Leasingrückgabe Probleme Hilfe
Hallo Leute
folgendes Problem, ich habe am 3.6 meinen Ibiza zurückgegeben. Dieser hatte 2 Schäden, einer von mir verursacht an der linken Seite und bei dem anderen ist eine Werkstatt damit mit der rechten Seite in deren Waschhalle gefahren.
Beide Schäden wurden von einer Fachwerkstatt oder von einer Seat Werkstatt repariert. Beide Schäden waren Ende 2019 als das Auto halbes Jahr alt war. Das Auto hat jetzt 140.000km oben gehabt, Leasing waren 150.000km. Ich war alle 15.000km bei einer Seat Werkstatt wegen Erdgas und Wartungspaket, auch bei der Werkstatt die meinen Unfall verursacht habe war ich zwischen 15tkm und 75tkm bei der Inspektion.
Nun zu meinem Problem, das Auto hat jetzt an den reparierten Stellen Rost Ansätze, links sogar beim Lack schon Blüten am Kotflügel und bei beiden Seiten an der Kotflügelkante. Das Autohaus bei welchen ich es zurückgebe hat dann die Ursache gesucht und wurde festgestellt, dass beide mega schlecht repariert wurden. Lackstärke 1,5-1,6mm, Lacknasen überall und das Schlimmste, beide Kotflügel die gewechselt wurden hinten wurden nicht lackiert und versiegelt und deshalb sind beide Seiten am rosten.
Nun will mein Autohaus 5500€ laut Gutachten bezahlt bekommen um die Mängel abzustellen, Versicherung meldet sich nicht da die überlastet sind und die Werkstatt von der rechten Seite die den verursacht haben wollen das Auto bei ihnen haben zur Nachbesserung. Dies ist aber 750km weg da ich zu der Zeit beruflich dort war. Des Weiteren hab ich gestern von der VW Leasingbank eine Rechnung bekommen für das Überschreiten der Nutzung des Autos in der Höhe der Leasingrate, da die immer noch keine Info zu dem Auto haben, dass er schon beim Autohaus ist. Ich habe es meinem Autohaus weitergegeben , dass wir schon eine Mahnung vor 2 bekommen haben, dass sie noch keine Info haben. Anscheinend wurde nicht weitergeleitet an VW/Seat.
Leute was kann ich machen, sehe halt nicht ein für etwas zu zahlen nur weil gemurkst wurde. Vor allem wie soll man als Laie erkennen das der Seitenteil unter dem Radkasten nicht lackiert und versiegelt wurde.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Grüße
Timo
31 Antworten
Dem folge ich ja sogar noch. Ich glaube Dir voll und ganz, dass Du das nicht erkennen konntest. Die Frage ist dann eben, ob tatsächlich die Verjährung greift für Betrug = du würdest Chancen haben gegen die Werkstatt zu gewinnen, oder ob die Verjährung eben die 3 Jahre für die Arbeit ist die halt mangelhaft war = Pech gehabt.
Ich sehe aber die Nachweisbarkeit für Betrug als schwierig. Sowas nennt man meine ich Lebensrisiko. Ich muss auch Gewerke abnehmen und weiss uU nicht immer genau, was denn nun unter manchen Materialien gearbeitet wurde. Wenn die Wand zu ist ist zu.
Ich bin zwar ohnehin kein Freund von Privatleasing, aber an dieses Risiko habe ich bisher nicht gedacht
Ich empfehle weiterhin juristische Fachberatung
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 24. Juli 2023 um 19:27:07 Uhr:
Der Werkstatt die die Inspektion gemacht hat kannst du da aber keinen Vorwurf machen, das ist ja kaum zu sehen.Das Auto kommt dreckig in die Werkstatt, bekommt die Inspektion und wird danach gewaschen.
Wie soll das da einem auffallen?
Denen fällt es aber leichter auf als mir das auffällt alleine wegen der Hebebühne schon. Wenn es denen nicht auffällt wie soll es mir dann auffallen?
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 24. Juli 2023 um 19:27:07 Uhr:
Der Werkstatt die die Inspektion gemacht hat kannst du da aber keinen Vorwurf machen, das ist ja kaum zu sehen.Das Auto kommt dreckig in die Werkstatt, bekommt die Inspektion und wird danach gewaschen.
