Leasingende mit Kauf, trotzdem Mindergutachten?
Hallo zusammen,
mein Leasingvertrag endet demnächst. Ich will das Auto kaufen, nach langem Hin- und Her sind Händler und ich uns einig über den Preis.
Voraussetzung des Händlers allerdings: Erstellung Minderwertgutachten für den Leasinggeber (Audi)
Ist das die übliche Vorgehensweise? Wozu wird das gemacht, wenn der Kaufpreis feststeht?
Zum Hintergrund: Audi bewertet Fahrzeug mit 29k, der mir vor 3 Jahren bestätigte Übernahmepreis, den ich jetzt auch durchgeboxt habe, 23k
Ursprünglich wollte Händler 26k, aber bestätigt ist bestätigt.
Habe das ungute Gefühl dass durch Minderwertgutachten und Nachzahlung mein Anteil von 23k auf gewünschte 26k gebracht wird.
Verstehe null wozu Gutachten erstellt wird, wenn ich das Auto doch behalte.
Händler muss natürlich 1 Jahr Garantie geben, gibts doch eh nicht auf Verschleiß, die eventuell technischen Mängel sind elektronisch einsehbar, habe aber keine.
Kennt sich da jemand aus?
62 Antworten
So ist es und bei der bisher haltlosen Argumentation, wird ein Anwalt das zerpflücken.
Drücke fest die Daumen.
In deiner Vereinbarum mit dem Händler steht nichts von Rückgabe und blabla. Lediglich Vorkaufsrecht, das du ausüben willst.
Dazu wird der Anwalt den Händler schon zu zwingen wissen.
In deinem Leasingvertrag steht schwarz auf weiß wie der Ablauf am Leasingende ist. Die Vorkaufsoption ist eine zusätzliche Vereinbarung zum Leasingvertrag, aber eben kein Bestandteil. Aber wenn @benprettig und Du so sicher seit, daß Du nach auslaufen des Leasingvertrages das Fahrzeug bis zur Erfüllung des Kaufvertrages weiternutzen darfst, wirst Du ja sicherlich diesen Passus in den Vertragsunterlagen finden. Ansonsten kann dir sicherlich @benprettig die rechtliche Grundlage dafür nennen können.
Ja, du bist bis zum Ende des Leasingvertrages Besitzer (nicht Eigentümer!). Nach dem Ende bist Du auch das nicht mehr, außer du unterschlägst die Ware dem rechtmäßigen Besitzer. Im Leasingvertrag ist klar geregelt wie es mit der Abmeldung verhält und wer die Kosten dafür trägt. Die Zulassung beim Gebrauchtwagenkauf ist Sache des Käufers. Nach Absprache könnst Du ihn weiter zugelassen lassen, die Kosten hierfür sind aber auch Dein Problem.
Und keine Angst, ich bin tiefenentspannt. Aber nur so eine kleine Anmerkung, frag mal benprettig wie viele Leasingverträge er schon abgeschlossen hatte und dann frag mal @CivicTourer Fahrer 😉
Und meine Unkenntnis rührt daher, dass ich bis 2018 selbst im Verkauf sogar des entsprechenden Herstellers war und ein bisschen weiß was darin steht und was nicht und was für rechtliche Auswirkungen das dann hat.
Zitat:
@Nina3982 schrieb am 12. Juli 2023 um 00:15:34 Uhr:
1.
Noch ein Experte.2.
Welche Sonderlocke will ich? Das Auto kaufen zu dem Preis, der mir zugesichert wurde?3.
Und das nachdem der Leasingvertrag endet und nicht erst 3 Wochen später?4.
Audi hat sehr wohl Interesse daran wie ein Händler die Marke vermarktet ;-),5.
und zu Punkt 1: DIESEN Händler wird der Kunde mit Sicherheit nicht mehr aufsuchen, ist ja nicht so dass es 1000 andere Händler in D gibt (bei dem sich besagter Kunde auch zum eigenen Fall bereits erkundigt hat)6.
Der Händler ist übrigens bekannt dafür wie „ehrlich“ er seine Kunden behandelt, erfährt man ja bekanntlich erst im Nachhinein.7. Ich frag mich bloß ob ich meinen Fall geschildert habe um mich hier „verurteilen“ zu lassen oder vielleicht weil ich tatsächlich Fragen hatte.
