Leasingende mit Kauf, trotzdem Mindergutachten?
Hallo zusammen,
mein Leasingvertrag endet demnächst. Ich will das Auto kaufen, nach langem Hin- und Her sind Händler und ich uns einig über den Preis.
Voraussetzung des Händlers allerdings: Erstellung Minderwertgutachten für den Leasinggeber (Audi)
Ist das die übliche Vorgehensweise? Wozu wird das gemacht, wenn der Kaufpreis feststeht?
Zum Hintergrund: Audi bewertet Fahrzeug mit 29k, der mir vor 3 Jahren bestätigte Übernahmepreis, den ich jetzt auch durchgeboxt habe, 23k
Ursprünglich wollte Händler 26k, aber bestätigt ist bestätigt.
Habe das ungute Gefühl dass durch Minderwertgutachten und Nachzahlung mein Anteil von 23k auf gewünschte 26k gebracht wird.
Verstehe null wozu Gutachten erstellt wird, wenn ich das Auto doch behalte.
Händler muss natürlich 1 Jahr Garantie geben, gibts doch eh nicht auf Verschleiß, die eventuell technischen Mängel sind elektronisch einsehbar, habe aber keine.
Kennt sich da jemand aus?
62 Antworten
Der Händler kauft von der Leasing das Fahrzeug ab um es dem jetzigen Leasingnehmer zu verkaufen. Sprich in der Zeit wo der Leasingvertrag endet und der Gebrauchtwagenvertrag nicht voll und ganz erfüllt ist, ist der Händler Eigentümer des Fahrzeuges. Normalerweise hat ein Händler kein Problem damit, dass in dieser Zeit der spätere Käufer das Fahrzeug weiternutzt, nur ihr ist die Stimmung so vergiftet (wo der Anwalt trotz aller erfüllten Forderung das Fass zum überlaufen gebracht hat) das der Verkäufer von seinem Recht jetzt auch Gebrauch macht, nämlich das Fahrzeug erst Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung dem Käufer zu übergeben.
Dementsprechend wird jetzt der Leasingvertrag ganz normal enden. TE gibt hierfür das Fahrzeug dem Händler ab. Die Audi Leasing rechnet den Vertrag ab und verkauft anschließend dem Händler das Fahrzeug. Erst danach kann der Händler das Fahrzeug erst weiterverkaufen. Der TE hat Rechtlich somit keinen Anspruch das Fahreug weiter zu nutzen.
Den TE kann ich zumindest dahingehend beruhigen, dass der Händler nichts verzögern kann. Sobald die Leasing den Vertrag abgerechnet hat erhält der Händler automatisch die Rechnung für das Fahrzeug und die Bank zieht automatisch das Geld vom Händlerkonto ein. Der Händler muss keine Überweisung manuell auslösen, welche er "vergessen" könnte.
Bei BMW und Mini läuft das direkt über die Bank. Die bekommt das Geld überwiesen und fertig. Der Händler leitet nur noch den Papierkram zum Unterschreiben weiter und wieder zurück.
Aber OK, wenn VW das so macht, sollte dazu was im Vertrag stehen.
Das heißt bei BMW und Mini kaufst Du den Wagen direkt der Bank ab. Hier ist es ja anders, der TE kauft das Auto dem Händler ab.
Beim Leasing ist normalerweise kein anschließender Kauf durch den Nutzer vorgesehen - dann könnte man besser gleich finanzieren (und hätte nur den einen Ansprechpartner, die Bank, der man das Auto abkauft).
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Berate dich mit dem Anwalt.
Ich würde das Auto nicht dort abstellen.
Der Anwalt kann doch sicher den Kauf über die Leasing einleiten, zum vereinbarten Restwert.
Oder mal Audi selbst anschreiben und über den Händler beschweren.
Irgendwas hat der vor. Da stimmt was nicht.
Es ist doch kein Problem den Kaufvertrag entsprechend zu gestalten. Das Geld rechtzeitig beim Händler usw. usf.
@benprettig
Rechtlich würdest Du eine den Straftatbestand der Unterschlagung begehen wenn Du das Auto nicht dort abstellst. Denn mit dem Auslaufen des Leasingvertrages endet dein Anspruch auf Nutzung. Dazu wird der Anwalt den TE sicherlich nicht raten. Desweiteren wird er auch keinen Direktkauf einleiten können. Bei einer Finanzierung ist die Audi Bank nur der Geldgeber. Beim Leasing kommt jedoch ein neuer Kaufvertrag zu stande, bei dem die Audi Bank, wenn sie direkt an den TE verkaufen würde, ihm Gewährleistung geben müsste.
