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Leasingende und Inspektionskosten

Themenstarteram 25. April 2013 um 18:43

Hallo liebe Gemeinde,

ich benötige Eure Hilfe bzw. Beratung.

Am 08.05. diesen Jahres läuft mein KM-Leasing aus.

Die letzte Inspektion wurde im Betrieb des Händlers am 07.05. letzten Jahres erledigt.

Heute nun wollte ich das Fzg. zurückgeben und der Händler wollte von mir die jetzt anstehende Inspektion ( Intervall jährlich, da nur ca. 8TKM Fahrleiszung pro Jahr) bezahlt haben.

Ich hab erst mal abgelehnt und den PKW wieder mitgenommen.

Verhandlungsspielraum nach dem Motto -Ich hol ja ein neues Auto bei Dir- hab ich nicht.

Ist es richtig oder rechtens, dass ich die Inspektion noch bezahlen muss???

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!

Beste Antwort im Thema
am 26. April 2013 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von gordi123

Moin,

wann ist denn die Erstzulassung. Denn meistens beginnt mit diesem Datum die Laufzeit.

Beachte bitte, dass ggfs. die Laufzeit am 08.05.20.. begann und somit dann am 07.05.2013 ausläuft.

Somit wäre dann die Inspektion, wie auch eine Tüv Untersuchung, nur fällig, nicht aber überfällig.

Und somit nicht zu übernehmen.

Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet.

???

Wie ist das denn zu verstehen?

Wenn das Jahr für die Gewährleistung am 07.05.2013 rum ist, dann ist die neue Inspektion auch von dem leasingnehmer zu machen. Und zwar bis zum 07.05.

Du schreibst doch selbst, dass sie dann fällig ist. Über der Fälligkeit zu sein, heißt die Frist verpennt zu haben. (Oder andere Sachen :D)

Außerdem: komische Erwartungshaltung, ein leasingfahrzeug haben zu wollen, das man mit taufrischer Inspektion bekommt und nachher ohne Inspektion wieder abgeben kann.

Gruß!

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am 8. Mai 2013 um 8:03

Das bestimmt nicht der Leasingnehmer, hier gibt es bei jeder vernünftigen Leasinggesellschaft ganz klare Grenzen welche bei Abschluss bereits feststehen und der Kunde jederzeit einsehen kann, dies ist kein Wünsch dir was...

Als Beispiel:

https://www.vw-leasing-fleet.de/.../beulenkatalog.Par.0001.File.pdf

Beim VW-Konzwern gibts dafür Broschüren, was akzeptiert wird und was nicht.

Die von VW ist HIER zu finden,

Da Stege87 ja nicht geschrieben hat, um welches Fahrzeugfabrikat es sich handelt, darf er jetzt selber suchen. :D

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Da Stege87 ja nicht geschrieben hat, um welches Fahrzeugfabrikat es sich handelt, darf er jetzt selber suchen. :D

So ein Mist aber auch ;)

geht über Peugeot. So eine schöne Übersicht gab es da nicht. Aber wenn ich die von VW als Referenz nehme, dann sollte ich mängelfrei durchkommen ;)

Vielen Dank!

Hallo, ich hole die Diskussion nochmals hoch.

Folgende Situation:

Gewerbliches Leasing eines VW CrossPolo. Start des Volkswagen Leasings: 30.06.2017 = Erstzulassung

1. Inspektion am 17.06.2019

Nun kommt die Anzeige „Inspektion fällig in 27 Tagen„ (=16.06.20), Kilometer wären noch 5.000km (15.000km oder 1Jahr)

Da der Nachfolge Wagen schon da ist, wurde mit der Leasing besprochen, dass die Rückgabe am 29.Mai ist. da die letzte Rate Anfang Mai fällig war, ist es der Leasing egal, wenn der Polo schon früher zurück geht. Der neue Wagen (Seat) ist bei einem anderen Händler geleast.

