Leasingrückgabe
Hallo Leute,
gesetzt den Fall ich habe bei einem anderen Vertragshändler einen Lagerwagen oder eben einen frei konfiguriertes Fahrzeug zu einem guten Preis bekommen...kann ich dort meinen Leasingwagen nach Ende der Laufzeit abgeben und nicht bei dem Vertragshändler,bei dem ich den Wagen geleast habe?
BMW Händler ist doch BMW Händler,die bei einer Leasingrückgabe doch eigentlich immer mit gleicher Vorgabe arbeiten,oder funktioniert das nicht...? Wer hat so etwas schon gemacht.....?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Guenter45479
Du hast eine PN ! 😉
Warum so geheimnisvoll? Lass uns doch auch teilhaben 🙂
17 Antworten
du musst den Wagen dorthin bringen wo du ihn ursprünglich geleast hast, auch wenn das ganze über die BMW Leasing läuft.
Zitat:
Original geschrieben von CL203
du musst den Wagen dorthin bringen wo du ihn ursprünglich geleast hast, auch wenn das ganze über die BMW Leasing läuft.
Das stimmt nicht, sondern hängt vom Leasingvertrag ab - ich gebe gerade mein Auto bei einem anderen Händler zurück, weil der mir viel bessere Konditionen für einen Anschlussvertrag macht. Ist überhaupt kein Problem, hängt aber wie gesagt vom Leasingvertrag ab - sagt zumindest mein (neuer) Händler..
Gruß, Pike
Nur was für ein Leasingvertrag muss das dann sein..
Kann es sein das beim Neuwagenleasing bzw Kilometerleasing beim Neuwagen das funktioniert doch beim Restwertleasing...bzw Gebrauchtwagenleasing...eine Rücknahme durch einen anderen Händler nicht funktioniert...
Mich würde das echt mal interessieren....
Wäre für mich beim nächsten Wagen gut, denn man wäre nicht unbedingt Standortgebunden...bzw könnte vielleicht auf bessere Angebote von anderen Autohäusern zugreifen und gleichzeitig würde nicht ganz so penibel auf mögliche Kratzer oder dergleichen geachtet,als nur bei der Abgabe ohne Neukauf....
Mein Leasingvertrag für einen 330dT basiert auf einem Neuwagen (8/2007) mit Kilometerabrechnung.
Habe das übrigens früher schon mal gemacht, kann also nichts besonderes sein.
Habt Ihr mal daran gedacht, dass der Händler vielleicht nur vorgibt, dass man den Wagen bei ihm zurückgeben muss, damit er ein Folgegeschäft hat?
Gruß, Pike
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Zitat:
Original geschrieben von Maguse
Mich würde das echt mal interessieren....
Du hast eine PN ! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Guenter45479
Du hast eine PN ! 😉
Warum so geheimnisvoll? Lass uns doch auch teilhaben 🙂
Zitat:
Original geschrieben von pike28
Habt Ihr mal daran gedacht, dass der Händler vielleicht nur vorgibt, dass man den Wagen bei ihm zurückgeben muss, damit er ein Folgegeschäft hat?
Hmmm...mein Händler wäre mehr als froh wenn ich meinen woanders zurückgeben würde...dann bliebe er nicht auf den total überhoehten Restwert sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von MurphysR
Hmmm...mein Händler wäre mehr als froh wenn ich meinen woanders zurückgeben würde...dann bliebe er nicht auf den total überhoehten Restwert sitzen.Zitat:
Original geschrieben von pike28
Habt Ihr mal daran gedacht, dass der Händler vielleicht nur vorgibt, dass man den Wagen bei ihm zurückgeben muss, damit er ein Folgegeschäft hat?
Der Händler trägt nur 3% den rest übernimmt die Leasingbank.
Und was wenn der Händler beim ich den Wagen ursprünglich mal geleast haben Pleite gemacht hat? Wo geb ich den dann zurück? 😕
Hallo Zusammen,
habe das Spiel schon mehrmals mitgemacht. Ihr müsst euch eine Freigabe von dem Verkaufshändler geben lassen. Dann könnt ihr das Fahrzeug auch einem anderen Händler zurückgeben. Es sei denn, der andere Händler nimmt das Fahrzeug auch zurück. In der Vergangenheit war es kein Problem. Mann sagte mir, ein gepflegter Leasingrückläufer lässt sich immer gut verkaufen. Wie es heute aussieht, weiß ich nicht.
Viele Grüße
Wolfram
... es liegt ganz klar daran, wo und was Ihr geleast habt!!! 😉
Wo: Händler oder NL
Was: NW oder GW --> HJW, VFW etc.
Am einfachsten ist die Geschichte, wenn Ihr einen NW bei einer NL geleast habt. Dann sollte es keinerlei Probleme mit einer "Fremdrückgabe" geben ...
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von masvha
Okay - überredet ! 😉Zitat:
Warum so geheimnisvoll? Lass uns doch auch teilhaben 🙂
Kann unserem lieben Micha nur beipflichten, er hat es korrekt beschrieben.
D.h. in meinem Fall: Wagen bei der NL Essen geleast und Rückgabe in FFM ! 🙂
Kann Micha's Post ebenfalls bestätigen.
Neuwagen bei einer NL in Hamburg geleast und Rückgabe ebenfalls wie Guenter in FFM...
und das sogar beim identischen Verkäufer :-))... Loecki der alte Fuchs...
Gruß
Rene
Zitat:
Original geschrieben von BMW 525iA
Kann Micha's Post ebenfalls bestätigen.Neuwagen bei einer NL in Hamburg geleast und Rückgabe ebenfalls wie Guenter in FFM...
und das sogar beim identischen Verkäufer :-))... Loecki der alte Fuchs...Gruß
Rene
😁