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Leasingnehmer verstorben

Themenstarteram 13. Dezember 2021 um 19:35

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen..

Mein Bruder hat mir vor 3 Jahren ein Auto geleast, da er Prozente bekam. Der Vertrag läuft auf ihn, das Lastschriftmandat läuft auf mich. Die Raten werden von meinem Konto abgebucht. Versicherung läuft auf meinen Namen.

Nun ist mein Bruder vor 4 Wochen plötzlich verstorben. Laut Autohaus kann man den Vertrag nicht einfach so auf mich überschreiben (Bonität wäre vorhanden). Ich könnte den Wagen nur neu finanzieren, müsste monatlich aber 220€ mehr zahlen. Jetzt hat das Autohaus gesagt, ich soll es laufen lassen, weiterhin die Raten bezahlen und den Wagen dann, wie im Vertrag steht, im Oktober zurückgeben.. Dsrf ich das, oder mache ich mich strafbar?? Jetzt ist aber das Problem, mein Neffe (20 J) ist der Erbe, wird es aber ausschlagen, da zu viele Schulden da sind. Was kann mir passieren, wenn ich den Wagen noch weiterfahre?? Stell ich ihn ab, sind noch mehr Schulden da, weil die die Kündigung ja nicht akzeptieren...

Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.

Vielen Dank, Malou

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23 Antworten

Mein Beileid.

Der Vertragspartner der Leasing Bank ist, rufe dort an, das kommt öfter vor.

Ist auch Dein verstorbener Bruder der Halter des Fahrzeugs?

Dann muss der Wagen eh umgeschrieben oder abgemeldet und an die Bank zurück gegeben werden.

Dein Neffe (bzw. die weiteren gesetzlichen Erben) haben nicht nur die Schulden, sondern auch den Leasingvertrag "am Hals" - entfällt, wenn sie das Erbe ausschlagen. Wenn die Erbschaft von allen gesetzlichen Erben ausgeschlagen wird, hinterlässt dein Bruder zwar mehr Schulden, aber das sollte dir eigentlich egal sein.

So wie du es formuliert hast, dürfte dein Bruder als Halter eingetragen sein. Da würde ich an deiner Stelle die Leasinggesellschaft informieren und gleichzeitig vorschlagen, dass du den Leasingvertrag zu den bisherigen Bedingungen übernimmst. Oder das Auto von ihnen zu kaufen.

Ansonsten kündige ihnen an, das Auto beim Händler abzustellen. Wenn zum Ende eines Leasingmonats ist die Ratenabbuchung ja okay, wenn nicht, stornierst du die Rate.

Gekündigt werden muss der Vertrag nicht, wer sollte das auch machen? Der Leasingnehmer ist verstorben, seine ges. Erben schlagen alle aus. Also vollkommen egal, ob die Leasingges. mit der Rückgabe einverstanden ist.

Nachtrag: Ausschlagung der Erbschaft ist nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbanfalles (hier wohl Tod des Vaters) möglich. Erfolgt in notarieller Form oder direkt beim Nachlassgericht. Und die Erklärung muss in der Frist beim Nachlassgericht eingegangen sein.

Nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen. Gibt dann zwar auch noch Möglichkeiten, aber noch ist die Frist zu wahren.

am 13. Dezember 2021 um 20:43

Hast du echtes Interesse, das Auto bis Vertragsende noch zu nutzen? Oder sogar zu kaufen, um es selbst zu nutzen? Oder soll es nur bald und zu möglichst geringen Kosten weg?

Wenn der TE sein Konto für die Lastschriften zur Verfügung gestellt hat, wurde dann wohl auch er beim Vertragsabschluss auf Bonität geprüft und muss er jetzt vermeiden, sich bei eventuellem Streit über eine Zahlungspflicht einen Schufa-Eintrag einzufangen?

Kann man nur den Leasingvertrag alleine weiter bedienen, ohne Gefahr zu laufen damit ungewollt noch weitere finanzielle Verpflichtungen des Verstorbenen an sich zu ziehen?

Themenstarteram 14. Dezember 2021 um 5:12

Guten Morgen,

ich wäre bereit, den Wagen noch bis Vertragsende weiter zu zahlen und zu nutzen. Könnte mir auch einen neuen bestellen und den einfach abstellen. Aber bei einem neuen ist momentan Lieferzeit 6 Monate und ich brauche beruflich ein Auto. Lt. Autohaus schreibt VW keine Verträge mehr um, zumindest nicht zu den Konditionen... Wenn mein Neffe das Erbe ausschlägt, würden die Schulden ja steigen, wenn der Wagen einfach abgegeben wird.. Eigentlich erspare ich dem Staat ja zusätzliche Kosten. Und es gibt ja keine Rücklastschrift, da ich weiterzahle... Ich bin so ratlos..

