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Leasingende und Inspektionskosten

Themenstarteram 25. April 2013 um 18:43

Hallo liebe Gemeinde,

ich benötige Eure Hilfe bzw. Beratung.

Am 08.05. diesen Jahres läuft mein KM-Leasing aus.

Die letzte Inspektion wurde im Betrieb des Händlers am 07.05. letzten Jahres erledigt.

Heute nun wollte ich das Fzg. zurückgeben und der Händler wollte von mir die jetzt anstehende Inspektion ( Intervall jährlich, da nur ca. 8TKM Fahrleiszung pro Jahr) bezahlt haben.

Ich hab erst mal abgelehnt und den PKW wieder mitgenommen.

Verhandlungsspielraum nach dem Motto -Ich hol ja ein neues Auto bei Dir- hab ich nicht.

Ist es richtig oder rechtens, dass ich die Inspektion noch bezahlen muss???

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!

Beste Antwort im Thema
am 26. April 2013 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von gordi123

Moin,

wann ist denn die Erstzulassung. Denn meistens beginnt mit diesem Datum die Laufzeit.

Beachte bitte, dass ggfs. die Laufzeit am 08.05.20.. begann und somit dann am 07.05.2013 ausläuft.

Somit wäre dann die Inspektion, wie auch eine Tüv Untersuchung, nur fällig, nicht aber überfällig.

Und somit nicht zu übernehmen.

Die Inspektionen und Reparaturen auf eine Herstellerwerkstatt einzuschränken ist nicht mehr erlaubt. Es kann jede Werkstatt (Meisterwerkstatt) aufgesucht werden, die nach Herstellervorgaben die Arbeiten erledigt und gewährleistet.

???

Wie ist das denn zu verstehen?

Wenn das Jahr für die Gewährleistung am 07.05.2013 rum ist, dann ist die neue Inspektion auch von dem leasingnehmer zu machen. Und zwar bis zum 07.05.

Du schreibst doch selbst, dass sie dann fällig ist. Über der Fälligkeit zu sein, heißt die Frist verpennt zu haben. (Oder andere Sachen :D)

Außerdem: komische Erwartungshaltung, ein leasingfahrzeug haben zu wollen, das man mit taufrischer Inspektion bekommt und nachher ohne Inspektion wieder abgeben kann.

Gruß!

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Hallo,

mein Leasingvertrag läuft noch bis zum 1. April 2022, also rund 3 Wochen.

Gestern hat das Auto beim Starten kurz angezeigt, dass in 7 Wochen der Service fällig sei.

In einem Schreiben der PSA Bank mit verschiedenen Punkten bez. der Rückgabe heißt es:

"Ein Hinweis zum nächsten Inspektionstermin und der HU-Untersuchung:

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug am Tag der Rückgabe keine fällige Inspektion sowie HU-Untersuchung anzeigen sollte, um zusätzliche Kosten zu vermeiden."

Ist mit der kurzen Anzeige, dass in X-Wochen ein Service ansteht schon eine "fällige Inspektion" erreicht oder ist die erst der Fall, wenn diese dann auch tatsächlich fällig ist und dauerhaft eine Anzeige auftaucht?

Wenn ihr jetzt sagt, dass eine Anzeige im Display mit der Fälligkeit von in X-Wochen ausreicht, dann stellt euch mal die Frage, was passieren würde, wenn der Hersteller es so programmieren würde, dass dort bereits 60 Wochen vor der Inspektion etwas auftaucht, dann wäre dies ja eine reine Gelddruckmaschine, bei Rückgabe von Leasingautos.

Wie seht ihr die Sache?

Fällig ist am Tag X und nicht 3Wochen vorher.

 

Hatte mal einen Audi der wollte einen Service in 5Tagen oder 500km...und das am Abgabetag

 

Nicht mein Problem....fast Punktlandung.

 

 

Schau in den Vertrag! Ich hatte auch schon die Klausel, dass in dem Monat der Rückgabe keine fällige Inspektion sein darf.

Mein Landy zeigt jetzt schon die nächste Inpektion in 32.000 km an…

Mini genau so.

In der Regel haben die Leasinggesellschaften Broschüren, in denen neben den „tolerierten“ Abnutzungen auch die Durchführung der Inspektionen vor der Rückgabe erläutert sind.

Zitat:

@Hernefan schrieb am 11. März 2022 um 08:09:27 Uhr:

In der Regel haben die Leasinggesellschaften Broschüren, in denen neben den „tolerierten“ Abnutzungen auch die Durchführung der Inspektionen vor der Rückgabe erläutert sind.

Die Broschüren entsprechen leider nicht immer dem Wortlaut des Leasingvertrags.

Bei mir war Ende des Leasingzeitraums der 10. August und Fälligkeit der Inspektion am 17. August.

Lt. Leasingvertrag (und nur der zählt rechtlich) waren Inspektionen nur fällig bis zum Ende des Vertrags, also bis zum 10.08.

Im Gegensatz dazu war beim fälligen TÜV explizit das Monatsende genannt.

Also weigerte ich mich zu zahlen.

