Leasingrückgabe Reinigung
Hi,
gebe nächste Woche endlich meinen Cupra Formentor zurück, mit dem ich in den letzten drei Jahren ca. 60 Tage in der Werkstatt war und immer noch Probleme habe. Weder VW, noch Cupra, noch die zwei Werkstätten wollten mir bei irgendwas entgegenkommen.
Ich bot sogar an, das Auto mit Winterreifen abzugeben und die Sommerreifen mitzubringen (habe das Auto nur mit Sommerreifen bekommen) und dann ist der Händler bzw. Cupra so dreist und meint: die Sommerreifen müssen drauf sein, die Winterreifen können sie selbstverständlich trotzdem mit abgeben.
Ich dachte mir nur: Alter wie dreist und frech kann ein Unternehmen sein? Ne ich mache mir die Mühe und montiere die Sommerreifen wieder drauf und fahre halt im Winter mit Sommerreifen.
Deshalb dachte ich mir, mache ich mir keine Mühe mit der Reinigung des Autos. Schließlich steht auch im Katalog nichts davon.
Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, in dem steht "Weiterhin sind folgende Dinge zu beachten: Rückgabe im gereinigtem Zustand (innen und außen)."
Muss es wirklich gereinigt werden? Steht ja nicht im Rückgabekatalog drin.
Und bitte erspart euch Kommentare wie: du hast es sauber erhalten dann gib es auch so zurück.
Ich habe drei Jahre die vollen Leasinggebühren für eine Kiste gezahlt, die wirklich jeden Tag irgendein Problem hatte, sei es elektronisch oder sonst was.
64 Antworten
Die Sommerreifen darf ich nicht behalten, die muss ich auch zurückgeben, da das Auto auf diesen geliefert wurde.
Nein musst du nicht.
Für die anderen: Cupra hat auch keinen eigenen Schadenskatalog, der ist überall im Konzern gleich via VWFS.
https://schadenkatalog.vwfs.de/fahrzeugcheck.html
Also nochmal ganz klar formuliert zum Thema Reifen/Felgen bei Rückgabe:
Felgen müssen die gleichen sein wie ab Werk.
Reifen können wie folgt sein:
- Sommerreifen mit mindestens 2,00 mm Restprofil
- Winterreifen mit mindestens 4,00 mm Restprofil
- Ganzjahresreifen mit mindestens 4,00 mm Restprofil
A) Die (guten) Reifen, die ab Werk drauf waren, kann man direkt verkaufen, wenn man z.B. GJR drauf macht, einlagern ist sinnfrei
B) Die Marke, Qualität und Art (SR, WR, GJR) der Reifen ist komplett egal, du kannst im Notfall Gebrauchte bei ebay besorgen mit gerade so genug Restprofil oder nagelneue LING-DONG-YANG-NAAG für 25€/19" Reifen, Hauptsache sie haben die korrekte Größe
C) Mischbereifung, also Kombinationen aus GJR, SR, WR sind nicht erlaubt
D) Die Händler/Verkäufer reden mittlerweile mehr Schwachsinn als nützliche und korrekte Infos
Ich wiederhole nochmal in aller Klarheit: Der Händler kann faseln was er möchte, das hat absolut keine Relevanz. Selbst der Gutachter kann aufnehmen, was er möchte. Sollte die VWFS das bemängeln als Minderwert: Widerspruch einlegen mit Verweis auf den Schadenskatalog, dann erstatten die die Position "Auf Kulanz" (ja ne, ist klar 🙄) und man kann einen Haken dran machen. Selbst schon so erlebt bei diversen anderen Themen (kleinste Kratzer, Steinschlag, Reifendichtmittel).
Ja.
Wie gesagt: Es spielt keine Rolle welcher Reifen, hauptsache er ist in der richtigen Größe und hat 2 bzw. 4 mm Profil.
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Ich habe dem Händler schriftlich geschrieben, dass laut Katalog Winterreifen in Ordnung gehen, seine Antwort:
"die Rückgabe muss, wie bereits besprochen mit den Reifen erfolgen, die ab Werk montiert waren. In Ihrem Fall Sommerreifen und diese müssen mindestens 2mm Restprofil aufweisen. Wenn Sie die Winterreifen zusätzlich mit abgeben möchten, können Sie das wie gesagt machen."
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 31. Januar 2025 um 09:20:40 Uhr:
Ich wiederhole nochmal in aller Klarheit: Der Händler kann faseln was er möchte, das hat absolut keine Relevanz.
Dann frag ihn mal ganz freundlich, wo das in DEINEN vertragsunterlagen festgehalten ist, denn du kennst nur die Bedingungen aus dem Schadenskatalog (Link von Danielson16).
Also hab jetzt bei VW FS angerufen. Antwort: wenn es eine Eigenvermarktung von VW/Cupra ist darf ich es mit Winterreifen abgeben, wenn es eine Händlervermarktung war, dann hat der Händler das Recht.