Wie soll das da einem auffallen?
Na ja, die Inspektion beinhaltet normalerweise Begutachtung der Karosserie, weil es gibt nun mal auch Garantie gegen das Durchrosten und da sollten solche Schäden schon gesehen werden.
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Zitat:
@CivicTourer schrieb am 24. Juli 2023 um 18:29:41 Uhr:
Das vermute ich (unfachmännisch) anders.Der Leasingnehmer ist in der Pflicht gegenüber der Bank - diese beiden haben eine vertragliche Bindung. Warum soll die Bank sich über Mängel mit einem „fremden“ Dritten auseinandersetzen? Genauso hat der Leasingnehmer den Auftrag zu Reparatur erteilt, und das Werk abgenommen.
Ich bin gespannt, halte uns bitte auf dem Laufenden.
Da hast Du natürlich absolut Recht. Es ist immer rechtlich eine Sache zwischen den Vertragspartnern. Was ich damit meine ist, dass es "letztendlich" eine Sache ist, in der der TE im Normalfall eigentlich nur zwischen der Bank (oder dem Händler, ist hier in dem Fall gleich zu stellen vom Ablauf her) und der Werkstatt vermitteln müsste, wenn die Werkstatt einsichtig wäre und den Schaden entweder komplett auf eigene Kosten beheben oder beheben lassen würde.
Ich denke ich würde hier kurz die Bank einfach mal anrufen und Bescheidgeben, dass der Wagen längs beim Händler steht und zurückgegeben wurde und dass es diese Situation gibt und daher 1. keine Leasingraten mehr abzubuchen seien und 2. die Bank mit der Endabrechnung warten muss, weil noch nichts geklärt ist....
Ich kann nur so viel sagen: im Moment sind wohl die Parkplätze mit Leasingrückläufern so voll, und die Rückkaufwerte für die Händler so hoch, dass mit allen Mitteln versucht Kohle zu machen... ist ja auch verständlich, die Händler können wenig dafür, dass es vor 3-4 Jahren wahnsinns Leasingkonditionen gab und heute nicht mehr...
Die andere Sache ist natürlich, dass die hier erwähnte Karosseriewerkstatt scheinbar sehr schlecht gearbeitet hat und für Mängel haften muss... Wahrscheinlich wird hier ein Gutachter nötig, aber wenn man im Recht ist, muss die Werkstatt dann auch das Gutachten bezahlen und den Schaden beheben oder auszahlen....
So sehe ich das aus meiner laienhaften Sicht.
Zitat:
@automatik schrieb am 25. Juli 2023 um 11:16:15 Uhr:
1.
Da hast Du natürlich absolut Recht. Es ist immer rechtlich eine Sache zwischen den Vertragspartnern. Was ich damit meine ist, dass es "letztendlich" eine Sache ist, in der der TE im Normalfall eigentlich nur zwischen der Bank (oder dem Händler, ist hier in dem Fall gleich zu stellen vom Ablauf her) und der Werkstatt vermitteln müsste, wenn die Werkstatt einsichtig wäre und den Schaden entweder komplett auf eigene Kosten beheben oder beheben lassen würde.2.
Ich denke ich würde hier kurz die Bank einfach mal anrufen und Bescheidgeben, dass der Wagen längs beim Händler steht und zurückgegeben wurde und dass es diese Situation gibt und daher 1. keine Leasingraten mehr abzubuchen seien und 2. die Bank mit der Endabrechnung warten muss, weil noch nichts geklärt ist....3.
Ich kann nur so viel sagen: im Moment sind wohl die Parkplätze mit Leasingrückläufern so voll, und die Rückkaufwerte für die Händler so hoch, dass mit allen Mitteln versucht Kohle zu machen... ist ja auch verständlich, die Händler können wenig dafür, dass es vor 3-4 Jahren wahnsinns Leasingkonditionen gab und heute nicht mehr...4.
Die andere Sache ist natürlich, dass die hier erwähnte Karosseriewerkstatt scheinbar sehr schlecht gearbeitet hat und für Mängel haften muss...5.
Wahrscheinlich wird hier ein Gutachter nötig6.
aber wenn man im Recht ist, muss die Werkstatt dann auch das Gutachten bezahlen und den Schaden beheben oder auszahlen....So sehe ich das aus meiner laienhaften Sicht.