Ich kann den Händler schon verstehen. Wenn ich (zähneknirschend) den Kunden die Forderungen erfülle und er mir trotzdem schon beim Kauf einen Anwalt auf den Hals hetzt würde ich es auch ganz genau nach Vorschrift machen und mich selbst juristisch absichern. Dazu gehört auch, dass ich erst dann einen Kaufvertrag mache, wenn mir die Ware selbst gehört. Sonst wäre es Hehlerei, was übrigens auch strafbar ist. Man könnte eine verbindliche Bestellung aufsetzen, aber beschleunigen würde das die Sache übrigens nicht. Denn auch dadurch hätte der TE keinen Anspruch auf Nutzung des Fahrzeuges.
Edit: Der Händler wird auch auf das Gutachten warten und dieses zum Teil des Kaufvertrages machen. Denn auf alle Mängel und Schäden, die dem Käufer bei Vertragsabschluss bekannt und auch Gegenstand des Vertrages sind, hat der Käufer keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 9. Juli 2023 um 20:07:39 Uhr:
Beim Leasing ist normalerweise kein anschließender Kauf durch den Nutzer vorgesehen - dann könnte man besser gleich finanzieren (und hätte nur den einen Ansprechpartner, die Bank, der man das Auto abkauft).
Da hast Du einen Denkfehler. Bei einer Finanzierung kaufst Du das Auto nicht der Bank ab, sie ist nur Geldgeber. Deswegen braucht man bei einer Ballonfinanzierung auch am Ende der Laufzeit keinen Kaufvertrag machen und man erhält dadurch auch keine Gewährleistung.
Das muss wirklich ein Anwalt klären und begleiten.
Der TE hat das Vorkaufsrecht nach Vetrag.
Er will kaufen und bezahlen.
Beim Schreiben dachte ich auch kurz an Unterschlagung. Aber wie das rechtlich zu betrachten ist, dafür muss man Jurist sein. Weil es ist ja keine böswillige Handlung. Ich gebe etwas nicht her, was ich kaufen will und wozu ich laut Vertrag das Recht habe. Ich bettel darum mir die Rechnung zu geben...
Eine Durchsicht von einem Sachverständigen, wo ich dabei wäre bzw. anschließend das Auto mitnehme soll ja nicht das Problem sein.
Also ich würde da nicht klein beigeben und mich vom Händler demütigen lassen. Beschädigungen durch Vogelkot oder dergleichen sind in dieser Zeit nicht auszuschließen.
Da muss ein Anwalt ran. Ich würde die Besichtigung durch den SV vorantreiben, so 4-6 Wochen vorher, damit ich auch laut Leasingvertrag noch die Nutzungsrechte habe.
Audi einschalten und zur Not das lokale Fernsehen...
Das hat nichts mit demütigen zu tun. Es sind 2 Verträge mit 2 unterschiedlichen Vertragsparteien. Man muss auch kein Jurist sein das es eine Unterschlagung wäre. Wie definierst du eigentlich böswillig? Wenn ich eine Sache kaufe, die jemand anders noch rechtmäßig benutzt, ich ihm sage das ich nach vertagsende es nicht möchte und er sich weigert mir den Gegenstand herauszugeben ist das sehrwohl böswillig.
Ich hoffe das es beim 3. Mal auch Du jetzt verstehst. Der TE hat ein Auto gelaest, Eigentümer ist die Audi Bank. Diese hat ihm vertraglich die Nutzung bis zum Tag X (Ende Leasingvertrag) zugesichert. Nach dem Tag bleibt die Audi Leasing Eigentümer und der TE hat die vertragliche Verpflichtung das Fahrzeug in den Besitz des Autohauses zu geben. Die Audi Bank verkauft das Fahrzeug vertragsgemäß an den Händler. Somit ist der Händler jetzt Eigentümer und Besitzer. Und erst ab hier greift die Zusatzvereinbarung des Vorkaufrechtes. Die ist nämlich nicht im Leasingvertrag enthalten sondern eine separate Vereinbarung. Diese Vereinbarung sagt aus, dass der Händler das Auto nicht jemanden anderen das Auto verkaufen kann wenn der bisherige Leasingnehmer das Fahrzeug erwerben möchte. Mehr jedoch nicht. Sie gibt dem bisherigen Leasingnehmer nicht das Recht den Gegenstand im Zeitraum zwischen Leasingende und vollständiger Erfüllung des Kaufvertrages den Gegenstand weiter zu nutzen.
