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Anmelden ohne Abmeldebescheinigung?

Themenstarteram 17. April 2005 um 17:57

Hallo!

Hab ein paar fragen, ich hoffe ihr könnt helfen...:

Kann man ein Auto ohne Abmeldebescheinigung ohne weiteres anmelden, oder was muß man tun?

Was hat es mit den 18 Monaten nach der vorrübergehenden stillegung auf sich, braucht man dann nicht nur Haupuntersuchung, Abgasuntersuchung machen und dann das fz anmelden? wo liegt der unterschied vor und nach ablauf der 18 monate?

DANKE für eure hilfe

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18 Antworten
am 17. April 2005 um 19:40

Hi,

Ohne Abmeldebescheinigung anmelden - soweit ich weiß ja. (also vor 2 Jahren ging das noch, weiß nich ob inzwischen geändert)

Zum Zulassen brauchst du:

- Brief

- HU/AU-Bescheinigungen

- Versicherungsbestätigungskarte ("Doppelkarte")

- Perso (oder Vollmacht)

- Zeit

- Geld

Die Abneldebescheinigung ist i.d.R. ohnehin für den davor letzten Halter und seine Versicherung notwendig, nicht für dne Nachfolger.

Nach 18 Monaten wir aus ner "Vorrübergehenden Stillegung" ne richtige "Stillegung" - das heißt, es muss dann komplett neu angemeldet werden (deutlich teurer in den meisten Fällen statt "wiederzulassen")

Du brauchst sowohl vor als auch nach Ablauf der 18 Monate zum Zulassen die HU/AU-Bescheinigungen.

Grüße

Schreddi

Die Abmeldebescheinigung brauchst Du nicht.

Immer mehr Ämter erstellen die sogar nur noch auf Verlangen - und gegen Gebühr.

Was Du zur Zulassung benötigst findest Du meist schon online bei der zuständigen Behörde.

Bis 18 Monate Stillegung:

Ausweispapier

Kaufvertrag oder sonstiger Eigentumsnachweis (nur bei Halterwechsel).

Brief, Tüv und ASU Nachweis.

am 23. April 2005 um 1:54

In Kiel ist selbst der Kaufvertrag obsolt, da der Brief einen Kaufvertrag entspricht. (wer kauft schon ein KFZ ohne KFZ Brief).

Solange AU/HU gültig sind reichen die "alten" (immer noch gültigen) "Zettel".

d.h du benötigst:

HU und AU "wisch"

Presonalausweis

"Doppelkarte"

KFZ Brief

Und nicht mehr.

Wenn HU abgelaufen ist, ist eh eine

Vollabnahme erforderlich.

am 23. April 2005 um 9:16

...aber das wurde doch auch schon alles gesagt, nicht?

rüße

Schreddi

JA.

Bei mir liegt der folgende Fall vor:

Fahrzeugbrief vorhanden,

Abmeldebescheinigung vorhanden, (Tüv und ASu

noch bis 05/07)

aber der TÜV und ASU Wisch ist nicht mehr vorhanden!

 

Reicht dem Amt die Abmeldebescheinigung ??

Gruß

Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von Sebastian20000

aber der TÜV und ASU Wisch ist nicht mehr vorhanden!

Reicht dem Amt die Abmeldebescheinigung ??

Nein.

Wenn du TÜV und AU (ASU gibt es nicht mehr) nicht nachweisen kannst, mußt du beides neu machen lassen.

...und die Abmeldebescheinigung ist kein Nachweiß??

Nein.

Ist leider so.

..gott sei Danke, geht auch ohne!

War gerade auf der Homepage von unserer

Zulassungsstelle und da steht, dass die

Abmeldebescheinigung ja offizielles

Dokument ist und somit beweißt,

dass der Wagen HU und AU hat...

am 16. Mai 2005 um 11:10

Wenn HU und AU beim TÜV gemacht wurden, können die Bescheinigungen zu jeder Zeit ( auch in einer anderen Stadt ) gegen eine geringe Gebühr, vom TÜV neu ausgedruckt werden.

Einfach beim TÜV nachfragen.

Grüße gueny

am 18. Mai 2005 um 11:56

Ich wiederhole mich ja nur ungern: In Gö-Stadt müssen Gebrauchtwagen

entweder mit "Vorführverzichterklärung" vom Händler

oder mit neuem (aktueller Monat) TÜV und AU

zugelassen werden oder aber vorgeführt und begutachtet werden.

Mag woanders auch so sein...

MfG, HeRo

am 11. September 2014 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

JA.

Weil ich keine Abmeldebescheinigung , die alten KFZ-Kennzeichen vorlegen konnte. Wurde die Anmeldeung verweigert.

soviel zu diesen Thema

am 11. September 2014 um 17:33

Weil ich keine Abmeldebescheinigung ,oder die alten KFZ-Kennzeichen vorlegen konnte. Wurde die Anmeldeung verweigert. Man hat gezielt nach den alten Kennzeichen gefragt. Die hat der

Vorbesitzer und der Wohnt eine gute Autostunde von mir.

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