht allen Ernstes verlangen, das Fahrzeug aus der Hand zu geben und dabei das Risiko zu tragen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Rückgabe und der späteren Begutachtung durch ihren Gutachter dem Fahrzeug - durch wen auch immer - irgendwelche Schäden zugefügt werden, auf die ich überhaupt keinen Einfluss mehr nehmen kann. Was weiss denn ich, was wer mit dem Fahrzeug nach Rückgabe durch mich anstellt, ob bei einem eventuellen Transport irgendwelche Transportschäden auftreten, ein Hagelschauer das ganze Fahrzeug verbeult etc. . Selbstverständlich sehe ich es nicht ein, dieses Risiko zu tragen.
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@Spatenpauli

Der Themenstarter hat doch klar und eindeutig geschrieben, dass genau das seine Bedenken sind. 🙄

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Ganz einfach.
Audi Leasing auf den entsprechenden § des bestehenden Vertrag hinweisen und auf Übergabe gemäß Vertragsbedingungen bestehen.
Audi kann Vertrag nicht einseitig abändern.

O.

Hallo, mal genau lesen.
Anfertigung eines Rückgabeprotokolls, wie es sonst bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen üblich ist, um den Zustand des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Rückgabe festzuhalten, soll gem. des Schreibens der Audi Leasing dabei ausdrücklich NICHT erfolgen - eine Begutachtung des Fahrzeuges würde zu einem späteren Zeitpunkt von einem unabhängigen Gutachter der Audi Leasing durchgeführt.
Würde bedeuten, daß dir Mängel untergeschoben werden könnten, die nicht vorhanden waren oder von dem annehmenden Händler verursacht wurden.
MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Testsieger2003


...

Ich persönlich halte das Verlangen der Audi-Leasing, das Fahrzeug bei irgendeinem Händler abzugeben, OHNE dabei den Zustand des Fahrzeuges protokollarisch festzuhalten, gelinde gesagt für einen schlechten Scherz. Die Audi Leasing kann von mir als Leasingkunden doch nicht allen Ernstes verlangen, das Fahrzeug aus der Hand zu geben und dabei das Risiko zu tragen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Rückgabe und der späteren Begutachtung durch ihren Gutachter dem Fahrzeug - durch wen auch immer - irgendwelche Schäden zugefügt werden, auf die ich überhaupt keinen Einfluss mehr nehmen kann. Was weiss denn ich, was wer mit dem Fahrzeug nach Rückgabe durch mich anstellt, ob bei einem eventuellen Transport irgendwelche Transportschäden auftreten, ein Hagelschauer das ganze Fahrzeug verbeult etc. . Selbstverständlich sehe ich es nicht ein, dieses Risiko zu tragen.
...

@Spatenpauli

Der Themenstarter hat doch klar und eindeutig geschrieben, dass genau das seine Bedenken sind. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Testsieger2003


Die Audi Leasing kann von mir als Leasingkunden doch nicht allen Ernstes verlangen, das Fahrzeug aus der Hand zu geben und dabei das Risiko zu tragen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Rückgabe und der späteren Begutachtung durch ihren Gutachter dem Fahrzeug - durch wen auch immer - irgendwelche Schäden zugefügt werden, auf die ich überhaupt keinen Einfluss mehr nehmen kann.

Doch, es sieht so aus, als möchte die Audi Leasing das Restwertrisiko still und heimlich auf den Leasingnehmer übertragen. Das Risiko lag bisher beim Händler, dieser ist insolvent ... irgendwer

muss

aber nun mal das Risiko tragen.

Reiche doch einfach einen Gegenvorschlag ein: Die Audi Leasing bekommt den Wagen gegen eine Forderungsabtretung <-- d.h. sie sollen Dir vertraglich zusichern, daß sie, nachdem sie den Wagen erhalten haben, auf alle Forderungen Dir gegenüber verzichten.

Die werden sich zwar nie und nimmer darauf einlassen .... aber deren Gesichter würde ich gern sehen 😁

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Nach meinem Wissensstand ist in allen Leasingverträgen der Zeitpunkt und Ablauf der Übergabe unmißverständlich festgeschrieben. Und eben auf diesen Ablauf würde ich auch bestehen.

Hat der Herr Ackermann das eigentlich nötig einen Audi zu leasen? 😉

Vielleicht ist Herr Ackermann ein überzeugter Leasingnehmer und legt keinen Wert auf Eigentum?

