Leasingrückgabe 3 wochen vor Leasingende

Hallo zusammen,

mein Skoda läuft am 10.05 aus. Er wurde 24Monate privat geleast. Gibt es euerer Meinung nach die Möglichkeit das Fahrzeug 2-3 Wochen vor Termin beim Händler abzugeben und ein Rückgabeprotokoll zu erhalten. Wenn ich Ihn bis zum Schluss behalten würde, müsste ich die Warung nach 2 Jahren noch machen kurz vor dem zurück geben. Das möchte ich umgehen. Die Leasingrate würde ich natürlich bis zum Leasingende zahlen.

Was denkt Ihr?

48 Antworten

Das Thema ist endlos und mit dem TE sitzt da jemand, der immer das letzte Wort hat und sich nur auf Tatsachen etc. beruft ohne dabei auch nur ein Quäntchen Menschlichkeit durchblicken zu lassen.
Ich hatte da mal einen Ex-Kollegen, der sich mit allem immer und zu 100% abgesichert hat und alle Grenzen ausgereizt hat... ja EX Kollege halt...

Zitat:

@Kickdown-HH schrieb am 6. April 2021 um 14:59:14 Uhr:


Das Thema ist endlos und mit dem TE sitzt da jemand, der immer das letzte Wort hat und sich nur auf Tatsachen etc. beruft ohne dabei auch nur ein Quäntchen Menschlichkeit durchblicken zu lassen.

Ziemlich unsachlich, wenn nicht gar frech, deine Bewertung des TE. Im Übrigen war das gerade dein Versuch, das "letzte Wort" zu haben.

Im Wirtschaftsleben herrscht Wettbewerb, nicht Sozialismus. Das sollte für jeden Gewerbetreibenden eine Selbstverständlichkeit sein. Wo es eine Möglichkeit gibt, Gestaltungsräume auszunutzen, wieso sollte das "verboten" sein? Zum "Wettbewerb" gehört es zwar auch, seinen Geschäftspartner nicht soweit zu "übervorteilen", dass die Geschäftsverbindung nicht erheblich leidet. Aber bei einem Massengeschäft?
Ich habe ganz erhebliche Zweifel daran, dass die hier anwesenden Moralapostel in einer ähnlichen Situation als Verkäufer auf den Kunden die hier eingeforderte Rücksicht selber nehmen würden. 😁

Offensichtlich ist es so, dass Autoverkäufer von einer Mischkalkulation lebt. Die hier anwesenden Autoverkäufer mögen ihren eigenen "inneren Kompass" bitte dahingehend prüfen, ob und wie sie unbedarfte Kunden an § 138 Abs. 2 BGB kratzend schon mit überhöhten Preisen etc. über den Tisch gezogen haben. Die hier im Forum zu findenden Erfahrungsberichte etwa über eingeforderte Zahlungen im Rahmen von Leasingrückgaben vervollständigen dieses Bild. 🙄

Ein Vergleich der hier veröffentlichten Leasingangebote mit den im Internet zu findenden lässt mich an einer 1%-igen Umsatzrendite bezogen auf Leasingfahrzeuge ebenso zweifeln, wie die offensichtlich viel zu hohen Provisionen durch unnütze Zusatzversicherungen, die von heiligen Autohändlern ihren Kunden in Lügengeschichten verpackt aufgetischt werden. 😉

Wenn sich ein Autohändler dem Wettbewerb mit anderen nicht gewachsen sieht, so mag er sich überlegen, ob seine Existenz am Markt eine Daseinsberechtigung hat. Das gleiche gilt, soweit ein Autoverkäufer das Gefühl hat, sowohl von seinen Kunden, als auch seinem eigenen Verkäufer übervorteilt zu werden. 😰

Die letzten, unsachlichen Beiträge gegen den TE sind nichts als peinlicher und völlig fehlgeleiteter Lobbyismus.

Du gibst das Auto also knapp 1 Monat vorher ab, weil du die Kosten der ersten Inspektion sparen willst.

Die letzte Leasingrate, den du bezahlen musst und trotzdem das Auto nicht benutzen wirst, ist wahrscheinlich genau so hoch wie die erste kleine Inspektion, wenn du das passende Öl im Netz bestellst und selber anlieferst.

Überlege mal jetzt wieviel du gesparst und für welche Summe du dich lächerlich gemacht hast.

Ich weiss ja nicht, wir Ihr rechnet, aber Winterräder und die Inspektionen, die im Leasingzeitraum fällig sind, werden am Anfang vom Leasing in der Gesamtrechnung berücksichtigt. Oder ne Anschlussgarantie fürs 3. Jahr. Oder, oder, oder...

Wie will ich denn jemals vernünftig kalkulieren bzw. vergleichen, wenn ich den ganzen Kram drumherum ignoriere oder zur Rückgabe solche däml*** Konstrukte stricke..

Oder mir sind die 300 EUR einfach egal, weil ich mirs leisten kann.

Mann Mann Mann...

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