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Leasingende und Inspektionskosten

Hallo liebe Gemeinde,

ich benötige Eure Hilfe bzw. Beratung.

Am 08.05. diesen Jahres läuft mein KM-Leasing aus.
Die letzte Inspektion wurde im Betrieb des Händlers am 07.05. letzten Jahres erledigt.

Heute nun wollte ich das Fzg. zurückgeben und der Händler wollte von mir die jetzt anstehende Inspektion ( Intervall jährlich, da nur ca. 8TKM Fahrleiszung pro Jahr) bezahlt haben.

Ich hab erst mal abgelehnt und den PKW wieder mitgenommen.

Verhandlungsspielraum nach dem Motto -Ich hol ja ein neues Auto bei Dir- hab ich nicht.

Ist es richtig oder rechtens, dass ich die Inspektion noch bezahlen muss???

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von gordi123


Moin,

wann ist denn die Erstzulassung. Denn meistens beginnt mit diesem Datum die Laufzeit.

Beachte bitte, dass ggfs. die Laufzeit am 08.05.20.. begann und somit dann am 07.05.2013 ausläuft.

Somit wäre dann die Inspektion, wie auch eine Tüv Untersuchung, nur fällig, nicht aber überfällig.

Und somit nicht zu übernehmen.

Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet.

???

Wie ist das denn zu verstehen?

Wenn das Jahr für die Gewährleistung am 07.05.2013 rum ist, dann ist die neue Inspektion auch von dem leasingnehmer zu machen. Und zwar bis zum 07.05.

Du schreibst doch selbst, dass sie dann fällig ist. Über der Fälligkeit zu sein, heißt die Frist verpennt zu haben. (Oder andere Sachen 😁)

Außerdem: komische Erwartungshaltung, ein leasingfahrzeug haben zu wollen, das man mit taufrischer Inspektion bekommt und nachher ohne Inspektion wieder abgeben kann.

Gruß!

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


In allen Leasingverträgen die ich kenne ist festgeschrieben, dass Inspektionen und Tüv, die im Monat der Rückgabe anstehen, noch vom Leasingnehmer zu übernehmen sind.

Genau so sieht es nämlich aus 😉

Zitat:

Original geschrieben von gordi123


Moin,

wann ist denn die Erstzulassung. Denn meistens beginnt mit diesem Datum die Laufzeit.

Beachte bitte, dass ggfs. die Laufzeit am 08.05.20.. begann und somit dann am 07.05.2013 ausläuft.

Somit wäre dann die Inspektion, wie auch eine Tüv Untersuchung, nur fällig, nicht aber überfällig.

Und somit nicht zu übernehmen.

Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet.

???

Wie ist das denn zu verstehen?

Wenn das Jahr für die Gewährleistung am 07.05.2013 rum ist, dann ist die neue Inspektion auch von dem leasingnehmer zu machen. Und zwar bis zum 07.05.

Du schreibst doch selbst, dass sie dann fällig ist. Über der Fälligkeit zu sein, heißt die Frist verpennt zu haben. (Oder andere Sachen 😁)

Außerdem: komische Erwartungshaltung, ein leasingfahrzeug haben zu wollen, das man mit taufrischer Inspektion bekommt und nachher ohne Inspektion wieder abgeben kann.

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von gordi123


Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet.

Das meine ich auch,bin mir aber auch nicht sicher

Ich meine sie muß nur nach Herstellervorschrift durchgeführt werden

Auf den Seiten geht es aber immer um die Arbeiten während der Garantiezeit

In Leasingverträgen kann durchaus anderes festgelegt sein

Zitat:

Original geschrieben von jackb


Kfz-Gruppenfreistellungs- Verordnung EG 1400/2002

http://blog.meinauto.de/.../...s-andert-sich-mit-der-neuen-eu-regelung

oder

http://www.hannover.ihk.de/.../kfzgvoneu.html

und zich andere Seiten.