Normalerweise hat man als Händler keine Probleme damit das der Käufer das Fahrzeug in der Zeit weiter nutzt. Nur wenn der Käufer meint, obwohl alles zu seinen gunsten geklärt wurde, einen Anwalt zu beauftragen der kontrolliert das alles rechtlich korrekt läuft, dann darf er sich nicht beschweren dass der Händler jetzt wirklich rechtlich einwandfrei handelt.
Das ist jetzt ein klassischer Fall von wie man in den Wald hereinruft...
Denn so wie der TE es geschrieben hatte möchte der Händler erst seitdem er einen Anwalt eingeschaltet hat, dass das Auto während der Zeit bei ihm ist.
Zitat:
@benprettig schrieb am 10. Juli 2023 um 13:13:08 Uhr:
1.
Das muss wirklich ein Anwalt klären und begleiten.2.
Der TE hat das Vorkaufsrecht nach Vetrag.3.
Ich gebe etwas nicht her, was ich kaufen will und wozu ich laut Vertrag das Recht habe. Ich bettel darum mir die Rechnung zu geben...4.
Eine Durchsicht von einem Sachverständigen, wo ich dabei wäre bzw. anschließend das Auto mitnehme soll ja nicht das Problem sein.5.
Also ich würde da nicht klein beigeben und mich vom Händler demütigen lassen.6.
Da muss ein Anwalt ran.7.
Audi einschalten8.
und zur Not das lokale Fernsehen...
1. was ja bisher schon für gute Stimmung gesorgt hat ... DIESEN Händler braucht der Kunde jedenfalls nicht mehr aufzusuchen ...
2. nein, hat er nicht! Er hat eine außerhalb des Vertrages erfolgte Zusicherung des Händlers
3. ich finde, das ist eine etwas schräge Haltung ... 😉
4. es wäre sicherlich kein Problem, wenn ... siehe 1.
5. und setzt Dich am Ende damit erst Recht in die Nesseln und bekommst noch einen Vermerk bei der Leasinggesellschaft - denen ist Deine Absprache mit dem Händler nämlich herzlich egal
6. ach ja, der Wagen wird immer teurer ... die Stimmung zwischen den Vertragsparteien immer besser ...
7. und das bringt was? Audi selbst ist da gar nicht involviert mit irgendeinem Vertrag. Das Ding ist geleast über die selbstständig agierende Audi-Bank, soll gekauft werden vom selbstständig agierenden Händler. Audi hat dem Händler gegenüber keine Weisungsbefugnis, wie er seine Geschäfte führen soll. Und an diesem Geschäft auch kein Interesse mehr. Der Kunde ist eben nicht Kunde bei Audi - sondern bei diesem Händler und der Bank
8. ach wie süß ... lass Dich nicht auslachen. Erstens interessiert das keine Wutz, dass dort ein TV-Team hin gesendet wird. Zweitens kann das dem Kunden ganz schön auf die Füße fallen. Der will ja die Sonderlocke
Zitat:
@J_Novi schrieb am 10. Juli 2023 um 09:19:35 Uhr:
@benprettig
Rechtlich würdest Du eine den Straftatbestand der Unterschlagung begehen wenn Du das Auto nicht dort abstellst. Denn mit dem Auslaufen des Leasingvertrages endet dein Anspruch auf Nutzung. Dazu wird der Anwalt den TE sicherlich nicht raten. Desweiteren wird er auch keinen Direktkauf einleiten können. Bei einer Finanzierung ist die Audi Bank nur der Geldgeber. Beim Leasing kommt jedoch ein neuer Kaufvertrag zu stande, bei dem die Audi Bank, wenn sie direkt an den TE verkaufen würde, ihm Gewährleistung geben müsste.Ich kann den Händler schon verstehen. Wenn ich (zähneknirschend) den Kunden die Forderungen erfülle und er mir trotzdem schon beim Kauf einen Anwalt auf den Hals hetzt würde ich es auch ganz genau nach Vorschrift machen und mich selbst juristisch absichern. Dazu gehört auch, dass ich erst dann einen Kaufvertrag mache, wenn mir die Ware selbst gehört. Sonst wäre es Hehlerei, was übrigens auch strafbar ist. Man könnte eine verbindliche Bestellung aufsetzen, aber beschleunigen würde das die Sache übrigens nicht. Denn auch dadurch hätte der TE keinen Anspruch auf Nutzung des Fahrzeuges.