8. Der Anwalt wird’s klären und gut.
1. warum bellst Du denn so? Getroffen? 😉
2. dass Du den Wagen zu dem Preis haben möchtest der zugesichert wurde, ist doch verständlich. Die Sonderlocke ist - Du willst es zu Deinen Bedingungen.
Ich habe in meiner Vergangenheit die Erfahrung gemacht: ein gutes Geschäft ist nur dann gut, wenn beide Seiten zufrieden sind. Dies hier wird nie mehr ein gutes Geschäft, und der Händler nie mehr ein guter Geschäftspartner. Wenn Du da so aufgetreten bist, wie man es vom Ton hier ableiten könnte ...
3. genau - nachdem der Leasingvertrag endet. Wenn ich mit einem Auto als Händler nun uU tausende Verlust mache (wegen Dir), wenn ich schon unterschwellig mit anwaltlichen Angriffen bedroht werde (Anwalt auf cc), dann sehe ich natürlich wo ich bleibe und wie ich das abwickeln will. Und ob Du das anders willst oder nicht wäre mir egal.
4. Was glaubst Du, wie sich Audi da rein hängt? Bei einem Verkauf mit dem sie nichts zu tun haben?
5. brauchst Du auch nicht mehr. Und alle anderen erzählen natürlich ganz lieb wie gut sie sind, würde alles bei ihnen so nicht passieren ... und sammeln Informationen die sie über ihr Netzwerk abchecken. Glaub doch nicht, dass der MA eines anderen Händlers der dir schön was blaues vom Himmel erzählt hat, nicht einen in dem anderen laden kennt und bei Gelegenheit mal nachforscht? Dass man sich da nicht austauscht?
6. Gerede, wertlos. Genauso wurde über unseren Nachbarn geredet - hoch verschuldet, das Haus muss versteigert werden ... so gings durch den Ort. Ich habe das Haus gekauft (nix Versteigerung) - und da war nie auch nur eine Hypothek drauf. Sobald einer geschäftstüchtig ist und Geld verdient muss er unehrlich sein. So ein Geschwätz kenne ich zur Genüge. Nachweise über Unehrlichkeit hast Du ja sicher nicht.
7. wie gesagt - es kann jeder verstehen, dass Du den Wagen zum zugesicherten Preis willst. Auch kann man verstehen wenn Du sagst "was geht es mich an, wenn der Händler Verlust macht?". Aber im Moment macht mir Dein Vorgehen ansonsten einen wenig empathischen Eindruck, es geht nur darum was Du willst und dass der Händler es so machen soll. Dabei ist es doch relativ klar, dass es um mehrere Geschäfte geht: - Dein Leasing mit der Bank. Das endet, der Wagen geht an die Bank zurück. Es wird abgerechnet.
- Kauf des Wagens durch den Händler von der Bank
- Verkauf des Wagens durch den Händler an Dich
Ja, das geht nahtlos und ohne den Wagen abzugeben. Aber wie war das mit dem guten Geschäft? Es gibt eben Kunden, für die macht man es problemlos, es gibt Kunden für die macht man das eben nicht. Nur Du kannst wissen, warum Du scheinbar zur 2. Gruppe gehörst ...
8. ich bin gespannt
Im Übrigen möchte ich meine Posts nicht als Angriff gegen Dich gewertet sehen - wie gesagt kann ich verstehen, dass Du den zugesicherten Preis haben willst. Aber in der ganzen Sache scheint es ja zu Missstimmungen zwischen den Parteien gekommen zu sein. Und da braucht man sich nicht wundern, wenn dann alles ganz korrekt abläuft und Dir keine Gefallen getan werden. Aber um festzustellen wann genug gequetscht wurde braucht es eben auch etwas ... Empathie 😉
Zitat:
Die bestehen auf ein Gutachten wegen korrekter Abwicklung mit der Leasing. Habe drauf bestanden dass dort eventuelle Minderwerte mit 0€ ausgewiesen werden, ansonsten unterschreibe ich das nicht. Langes hin und her, jetzt wird das so gemacht ??