Auch die "zich anderen Seiten" gehen ins Leere, da wir im vorliegenden Fall doch gar nicht über die Gruppenfreistellungsverordnung reden. Es ist zwar richtig, dass ein Hersteller die Neuwagen-Garantie bzw. -Gewährleistung nicht mehr davon abhängig machen darf, ob die Wartung in einem Markenbetrieb des Herstellers erfolgte.

Hier geht es jedoch darum, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer durchaus rechtskräftig einzelvertraglich vorschreiben darf, wie sein Eigentum zu warten ist. Das hat mit der GVO überhaupt nichts zu tun.

Gruß
Der Chaosmanager

Ich habe mich mit meiner Antwort und den Verweis auf die GVO auf diese beiden Aussagen bezogen.

"Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet."

"Das meine ich auch,bin mir aber auch nicht sicher
Ich meine sie muß nur nach Herstellervorschrift durchgeführt werden"

Zitat:

Original geschrieben von jackb


Ich habe mich mit meiner Antwort und den Verweis auf die GVO auf diese beiden Aussagen bezogen.

"Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet."

"Das meine ich auch,bin mir aber auch nicht sicher
Ich meine sie muß nur nach Herstellervorschrift durchgeführt werden"

Der Knackpunkt ist aber, dass in Leasingverträgen diese Einschränkung vorgenommen werden darf und auch in den meisten Fällen vorgenommen wird.

Es gibt eben Unterschiede zwischen den Garantiebestimmungen und den rechtlichen Grundlagen für Leasingverträge. Das hat der Chaosmanager versucht zu erklären.

Ich muss das Thema leider nochmal hochholen...

Wir haben ein Auto geleast und geht nun in 2 Wochen zurück. KM sind überschritten (da gibts ja die 7 cent/km die ich draufzahlen muss)

Nun sind es aber bis zur Inspektion lt. Bordcomputer nur noch ca. 2500 km, kann hier verlangt werden das noch eine Inspektion gemacht wird? Nein, oder?

Für alle die jetzt sagen guck in den Vertrag: Es steht nichts davon drin. Lediglich, dass das Fahrzeug mit dem für das Alter entsprechenden Zustand zurück gegeben werden muss.
Vorher halt mal, das alle Inspektionen Lückenlos und Termingerecht gemacht werden müssen.

Termingerecht bedeutet in deinem Fall erst in 2500 km. Also nicht jetzt.

Andreas

Wenn bei der Rückgabe des Autos noch mindestens 1000 km bis zur Inspektion auf der Anzeige stehen, musst Du sie nicht mehr auf Deine Kosten machen lassen. Zur Not solltest Du das Auto stehen lassen.

Wieso 1000 km und nicht 500 oder 2000? Das steht doch gar nicht in seinem Vertrag. Und zur Not kann man die Inspektion auch einfach zahlen, wenn man kein Fahrzeug zum Ausweichen hat.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Wieso 1000 km und nicht 500 oder 2000? Das steht doch gar nicht in seinem Vertrag. Und zur Not kann man die Inspektion auch einfach zahlen, wenn man kein Fahrzeug zum Ausweichen hat.

Andreas

Ich hatte einen kleinen Gedankenfehler. Ich habe gedacht, der Thread wäre im Mercedes-Forum und es würde um die Mercedes-Bedingungen gehen. Beim Mercedes-Leasing ist es nämlich so, wie ich schrieb.

Wie es im Fall  Stege87 ist, sollte sich eigentlich aus dem Leasingvertrag ergeben. Leider ist die Formulierung nicht eindeutig und ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass die Inspektion nicht gemacht werden muss, wenn bei der Abgabe noch Restkilometer angezeigt werden. Da sollten dann theoretisch auch wenige Restkilometer ausreichen, dass man die Inspektion nicht machen lassen muss.

Ok, vielen Dank für Eure Antworten.
Falls eine Diskussion aufkommt, kann man so doch sicherer in die Verhandlung treten.

Ich würde auf keinen Fall Inspektionskosten zahlen. 2500 KM ist noch weit hin. Erst wenn Service Jetzt im Display auftauchen würde, würde ich zahlen.

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