Wer zahlt Kfz-Steuer und Versicherung? Falls das nicht auch über dich läuft, wird das nicht klappen.

Mein Beileid.

Spreche mit der Leasing und lasse es dir dann schriftlich bestätigen. Denen sollte eigentlich daran gelegen sein und wenn nicht, dann ist es halt so, sie bekommen den Wagen zurück, ob sie wollen oder nicht.

Du sitzt in der Situation am längeren Hebel. Der Vertrag endet durch den Tod, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.

Ich würde auch nicht betonen, das du den Wagen benötigst. Ich stehe auf dem Standpunkt, das du wohl irgendwo ein Auto kaufen kannst. Irgendetwas sofort verfügbares wird es wohl geben, das deine Ansprüche erfüllt.

Belaste dich nicht mit dem Auto in der ohnehin traurigen Situation.

Ben

Themenstarteram 14. Dezember 2021 um 6:57

Steuern werden von meinem Konto abgezogen und die Versicherung läuft auf mich..

"Eigentlich erspare ich dem Staat ja zusätzliche Kosten."

Was hat denn der Staat damit zu schaffen? Der zahlt die Leasingraten nicht, das ist amtlich. Einen Nachteil hätte allenfalls die Leasinggesellschaft und selbst das ist nicht sicher - bekommt das Auto jetzt wieder, wo Gebrauchte zu Spitzenpreisen gekauft werden und könnte so den Verlust von einigen Raten eventuell sogar mehr als ausgleichen.

Also ich würde erstmal klären ob ich das Erbe ausschlage oder nicht.

Dann damit mal zu der Leasingbank gehen/telefonieren und das durchsprechen.

Mehr bleibt dir nicht übrig.

Erst einmal muss der TE als Erbe an der Reihe sein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. Dezember 2021 um 18:31:22 Uhr:

"Eigentlich erspare ich dem Staat ja zusätzliche Kosten."

Was hat denn der Staat damit zu schaffen? Der zahlt die Leasingraten nicht, das ist amtlich. Einen Nachteil hätte allenfalls die Leasinggesellschaft und selbst das ist nicht sicher - bekommt das Auto jetzt wieder, wo Gebrauchte zu Spitzenpreisen gekauft werden und könnte so den Verlust von einigen Raten eventuell sogar mehr als ausgleichen.

Zumal das ganze jetzt "kurz" vor Leasingende passiert ist, wo der Restwert nicht mehr so stark fällt.

Mal kurz nachgedacht - Versicherung läuft auf den Namen des TE, Leasingraten werden von seinem Konto abgebucht. Steuer dürfte erst im Oktober wieder fällig sein, aber dann wird das Auto eh abgemeldet. Abmelden kann jeder.

Ehrlich, ich würde das Auto bis Oktober weiter fahren und dann dem Händler auf den Hof stellen. Sollten bei der Rückgabe noch Mängel zu bezahlen sein, bezahlen und gut ist. Ob das egal ist? Mache ich mir keine Gedanken drüber. Würde der Leasingnehmer noch leben, liefe der Vertrag weiter und die Leasinggesellschaft bekäme genau das, was ihr nach dem Vertrag zusteht - und das bekommt sie so auch.

Es ist doch völlig egal wer ein Leasingfahrzeug nutzt.

Maßgeblich ist wer den Vertrag gemacht hat.

Stirbt der Leasingnehmer geht der Vertrag auf die Erben über.

Der bisherige Nutzer kann das Fahrzeug (bzw. den Vertrag) nur erben, wenn er an der Reihe ist (nach Ausschlagen des Erbes durch alle vorher Erbberechtigten). Dies wird aber wohl aufgrund hoher Schulden auch für den bisherigen Nutzer nicht in Frage kommen.

https://www.frag-einen-anwalt.de/...vertrag-im-Todesfall--f305160.html

Den Tod des Leasingnehmers regelt § 580 BGB . Der Erbe tritt in den Vertrag ein. Er hat aber, wie auch der Leasinggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann binnen eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

Der Leasingnehmer muss dann das geleaste Fahrzeug zurückgeben. Meistens wird aber ein Ausgleichsanspruch vereinbart, der dann natürlich auch die Schäden an dem Fahrzeug berücksichtigt. Für diese muss der Erbe aufkommen.

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