Er hat im Vertrag nachgeschaut, ist natürlich leider eine Händlervermarktung gewesen und ich muss die Sommerreifen auch abgeben.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 31. Januar 2025 um 09:20:40 Uhr:
Sollte die VWFS das bemängeln als Minderwert: Widerspruch einlegen mit Verweis auf den Schadenskatalog, dann erstatten die die Position "Auf Kulanz" (ja ne, ist klar 🙄) und man kann einen Haken dran machen.
Tach,
meine mir zugewiesene Gattin und ich hatten in den letzten Jahren mehrere Leasingautos, deswegen folgendes:
wie schon einige geschrieben haben muss die Bereifung ( Sommer / Winter / Allwetter ) drauf sein wie bei Auslieferung. Dass Du so viele Probleme mit dem Auto hattest kann ich nachvollziehen, hab nen 3 Monate alten Cupra Leon Schrotthaufen. Das interessiert aber niemanden bei der Rücknahme! Das sind zwei verschiedene Baustellen. Gib das Auto im normalen sauberen Zustand zurück, Du musst den ja nicht zum Aufbereiter bringen.
Unsere Erfahrung bisher... im VAG Konzern spotte ich immer, wird das Auto wie ein Tatort untersucht, grelles Licht, die Streifenplatten um Dellen zu finden, suchen die Stecknadel im Heuhaufen....
Den Fiat 500 meiner Frau haben wir letztes Jahr im strömenden Regen zurückgegeben.... Räder dran, Motor läuft - Unterschrift.
Probleme hatte ich mit 2 nicht neuen Autos... da hatte ich jedes mal ein Zertifikat über Vorschäden - die interessieren aber nicht den bewertenden Gutachter. Der stellt die erneut fest und man muss sich mit der Leasinggesellschaft auseinandersetzen. In beiden Fällen wurden zunächst mir die Schäden angelastet, kostete Nerven und Schreibereien.
Toi, Toi, Toi... Lg Brosi
Der Händler besteht weiterhin darauf und beruft sich auf die Seat Leasing Bedingungen, insbesondere auf §VIII Abs. 3:
"Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten sowie Lackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug sind nur zulässig, wenn der Leasing-Geber vorher schriftlich zugestimmt hat.
Der Leasing-Nehmer ist jedoch verpflichtet, auf
Verlangen des Leasing-Gebers den ursprünglichen Zustand zum Vertragsende
auf eigene Kosten wiederherzustellen, es sei denn, der Leasing-Geber hat
hierauf verzichtet oder der ursprüngliche Zustand kann nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand wieder hergestellt werden.
Der Leasing-Nehmer
ist berechtigt, von ihm vorgenommene Einbauten zum Vertragsende unter der
Voraussetzung zu entfernen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt
wird. Änderungen und Einbauten begründen nur dann einen Anspruch auf
Zahlung einer Ablösung gegen den Leasing-Geber, wenn dieser schriftlich
zugestimmt hat und durch die Veränderungen eine Wertsteigerung des Fahrzeuges
bei Rückgabe noch vorhanden ist."
Ich muss sagen mir geht es ums Prinzip. Ich habe kein Bock die Winterreifen selbst zu entsorgen, möchte aber auch keine guten Sommerreifen mit 5,5mm Profil an so einen Verein verschenken. Keiner wird die Winterreifen kaufen, zumal ich Kosten hätte die überhaupt von den Felgen zu demontieren.
Die Sommerreifen von Conti werde ich bestimmt los.
Für mich bezieht sich der § eher auf technische Veränderungen oder wie geschrieben Lackierung, Werbeaufkleber etc.
Also darf man nicht mal Winterreifen montieren ohne die Leasing zu fragen? 😉
Wie gesagt, ich hab das Thema mehrfach durch, die werden das wenn sie es überhaupt berechnen spätestens nach dem Widerspruch fallen lassen.
Und erneut: Lass den Händler doch da außen vor, der hat beim Standardverträgen der VWFS keinerlei Mitbestimmungsrecht zwischen dir und der Leasing besteht der Vertrag.
Alles weitere musst du wissen, alle relevanten Infos stehen hier (mehrfach) im Thread. Würde mich aber über eine Rückmeldung freuen, wie es am Ende ausging.
ich teile euch gern meine Erfahrung von meiner Leasing Rückgabe. diese fand am 31. Januar statt. Es handelt sich zwar um einen Golf 7R, aber die Vorgaben von VW sind die selben. ich habe das Auto in einem gereinigten Zustand abgegeben. dies hatte das Autohaus nicht erwartet. Sie war sogar geschockt, dass es noch Leute gibt, die ihr Auto sauber abgeben. bei meinem Autohaus werden die Autos immer im Vorfeld durch das Autohaus gewaschen und dann dem TÜV Gutachter vorgestellt.
ich für mein Verhalten gebe das Fahrzeug immer so ab, wie’s entgegengenommen habe. Den Ärger des Erstellers in diesem Beitrag kann ich jedoch verstehen.