Zum Anwalt bin ich trotzdem, jetzt wollen die dass ich das Auto abstelle, bis die das Auto von der Leasing aufkaufen und bevor die mir einen Kaufvertrag für meine Übernahme fertig machen. Mein Angebot dass ich eine Anzahlung mache, geht für die nicht klar.
Auto abstellen, und dann lassen die sich Zeit…
Richtig übler Händler ??
Meine Fantasie ist übrigens deine. Denn hier hast selbst geschrieben das alles geregelt ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
@J_Novi schrieb am 12. Juli 2023 um 09:30:52 Uhr:
Zitat:
Die bestehen auf ein Gutachten wegen korrekter Abwicklung mit der Leasing. Habe drauf bestanden dass dort eventuelle Minderwerte mit 0€ ausgewiesen werden, ansonsten unterschreibe ich das nicht. Langes hin und her, jetzt wird das so gemacht ??
Zum Anwalt bin ich trotzdem, jetzt wollen die dass ich das Auto abstelle, bis die das Auto von der Leasing aufkaufen und bevor die mir einen Kaufvertrag für meine Übernahme fertig machen. Mein Angebot dass ich eine Anzahlung mache, geht für die nicht klar.
Auto abstellen, und dann lassen die sich Zeit…
Richtig übler Händler ??Meine Fantasie ist übrigens deine. Denn hier hast selbst geschrieben das alles geregelt ist.
Korrekt, bis zum Punkt Autoabstellen ist ja auch alles geregelt worden, ob ich das Auto tatsächlich abstelle, prüft jetzt der Anwalt. Du stellst sinnlose Behauptungen auf, aber gut.
Thema geschlossen jetzt.
Zitat:
@benprettig schrieb am 12. Juli 2023 um 07:07:11 Uhr:
1. Ich bin sehr gespannt, was der Anwalt sagt.2. Wie aufgeführt, hast du schriftliche Verträge, auch der Händler muss sich daran halten.
3. Und es ist marktunüblich das Auto erst zurück zu fordern.
4. Ebenso bin ich ebenfalls der Ansicht, dass Audi sich dafür interessiert, wie ein Händler marktunüblich interessiert.
5. Fast jeder Kunde sieht den Händler als Audi und nicht als selbständigen Vertreter.
6. Bei so einem Ärger kauft man anschließend lieber beim freundlichen Händler von xxx
7. und Audi hat einen Kunden weniger. Wegen nichts. Und das interessiert die dann schon.
8. Naja unser "Lokalzeit hilft" hat schon manche unverschämte Haltungen von Firmen zu guten Ergebnissen für den Kunden gewandelt.
1. ich auch, glaub mir
2. ja nun - ich sehe gerade nicht, dass der Händler sich nicht dran halten will. Ich entnehme, dass der Verkauf zum zugesicherten Preis erfolgt.
3. aber Du wirst mir sicher folgen, dass marktüblich (sollte es tatsächlich so sein) nicht zwingend sein muss.
4. Audi hat nicht zu interessieren, was der Händler mit seinen Gebrauchtwagen macht solange es rechtlich einwandfrei ist. Und selbst wenn es rechtlich nicht einwandfrei sein sollte, kann Audi vielleicht etwas dagegen haben - aber keine Vorgaben machen dazu wie ein Händler seine Gebrauchtwagenverkäufe zu gestalten hat. Der Händler ist freier Unternehmer.
5. und was soll uns das sagen? Dass die meisten Kunden keinen Durchblick haben?
6. und der freundliche Händler von xxx hat gerade genauso einen Kunden verloren der zu Audi geht weil es da gerade besser passt.
7. und hier machst Du den selben Fehler aus 5. - Die Kunden von Audi sind die Händler. Der Endkunde ist Kunde beim Händler. Und ganz sicher wird da die Chefetage nicht rotieren wegen eines Gebrauchtwagenkunden. Denn den Kunden (bleiben wir mal beim Audi-Kunden, obwohl das erstmal ja nicht ganz stimmt) hat Audi doch eh nicht mehr, er kauft ja jetzt eine olle Gebrauchtkiste (überspitzt ausgedrückt) die bei Audi keinen mehr interessiert. Neuwagen interessieren dort, aber bei 1.6Mio Fahrzeugen jährlich verschwindet da auch ein Neuwagen im Rauschen ...
