Leasingnehmer ungleich Halter?
Ist es möglich, dass Person A Leasingnehmer ist und Person B Halter und Versicherungsnehmer?
Gilt das Gleiche auch bei einer Finanzierung?
Beste Antwort im Thema
... von Geschenken, die beim Schenker eine monatliche Belastung hervorrufen halte ich gar nichts.
Das Verhältnis kann sich auch welchen Gründen auch immer (Freund der Tochter entspricht nicht den Vorstellungen der Mutter usw. usw.) eintrüben.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Die Mutter ärgert sich monatlich wenn die Leasingrate abgebucht wird.
2.) Die Mutter zahlt die Raten nicht mehr und die Tochter ist in den A... gekniffen
Wenn die Mutter ihrer Tochter ein Auto schenken möchte, soll sie doch einfach einen Gebrauchten für den Gegenwert des Leasingvertrages schenken und gut. Damit bestünde dann auch kein Problem mit der Halterschaft.
Sollt sie nicht so flüssig sein, ist das ohnehin eine Schnapsidee, denn man verschenkt nicht etwas, was man noch gar nicht hat.
XF-Coupe
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28 Antworten
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 25. November 2016 um 18:57:15 Uhr:
Zitat:
@Lifeguard schrieb am 25. November 2016 um 18:34:43 Uhr:
Halter und Leasingnehmer können verschiedene Leute sein.Das sehen die meisten Leasinggesellschaften wohl anders. Ich habe zwar nicht den totalen Marktüberblick, aber bei den folgenden Leasinggesellschaften ist grundsätzlich der Leasingnehmer gleichzeitig Fahrzeughalter:
- Daimler Leasing
- BMW Leasing
- Sixt Leasing
- Volkswagen Leasing
Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass andere Leasinggeber das abweichend geregelt haben.Gruß
Der Chaosmanager
Also, da muss ich dich enttäuschen, bei Mercedes und BMW geht es definitiv, da ich dies bei beiden gemacht habe, da war mein Vater Besteller ( und auch Halter ) und ich Leasingnehmer.
Wie es bei anderen Gesellschaften ist, weiß ich nicht.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 25. November 2016 um 19:43:05 Uhr:
Sind Leasingnehmer und Halter unterschiediche Personen, kann bei Ausbleiben der Raten der Leasinggeber nicht pfänden; denn er hat keinen Vertrag mit dem Halter. Es muss also noch ein zusätzlicher Vertrag mit Halter geschlossen werden. Ausserdem muss Halter ja auch verpflichtet werden, wie er mit dem Auto umzugehen hat.Das verkompliziert die ganze Sache und daher werden m.E. unterschiedliche Personen nicht akzeptiert.
O.
Das stimmt alles so nicht........bitte gefährliches Halbwissen nicht so offen kommunizieren.
Danke
Als ich das beim BMW-Leasing 2010 so machen wollte (Leasingnehmer GmbH - Halter ich) ging es nicht.
Zitat:
@Lifeguard schrieb am 25. November 2016 um 19:52:20 Uhr:
Also, da muss ich dich enttäuschen, bei Mercedes und BMW geht es definitiv, da ich dies bei beiden gemacht habe, da war mein Vater Besteller ( und auch Halter ) und ich Leasingnehmer.
Wie es bei anderen Gesellschaften ist, weiß ich nicht.
Ich weiß nicht, weshalb ich enttäuscht sein sollte ...
Meinen Ausführungen liegen die AGB der genannten Leasinggesellschaften zugrunde und beziehen sich somit auf den Regelfall.
Natürlich ist es möglich, einzelvertraglich abweichende Vereinbarungen zu treffen - in unserem Lande herrscht schließlich Vertragsfreiheit.
Allerdings gelten solche Regelungen dann für den einzelnen Vertrag und ändern deshalb nicht grundsätzlich die AGB der jeweiligen Leasinggesellschaft.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Lifeguard schrieb am 25. November 2016 um 19:53:33 Uhr:
Das stimmt alles so nicht........bitte gefährliches Halbwissen nicht so offen kommunizieren.
Danke
Ist - wie ich geschrieben habe - meine Meinung.
Dann erkläre mal, wie es stimmt. Danke
Wenn man einen Sachverhalt als unzutreffend einstuft, muss man ja den zutreffenden kennen.
O.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 25. November 2016 um 20:09:15 Uhr:
Zitat:
@Lifeguard schrieb am 25. November 2016 um 19:52:20 Uhr:
Also, da muss ich dich enttäuschen, bei Mercedes und BMW geht es definitiv, da ich dies bei beiden gemacht habe, da war mein Vater Besteller ( und auch Halter ) und ich Leasingnehmer.
Wie es bei anderen Gesellschaften ist, weiß ich nicht.Ich weiß nicht, weshalb ich enttäuscht sein sollte ...
Meinen Ausführungen liegen die AGB der genannten Leasinggesellschaften zugrunde und beziehen sich somit auf den Regelfall.
Natürlich ist es möglich, einzelvertraglich abweichende Vereinbarungen zu treffen - in unserem Lande herrscht schließlich Vertragsfreiheit.
Allerdings gelten solche Regelungen dann für den einzelnen Vertrag und ändern deshalb nicht grundsätzlich die AGB der jeweiligen Leasinggesellschaft.
Gruß
Der Chaosmanager
Dann wäre der Regelfall ja die Ausnahme, denn ich kenne viele, die das so machen.
Vor allem in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis........
Zitat:
@Lifeguard schrieb am 25. November 2016 um 20:16:06 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 25. November 2016 um 20:09:15 Uhr:
Ich weiß nicht, weshalb ich enttäuscht sein sollte ...
Meinen Ausführungen liegen die AGB der genannten Leasinggesellschaften zugrunde und beziehen sich somit auf den Regelfall.