1. diese Einsicht scheint ja zu fehlen
2. ist die Frage, ob er tatsächlich schon als ordnungsgemäß zurück gegeben gilt, oder ob die Raten noch so lange bezahlt werden müssen bis die korrekte Rücknahme erfolgt ist - inkl Klärung der Mängellage
3. ich kenne es aber so, dass der Rückkaufwert für den Händler von Anfang an fest steht und er dafür bürgen muss = er weiss bei Vertragsabschluss wie viel der Wagen kostet. Dann müsste sich ihm die Situation heute sogar besser darstellen, weil ja heute höhere Preise am Markt erzielbar sind (?)
4. schlecht gearbeitet hat gehe ich mit. Aber "für die Mängel haften" ist ja gerade eben der Streitpunkt. Moralisch sehe ich das genauso, aber wenn die Forderung eben verjährt ist ... (?) ... dann ist es perdu
5. Gutachten liegt doch vor, von der Rückgabe. Das wurde ja schon so festgestellt (?)
6. und das ist der knackende Punkt - ob man nicht nur moralisch sondern auch gesetzlich im Recht ist. Und ich vermute - der TE fällt zumindest zum Teil hinten runter und bleibt aufgrund der Verjährung auf Kosten sitzen. Und wenn er jetzt einen GA beauftragt, dann muss den die Werkstatt nicht automatisch bezahlen, den bezahlt erstmal der TE als Auftraggeber. Und sollte es vor Gericht gehen kann es passieren, dass der Richter das vom Beteiligten beauftragte GA nicht akzeptiert und nochmal gerichtlich eines anfordert. Und sollte der TE dann unterliegen im Streit (was ich - ebenso laienhaft - leider annehme aufgrund der wohl tatsächlich eingetretenen Verjährung) dann bezahlt der TE: sein eigenes GA, die Gerichtskosten inkl des gerichtlich beauftragten GA, den Schaden.
Zitat:
@automatik schrieb am 25. Juli 2023 um 11:16:15 Uhr:
Ich kann nur so viel sagen: im Moment sind wohl die Parkplätze mit Leasingrückläufern so voll, und die Rückkaufwerte für die Händler so hoch, dass mit allen Mitteln versucht Kohle zu machen... ist ja auch verständlich, die Händler können wenig dafür, dass es vor 3-4 Jahren wahnsinns Leasingkonditionen gab und heute nicht mehr...
Im VW-Konzern bekommen die Händler die Autos schon seit geraumer Zeit nicht mehr selbst, d.h. die müssen die Fahrzeuge eben nicht zu einem bestimmten Preis von der Leasing kaufen.
Seit längerer Zeit werden die Fahrzeuge von der VW-Bank in eine zentrale Fahrzeugbörse gestellt und von dort aus an Händler vermarktet.
Der Händler hat also kein eigenes Interesse daran, die Rückgabekosten möglichst hoch zu treiben. Und beim vorliegenden Schadensbild kann ich den Leasinggeber ziemlich gut verstehen. Diese Mängel sind massiv wertmindernd. Ist in diesem konkreten Fall halt einfach blöd, dass der TE nicht einmal was dafür kann.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 25. Juli 2023 um 11:49:27 Uhr:
Zitat:
@automatik schrieb am 25. Juli 2023 um 11:16:15 Uhr:
Ich kann nur so viel sagen: im Moment sind wohl die Parkplätze mit Leasingrückläufern so voll, und die Rückkaufwerte für die Händler so hoch, dass mit allen Mitteln versucht Kohle zu machen... ist ja auch verständlich, die Händler können wenig dafür, dass es vor 3-4 Jahren wahnsinns Leasingkonditionen gab und heute nicht mehr...Im VW-Konzern bekommen die Händler die Autos schon seit geraumer Zeit nicht mehr selbst, d.h. die müssen die Fahrzeuge eben nicht zu einem bestimmten Preis von der Leasing kaufen.
Seit längerer Zeit werden die Fahrzeuge von der VW-Bank in eine zentrale Fahrzeugbörse gestellt und von dort aus an Händler vermarktet.
Der Händler hat also kein eigenes Interesse daran, die Rückgabekosten möglichst hoch zu treiben. Und beim vorliegenden Schadensbild kann ich den Leasinggeber ziemlich gut verstehen. Diese Mängel sind massiv wertmindernd. Ist in diesem konkreten Fall halt einfach blöd, dass der TE nicht einmal was dafür kann.