8. Die Lokalzeit hinterm Guglhupf soll Audi interessieren?
Zitat:
@J_Novi schrieb am 12. Juli 2023 um 09:06:17 Uhr:
@Nina3982In deinem Leasingvertrag steht schwarz auf weiß wie der Ablauf am Leasingende ist. Die Vorkaufsoption ist eine zusätzliche Vereinbarung zum Leasingvertrag, aber eben kein Bestandteil. Aber wenn @benprettig und Du so sicher seit, daß Du nach auslaufen des Leasingvertrages das Fahrzeug bis zur Erfüllung des Kaufvertrages weiternutzen darfst, wirst Du ja sicherlich diesen Passus in den Vertragsunterlagen finden. Ansonsten kann dir sicherlich @benprettig die rechtliche Grundlage dafür nennen können.
Ja, du bist bis zum Ende des Leasingvertrages Besitzer (nicht Eigentümer!). Nach dem Ende bist Du auch das nicht mehr, außer du unterschlägst die Ware dem rechtmäßigen Besitzer. Im Leasingvertrag ist klar geregelt wie es mit der Abmeldung verhält und wer die Kosten dafür trägt. Die Zulassung beim Gebrauchtwagenkauf ist Sache des Käufers. Nach Absprache könnst Du ihn weiter zugelassen lassen, die Kosten hierfür sind aber auch Dein Problem.
Und keine Angst, ich bin tiefenentspannt. Aber nur so eine kleine Anmerkung, frag mal benprettig wie viele Leasingverträge er schon abgeschlossen hatte und dann frag mal @CivicTourer Fahrer 😉
Und meine Unkenntnis rührt daher, dass ich bis 2018 selbst im Verkauf sogar des entsprechenden Herstellers war und ein bisschen weiß was darin steht und was nicht und was für rechtliche Auswirkungen das dann hat.
Ja, dass du vom Fach bist, habe ich mir schon gedacht. Aber bitte nichts unterstellen oder von irgendwas ausgehen wie und was ich gemacht hab und welche juristischen Schritte ich gegangen bin.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. Juli 2023 um 09:28:51 Uhr:
Zitat:
@Nina3982 schrieb am 12. Juli 2023 um 00:15:34 Uhr:
1.
Noch ein Experte.2.
Welche Sonderlocke will ich? Das Auto kaufen zu dem Preis, der mir zugesichert wurde?3.
Und das nachdem der Leasingvertrag endet und nicht erst 3 Wochen später?4.
Audi hat sehr wohl Interesse daran wie ein Händler die Marke vermarktet ;-),5.
und zu Punkt 1: DIESEN Händler wird der Kunde mit Sicherheit nicht mehr aufsuchen, ist ja nicht so dass es 1000 andere Händler in D gibt (bei dem sich besagter Kunde auch zum eigenen Fall bereits erkundigt hat)6.
Der Händler ist übrigens bekannt dafür wie „ehrlich“ er seine Kunden behandelt, erfährt man ja bekanntlich erst im Nachhinein.7. Ich frag mich bloß ob ich meinen Fall geschildert habe um mich hier „verurteilen“ zu lassen oder vielleicht weil ich tatsächlich Fragen hatte.
8. Der Anwalt wird’s klären und gut.
1. warum bellst Du denn so? Getroffen? 😉
2. dass Du den Wagen zu dem Preis haben möchtest der zugesichert wurde, ist doch verständlich. Die Sonderlocke ist - Du willst es zu Deinen Bedingungen.
Ich habe in meiner Vergangenheit die Erfahrung gemacht: ein gutes Geschäft ist nur dann gut, wenn beide Seiten zufrieden sind. Dies hier wird nie mehr ein gutes Geschäft, und der Händler nie mehr ein guter Geschäftspartner. Wenn Du da so aufgetreten bist, wie man es vom Ton hier ableiten könnte ...