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Vielleicht ist Herr Ackermann ein überzeugter Leasingnehmer und legt keinen Wert auf Eigentum?

Ich werde ihm beim nächten Geschäftsessen mal fragen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Vielleicht ist Herr Ackermann ein überzeugter Leasingnehmer und legt keinen Wert auf Eigentum?
Ich werde ihm beim nächten Geschäftsessen mal fragen 😁

Lass die einen ordentlichen Bewirtungsbeleg geben, die Häscher von Herrn Schäuble werden immer pingeliger.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ich werde ihm beim nächten Geschäftsessen mal fragen 😁

Lass die einen ordentlichen Bewirtungsbeleg geben, die Häscher von Herrn Schäuble werden immer pingeliger.

Huuust huuust ich bin eingeladen 😉 zahlen tun doch immer noch die welche die Kapelle bestellen😎

Alter Schmarotzer. 😁

@ pepperduster

Kennen wir uns nicht von meiner Geburtstagsfeier im Kanzleramt? 😁

Spaß beiseite:

Danke erstmal an alle, die mir geantwortet haben.

Meine ursprüngliche Hoffnung war, vllt. hier jemanden zu finden, der so eine Rückgabe schon mal selbst mitgemacht hat - ich gehe nämlich davon aus, dass die Audi Leasing in derart gelagerten Fällen grds. versucht, so zu verfahren, und mein Autohaus wird sicherlich nicht das einzige gewesen sein, das insolvent ist und laufende Leasingverträge vermittelt hatte.

Ich hatte die Angelegenheit in der vergangenen Woche mit zwei voneinander unabhängigen Juristen besprochen. Während der eine der Meinung war, ich solle das Fahrzeug unter keinen Umständen ohne ein Übergabeprotokoll aus der Hand geben, hätte in einem solchen Falle sogar ein Zurückbehaltungsrecht für das Fahrzeug oder könne zumindest ersatzweise einen Gutachter mit zur Rückgabe nehmen, der den Zustand bei Rückgabe dann objektiv feststellt und der Leasing die Kosten dafür auferlegen, war der andere der Auffassung, dass man als Leasingnehmer hier im Grunde nichts zu befürchten habe, da sich die Leasing mit diesem Verhalten quasi ins eigene Fleisch schneidet. Der Grund für diese Auffassung liegt darin, dass der Leasinggeber beweisbelastet ist, d.h. der LG muss nachweisen, dass das Fahrzeug bei Rückgabe bestimmte Mängel / Schäden / eine übermäßige Abnutzung erfahren hat. Verzichtet er nun seinerseits auf eine solche Feststellung, so kann er das Vorhandensein derartiger Schäden im Nachhinein nicht einfach behaupten und auch nicht beweisen - jedenfalls nicht so, dass er vor Gericht damit eine Chance hätte.

Ich habe die Sache jetzt nochmal zur abschließenden Klärung an einen Anwalt für Leasingrecht weitergegeben. So oder so werde ich aber vor Rückgabe auf jeden Fall selbst ein Zustandsgutachten machen lassen und zur Rückgabe in jedem Falle zwei unabhängige Zeugen mitnehmen sowie zahlreiche und detaillierte Fotos anfertigen.

Sobald es Neuigkeiten gibt, wie der Fall rein juristisch tatsächlich zu bewerten ist, melde ich mich gerne nochmal, um die Info mit Euch zu teilen 🙂 .

Grüße,
Testsieger

Zitat:

Original geschrieben von Testsieger2003


@ pepperduster

Kennen wir uns nicht von meiner Geburtstagsfeier im Kanzleramt? 😁

...

Spaß beiseite:

Ich denke nicht, Pepper fährt LKW und ist nicht Kellner. 😉

Spaß beiseite:

Gleich 3 Juristen damit beschäftigen? Ist das nicht wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen? Ich hätte erst einmal freundlich bei AUDI nachgefragt. Und aufden Anwaltskosten wirst du wohl sitzenbleiben.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Ich denke nicht, Pepper fährt LKW und ist nicht Kellner. 😉

Natürlich , das ist aber ein durchaus ehrbarer Beruf und wenn ich berechne was ich im Jahr für den Staat an Mineralölsteuereinnahmen so durch die Gegend fahre könnten die mich ruhig mal zum Kaffee einladen.😉

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