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Leasingfahrzeug abmelden und danach wieder anmelden um Versicherungskosten zu sparen?

Themenstarteram 27. Juni 2021 um 16:29

Moin, ich hab mal ne kurze Frage.

Ich hatte vor ein paar Tagen ein Termin mit meinem Versicherungsmakler und der hat mir dazu geraten, um Versicherungskosten zu sparen da ich arbeitstechnisch zu einem Großkonzern wechsle der eine eigene Versicherung mit sich bringt, sollte ich mein Fahrzeug abmelden damit die alte Versicherung erlischt um dann ein oder zwei Tage später das Auto wieder anzumelden um zur neuen Versicherung zu wechseln.

Ich sollte dazu noch anmerken das ich auch in einen komplett anderen Landkreis umziehe und das Auto eh ummelden müsste.

Hat das schonmal jemand gemacht und kann Erfahrungen teilen?

Viele Grüße.

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31 Antworten

Ohne Halterwechsel geht es erst nach wirksamer Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit.

Ich würde den Versicherungsmakler wechseln.

Das geht vielleicht , wenn du deinen bisherigen SF nicht mitnehmen willst

Zitat:

@AV4NUG schrieb am 27. Juni 2021 um 18:29:17 Uhr:

Moin, ich hab mal ne kurze Frage.

Ich hatte vor ein paar Tagen ein Termin mit meinem Versicherungsmakler und der hat mir dazu geraten, um Versicherungskosten zu sparen da ich arbeitstechnisch zu einem Großkonzern wechsle der eine eigene Versicherung mit sich bringt, sollte ich mein Fahrzeug abmelden damit die alte Versicherung erlischt um dann ein oder zwei Tage später das Auto wieder anzumelden um zur neuen Versicherung zu wechseln.

Ich sollte dazu noch anmerken das ich auch in einen komplett anderen Landkreis umziehe und das Auto eh ummelden müsste.

Hat das schonmal jemand gemacht und kann Erfahrungen teilen?

Viele Grüße.

Beim Umzug ist keine Versicherung nötig.

Wenn die alte Versicherung auf VertragsErfüllung pocht, ist deine Ab und Anmelde Aktion für umsonst. Die alte Versicherung überdeckt dann deine neue evb und gut.

Zum Vertragsende kannst wechseln

Themenstarteram 27. Juni 2021 um 16:41

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Juni 2021 um 18:38:22 Uhr:

Ich würde den Versicherungsmakler wechseln.

Das geht vielleicht , wenn du deinen bisherigen SF nicht mitnehmen willst

Die SF will ich auch nicht mitnehmen. Ich will nur die Versicherung kündigen und das Auto ummelden da ich so 180 Euro pro Viertel Jahr spare.

Kündigung geht ohne Halterwechsel nur zur Hauptfälligkeit.

Themenstarteram 27. Juni 2021 um 16:46

Zitat:

@hydrou schrieb am 27. Juni 2021 um 18:45:42 Uhr:

Kündigung geht ohne Halterwechsel nur zur Hauptfälligkeit.

Okay danke. Dann kündige ich zum ende des Jahres.

Das sollte ein Makler aber eigentlich wissen, dass unterjährig kein Wechsel möglich ist. Spricht ja nicht gerade für dessen Kompetenz.

Na wenn du 180,- € im Quartal selbst in SF 0 sparen wirst ... hast du da ganz sicher was missverstanden.

Läuft es dann als Firmenwagen oder bleibt es das Privatfahrzeug?

Wenn er seinen SF ja nicht mitnehmen möchte, könnte es zu 99% funktionieren. Dann erfährt die alte Versicherung i.d.R nichts von der Wiederanmeldung

Was passiert denn wenn das angemeldete Fahrzeug in der Zeit ohne Versicherung geklaut wird, abbrennt usw. - dann stehst du ohne Schutz da, oder? Kommt jetzt sicher auf den Wert des Fahrzeugs an, ob es in Garage steht usw wie problematisch das ist.

Die aktuelle hätte die älteren Rechte in der Doppelversicherung. Wenn es auffliegt zahlt er mindestens alles nach ...

Nach dem Abmelden geht es erst einmal in die Ruheversicherung über, wäre dann immer noch unter bestimmten Bedingungen kaskoversichert

Zur Anmeldung/Ummeldung wird m.W. der Fahrzeugbrief / die ZB II benötigt. Die dürfte beim Leasingfahrzeug beim Leasinggeber liegen.

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