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Leasingnehmer ungleich Halter?

Themenstarteram 23. November 2016 um 9:37

Ist es möglich, dass Person A Leasingnehmer ist und Person B Halter und Versicherungsnehmer?

Gilt das Gleiche auch bei einer Finanzierung?

Beste Antwort im Thema

... von Geschenken, die beim Schenker eine monatliche Belastung hervorrufen halte ich gar nichts.

Das Verhältnis kann sich auch welchen Gründen auch immer (Freund der Tochter entspricht nicht den Vorstellungen der Mutter usw. usw.) eintrüben.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Die Mutter ärgert sich monatlich wenn die Leasingrate abgebucht wird.

2.) Die Mutter zahlt die Raten nicht mehr und die Tochter ist in den A... gekniffen

Wenn die Mutter ihrer Tochter ein Auto schenken möchte, soll sie doch einfach einen Gebrauchten für den Gegenwert des Leasingvertrages schenken und gut. Damit bestünde dann auch kein Problem mit der Halterschaft.

Sollt sie nicht so flüssig sein, ist das ohnehin eine Schnapsidee, denn man verschenkt nicht etwas, was man noch gar nicht hat.

XF-Coupe

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Möglich ist das theoretisch schon (weil nicht gesetzlich geregelt), aber in der Regel wird der Leasinggeber darauf bestehen, dass der Leasingnehmer auch der Halter ist. Mir fällt auch spontan kein Grund ein, warum das nicht so sein sollte.

Bei Krediten kommt es darauf an, was für ein Kredit vereinbart wurde. Bei einem gewöhnlichen nicht zweckgebundenen Ratenkredit kann der Kreditnehmer mit dem geliehenen Geld ja machen, was er will. Zum Beispiel auch ein Auto kaufen und auf eine andere Person zulassen oder einer anderen Person schenken oder oder...

Bei einer Auto-Finanzierung dürfte die Bank abermals darauf bestehen, dass Kreditnehmer und Halter identisch sind.

Bei Finanzierung über die VW-Bank muß die Finanzierung auch auf den Halter laufen

Ich denke beim Leasing gilt das gleiche

Warum soll es denn abweichen ?

Ich denke NEIN - es ist nicht möglich.

Die Nutzung des Kfz wird mit dem Leasingnehmer abgesprochen und ich meine es steht auch so etwas in den Leasingverträgen.

Ginge es, würde ich mir den Großkundenrabatt eines befreundeten GF nehmen...

Das gleiche wäre beim Unterschied "gewerbliche Konditionen" vs. "private Konditionen", wo man sich mit dieser Konstruktion einen Vorteil verschaffen könnte.

Ein weiterer Punkt ist, dass der Eigentümer (die Bank) wohl ein Problem damit haben wird, wenn man das Kfz abholen möchte und muss sich dann um die Herausgabe bei einem Dritten (nicht Vertragspartner) bemühen...das ist für mich auch der Kernpunkt.

Technisch wäre es natürlich machbar, aber die meisten Banken werde es nicht machen wollen.

Bei Finanzierungen sieht es m.E. ähnlich aus.

Themenstarteram 23. November 2016 um 10:21

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 23. November 2016 um 11:00:43 Uhr:

Mir fällt auch spontan kein Grund ein, warum das nicht so sein sollte.

Eine Mutter würde die Leasingraten für die Tochter übernehmen. Das soll einerseits ein Geschenk sein, außerdem hätte die Tochter vermutlich kein ausreichendes Einkommen für eine positive Bonitätsprüfung. Die Mutter hat aber keine Lust, die Strafzettel der Tochter zu bekommen. Mutter und Tochter wohnen auch 300 km auseinander, das Fahrzeug soll am Wohnort der Tochter zugelassen werden. Die Kfz-Steuer soll von der Tochter bezahlt werden.

Falls Hintergrund eine bessere Einstufung bei der Versicherung sein sollte, Versicherungsnehmer und Halter können verschieden sein.

Bei der BMW-Leasing weiß ich, dass Halter und Leasingnehmer identisch sein müssen.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 23. November 2016 um 11:21:28 Uhr:

Eine Mutter würde die Leasingraten für die Tochter übernehmen. Das soll einerseits ein Geschenk sein, außerdem hätte die Tochter vermutlich kein ausreichendes Einkommen für eine positive Bonitätsprüfung. Die Mutter hat aber keine Lust, die Strafzettel der Tochter zu bekommen. Mutter und Tochter wohnen auch 300 km auseinander, das Fahrzeug soll am Wohnort der Tochter zugelassen werden. Die Kfz-Steuer soll von der Tochter bezahlt werden.

Wenn das Einkommen der Tochter nicht reicht, dann tritt die Mutter einfach als Bürge auf und das Problem ist gegessen.

Wer dann hinterher überweist, ist vollkommen egal, Hauptsache einer tut es.

Wenn die Tochter über ein zu geringes Einkommen verfügt kann die Mutter bei einer Finanzierung für den Kredit bürgen

Mit einem Bürgen,der natürlich Kreditwürdig sein muß,geht das

Themenstarteram 23. November 2016 um 11:08

Geht die Bürgschaft nur bei der Finanzierung oder auch beim Leasing?

Geht auch beim Leasing.

... von Geschenken, die beim Schenker eine monatliche Belastung hervorrufen halte ich gar nichts.

Das Verhältnis kann sich auch welchen Gründen auch immer (Freund der Tochter entspricht nicht den Vorstellungen der Mutter usw. usw.) eintrüben.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Die Mutter ärgert sich monatlich wenn die Leasingrate abgebucht wird.

2.) Die Mutter zahlt die Raten nicht mehr und die Tochter ist in den A... gekniffen

Wenn die Mutter ihrer Tochter ein Auto schenken möchte, soll sie doch einfach einen Gebrauchten für den Gegenwert des Leasingvertrages schenken und gut. Damit bestünde dann auch kein Problem mit der Halterschaft.

Sollt sie nicht so flüssig sein, ist das ohnehin eine Schnapsidee, denn man verschenkt nicht etwas, was man noch gar nicht hat.

XF-Coupe

Themenstarteram 23. November 2016 um 13:54

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 23. November 2016 um 12:29:35 Uhr:

Geht auch beim Leasing.

OK, danke. Das wäre dann eine Möglichkeit.

Halter und Leasingnehmer können verschiedene Leute sein.

am 25. November 2016 um 17:57

Zitat:

@Lifeguard schrieb am 25. November 2016 um 18:34:43 Uhr:

Halter und Leasingnehmer können verschiedene Leute sein.

Das sehen die meisten Leasinggesellschaften wohl anders. Ich habe zwar nicht den totalen Marktüberblick, aber bei den folgenden Leasinggesellschaften ist grundsätzlich der Leasingnehmer gleichzeitig Fahrzeughalter:

- Daimler Leasing

- BMW Leasing

- Sixt Leasing

- Volkswagen Leasing

 

Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass andere Leasinggeber das abweichend geregelt haben.

Gruß

Der Chaosmanager

Sind Leasingnehmer und Halter unterschiediche Personen, kann bei Ausbleiben der Raten der Leasinggeber nicht pfänden; denn er hat keinen Vertrag mit dem Halter. Es muss also noch ein zusätzlicher Vertrag mit Halter geschlossen werden. Ausserdem muss Halter ja auch verpflichtet werden, wie er mit dem Auto umzugehen hat.

Das verkompliziert die ganze Sache und daher werden m.E. unterschiedliche Personen nicht akzeptiert.

O.

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