Leasingrückgabe Q5, Ölservice/Inspektion
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand in diesem Thema weiterhelfen.
Ich habe bei der Leasingrückgabe mit meinem Händler einen Streitpunkt bezüglich Auslegung der Rückgabebedingungen. Dies sollen ja angeblich "fair und transparent" verlaufen.
Das Fahrzeug hat keinerlei Mängel laut Gutachter, lediglich in der MFA habe ich folgende Anzeigewerte zu Ölwechsel und Inspektion:
Nächster Ölwechsel in 1.000km / 520 Tagen
Nächste Inspektion in 15.000km / 365 Tagen
In meinen Leasingrückgabebedingungen steht dazu:
Akzeptiert:
=> Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall >1.000km fällig
Nicht akzeptiert:
=> Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektionen) lt. Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige
=> Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion nach Kilometerintervall <1.000km fällig
Meine Interpretation der Sache:
- Fällige oder bald fällige Inspektion kann kein Mangelpunkt sein, da Inspektion sowohl zeitlich (365 Tage sind mehr als der Rückgabemonat) als auch von den Restkilometern (15.000km sind deutlich größer als die geforderten 1.000km) ein akzeptierter Zustand ist.
- Ölservice ist auch nicht fällig bei Rückgabe, laut Bedingungen werden hierfür keine expliziten Restkilometer gefordert, somit sollte auch dieser Zustand mit 1.000km und 520 Tagen ein akzeptierter Zustand sein
Nun, das Autohaus und auch der Gutachter, setzen Inspektion mit Ölservice gleich. Dies kann ich schonmal nicht nachvollziehen. Warum unterscheidet dann sowohl die Anzeige als auch die Rückgabebedingung zwischen Ölservice und Inspektion?
Aber sei es drum, selbst wenn dieser Punkt zugunsten der Gleichsetzung zwischen Inspektion und Ölservice entschieden werden würde, sehe ich die 1.000km noch nicht als nicht akzeptiert an.
Denn in den "nicht akzeptierten" Bedingungen wird eindeutig davon gesprochen, dass die "Inspektion nach Kilometerintervall <1.000km fällig" ist.
Für mich erfüllen die angezeigten 1.000km auch nicht die Bedingung <1.000km.
In den Leasingrückgabebedingungen wird aufgrund der Schreibweise <1.000km und >1.000km leider nicht die Bedingung =1.000km sauber definiert.
Hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall gehabt oder wie würdet ihr das interpretieren?
Ich freue mich über jegliche Hinweise oder Tipps sehr!
Beste Antwort im Thema
Der Wortlaut der Klausel ist für mich klar. Du bist bei beiden Parametern noch innerhalb dessen was akzeptiert wird. Etwaige Unklarheiten in AGB gehen ohnehin immer zu Lasten des Verwenders. Ich würde hier nichts zahlen.
35 Antworten
Zitat:
@andy1080 schrieb am 31. Januar 2019 um 11:59:17 Uhr:
Wenn die Texte "akzeptiert" und "nicht akzeptiert" vollständig und wortwörtlich zitiert sind aus den Rückgabebedingungen, gibt es da keinen Interpretationsspielraum. Die Inspektion ist definitiv nicht zu bezahlen und der Ölwechsel auch nicht, da dieser aktuell fällig sein müsste. Da steht nichts von <>= x km.
Ob man da jetzt ggf einen ewig langen Rechtsstreit vom Zaun brechen möchte, muss jeder selbst wissen. Mehr wie 100€ Eigenkosten entstehen dem Händler für einen Ölwechsel nicht. Die könnte man ihm evtl als Kompromiss anbieten.
Vielen Dank! Ich hatte zwischenzeitlich schon selber an mir gezweifelt.
Schadenkatalog Audi Leasing 2017
Seite 32 + Seite 33 entsprechen exakt und wortwörtlich dem Vertragsheft
Da steht doch ganz klar:
Akzeptiert wenn nicht im Monat der Rückgabe fällig UND ÜBER 1000 km
Ich weiß nicht wie das Intervall dort zählt, jedenfalls müsste dieses bei 1100 oder 1500 oder 2000 km Restwegstrecke liegen, eben über 1000 km.
Nicht akzeptiert im Monat ODER UNTER 1000 km = auch einschließlich der 1000 km
Sollen die jetzt lange Erklärungsromane schreiben?
