Leasingrückgabe - Profiltiefe

Mercedes

Hallo in die Runde,

wir haben unseren Mercedes die Tage zurückgebracht. Nun kam die Bewertung und wir sind sehr erschrocken, dass uns ein komplett neuer Satz Reifen berechnet wird.

Das Auto ging nach vier Jahren wie geschleckt zurück (keine Dellen, keine Kratzer und von innen wie neu), die Reifen haben alle vier noch >2mm Profil (haben den Reifenhändler beim Reifenwechsel noch gefragt, ob das so passt und auch fürs Leasing okay wäre, er meinte Leasing weiß er nicht, aber die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist definitiv noch drauf), selbst im Gutachten steht 2mm.

In unserem 2019 abgeschlossenen Leasingvertrag konnten wir auf die Schnelle nichts finden, außer das bei Fahrzeugen >7,49t 6mm vorgeschrieben sind.

Das Autohaus sagt hart: 3mm bei Sommerreifen und 4mm bei Winterreifen.

Wisst ihr wie das so ist? Oder gabs da vielleicht bei Mercedes eine Änderung in den letzten Jahren, sodass sie sich vertan haben, weil unser Leasing vier Jahre war?

Beste Grüße

12 Antworten

Da musst Du in Deinen Leasingvertrag gucken, müsste dann ja irgendwo stehen ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Hier ein Beispiel eines Leasinggebers von VW:
https://schadenkatalog.vwfs.de/bereifung.html

Genau das ist es ja, wir haben den Vertrag gelesen und konnten nichts dazu finden.

Heißt, wenn da nichts zu finden ist, gilt die gesetzliche Regelung 1,7mm?

Erfahrungen hierzu wären interessant. Vielleicht weiß ja auch ein Vertreter von Mercedes, ob hier was an den Verträgen geändert wurde. Ist ja vermutlich immer der gleiche Mercedes Leasing Vertrag, oder nicht?

Österreich oder Deutschland?
Wenn nichts im Vertrag steht dann was das Gesetz vorsieht. Ich würde so vorgehen:
1. Rechtsschutz vorhanden? Dort kann man auch nachfragen
2. oder ÖAMTC oder ADAC wenden.
3. Bleibt auch noch die Möglichkeit von Billigreifen.... oder anderen gebrauchten mit mehr Profil

https://www.oesterreich.gv.at/.../Seite.063320.html?...

Normaler Verschleiß und normale Gebrauchspuren sollten nicht zum Abzug führen - dafür zahlt man ja schließlich kilometerabhängige Leasinggebühren.

Ähnliche Themen

@krampus10
Deutschland wäre es bei uns...

Wir haben jetzt das Autohaus nochmal gebeten die Unterlagen zu prüfen, denn wenn wir nichts darüber finden, sollten sie uns ja zeigen können wo es steht.

Andernfalls wäre Rechtsschutz und auch ADAC vorhanden. Ich hab die Hoffnung es im Guten klären zu können, hatte eigentlich nie Grund zur Beanstandung bei diesem Autohaus.

Reifen selbst besorgen wurde uns schon angeboten, handelt sich aber halt um AMG Bereifung (vorn 265/40 R21 und hinten 295/35 R21). Ich weiß nicht, ob es hier spezielle Zulassungen gibt oder man wirklich irgendwelche chinesischen Billigreifen besorgen kann.
Auf der anderen Seite bringt das dem Autohaus doch auch nichts, ich möchte doch als potentieller Fahrzeugkäufer bei einem >500PS Monster keine Billigreifen drauf haben... Also lass ich doch lieber die "noch guten" Pirellis drauf.

@mike-wst
Sehen wir auch so. Lustigerweise haben wir bei unserem Fahrzeug (Corona bedingt) so viele Minderkilometer, dass die Gutschrift zufällig fast auf 100€ genau eine 0-Rechnung mit den neuen Reifen ist... Ein Schelm, wer Bösen denkt 😉.

Du sagst es ja über 500 PS und 295er Reifen, würdest du da das Auto da mit 2mm Profiltiefe noch kaufen ?

Nein würd ich nicht (auch nicht mit Billigreifen), aber ist das als Leasingnehmer mein Problem und muss ich deshalb deren Risiko bezahlen?

Vielleicht haben sie die Verträge mittlerweile geändert (das ist ja meine Frage) und früher war es die gesetzliche Regelung, heute aber vielleicht nicht mehr...

100% d'accord zuerst immer in den Dialog gehen und klären, klar machen billig reifen keinen sinn - daher auch zuerst nur mal auskunft bei rechtsschutz -.

Ein Autohaus will natürlich bei Leasing alles so gut wie möglich auf den Leasingnehmer abwelzen, aber gewisse Dinge kalkuliert er da auch mit rein... wenn das kfz dann wieder auf den Hof kommt muss der aufbereitet werden, eventuell noch service, NEUE Reifen, etc.
Wie die das das Autohaus reinkalkuliert kann dir ja egal sein... der nächste Kunde schaut vielleicht auf die Profiltiefe oder auch nicht...

Selbst wenn zwischenzeitlich die Bedingungen geändert wurden, gilt das, was in Deinem eigenen Vertrag steht. Steht da nix, greift die gesetzliche Regelung.

auch interessant ab seite 9: https://www.mercedes-benz-bank.de/.../faire-bewertung-auto.pdf

Weiß nicht inwiefern der Vertrag auf eine Begutachtung oder Begutachtungsrichtlinien verweißt.

Zitat:

@krampus10 schrieb am 7. Juni 2024 um 11:29:29 Uhr:


auch interessant ab seite 9: https://www.mercedes-benz-bank.de/.../faire-bewertung-auto.pdf

Weiß nicht inwiefern der Vertrag auf eine Begutachtung oder Begutachtungsrichtlinien verweißt.

Diese Broschüre haben wir auch im Netz entdeckt, wir finden aber keinen Verweis in den gefühlt 1000 Seiten Leasingvertrag mit Anhängen der darauf verweist 😕.

Deine Antwort
Ähnliche Themen