Edit: Der Händler wird auch auf das Gutachten warten und dieses zum Teil des Kaufvertrages machen. Denn auf alle Mängel und Schäden, die dem Käufer bei Vertragsabschluss bekannt und auch Gegenstand des Vertrages sind, hat der Käufer keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Woher weißt du ob mein Anwalt schon aufgeschlagen hat? Du gehst hier von Sachen aus, die noch gar nicht gelaufen sind. Ich hab dem Händler eine Anzahlung vorgeschlagen, er geht darauf nicht ein und besteht drauf dass ich das Auto abstelle. Fertig, mehr ist bis dato nicht passiert. Von meiner Seite wird jetzt erst mein Anwalt tätig. Bitte keine Wahrsagereien hier.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 10. Juli 2023 um 13:50:46 Uhr:
@benprettigDas hat nichts mit demütigen zu tun. Es sind 2 Verträge mit 2 unterschiedlichen Vertragsparteien. Man muss auch kein Jurist sein das es eine Unterschlagung wäre. Wie definierst du eigentlich böswillig? Wenn ich eine Sache kaufe, die jemand anders noch rechtmäßig benutzt, ich ihm sage das ich nach vertagsende es nicht möchte und er sich weigert mir den Gegenstand herauszugeben ist das sehrwohl böswillig.
Ich hoffe das es beim 3. Mal auch Du jetzt verstehst. Der TE hat ein Auto gelaest, Eigentümer ist die Audi Bank. Diese hat ihm vertraglich die Nutzung bis zum Tag X (Ende Leasingvertrag) zugesichert. Nach dem Tag bleibt die Audi Leasing Eigentümer und der TE hat die vertragliche Verpflichtung das Fahrzeug in den Besitz des Autohauses zu geben. Die Audi Bank verkauft das Fahrzeug vertragsgemäß an den Händler. Somit ist der Händler jetzt Eigentümer und Besitzer. Und erst ab hier greift die Zusatzvereinbarung des Vorkaufrechtes. Die ist nämlich nicht im Leasingvertrag enthalten sondern eine separate Vereinbarung. Diese Vereinbarung sagt aus, dass der Händler das Auto nicht jemanden anderen das Auto verkaufen kann wenn der bisherige Leasingnehmer das Fahrzeug erwerben möchte. Mehr jedoch nicht. Sie gibt dem bisherigen Leasingnehmer nicht das Recht den Gegenstand im Zeitraum zwischen Leasingende und vollständiger Erfüllung des Kaufvertrages den Gegenstand weiter zu nutzen.
Normalerweise hat man als Händler keine Probleme damit das der Käufer das Fahrzeug in der Zeit weiter nutzt. Nur wenn der Käufer meint, obwohl alles zu seinen gunsten geklärt wurde, einen Anwalt zu beauftragen der kontrolliert das alles rechtlich korrekt läuft, dann darf er sich nicht beschweren dass der Händler jetzt wirklich rechtlich einwandfrei handelt.
Das ist jetzt ein klassischer Fall von wie man in den Wald hereinruft...
Denn so wie der TE es geschrieben hatte möchte der Händler erst seitdem er einen Anwalt eingeschaltet hat, dass das Auto während der Zeit bei ihm ist.
Meine Güte, reg dich ab. Nochmal: zu MEINEN Gunsten hab bisher alles ich geklärt. Weil der Händler mich von vorn bis hinten verarschen wollte. Jetzt haben die nichts mehr in der Hand als mich zu zwingen die Kiste abzustellen und lediglich ab hier wird jetzt ein Anwalt tätig.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 11. Juli 2023 um 11:09:51 Uhr:
Zitat:
@benprettig schrieb am 10. Juli 2023 um 13:13:08 Uhr:
1.
Das muss wirklich ein Anwalt klären und begleiten.2.
Der TE hat das Vorkaufsrecht nach Vetrag.3.
Ich gebe etwas nicht her, was ich kaufen will und wozu ich laut Vertrag das Recht habe. Ich bettel darum mir die Rechnung zu geben...4.
Eine Durchsicht von einem Sachverständigen, wo ich dabei wäre bzw. anschließend das Auto mitnehme soll ja nicht das Problem sein.5.
Also ich würde da nicht klein beigeben und mich vom Händler demütigen lassen.6.
Da muss ein Anwalt ran.7.
Audi einschalten8.
und zur Not das lokale Fernsehen...1. was ja bisher schon für gute Stimmung gesorgt hat ... DIESEN Händler braucht der Kunde jedenfalls nicht mehr aufzusuchen ...
2. nein, hat er nicht! Er hat eine außerhalb des Vertrages erfolgte Zusicherung des Händlers
3. ich finde, das ist eine etwas schräge Haltung ... 😉
4. es wäre sicherlich kein Problem, wenn ... siehe 1.