Das deckt sich mit der Aussage meines VW-Händlers überhaupt nicht. Er wollte meinen aktuellen Leasingvertrag ein halbes Jahr vor Ende ablösen, falls ich das Fahrzeug zu dem von der Bank aktuellen Ablösewert kaufen würde. Der Händler ist selbst auf mich zugekommen, weil so sein Wortlaut "Unsere Parkplätze platzen aus allen Nähten und der Gebrauchtwagenmarkt ist im Moment sehr schwierig". Der Ablösepreis lag aber jenseits von gut und böse, da bekommt man auf mobile.de ähnliche Autos schon günstiger mit VHB....
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 25. Juli 2023 um 11:28:46 Uhr:
1. diese Einsicht scheint ja zu fehlen
2. ist die Frage, ob er tatsächlich schon als ordnungsgemäß zurück gegeben gilt, oder ob die Raten noch so lange bezahlt werden müssen bis die korrekte Rücknahme erfolgt ist - inkl Klärung der Mängellage
3. ich kenne es aber so, dass der Rückkaufwert für den Händler von Anfang an fest steht und er dafür bürgen muss = er weiss bei Vertragsabschluss wie viel der Wagen kostet. Dann müsste sich ihm die Situation heute sogar besser darstellen, weil ja heute höhere Preise am Markt erzielbar sind (?)
4. schlecht gearbeitet hat gehe ich mit. Aber "für die Mängel haften" ist ja gerade eben der Streitpunkt. Moralisch sehe ich das genauso, aber wenn die Forderung eben verjährt ist ... (?) ... dann ist es perdu
5. Gutachten liegt doch vor, von der Rückgabe. Das wurde ja schon so festgestellt (?)
6. und das ist der knackende Punkt - ob man nicht nur moralisch sondern auch gesetzlich im Recht ist. Und ich vermute - der TE fällt zumindest zum Teil hinten runter und bleibt aufgrund der Verjährung auf Kosten sitzen. Und wenn er jetzt einen GA beauftragt, dann muss den die Werkstatt nicht automatisch bezahlen, den bezahlt erstmal der TE als Auftraggeber. Und sollte es vor Gericht gehen kann es passieren, dass der Richter das vom Beteiligten beauftragte GA nicht akzeptiert und nochmal gerichtlich eines anfordert. Und sollte der TE dann unterliegen im Streit (was ich - ebenso laienhaft - leider annehme aufgrund der wohl tatsächlich eingetretenen Verjährung) dann bezahlt der TE: sein eigenes GA, die Gerichtskosten inkl des gerichtlich beauftragten GA, den Schaden.
1. Okay, das war mir so nicht klar.
2. Seitens des LN würde ich sagen ab dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug beim Händler abgestellt wurde.
3. Die Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist heute gar nicht so gut. VW liefert im Moment schnell (haben selbst zwei neue VWs in der Bestellung und eines der Fahrzeug wurde ein halbes Jahr früher gebaut als der Händler es geplant hat und steht nun bei ihm aufm Hof, weil November 23 als Auslieferung bei Bestellung angesetzt wurde).
4. Wie kann hier etwas verjähren, wenn es anfängt zu rosten? Rostschäden sind ja nicht direkt nach der ausgeführten Arbeit aufgetreten, sondern womöglich jetzt vor kurzem erst.
5. Ich meinte einen unabhängigen Gutachter für die Schäden, um Ansprüche gegen die Karosseriewerkstatt zu erheben. Natürlich falls die Werkstatt nicht einsichtig ist und es auf ein Gutachten ankommen lässt.
6. Eben, ist immer ein Risiko, wenn keine Rechtsschutz dahinter steht...
Zu 5.: will die Werkstatt streiten, dann hilft auch dieser GA nicht. Und ich zweifle an der Pflicht den zu bezahlen
Zu 6.: ist auch die Frage ob die mit macht? Die wägen ja auch ab.
Das wäre wohl wieder ein Fall wo sich eine Vorabbesichtigung vor dem Leasingende bezahlt gemacht hätte.
Jetzt ist das Auto weg und man kann nichts mehr machen.
