Leasingrückgabe Q5, Ölservice/Inspektion

Audi

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand in diesem Thema weiterhelfen.
Ich habe bei der Leasingrückgabe mit meinem Händler einen Streitpunkt bezüglich Auslegung der Rückgabebedingungen. Dies sollen ja angeblich "fair und transparent" verlaufen.
Das Fahrzeug hat keinerlei Mängel laut Gutachter, lediglich in der MFA habe ich folgende Anzeigewerte zu Ölwechsel und Inspektion:

Nächster Ölwechsel in 1.000km / 520 Tagen

Nächste Inspektion in 15.000km / 365 Tagen

In meinen Leasingrückgabebedingungen steht dazu:

Akzeptiert:
=> Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall >1.000km fällig

Nicht akzeptiert:
=> Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektionen) lt. Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige
=> Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion nach Kilometerintervall <1.000km fällig

Meine Interpretation der Sache:
- Fällige oder bald fällige Inspektion kann kein Mangelpunkt sein, da Inspektion sowohl zeitlich (365 Tage sind mehr als der Rückgabemonat) als auch von den Restkilometern (15.000km sind deutlich größer als die geforderten 1.000km) ein akzeptierter Zustand ist.
- Ölservice ist auch nicht fällig bei Rückgabe, laut Bedingungen werden hierfür keine expliziten Restkilometer gefordert, somit sollte auch dieser Zustand mit 1.000km und 520 Tagen ein akzeptierter Zustand sein

Nun, das Autohaus und auch der Gutachter, setzen Inspektion mit Ölservice gleich. Dies kann ich schonmal nicht nachvollziehen. Warum unterscheidet dann sowohl die Anzeige als auch die Rückgabebedingung zwischen Ölservice und Inspektion?

Aber sei es drum, selbst wenn dieser Punkt zugunsten der Gleichsetzung zwischen Inspektion und Ölservice entschieden werden würde, sehe ich die 1.000km noch nicht als nicht akzeptiert an.
Denn in den "nicht akzeptierten" Bedingungen wird eindeutig davon gesprochen, dass die "Inspektion nach Kilometerintervall <1.000km fällig" ist.
Für mich erfüllen die angezeigten 1.000km auch nicht die Bedingung <1.000km.
In den Leasingrückgabebedingungen wird aufgrund der Schreibweise <1.000km und >1.000km leider nicht die Bedingung =1.000km sauber definiert.

Hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall gehabt oder wie würdet ihr das interpretieren?

Ich freue mich über jegliche Hinweise oder Tipps sehr!

Beste Antwort im Thema

Der Wortlaut der Klausel ist für mich klar. Du bist bei beiden Parametern noch innerhalb dessen was akzeptiert wird. Etwaige Unklarheiten in AGB gehen ohnehin immer zu Lasten des Verwenders. Ich würde hier nichts zahlen.

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Wenn das Auto die Info zum anstehenden Ölservice aktiv als Meldung einblendet, dürfte dieser nach den Vorstellungen des Herstellers fällig sein. Sonst macht die Einblendung technisch wenig Sinn. ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Februar 2019 um 12:04:35 Uhr:


Wenn das Auto die Info zum anstehenden Ölservice aktiv als Meldung einblendet, dürfte dieser nach den Vorstellungen des Herstellers fällig sein. Sonst macht die Einblendung technisch wenig Sinn. ...

Hat er doch beschrieben. Sie wird eingeblendet, mit dem Zusatz, dass der Ölservice in 1000km fällig ist. Und das macht natürlich Sinn so, denn man will ja nicht erst Bescheid wissen, wenn es so weit ist, sondern etwas früher.

Zitat:

@cockie_1 schrieb am 1. Februar 2019 um 10:57:31 Uhr:



Der TE hat die Leasing Bedingungen akzeptiert.
Da er Ölwechsel in 1000 km machen muss, ist er nach obiger Regel fällig.
Ich weiss nicht, wieso man darüber diskutieren muss.

Man diskutiert deswegen, weil der Ölwechsel in den Bedingungen explizit anders behandelt wird wie die Inspektion.
Einfach mal lesen, steht ja alles im ersten Beitrag.😉

Ich habe jetzt 3x bei Audi eine Leasingrückgabe hinter mir, immer nach jeweils 36 Monaten.
Bei meinem Audi-Zentrum gibt es da zum Glück eine abweichende Regelung.
Da heißt es sinngemäß: ....Inspektionen und/oder Ölwechsel sind von Leasingnehmer zu zahlen, wenn bei Fahrzeugrückgabe ein Servicetermin im Kombiinstrument angezeigt wird... .
Diese Anzeige erscheint ca. 30 Tage vor Fälligkeit. Leuchtet sie zahle ich wenn nicht dann nicht.
Für die, die das Audi-Offizielle nochmal nachlesen wollen, im Anhang der Schadenkatalog Audi Leasing (2017) in dem "genau" beschrieben wird was akzeptiert wird und was nicht. Inspektion/Ölservice ab Seite 32.

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Zitat:

@Nosports schrieb am 1. Februar 2019 um 14:17:25 Uhr:


Ich habe jetzt 3x bei Audi eine Leasingrückgabe hinter mir, immer nach jeweils 36 Monaten.
Bei meinem Audi-Zentrum gibt es da zum Glück eine abweichende Regelung.
Da heißt es sinngemäß: ....Inspektionen und/oder Ölwechsel sind von Leasingnehmer zu zahlen, wenn bei Fahrzeugrückgabe ein Servicetermin im Kombiinstrument angezeigt wird... .

Ob ich das jetzt unbedingt "Glück" nennen würde?

In deinem Fall (Einblendung) zahlst du sicher, im anderen nur vielleicht.😉

Nochmal vielen Dank für die sehr rege und interessante Diskussion!
Die Sache ist nun letztendlich mit einem Vergleich ausgegangen, ich übernehme die Hälfte der Kosten. Das Kosten-Nutzen Verhältnis auf das weitere Ausfechten lohnt einfach leider nicht.
Händler meint weiterhin, dass Ölservice als Inspektion/Wartung gem. der Bedingungen angesehen wird. Ich bin mir sicher, dass die Bedingungen bzw. Formulierungen keiner juristischen Prüfung standhalten würden.
Ich kann nur hoffen, dass es vielleicht dem ein oder anderen in der Zukunft hilft?!

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