5. und setzt Dich am Ende damit erst Recht in die Nesseln und bekommst noch einen Vermerk bei der Leasinggesellschaft - denen ist Deine Absprache mit dem Händler nämlich herzlich egal
6. ach ja, der Wagen wird immer teurer ... die Stimmung zwischen den Vertragsparteien immer besser ...
7. und das bringt was? Audi selbst ist da gar nicht involviert mit irgendeinem Vertrag. Das Ding ist geleast über die selbstständig agierende Audi-Bank, soll gekauft werden vom selbstständig agierenden Händler. Audi hat dem Händler gegenüber keine Weisungsbefugnis, wie er seine Geschäfte führen soll. Und an diesem Geschäft auch kein Interesse mehr. Der Kunde ist eben nicht Kunde bei Audi - sondern bei diesem Händler und der Bank
8. ach wie süß ... lass Dich nicht auslachen. Erstens interessiert das keine Wutz, dass dort ein TV-Team hin gesendet wird. Zweitens kann das dem Kunden ganz schön auf die Füße fallen. Der will ja die Sonderlocke
Noch ein Experte. Welche Sonderlocke will ich? Das Auto kaufen zu dem Preis, der mir zugesichert wurde?
Und das nachdem der Leasingvertrag endet und nicht erst 3 Wochen später?
Audi hat sehr wohl Interesse daran wie ein Händler die Marke vermarktet ;-), und zu Punkt 1: DIESEN Händler wird der Kunde mit Sicherheit nicht mehr aufsuchen, ist ja nicht so dass es 1000 andere Händler in D gibt (bei dem sich besagter Kunde auch zum eigenen Fall bereits erkundigt hat)
Der Händler ist übrigens bekannt dafür wie „ehrlich“ er seine Kunden behandelt, erfährt man ja bekanntlich erst im Nachhinein.
Ich frag mich bloß ob ich meinen Fall geschildert habe um mich hier „verurteilen“ zu lassen oder vielleicht weil ich tatsächlich Fragen hatte.
Der Anwalt wird’s klären und gut.
Ich bin sehr gespannt, was der Anwalt sagt. Wie aufgeführt, hast du schriftliche Verträge, auch der Händler muss sich daran halten. Und es ist marktunüblich das Auto erst zurück zu fordern.
Ich drücke die Daumen und ich wette der Händler knickt ein.
Ebenso bin ich ebenfalls der Ansicht, dass Audi sich dafür interessiert, wie ein Händler marktunüblich interessiert. Fast jeder Kunde sieht den Händler als Audi und nicht als selbständigen Vertreter. Bei so einem Ärger kauft man anschließend lieber beim freundlichen Händler von xxx und Audi hat einen Kunden weniger. Wegen nichts. Und das interessiert die dann schon.
Bitte informiere zumindest mich, wie es ausging. Ich finde die Rechtsauffassung der anderen Schreiber seltsam.
Naja unser "Lokalzeit hilft" hat schon manche unverschämte Haltungen von Firmen zu guten Ergebnissen für den Kunden gewandelt.
Zitat:
@benprettig schrieb am 12. Juli 2023 um 07:07:11 Uhr:
Ich bin sehr gespannt, was der Anwalt sagt. Wie aufgeführt, hast du schriftliche Verträge, auch der Händler muss sich daran halten. Und es ist marktunüblich das Auto erst zurück zu fordern.Ich drücke die Daumen und ich wette der Händler knickt ein.
Ebenso bin ich ebenfalls der Ansicht, dass Audi sich dafür interessiert, wie ein Händler marktunüblich interessiert. Fast jeder Kunde sieht den Händler als Audi und nicht als selbständigen Vertreter. Bei so einem Ärger kauft man anschließend lieber beim freundlichen Händler von xxx und Audi hat einen Kunden weniger. Wegen nichts. Und das interessiert die dann schon.Bitte informiere zumindest mich, wie es ausging. Ich finde die Rechtsauffassung der anderen Schreiber seltsam.
Naja unser "Lokalzeit hilft" hat schon manche unverschämte Haltungen von Firmen zu guten Ergebnissen für den Kunden gewandelt.
Mach ich :-)
Händler spricht davon dass es rechtlich nicht anders möglich ist. Ist natürlich interessant wo das niedergeschrieben ist.
Weiterer Aspekt ist, dass ich Fahrzeughalter bin, eine Versicherung habe. Stelle ich mein Fahrzeug ab, müsste es ja rechtlich gesehen abgemeldet werden, oder wer zahlt die Versicherung für die Zeit wenn ich das Auto nicht fahre? Wenn Abmeldung erfolgt, wer zahlt die Anmeldung? Das ist einfach nur ein kindisches Machtspielchen, weil deren Masche bisher nicht funktioniert hat.