Was ist mit der fälligen Inspektion und dem TÜV der auch Ende Juni fällig ist? Muss ich beides noch machen bzw. bezahlen? Beides ist ja eigentlich erst im Folgemonat. Oder zählt dann das reguläre Leasingende?

Zitat:

@eyreen schrieb am 20. Mai 2020 um 18:25:47 Uhr:

Hallo, ich hole die Diskussion nochmals hoch.

Folgende Situation:

Gewerbliches Leasing eines VW CrossPolo. Start des Volkswagen Leasings: 30.06.2017 = Erstzulassung

1. Inspektion am 17.06.2019

Nun kommt die Anzeige „Inspektion fällig in 27 Tagen„ (=16.06.20), Kilometer wären noch 5.000km (15.000km oder 1Jahr)

Da der Nachfolge Wagen schon da ist, wurde mit der Leasing besprochen, dass die Rückgabe am 29.Mai ist. da die letzte Rate Anfang Mai fällig war, ist es der Leasing egal, wenn der Polo schon früher zurück geht. Der neue Wagen (Seat) ist bei einem anderen Händler geleast.

Was ist mit der fälligen Inspektion und dem TÜV der auch Ende Juni fällig ist? Muss ich beides noch machen bzw. bezahlen? Beides ist ja eigentlich erst im Folgemonat. Oder zählt dann das reguläre Leasingende?

Steht im Vertrag, meistens musst du die Inspektion zahlen wenn sie in weniger als 1000km oder 30 Tagen fällig ist. Also in diesem Fall ja

Was ist, wenn das Fahrzeug (Neuwagen) in einem bestimmten Monat eines Jahres (z.B. Ende März) übernommen wurde, aber bereits im Februar produziert worden war?

Bestellt wurde mit dem Serviceintervall 2 Jahre oder 30tkm, de facto sind es aber nun nur noch 23 Monate oder 30tkm, da laut Anzeige ein Service im Februar 2022 ansteht.

Auch ist der letzte Service vor Abgabe laut Anzeige im Februar 2023, der Wagen geht aber erst im März 2023 (Ablauf des Leasings) zurück.

Da werde ich wohl nicht mehr um den letzten Service rumkommen, oder?

Mit dem Händler sprechen. Wenn Anschlussgeschäft, lässt sich das evtl. umgehen und der Wagen geht etwas eher zurück.

Rein rechtlich ist es aber egal, da im Kleingedruckten neben "Service darf nicht fällig sein" auch was von x km oder Tag oder Monate muss noch Servicefrei sein, stehen wird.

Eure Aussagen decken sich mit der meines Händlers der gesagt hat ...wenn der Service angezeigt wird muss er auch noch gemacht werden... . Da diese Anzeigen eigentlich immer 30 Tage vorher anspringen, sehe ich das mit der Inspektion genau so. TÜV allerdings würde ich nicht übernehmen.

Servus,

ich benötige mal euren Rat. Habe am 22.12.2020 mein Leasingfahrzeug zurückgegeben.

Leasingende ist aber eignentlich der 14.1.2021, diesen Termin kann ich aber nicht warnehmen da ich da beruflich im Ausland bin.

Eine spätere Rückgabe wurde verneint.

Ich habe in diesem AH jeweils 4 Fahrzeuge in 16 Jahren geleast gehabt und hatte nie ein Problem. Diesmal wurde die Rückgabe mit einem Gutachter gemacht. Hatten wir noch nie benötigt. Ich muss dazu sagen , dass ich diesmal kein neues Auto dort hole.

Der Gutachter bemängelte das ich die nächste Inspektion noch machen muss. Laut Bordcomputer in 2 Monaten/14000km. Das habe ich verneint. Bei meinen letzten 3 Rückgaben wurde das auch nicht verlangt und da war der Sachverhalt der Gleiche.

Der Gutachter bemängelt ausserdem , Abdrücke des Kindersitzes in der Nähe der Isofix Befestigungen.