Zitat:
@automatik schrieb am 25. Juli 2023 um 11:16:15 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 24. Juli 2023 um 18:29:41 Uhr:
Das vermute ich (unfachmännisch) anders.Der Leasingnehmer ist in der Pflicht gegenüber der Bank - diese beiden haben eine vertragliche Bindung. Warum soll die Bank sich über Mängel mit einem „fremden“ Dritten auseinandersetzen? Genauso hat der Leasingnehmer den Auftrag zu Reparatur erteilt, und das Werk abgenommen.
Ich bin gespannt, halte uns bitte auf dem Laufenden.
Da hast Du natürlich absolut Recht. Es ist immer rechtlich eine Sache zwischen den Vertragspartnern. Was ich damit meine ist, dass es "letztendlich" eine Sache ist, in der der TE im Normalfall eigentlich nur zwischen der Bank (oder dem Händler, ist hier in dem Fall gleich zu stellen vom Ablauf her) und der Werkstatt vermitteln müsste, wenn die Werkstatt einsichtig wäre und den Schaden entweder komplett auf eigene Kosten beheben oder beheben lassen würde.
Ich denke ich würde hier kurz die Bank einfach mal anrufen und Bescheidgeben, dass der Wagen längs beim Händler steht und zurückgegeben wurde und dass es diese Situation gibt und daher 1. keine Leasingraten mehr abzubuchen seien und 2. die Bank mit der Endabrechnung warten muss, weil noch nichts geklärt ist....
Ich kann nur so viel sagen: im Moment sind wohl die Parkplätze mit Leasingrückläufern so voll, und die Rückkaufwerte für die Händler so hoch, dass mit allen Mitteln versucht Kohle zu machen... ist ja auch verständlich, die Händler können wenig dafür, dass es vor 3-4 Jahren wahnsinns Leasingkonditionen gab und heute nicht mehr...
Die andere Sache ist natürlich, dass die hier erwähnte Karosseriewerkstatt scheinbar sehr schlecht gearbeitet hat und für Mängel haften muss... Wahrscheinlich wird hier ein Gutachter nötig, aber wenn man im Recht ist, muss die Werkstatt dann auch das Gutachten bezahlen und den Schaden beheben oder auszahlen....So sehe ich das aus meiner laienhaften Sicht.
Ja ist mega der Stress
Ja Gutachten wurde ja schon lange gemacht und alle beteiligen haben es bekommen. Versicherung dauert zurzeit ewig die haben mega den Stau zurzeit.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 25. Juli 2023 um 17:08:20 Uhr:
Zu 5.: will die Werkstatt streiten, dann hilft auch dieser GA nicht. Und ich zweifle an der Pflicht den zu bezahlen
Zu 6.: ist auch die Frage ob die mit macht? Die wägen ja auch ab.
5. Das kommt schon sehr darauf an. Wenn der Mangel nun eindeutig auf die nicht professionell ausgeführte Arbeit zurückzuführen ist und die Werkstatt dies auch weiß, dann wird sie evtl. einlenken, wenn man mit Gericht und Gutachter droht...
6. Klar... und das wäre u.U. schon mal ein guter Anhaltspunkt für weiteres Handeln.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 25. Juli 2023 um 11:28:46 Uhr:
Zitat:
@automatik schrieb am 25. Juli 2023 um 11:16:15 Uhr:
1.
Da hast Du natürlich absolut Recht. Es ist immer rechtlich eine Sache zwischen den Vertragspartnern. Was ich damit meine ist, dass es "letztendlich" eine Sache ist, in der der TE im Normalfall eigentlich nur zwischen der Bank (oder dem Händler, ist hier in dem Fall gleich zu stellen vom Ablauf her) und der Werkstatt vermitteln müsste, wenn die Werkstatt einsichtig wäre und den Schaden entweder komplett auf eigene Kosten beheben oder beheben lassen würde.2.
Ich denke ich würde hier kurz die Bank einfach mal anrufen und Bescheidgeben, dass der Wagen längs beim Händler steht und zurückgegeben wurde und dass es diese Situation gibt und daher 1. keine Leasingraten mehr abzubuchen seien und 2. die Bank mit der Endabrechnung warten muss, weil noch nichts geklärt ist....3.