Die Leasingfirma berief sich auf die Broschüre, wonach die Inspektion zu zahlen sei, wenn beides im gleichen Monat liegen würde.

Der Streit zog sich über mehrere Monate hin. Ich hatte auch die Einzugsermächtigung widerrufen, sonst hätten sie die Kosten, die als Mangel im Rückgabeprotokoll enthalten waren, abgebucht.

Dann stand wieder die Bestellung des nächsten Fahrzeugs an (damals wechselte ich jährlich das Auto) und es bestand die Gefahr, dass die Leasingbank keinen neuen Vertrag genehmigen würde.

Dann habe ich als Kompromiss halbe halbe angeboten. Darauf sind sie eingegangen.

Wäre kein neues Fahrzeug angestanden, hätte ich es darauf ankommen lassen, ob sie wirklich das Klagerisiko eingehen.

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 10. März 2022 um 20:14:48 Uhr:

Fällig ist am Tag X und nicht 3Wochen vorher.

 

Hatte mal einen Audi der wollte einen Service in 5Tagen oder 500km...und das am Abgabetag

 

Nicht mein Problem....fast Punktlandung.

Steht in den Audi/VAG Bedingungen nicht bei kleiner 1000km oder Fälligkeit im Abgabenmonat?

20220311_190520.jpg

Zitat:

@Red-Rock schrieb am 11. März 2022 um 18:11:10 Uhr:

Zitat:

@Hernefan schrieb am 11. März 2022 um 08:09:27 Uhr:

In der Regel haben die Leasinggesellschaften Broschüren, in denen neben den „tolerierten“ Abnutzungen auch die Durchführung der Inspektionen vor der Rückgabe erläutert sind.

Die Broschüren entsprechen leider nicht immer dem Wortlaut des Leasingvertrags.

Bei mir war Ende des Leasingzeitraums der 10. August und Fälligkeit der Inspektion am 17. August.

Lt. Leasingvertrag (und nur der zählt rechtlich) waren Inspektionen nur fällig bis zum Ende des Vertrags, also bis zum 10.08.

Im Gegensatz dazu war beim fälligen TÜV explizit das Monatsende genannt.

Also weigerte ich mich zu zahlen.

Die Leasingfirma berief sich auf die Broschüre, wonach die Inspektion zu zahlen sei, wenn beides im gleichen Monat liegen würde.

Der Streit zog sich über mehrere Monate hin. Ich hatte auch die Einzugsermächtigung widerrufen, sonst hätten sie die Kosten, die als Mangel im Rückgabeprotokoll enthalten waren, abgebucht.

Dann stand wieder die Bestellung des nächsten Fahrzeugs an (damals wechselte ich jährlich das Auto) und es bestand die Gefahr, dass die Leasingbank keinen neuen Vertrag genehmigen würde.

Dann habe ich als Kompromiss halbe halbe angeboten. Darauf sind sie eingegangen.

Wäre kein neues Fahrzeug angestanden, hätte ich es darauf ankommen lassen, ob sie wirklich das Klagerisiko eingehen.

Die Rücknahmebedingungen stehen in der Regel zu Leasingbeginn fest. Ein Widerruf der Einzugsermächtigung löst das Problem nicht.

In der Regel decken sich die „Broschüren“ mit den Standardverträgen. Ansonsten würden die Leasinggeschaften ein hohes Risiko eingehen.

Der Widerruf der Einzugsermächtigung löst die Rechtsfrage natürlich nicht.

Aber es macht einen Unterschied, ob die Leasinggesellschaft mir die Kosten für die nicht durchgeführte Inspektion einfach abbucht und dann ich derjenige bin, der dem Geld nachrennen muss bzw. mir überlegen muss, ob das eine Klage wert ist,

oder eben umgekehrt, dass ich mich zurücklehne und abwarte, ob was kommt, weil die was von mir wollen.

Wie gesagt, das zog sich bei mir über 6 Monate hin, ohne dass die Leasingbank ihren Anspruch rechtlich näher belegen konnte, während ich mich auf den Wortlaut des Leasingvertrags berief.

Letztlich dann der Kompromiss, weil ich einen Anschlussvertrag wollte.

In den PSA Unterlagen kann ich dazu nichts weiteres finden.

Da ich ein Wartungspaket habe, werde ich das Auto am Abgabetag nun um 8 Uhr zum Händler bringen, damit dann zunächst die Wartung gemacht werden kann.

Um 14 Uhr muss ich dann nochmal zum Autohaus, weil dann der Gutachter kommt.

Besser zwei Stunden Zeit verplemptert, wie nachher 200 € für eine nicht durchgeführte Inspektion zu bezahlen.

Zitat:

@Red-Rock schrieb am 12. März 2022 um 15:34:17 Uhr:

Der Widerruf der Einzugsermächtigung löst die Rechtsfrage natürlich nicht.

Aber es macht einen Unterschied, ob die Leasinggesellschaft mir die Kosten für die nicht durchgeführte Inspektion einfach abbucht und dann ich derjenige bin, der dem Geld nachrennen ...

Eine Lastschrift kann du einfach zurückgeben - nichts mit Nachrennen.

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