< und > kennt man doch aus dem Matheunterricht.
Mit einer UND bzw. einer ODER Regel sollte man auch umgehen können.
Die Hersteller sollten eine APP entwickeln, damit es jeder versteht.
Für mich ist weiterhin, wie schon geschrieben sonnenklar, das der Ölwechsel bezahlt werden muss. Inspektion nicht, da ausreichend Rest-km.
Deutsche Sprache, schwere Sprache?
Zitat:
Sollen die jetzt lange Erklärungsromane schreiben?
< und > kennt man doch aus dem Matheunterricht.
Genau! Und die Bedingung "<1.000km" ist bei Anzeige von 1.000km erfüllt? Verstehe ich leider nicht, sorry.
Da die Restkilometereinschränkung (1.000km) allerdings nur für den Fall "Inspektion" gilt, brauchen wir uns eigentlich nicht mal über diesen Punkt streiten.
Denn für den "Ölservice" verlangen die Bedingungen ja nur "keine Fälligkeit zum Bewertungszeitpunkt", und mit 1.000km Rest ist der Ölservice unstrittig nicht fällig.
Wo steht das?
Der Ölservice ist doch auch eine Inspektion, nur im geringen Umfang. Für mich ist das Wortklauberei. Bei BMW heißt es Fahrzeugcheck, Ölservice, Bremse usw.usf. Bei Mercedes Assyst A, Assyst B,....
Und das Bild auf Seite 32 zeigt doch Ölwechsel und Inspektion jeweils mit km und Tagesangabe.
Ja für mich ist Bedingung erfüllt. Es steht doch 1000km!
Was möchtes du denn da stehen haben?
Sollen die ab 1000 in 1er Schritten runterzählen? 999 würdest du akzeptieren?
Ich verstehe dich nicht. Für mich ist das sonnenklar formuliert.
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Ein Ölservice ist keine Inspektion. Ein Ölservice ist ein Öl- /und Filterwechsel, sonst nichts.
Ich würde den Ölwechsel mit Beleg selbst / woanders machen lassen.
(Der Kunde wird hier mE nur verarscht und verarschen lassen sollte man sich nicht)
Zitat:
@benprettig schrieb am 31. Januar 2019 um 16:08:04 Uhr:
Der Ölservice ist doch auch eine Inspektion, nur im geringen Umfang. Für mich ist das Wortklauberei. Bei BMW heißt es Fahrzeugcheck, Ölservice, Bremse usw.usf. Bei Mercedes Assyst A, Assyst B,....
Das ist an sich ja schon richtig, aber die Bedingungen machen hier ja eine klare Unterscheidung.
"Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektionen) lt. Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige"
Wofür wird beides aufgezählt, wenn es das gleiche ist?
Und warum wird im Punkt darunter, dann auf einmal nur die Inspektion genannt und nicht mehr der Ölservice?
Und aus der Mathematik kennt man eben nicht nur < und >, sondern beiden Symbole auch noch mit einem Strich darunter. Das ist dann kleiner gleich bzw. größer gleich.
Was bei exakt 1000km passiert, bleibt bei den Bedingungen hier undefiniert. Da hat wer geschlampt.
Zitat:
Das ist an sich ja schon richtig, aber die Bedingungen machen hier ja eine klare Unterscheidung.
"Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektionen) lt. Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige"
Wofür wird beides aufgezählt, wenn es das gleiche ist?
Vielen Dank! Ich war gerade dabei exakt das zu schreiben.
Ölservice ist eben KEINE Inspektion! Nur deshalb unterscheidet die Klausel ja. Ölservice ist noch nicht fällig, also nicht zu bezahlen. Bei einer Inspektion wäre es anders. So einfach ist das..
Vor kurzem noch selbst erlebt: Aufi zeigt an „Inspektion fällig“. Habe das bei Audi machen lassen. Drei Monate später zeigt Audi an „Ölwechsel fällig“. Auf meine Frage bei Audi wie denn das sein könne und warum man das nicht bei der Inspektion gemacht habe bekam ich die Antwort: das eine hat schon lange mit dem anderen überhaupt nichts mehr zu tun.
Zitat:
@benprettig schrieb am 31. Januar 2019 um 16:08:04 Uhr:
Bei Mercedes Assyst A, Assyst B,....