Ich kann nur so viel sagen: im Moment sind wohl die Parkplätze mit Leasingrückläufern so voll, und die Rückkaufwerte für die Händler so hoch, dass mit allen Mitteln versucht Kohle zu machen... ist ja auch verständlich, die Händler können wenig dafür, dass es vor 3-4 Jahren wahnsinns Leasingkonditionen gab und heute nicht mehr...4.
Die andere Sache ist natürlich, dass die hier erwähnte Karosseriewerkstatt scheinbar sehr schlecht gearbeitet hat und für Mängel haften muss...5.
Wahrscheinlich wird hier ein Gutachter nötig6.
aber wenn man im Recht ist, muss die Werkstatt dann auch das Gutachten bezahlen und den Schaden beheben oder auszahlen....So sehe ich das aus meiner laienhaften Sicht.
1. diese Einsicht scheint ja zu fehlen
2. ist die Frage, ob er tatsächlich schon als ordnungsgemäß zurück gegeben gilt, oder ob die Raten noch so lange bezahlt werden müssen bis die korrekte Rücknahme erfolgt ist - inkl Klärung der Mängellage
3. ich kenne es aber so, dass der Rückkaufwert für den Händler von Anfang an fest steht und er dafür bürgen muss = er weiss bei Vertragsabschluss wie viel der Wagen kostet. Dann müsste sich ihm die Situation heute sogar besser darstellen, weil ja heute höhere Preise am Markt erzielbar sind (?)
4. schlecht gearbeitet hat gehe ich mit. Aber "für die Mängel haften" ist ja gerade eben der Streitpunkt. Moralisch sehe ich das genauso, aber wenn die Forderung eben verjährt ist ... (?) ... dann ist es perdu
5. Gutachten liegt doch vor, von der Rückgabe. Das wurde ja schon so festgestellt (?)
6. und das ist der knackende Punkt - ob man nicht nur moralisch sondern auch gesetzlich im Recht ist. Und ich vermute - der TE fällt zumindest zum Teil hinten runter und bleibt aufgrund der Verjährung auf Kosten sitzen. Und wenn er jetzt einen GA beauftragt, dann muss den die Werkstatt nicht automatisch bezahlen, den bezahlt erstmal der TE als Auftraggeber. Und sollte es vor Gericht gehen kann es passieren, dass der Richter das vom Beteiligten beauftragte GA nicht akzeptiert und nochmal gerichtlich eines anfordert. Und sollte der TE dann unterliegen im Streit (was ich - ebenso laienhaft - leider annehme aufgrund der wohl tatsächlich eingetretenen Verjährung) dann bezahlt der TE: sein eigenes GA, die Gerichtskosten inkl des gerichtlich beauftragten GA, den Schaden.
Autohaus wo es zurückgegeben wurde hat ja auch einen Gutachter wegen dem Schaden beauftragt und das Gutachten ist bei allen beteiligten
Zitat:
@hoinzi schrieb am 25. Juli 2023 um 11:49:27 Uhr:
Zitat:
@automatik schrieb am 25. Juli 2023 um 11:16:15 Uhr:
Ich kann nur so viel sagen: im Moment sind wohl die Parkplätze mit Leasingrückläufern so voll, und die Rückkaufwerte für die Händler so hoch, dass mit allen Mitteln versucht Kohle zu machen... ist ja auch verständlich, die Händler können wenig dafür, dass es vor 3-4 Jahren wahnsinns Leasingkonditionen gab und heute nicht mehr...Im VW-Konzern bekommen die Händler die Autos schon seit geraumer Zeit nicht mehr selbst, d.h. die müssen die Fahrzeuge eben nicht zu einem bestimmten Preis von der Leasing kaufen.
Seit längerer Zeit werden die Fahrzeuge von der VW-Bank in eine zentrale Fahrzeugbörse gestellt und von dort aus an Händler vermarktet.
Der Händler hat also kein eigenes Interesse daran, die Rückgabekosten möglichst hoch zu treiben. Und beim vorliegenden Schadensbild kann ich den Leasinggeber ziemlich gut verstehen. Diese Mängel sind massiv wertmindernd. Ist in diesem konkreten Fall halt einfach blöd, dass der TE nicht einmal was dafür kann.
Aber 5500€ schaden ist es nicht wirklich.
Das auto hat einen Rückkaufswert von 6700€
Wertminderung hat Seat schon von 700€ bekommen