3. genau - nachdem der Leasingvertrag endet. Wenn ich mit einem Auto als Händler nun uU tausende Verlust mache (wegen Dir), wenn ich schon unterschwellig mit anwaltlichen Angriffen bedroht werde (Anwalt auf cc), dann sehe ich natürlich wo ich bleibe und wie ich das abwickeln will. Und ob Du das anders willst oder nicht wäre mir egal.
4. Was glaubst Du, wie sich Audi da rein hängt? Bei einem Verkauf mit dem sie nichts zu tun haben?
5. brauchst Du auch nicht mehr. Und alle anderen erzählen natürlich ganz lieb wie gut sie sind, würde alles bei ihnen so nicht passieren ... und sammeln Informationen die sie über ihr Netzwerk abchecken. Glaub doch nicht, dass der MA eines anderen Händlers der dir schön was blaues vom Himmel erzählt hat, nicht einen in dem anderen laden kennt und bei Gelegenheit mal nachforscht? Dass man sich da nicht austauscht?
6. Gerede, wertlos. Genauso wurde über unseren Nachbarn geredet - hoch verschuldet, das Haus muss versteigert werden ... so gings durch den Ort. Ich habe das Haus gekauft (nix Versteigerung) - und da war nie auch nur eine Hypothek drauf. Sobald einer geschäftstüchtig ist und Geld verdient muss er unehrlich sein. So ein Geschwätz kenne ich zur Genüge. Nachweise über Unehrlichkeit hast Du ja sicher nicht.
7. wie gesagt - es kann jeder verstehen, dass Du den Wagen zum zugesicherten Preis willst. Auch kann man verstehen wenn Du sagst "was geht es mich an, wenn der Händler Verlust macht?". Aber im Moment macht mir Dein Vorgehen ansonsten einen wenig empathischen Eindruck, es geht nur darum was Du willst und dass der Händler es so machen soll. Dabei ist es doch relativ klar, dass es um mehrere Geschäfte geht: - Dein Leasing mit der Bank. Das endet, der Wagen geht an die Bank zurück. Es wird abgerechnet.
- Kauf des Wagens durch den Händler von der Bank
- Verkauf des Wagens durch den Händler an DichJa, das geht nahtlos und ohne den Wagen abzugeben. Aber wie war das mit dem guten Geschäft? Es gibt eben Kunden, für die macht man es problemlos, es gibt Kunden für die macht man das eben nicht. Nur Du kannst wissen, warum Du scheinbar zur 2. Gruppe gehörst ...
8. ich bin gespannt
Im Übrigen möchte ich meine Posts nicht als Angriff gegen Dich gewertet sehen - wie gesagt kann ich verstehen, dass Du den zugesicherten Preis haben willst. Aber in der ganzen Sache scheint es ja zu Missstimmungen zwischen den Parteien gekommen zu sein. Und da braucht man sich nicht wundern, wenn dann alles ganz korrekt abläuft und Dir keine Gefallen getan werden. Aber um festzustellen wann genug gequetscht wurde braucht es eben auch etwas ... Empathie 😉
1. Weil es eine nervige Diskussion ist. Im Ursprungsbeitrag habe ich eine Frage gestellt in der Hoffnung diese beantwortet zu bekommen. Habe ich leider nicht, also habe ich mich anderweitig erkundigt.
Das hier artet aus und führt zu nichts.
2.Richtig, ich möchte den Preis der vor 3 Jahren schriftlich zugesagt wurde. Für ein Fahrzeug, das ich seit 3 Jahren fahre. Und ich bin nicht gewillt, die „Minderwerte“, die ich auch nach Ankauf weiter fahre, zu bezahlen. Welche Sonderlocke meinst du?
3. Der Händler macht nicht wegen mir Verlust, sondern aus Dummheit dass er schon 3 Jahre vorher einen Preis zusagt, also macht er Verlust wegen seinem eigenen Fehler. Wäre der Gebrauchtwagenmarkt in den Keller gegangen, hätte nämlich ich draufgelegt.
4. Audi hat mir telefonisch dazu geraten mich gegen das Minderwertgutachten zu wehren. Audi braucht dieses nicht. Ist außerdem ein Km-Leasing, die interessieren sich nur für die Km und sonst nichts, Achtung: das ist die Aussage von Audi!