Natürlich ist es möglich, einzelvertraglich abweichende Vereinbarungen zu treffen - in unserem Lande herrscht schließlich Vertragsfreiheit.
Allerdings gelten solche Regelungen dann für den einzelnen Vertrag und ändern deshalb nicht grundsätzlich die AGB der jeweiligen Leasinggesellschaft.
Gruß
Der ChaosmanagerDann wäre der Regelfall ja die Ausnahme, denn ich kenne viele, die das so machen.
Vor allem in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis........
Willst Du mir jetzt allen Ernstes unterstellen, ich könne keine AGB lesen???
Und muss ich Dir tatsächlich erklären, was eine einzelvertragliche Regelung ist?
Grüße
Der Chaosmanager
Wie Chaosmanager anführt, kann es Ausnahmen geben.
Aber ich habe bei BMW definitiv eine Absage dazu bekommen, als ich den Wagen leasen wollte, und mein Vater, der ihn dann auch nutzte, Halter sein sollte.
Ging nicht. Und ich war kein Neukunde und hatte ein freundschaftliches Verhältnis zum Verkäufer.
Also wurde ich Halter und war stets über Knöllchen informiert...😁
Lifeguard verwechselst du das eventuell mit der Versicherung?
Hier ist auch hinreichend dargelegt, warum es nicht so sein soll.
Zitat:
@Lifeguard schrieb am 25. November 2016 um 20:16:06 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 25. November 2016 um 20:09:15 Uhr:
Dann wäre der Regelfall ja die Ausnahme, denn ich kenne viele, die das so machen.
Vor allem in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis........Bekommt man als Schwerbehinderter beim Leasing bessere Konditionen, da höhere Rabatte einher gehen?
Ich kenne die Rabatte eigentlich nur beim Kauf und da muss der Wagen X Monate auf den Schwerbehinderten zugelassen sein bevor man ihn ummelden kann.Bei BMW und VW habe ich das so auch nicht erlebt, wobei ich auch dort keine derartige Anfrage gestellt habe. Aber bei mir VW Leasing (ich habe es gerade herausgeholt) steht im Kleingedruckten:
"Der Leasingnehmer ist Halter des Fahrzeugs. Es wird auf ihn zugelassen...."Punkt, Ende und aus..so stand es bei meinen zig Leasingverträgen eigentlich immer drin...Normalerweise müsste man nun eine Änderung im Leasingvertrag beantragen um einen anderen Halter vornehmen zu können, denn das "einfach machen Modell" ist rechtlich sonst nicht abgesprochen mit dem Leasing-Geber...
Das "einfach machen Modell" ist meistens ohnehin schwierig, da man selbst die Zulassungsbescheinigung nicht in die Hand bekommt.
Zitat:
@Coestar schrieb am 26. November 2016 um 12:10:35 Uhr:
Zitat:
@Lifeguard schrieb am 25. November 2016 um 20:16:06 Uhr:
Bekommt man als Schwerbehinderter beim Leasing bessere Konditionen, da höhere Rabatte einher gehen?
Ich kenne die Rabatte eigentlich nur beim Kauf und da muss der Wagen X Monate auf den Schwerbehinderten zugelassen sein bevor man ihn ummelden kann.Bei BMW und VW habe ich das so auch nicht erlebt, wobei ich auch dort keine derartige Anfrage gestellt habe. Aber bei mir VW Leasing (ich habe es gerade herausgeholt) steht im Kleingedruckten:
"Der Leasingnehmer ist Halter des Fahrzeugs. Es wird auf ihn zugelassen...."Punkt, Ende und aus..so stand es bei meinen zig Leasingverträgen eigentlich immer drin...Normalerweise müsste man nun eine Änderung im Leasingvertrag beantragen um einen anderen Halter vornehmen zu können, denn das "einfach machen Modell" ist rechtlich sonst nicht abgesprochen mit dem Leasing-Geber...
Hey,
Also bei mir war jeweils, mein Vater der Besteller und Halter des Fahrzeuges und ich Leasingnehmer.
Mit der Versicherung verwechsele ich das nicht.
Als Schwerbehinderter bekommt man auch beim Leasing bessere Konditionen,da ein höherer Rabatt gewährleistet wird und ja, der Wagen muss mindestens 6 Monate auf den Besteller zugelassen werden.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 23. November 2016 um 11:21:28 Uhr:
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 23. November 2016 um 11:00:43 Uhr:
Mir fällt auch spontan kein Grund ein, warum das nicht so sein sollte.Eine Mutter würde die Leasingraten für die Tochter übernehmen. Das soll einerseits ein Geschenk sein, außerdem hätte die Tochter vermutlich kein ausreichendes Einkommen für eine positive Bonitätsprüfung. Die Mutter hat aber keine Lust, die Strafzettel der Tochter zu bekommen. Mutter und Tochter wohnen auch 300 km auseinander, das Fahrzeug soll am Wohnort der Tochter zugelassen werden. Die Kfz-Steuer soll von der Tochter bezahlt werden.
Genau das sehe ich derzeit auch so. U.U. musst Du nur dem StVA mitteilen, dass Deine Tochter die Verfügungsberechtigte ist.
peso
Hallo
kann mir einer sagen ob der Formentor Kurvenlicht hat und auch die Lichter mit dem Lenkrad mitdrehen ?
Grüße
Zitat:
@K1907 schrieb am 27. Februar 2021 um 01:44:27 Uhr:
Hallo
kann mir einer sagen ob der Formentor Kurvenlicht hat und auch die Lichter mit dem Lenkrad mitdrehen ?
Grüße
Da bist du wohl im falschen Forum.😁 Und dann noch eine Leiche ausgegraben.😁