Leasingrückgabe
Servus zusammen,
ich möchte Euch einmal folgenden Fall schildern mit der Bitte, mir Eure Meinung zum Verhalten bzw. den Vorstellungen der Leasinggesellschaft mitzuteilen 🙂 .
Es geht um die Rückgabe eines Audi Leasingfahrzeuges im kommenden Oktober. Das Fahrzeug wurde seinerzeit von mir über einen Audi-Händler von der Audi Leasing geleast. Üblicherweise ist es bei Audi bekanntlich so, dass man das Fahrzeug zum Rückgabezeitpunkt an den ausliefernden Händler zurückgibt - dieser hat sich seinerseits dazu verpflichtet, das Fahrzeug bei Vertragsende zu einem im Vorfeld bereits festgelegten Preis von der Audi Leasing zu erwerben und dann eben selbständig zu verwerten.
In meinem Fall ist der ausliefernde Händler allerdings insolvent und seit einigen Jahren bereits nicht mehr existent. Mir persönlich in der Rolle des Leasingnehmers kann dieser Umstand grds. erstmal egal sein, da der Vertrag mit der Audi Leasing besteht und nicht mit dem Händler, der den Vertrag damals vermittelt hat. Soweit so gut...
Da das Vertragsende und damit der Rückgabetermin näher rückt, hat mich die Audi Leasing nun angeschrieben und mitgeteilt, ich könne das Fahrzeug grds. bei einem Audi-Händler meiner Wahl zurückgeben. Dieser Händler meiner Wahl nimmt das Fahrzeug dann stellvertretend für die Audi Leasing entgegen, hat selbst aber natürlich keinerlei Verpflichtungen oder Risiken, was die spätere Verwertung des Fahrzeuges angeht.
Bei der Rückgabe des Fahrzeuges an einen Händler soll nun gem. des "Wunsches" der Audi Leasing nur die Rückgabe des Fahrzeuges selbst quittiert sowie der Kilometerstand festgehalten werden. Die Anfertigung eines Rückgabeprotokolls, wie es sonst bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen üblich ist, um den Zustand des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Rückgabe festzuhalten, soll gem. des Schreibens der Audi Leasing dabei ausdrücklich NICHT erfolgen - eine Begutachtung des Fahrzeuges würde zu einem späteren Zeitpunkt von einem unabhängigen Gutachter der Audi Leasing durchgeführt.
Ich persönlich halte das Verlangen der Audi-Leasing, das Fahrzeug bei irgendeinem Händler abzugeben, OHNE dabei den Zustand des Fahrzeuges protokollarisch festzuhalten, gelinde gesagt für einen schlechten Scherz. Die Audi Leasing kann von mir als Leasingkunden doch nicht allen Ernstes verlangen, das Fahrzeug aus der Hand zu geben und dabei das Risiko zu tragen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Rückgabe und der späteren Begutachtung durch ihren Gutachter dem Fahrzeug - durch wen auch immer - irgendwelche Schäden zugefügt werden, auf die ich überhaupt keinen Einfluss mehr nehmen kann. Was weiss denn ich, was wer mit dem Fahrzeug nach Rückgabe durch mich anstellt, ob bei einem eventuellen Transport irgendwelche Transportschäden auftreten, ein Hagelschauer das ganze Fahrzeug verbeult etc. . Selbstverständlich sehe ich es nicht ein, dieses Risiko zu tragen.
Darüber hinaus ist in den Leasingbedingungen der Audi Leasing explizit geregelt, dass die Vertragsparteien (also ich als Leasingnehmer und die Audi Leasing als Leasinggeber) bei Rückgabe des Fahrzeugs ein Übergabeprotokoll anzufertigen haben, was von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Ich kann das Verhalten bzw. Verlangen der Audi Leasing hier wirklich beim besten Willen nicht nachvollziehen und empfinde dieses persönlich als absolut kundenunfreundlich, zumal die Audi Leasing hier gegen ihre eigenen Leasingbedingungen verstoßen möchte.
Mich würde nun interessieren, wie Ihr diese Angelegenheit seht und wie Ihr in diesem Falle vorgehen würdet.