5. Sind Mitarbeiter aus der eigenen Autohaus-Gruppe, welches Interesse hätten die ihre eigene Gruppe mieszumachen?
6. Ich habe einen Email erlauf aus dem klar und deutlich hervorgeht, dass man versucht mich zu verunsichern, anderer Preis als vereinbart, Minderwerte die ich zu zahlen haben, etc. Alles ohne Sinn und Verstand und sicherlich eine gute Grundlage um nachzuweisen, dass man mit dem Kunden pokert.
7. Diskutiere ich hier irgendwie? Hab ich überhaupt was dagegen gesagt? Ich habe einfach nur gesagt, dass ich das meinen Anwalt prüfen lasse ob das so rechtlich in Ordnung ist oder nicht. Ich habe nicht mal eine Frage dazu gestellt, oder?
8. dito
Ja natürlich kommt es zu Missstimmungen, aber sag mir mal wo ich mich falsch verhalten habe? Hätte ich einlenken sollen beim höhen Preis? Oder als man mich „Minderwerte“ bezahlen lassen wollte, die ich auch nach Ankauf habe und die Audi gar nicht bezahlt haben möchte?
Deine Fragen wurden alle beantwortet, nur haben dir teilweise die Antworten nicht gefallen.
Es macht sehr viel den Ton die Musik. Wie @CivicTourer schon angedeutet hat wirkt es auf uns als würdest Du mit einem verbalen Baseballschläger ankommen (etwas überspitzt vormuliert) statt mit Diplomatie. Das heißt nicht das Du auf dein Recht verzichten musst, nur ist es besser wenn Du dein Recht argumentierst.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 12. Juli 2023 um 12:34:45 Uhr:
Deine Fragen wurden alle beantwortet, nur haben dir teilweise die Antworten nicht gefallen.Es macht sehr viel den Ton die Musik. Wie @CivicTourer schon angedeutet hat wirkt es auf uns als würdest Du mit einem verbalen Baseballschläger ankommen (etwas überspitzt vormuliert) statt mit Diplomatie. Das heißt nicht das Du auf dein Recht verzichten musst, nur ist es besser wenn Du dein Recht argumentierst.
Und du machst mal wieder Unterstellungen. Ich muss Händler argumentieren und nicht hier. Da sind wir uns ja einig ;-), danke für deine Hilfe :-)
Genau diesen Aggressiven Unterton meine ich. Ich habe dir nichts unterstellt, sondern geschrieben wie es auf mich und vermutlich auch andere wirkt. Im Gegenteil, Du unterstellt mir ständig etwas.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. Juli 2023 um 09:48:08 Uhr:
Zitat:
@benprettig schrieb am 12. Juli 2023 um 07:07:11 Uhr:
1. Ich bin sehr gespannt, was der Anwalt sagt.2. Wie aufgeführt, hast du schriftliche Verträge, auch der Händler muss sich daran halten.
3. Und es ist marktunüblich das Auto erst zurück zu fordern.
4. Ebenso bin ich ebenfalls der Ansicht, dass Audi sich dafür interessiert, wie ein Händler marktunüblich interessiert.
5. Fast jeder Kunde sieht den Händler als Audi und nicht als selbständigen Vertreter.
6. Bei so einem Ärger kauft man anschließend lieber beim freundlichen Händler von xxx
7. und Audi hat einen Kunden weniger. Wegen nichts. Und das interessiert die dann schon.
8. Naja unser "Lokalzeit hilft" hat schon manche unverschämte Haltungen von Firmen zu guten Ergebnissen für den Kunden gewandelt.
1. ich auch, glaub mir
2. ja nun - ich sehe gerade nicht, dass der Händler sich nicht dran halten will. Ich entnehme, dass der Verkauf zum zugesicherten Preis erfolgt.
3. aber Du wirst mir sicher folgen, dass marktüblich (sollte es tatsächlich so sein) nicht zwingend sein muss.
4. Audi hat nicht zu interessieren, was der Händler mit seinen Gebrauchtwagen macht solange es rechtlich einwandfrei ist. Und selbst wenn es rechtlich nicht einwandfrei sein sollte, kann Audi vielleicht etwas dagegen haben - aber keine Vorgaben machen dazu wie ein Händler seine Gebrauchtwagenverkäufe zu gestalten hat. Der Händler ist freier Unternehmer.
