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Auto abgemeldet und danach aufgebrochen

Themenstarteram 11. März 2005 um 18:59

Hallo alle zusammen,

mein erstes Posting und gleich eine Frage.

Also, ich hab nach einem Unfall mein Auto abgemeldet um ihn zu verkaufen. Der Versicherung habe ich pers. nicht gemeldet das er abgemeldet ist. Vor dem Verkauf wollte ich noch diverse Sachen ausbauen, z.B. mein Fahrwerk, Sitze, Hifi...

Der Wagen stand dafür in einer Garage. Diese Garage wurde jetzt aufgebrochen und aus meinem Wagen wurden diverse Sachen geklaut.

Nun meine Frage: Die Versicherung hat von der Zulassungsstelle erfahren das mein Auto abgemeldet ist und sagt mir das mein Auto nicht mehr versichert ist / war. Ist das so richtig? Ich wollte jetzt die entwendeten Sachen über die Teilkasko abrechnen, nur das soll nicht mehr möglich sein.

Die Garage gehört auch nicht mir sondern von einem Bekannten den Eltern. Sie steht ca 10km von deren Haus entfernt. Greift dann noch eine Hausratversicherung?

Wäre schön wenn mir jemand helfen kann. Danke schonmal im Vorraus.

Gruß Paul

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21 Antworten
am 11. März 2005 um 19:10

Hi,

Hausrat - mit 99%iger Sicherheit nicht - aber dazu einfach in die Bedingungen schaun...

Zumal wir dann gar nicht erst über Unterversicherung nachdenken wollen ;)

@the-rest:

Da hat die Versicherung meines Wissens recht.

Du schreibst, du hast das Fzg komplett abgemeldet - also nich nur vorrübergehend stillgelegt wie es ausschaut. Damit kommt auch Ruheversicherung nicht in Frage, sondern ein kompletter "Wagniswegfall".

Sorry - das ist in dem Fall Pech.

Oder haben wir grad begriffliche Abstimmungsprobs?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. März 2005 um 19:20

Hallo, danke schonmal für deine Antwort.

Also das Auto wurde nur vorübergehend stillgelegt.

Von dieser Ruheversicherung hab ich auch gehört. Hätte ich der Versicherung denn mitteilen müssen das ich den Vertrag vorerst behalten hätte wollen? Zumindest solange das Auto repariert bzw verkauft wäre?

Mein Motorrad ist ja im Winter auch weiter versichert. Wenn ich mein Auto nun abmelde, um es später evtl wieder zuzulassen, ist es doch das selbe. Nur das ich statt des Saisonkennzeichens jedes mal zur Zulassungsstelle renne.

Gruß Paul

am 11. März 2005 um 19:29

Also...

Gemäß der Bedingungen, die jetzt z.B. für mich gelten, gibt es einen Punkt namens "Vorrübergehende Stillegung" (bei mir §5 der Allg. Bestimmungen).

--> der Vertrag wird von einer vorrübergehendne Stzillegung nicht berührt, was das heißt dürfte klar sein.

 

Wurde der Diebstahl polizeilich aufgenommen?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. März 2005 um 19:39

Hallo,

ja, der Diebstahl wurde polizeilich aufgenommen.

Also ich hab jetzt auch mal diesen §5 gefunden. Weiter heißt es ja noch:

...Der Versicherungsschutz wird außerdem unterbrochen, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer gemäß § 29 a Abs. 3 StVZO die Stilllegung mitteilt, es sei denn, der Versicherungsnehmer verlangt die uneingeschränkte Fortführung des Versicherungsschutzes.

Ich glaube ich habe wirklich Pech gehabt, nur weil ich der Versicherung nicht gesagt habe, das der Vertrag weiter laufen soll.

Wenn jemand trotzdem ne Lösung weiß, bitte bescheid sagen.

Gruß Paul

am 11. März 2005 um 20:01

Das ist allerdings richtig - du hättest da Bescheid geben müssen.

Was ich überlesen habe (sorry), war das Wörtchen "nicht" in deinem ersten Post. (ich dacht, du hattets bescheid gegeben, aber die haben das erstmal abgelehnt)

Im vorliegenden Fall kannst dann an sich nur auf Kulanz hoffen - aber es wird wohl negativ ausgehen, denke ich.

Grüße

Schreddi

Frag mal dein Versicherungsvertreter, wenn Du ein guter Kunde bist, mit wenigen Schadensfällen, dann kann er evt. noch was Regeln......

Gruß

Epex

am 11. März 2005 um 20:10

Was soll er da regeln?

Grüße

Schreddi

Ruheversicherung besteht sofern beantragt.

VK wird in TK umgewandelt..also hättest du wenn du Kasko gehabt hättest auf jeden Fall Vers.Schutz gehabt :(

am 12. März 2005 um 10:19

Er hatte ja Kasko - aber eben nicht beantragt dass die weiterläuft...

Oder?

Grüße

Schreddi

Wie hoch ist denn der Schaden? Was genau hat die Polizei aufgenommen? Wie erfolgt eigentlich die Abgrenzung der geklauten Teile zu den bereits oder noch nicht ausgebauten Teilen? Wie hoch war der Selbstbehalt in der Kaskoversicherung? Für die Versicherung lohnt es sich, einen Macker auf den Weg zu schicken, wenn der Schaden > 1.000 Euro ist.

Bei mehr als 10.000 lohnt es sich für die Versicherung, die Sache zu verzögern. Bei mehr als 100.000 Euro wird die Versicherung durch alle Instanzen gehen, um nicht zahlen zu müssen.

Noch Fragen?

am 12. März 2005 um 13:51

Ja... eine.

Was ist der Sinn des Postings? *gg*

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 12. März 2005 um 14:51

Ok, danke. Sieht also schlecht für ich aus. Hätte ich gewußt das ich die Ruheversicherung beantragen muß, hätte ich es vielleicht gemacht. Konnte ja auch nicht ahnen das die die Garage aufbrechen :-(

Die Polizei hat erstmal grob den Schadenwert aufgenommen (die Teile die geklaut wurden und mir sofort aufgefallen sind) und wollen jetzt von mir noch Seriennummern und so weiter haben, falls mal irgendwo die Teile wieder aufgefunden werden.

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Noch Fragen?

NEIN , ich würde die Antworten wahrscheinlich nicht verkraften :D

Grüße

capri

DANN IST JA ALLES KLAR

mfg + schönen Tag auch von mir, der das Kleingedruckte lesen und verstehen kann, woll?

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