Besten Dank und viele Grüße,
Testsieger
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Testsieger2003
...Ich persönlich halte das Verlangen der Audi-Leasing, das Fahrzeug bei irgendeinem Händler abzugeben, OHNE dabei den Zustand des Fahrzeuges protokollarisch festzuhalten, gelinde gesagt für einen schlechten Scherz. Die Audi Leasing kann von mir als Leasingkunden doch nicht allen Ernstes verlangen, das Fahrzeug aus der Hand zu geben und dabei das Risiko zu tragen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Rückgabe und der späteren Begutachtung durch ihren Gutachter dem Fahrzeug - durch wen auch immer - irgendwelche Schäden zugefügt werden, auf die ich überhaupt keinen Einfluss mehr nehmen kann. Was weiss denn ich, was wer mit dem Fahrzeug nach Rückgabe durch mich anstellt, ob bei einem eventuellen Transport irgendwelche Transportschäden auftreten, ein Hagelschauer das ganze Fahrzeug verbeult etc. . Selbstverständlich sehe ich es nicht ein, dieses Risiko zu tragen.
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@Spatenpauli
Der Themenstarter hat doch klar und eindeutig geschrieben, dass genau das seine Bedenken sind. 🙄
17 Antworten
Niemand sagt, dass das kein erhbarer Beruf ist, mit Sicherheit viel viel viel ehrbarer als Politiker.
Und vergiss bitte nicht die Mautgebühren und die Umsatzsteuer. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Niemand sagt, dass das kein ehrbarer Beruf ist, mit Sicherheit viel viel viel ehrbarer als Politiker.
Und vergiss bitte nicht die Mautgebühren und die Umsatzsteuer. 😁
Oh ja stimmt, ich habe manche Tage auf meiner OBU einen Betrag von 100 € für die Maut stehen, das ist mehr als mein täglicher Nettolohn.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Gleich 3 Juristen damit beschäftigen? Ist das nicht wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen? Ich hätte erst einmal freundlich bei AUDI nachgefragt. Und auf den Anwaltskosten wirst du wohl sitzenbleiben.
Servus,
ich gebe zu, das mag auf den ersten Blick übertrieben ausschauen.
Tatsächlich ist es aber doch so, dass man als Einzelkunde gar nicht gut genug juristisch beraten sein kann, wenn im Raum steht, dass der "Gegner" im Endeffekt ein Konzernunternehmen ist, das eine ganze Armada von Anwälten beschäftigt, die sich - so sollte man doch annehmen - wohl fast ausschließlich mit Themen aus dem KFZ-Bereich (inkl. Rechtsfragen zum Leasing) beschäftigen. Verhalte ich mich als Leasingnehmer nicht vertragsgemäß, bin ich mir sicher, dass man seitens der Leasinggesellschaften ebenfalls nicht zunächst ein freundliches Gespräch mit mir suchen würde, sondern die reinen juristischen Fakten auftischt, Fristen setzt etc. und dann entsprechende Konsequenzen zieht. Bedenke: Ich habe es in diesem Fall nicht mit dem "freundlichen" Händler um die Ecke zu tun, mit dem man solche Sachen immer mal bei einer Tasse Kaffee besprechen könnte, sondern mit der Audi Leasing direkt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings keiner der Anwälte gegenüber der Audi Leasing tätig geworden, d.h. es handelt sich bis dato rein um beratende Tätigkeiten mir gegenüber. Auch wenn ich die Wahrscheinlichkeit, dass man auf ein Gespräch mit mir ernsthaft eingeht, für verschwindend gering halte, steht zum jetzigen Zeitpunkt keineswegs fest, dass ich ein solches Gespräch nicht doch suchen werde. Dafür allerdings möchte ich zunächst Gewissheit, wie die Rechtslage tatsächlich ausschaut, denn gerade im VW-Konzern braucht man nicht zu erwarten, dass man um die Zufriedenheit eines einzelnen Kunden bemüht ist - so jedenfalls meine Erfahrung der letzten 15 Jahre.
Was die Kosten angeht, so ist das erstmal kein Problem, da ich die Möglichkeit habe, für mich kostenlos auf solche Beratungsdienstleistungen zuzugreifen. Lediglich die Einschaltung des auf Leasingfälle spezialisierten Anwaltes wird Kosten im Rahmen einer Erstberatung für mich verursachen. Diese nehme ich aber gerne in Kauf, damit die Angelegenheit wirklich sauber und ohne wenn und aber geklärt ist - mir gibt das ein besseres Gefühl als wochenlang rumzuhampeln und zu spekulieren, wie das jetzt alles genau sein könnte etc., insofern ist es mir das wert, um die Sache letzten Endes auch absolut sauber abzuschliessen.
Viele Grüße,
Testsieger