5. und was soll uns das sagen? Dass die meisten Kunden keinen Durchblick haben?
6. und der freundliche Händler von xxx hat gerade genauso einen Kunden verloren der zu Audi geht weil es da gerade besser passt.
7. und hier machst Du den selben Fehler aus 5. - Die Kunden von Audi sind die Händler. Der Endkunde ist Kunde beim Händler. Und ganz sicher wird da die Chefetage nicht rotieren wegen eines Gebrauchtwagenkunden. Denn den Kunden (bleiben wir mal beim Audi-Kunden, obwohl das erstmal ja nicht ganz stimmt) hat Audi doch eh nicht mehr, er kauft ja jetzt eine olle Gebrauchtkiste (überspitzt ausgedrückt) die bei Audi keinen mehr interessiert. Neuwagen interessieren dort, aber bei 1.6Mio Fahrzeugen jährlich verschwindet da auch ein Neuwagen im Rauschen ...
8. Die Lokalzeit hinterm Guglhupf soll Audi interessieren?
Ich sehe nicht das sich der Händler daran halten will. Warum soll denn ein Wertgutachten von einer 3.Person gemacht werden. So ein Gutachten kostet Geld. Wenn ein Minderwert festgestellt wird, wer kommt dafür auf? Der Kaufpreis steht in einer Nebenabrede/Zusage/2, Vertrag fest. Der Händler versucht sich mit Händen und Füßen gegen diese Vereinbarung zu wehren.
@Italo001
Der Händler muss beim Verkauf Gewährleistung geben. Dieses Gutachten macht er zum Gegenstand des Kaufvertrages. Heißt alles was darin aufgeführt wird, wird als bereits vorhandener Mangel in den Kaufvertrag geschrieben, damit dieser anschließend nicht mehr reklamiert werden kann.
Darum wird dieses Gutachten auch nicht 4 Wochen vorher gemacht und auch deswegen möchte er das Fahrzeug bei sich haben. Ohne so ein Gutachten ist ein blindverkauf gewährleistungstechnisch wie russisches Roulette. Wenn Du 1 Jahr für einen Gegenstand gewährleisten müsstest, würdest Du doch gerne auch vorher wissen wie der Zustand ist, oder?
Dafür kann ja die Besichtigung durch einen Sachverständigen erfolgen.
Dafür muss der Wagen aber nicht längerfristig beim Händler abgestellt werden. Das ist reine Willkür vom Händler. Es gibt ein Vorkaufsrecht, Übernahmevereinbarung.
Da soll ein Anwalt ran, Frist setzen und zur Not eine einstweilige Verfügung vom Gericht, das der Händler sowas nicht abziehen darf.
Und ich bleibe dabei, dass es einen Hersteller schon interssiert, wenn sich ein Händler unübliches Geschäftsgebaren erlaubt. Der Kunde ist und bleibt König. Und nur weil der TE nicht so geduldig ist und Widerworte gibt, um sein Recht zu bekommen, darf der Händler sich nicht so verhalten.
Der Händler hat vor 3 Jahren halt falsch gepokert. Jetzt muss er dazu stehen. Fertig.
Nach Möglichkeiten zu suchen, den TE doch etwas zu berechnen oder sonstige Schwierigkeiten, sprechen nicht für den Händler und das sollte man ruhig öffentlich machen.
Der Händler macht ja keinen Verlust, ihm entgeht lediglich ein ungeplanter, zusätzlicher Gewinn, den die Umstände der Zeit nun generieren würden.
Bin ich eigentlich der Einzige, der moralisch korrekt denkt und auf Seite des TE steht? Ich hoffe ein Anwalt bestätigt die rechtliche Seite.
Ein guter Händler hätte erklärt, schade, das du nichts neues nimmst. Der Wagen ist mehr wert, ich kann einen guten Rabatt einräumen. Nein, na dann beehren sie uns irgendwann wieder und empfehlen uns...
@benprettig
Du befindest Dich mEn teilweise in einer Traumwelt ...