Das ist der gleiche Sitz der schon im vorhigen Auto verwendet wurde. Mit Unterlage usw.

Damlas wurde dies auch nicht bemägelt.

Was meint ihr dazu?

Nix

Ist eben das Risiko.

Meine Frau, meine beiden Söhne und ich hatten in den letzten 10 Jahren fast 20 Leasingfahrzeuge.

Unterschiedliche Marken, Ford, Hyundai, Seat, BMW, Audi und Mercedes.

Bei fast allen Händlern lief die Rückgabe fair.

Es gibt aber wie überall einige wenige schwarze Schafe, die abzocken wollen..

Wer sich nicht wehrt, hat Pech gehabt.

In deinem Fall, wegen den Inspektionskosten, ist allein der Leasingvertrag maßgebend.

Meist steht dort drin, dass Inspektionen, die bei Leasingende fällig sind, zu zahlen sind, was ja auch ok ist.

Künftig fällige Inspektionen muss man nicht zahlen.

Also: stur bleiben. Er will ja Geld von Dir, nicht umgekehrt. Er wird sich zweimal überlegen, ob er klagt. Auf welcher Rechtsgrundlage denn?

Zitat:

@Red-Rock schrieb am 23. Dezember 2020 um 21:24:50 Uhr:

Meine Frau, meine beiden Söhne und ich hatten in den letzten 10 Jahren fast 20 Leasingfahrzeuge.

Unterschiedliche Marken, Ford, Hyundai, Seat, BMW, Audi und Mercedes.

Bei fast allen Händlern lief die Rückgabe fair.

Es gibt aber wie überall einige wenige schwarze Schafe, die abzocken wollen..

Wer sich nicht wehrt, hat Pech gehabt.

In deinem Fall, wegen den Inspektionskosten, ist allein der Leasingvertrag maßgebend.

Meist steht dort drin, dass Inspektionen, die bei Leasingende fällig sind, zu zahlen sind, was ja auch ok ist.

Künftig fällige Inspektionen muss man nicht zahlen.

Also: stur bleiben. Er will ja Geld von Dir, nicht umgekehrt. Er wird sich zweimal überlegen, ob er klagt. Auf welcher Rechtsgrundlage denn?

Rückmeldung des Händlers , 1630 Euro an Schaden hätte der Gutachter festgestellt .

Intern hätte man sich auf eine Summe von 950 Euro festgelegt . Das würde eine komplette neue Bremse an der HA und die Inspektion die in 19535 km/ 2 Monaten fällig wäre beinhaltet .

Habe dies jetzt an meinen Anwalt , zur Prüfung weitergeleitet .

Ich bin selber Kfz Mechaniker Meister und die Bremse an der HA kann locker noch 15000km.

Vorher wäre die vordere fällig .

Schauen wir mal !

Evtl war das Tragbild der hinteren Bremsscheiben nicht mehr ausreichend und deshalb wurde die Bremse komplett ersetzt?!

 

Fotos vom Leasingfahrzeug bei Abgabe gemacht?

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 28. Dezember 2020 um 23:12:28 Uhr:

Evtl war das Tragbild der hinteren Bremsscheiben nicht mehr ausreichend und deshalb wurde die Bremse komplett ersetzt?!

Fotos vom Leasingfahrzeug bei Abgabe gemacht?

Ja, habe ich!

Für mich ist das aussreichend, zumal die Vorderachse noch sehr gut ist.

Wenn der Dekra Prüfer das Tragbild bemängelt, ist es leider egal, ob es für dich ausreichend war und die VA sehr gut war.

 

Klar ist es ärgerlich, aber wie oft bemängelt der TÜV das mangelhafte Tragbild der HA Bremsscheiben?

Dann wechselt man die komplette HA Bremse, obwohl die Beläge noch 50.000km halten würden, als Beispiel.

 

Dann stell doch bitte die Fotos der HA Bremse online

 

Natürlich sind 900€ Nachzahlung heftig

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