Richtig, auf Mercedes übertragen steht da:
- "Fälliger Assyst A sowie fälliger Assyst B lt. Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige"
- "Assyst B im Rückgabemonat fällig oder Assyst B nach Kilometerintervall < 1.000 km fällig"
Daraus würde ich auch schlussfolgern, dass der Assyst A nur zu machen ist, wenn er tatsächlich fällig ist und nicht schon bei <1000km ... anders als bei Assyst B.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 31. Januar 2019 um 16:19:18 Uhr:
Ölservice ist eben KEINE Inspektion! Nur deshalb unterscheidet die Klausel ja. Ölservice ist noch nicht fällig, also nicht zu bezahlen. Bei einer Inspektion wäre es anders. So einfach ist das..Vor kurzem noch selbst erlebt: Aufi zeigt an „Inspektion fällig“. Habe das bei Audi machen lassen. Drei Monate später zeigt Audi an „Ölwechsel fällig“. Auf meine Frage bei Audi wie denn das sein könne und warum man das nicht bei der Inspektion gemacht habe bekam ich die Antwort: das eine hat schon lange mit dem anderen überhaupt nichts mehr zu tun.
Ok, da muss ich sagen, dass ich bei einer Inspektion einen Ölwechsel eigentlich schon als gesetzt sehen würde. Aber das müsste ja aus der Rechnung hervorgehen. Vielleicht hat man ja nur vergessen zurückzusetzen.
Nein. Wie gesagt: bei Audi gehört der Ölwechsel nach Auskunft des Audizentrums schon seit Jahren nicht mehr zur Inspektion. Das sind zwei völlig getrennte Sachen mit unterschiedlichen Fälligkeiten
Zitat:
@Lattementa schrieb am 31. Januar 2019 um 16:44:28 Uhr:
Nein. Wie gesagt: bei Audi gehört der Ölwechsel nach Auskunft des Audizentrums schon seit Jahren nicht mehr zur Inspektion. Das sind zwei völlig getrennte Sachen mit unterschiedlichen Fälligkeiten
Als langjähriger Autofahrer kann ich das nur bestätigen: Genau so ist es!
An den TE:
Laut deiner angehängten Broschüre "Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe" darf der Ölwechsel nicht überzogen sein, wohingegen die Wartung/Inspektion nicht im Rückgabemonat fällig sein darf, aber auch nicht innerhalb der nächsten 1.000 km. Und wenn das Display "1.000 km" anzeigt, dann musst du die Inspektion bezahlen.
Es ist doch ganz klar formuliert, was den Ölwechsel angeht:
"In meinen Leasingrückgabebedingungen steht dazu:
**Akzeptiert: **
=> Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall >1.000km fällig "
Der TE hat die Leasing Bedingungen akzeptiert.
Da er Ölwechsel in 1000 km machen muss, ist er nach obiger Regel fällig.
Ich weiss nicht, wieso man darüber diskutieren muss.
Ist halt mal wieder die uebliche Heulerei bei der Rückgabe eines Leasing-Wagens.....
Zitat:
@cockie_1 schrieb am 1. Februar 2019 um 10:57:31 Uhr:
Es ist doch ganz klar formuliert, was den Ölwechsel angeht:
Eben nicht!
Warum steht das nicht: "Fälliger Ölservice sowie Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall >1.000km fällig"?
Warum hat man den "fälligen Ölservice" genau an der Stelle eben nicht hingeschrieben?
Zitat:
@cockie_1 schrieb am 1. Februar 2019 um 10:57:31 Uhr:
Es ist doch ganz klar formuliert, was den Ölwechsel angeht:"In meinen Leasingrückgabebedingungen steht dazu:
**Akzeptiert: **
=> Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall >1.000km fällig "Der TE hat die Leasing Bedingungen akzeptiert.
Da er Ölwechsel in 1000 km machen muss, ist er nach obiger Regel fällig.
Ich weiss nicht, wieso man darüber diskutieren muss.Ist halt mal wieder die uebliche Heulerei bei der Rückgabe eines Leasing-Wagens.....
Und wieder einer, der nicht zwischen Ölwechsel und Inspektion unterscheiden kann. Es ist echt zum heulen. Leute lest ihr nicht was hier bereits geschrieben wurde (von Leuten die selbst Audi fahren und die Terminologie kennen (und zudem in meinem Fall zufällig Rechtsanwalt sind)) bevor ihr hier irgendwelchen Unsinn schreibt?