Leasingende mit Kauf, trotzdem Mindergutachten?
Hallo zusammen,
mein Leasingvertrag endet demnächst. Ich will das Auto kaufen, nach langem Hin- und Her sind Händler und ich uns einig über den Preis.
Voraussetzung des Händlers allerdings: Erstellung Minderwertgutachten für den Leasinggeber (Audi)
Ist das die übliche Vorgehensweise? Wozu wird das gemacht, wenn der Kaufpreis feststeht?
Zum Hintergrund: Audi bewertet Fahrzeug mit 29k, der mir vor 3 Jahren bestätigte Übernahmepreis, den ich jetzt auch durchgeboxt habe, 23k
Ursprünglich wollte Händler 26k, aber bestätigt ist bestätigt.
Habe das ungute Gefühl dass durch Minderwertgutachten und Nachzahlung mein Anteil von 23k auf gewünschte 26k gebracht wird.
Verstehe null wozu Gutachten erstellt wird, wenn ich das Auto doch behalte.
Händler muss natürlich 1 Jahr Garantie geben, gibts doch eh nicht auf Verschleiß, die eventuell technischen Mängel sind elektronisch einsehbar, habe aber keine.
Kennt sich da jemand aus?
62 Antworten
@CivicTourer
Ertappt, meine Mama heißt Pipi Langstrumpf.
Weil ich eine andere Meinung vertrete und begründe, lebe ich in einer Traumwelt...
Ist ok für mich, wenn du Dich so bestätigt fühlst.
@benprettig
Moralisch heißt leider nicht rechtlich korrekt. Deine moralische Denkweise hilft dem TE nicht weiter, denn im Leben wird nicht moralisch sondern rechtlich gehandelt.
Ich werde jetzt auch gerichtlich eine einstweilige Verfügung gegen dich beantragen um deinen SL über's Wochenende für einen Kurzurlaub zu bekommen.
Ich versuche es nochmal …
Zitat:
@benprettig schrieb am 13. Juli 2023 um 10:35:52 Uhr:
1.
Dafür kann ja die Besichtigung durch einen Sachverständigen erfolgen.
Dafür muss der Wagen aber nicht längerfristig beim Händler abgestellt werden.2.
Das ist reine Willkür vom Händler. Es gibt ein Vorkaufsrecht, Übernahmevereinbarung.3.
Da soll ein Anwalt ran, Frist setzen und zur Not eine einstweilige Verfügung vom Gericht, das der Händler sowas nicht abziehen darf.4.
Und ich bleibe dabei, dass es einen Hersteller schon interssiert, wenn sich ein Händler unübliches Geschäftsgebaren erlaubt.5.
Der Kunde ist und bleibt König.6.
Und nur weil der TE nicht so geduldig ist und Widerworte gibt, um sein Recht zu bekommen, darf der Händler sich nicht so verhalten.7.
Der Händler hat vor 3 Jahren halt falsch gepokert. Jetzt muss er dazu stehen. Fertig.8.
Nach Möglichkeiten zu suchen, den TE doch etwas zu berechnen oder sonstige Schwierigkeiten, sprechen nicht für den Händler und das sollte man ruhig öffentlich machen.9.
Der Händler macht ja keinen Verlust, ihm entgeht lediglich ein ungeplanter, zusätzlicher Gewinn, den die Umstände der Zeit nun generieren würden.10.
Bin ich eigentlich der Einzige, der moralisch korrekt denkt und auf Seite des TE steht?11.
Ich hoffe ein Anwalt bestätigt die rechtliche Seite.12.
Ein guter Händler hätte erklärt, schade, das du nichts neues nimmst. Der Wagen ist mehr wert, ich kann einen guten Rabatt einräumen. Nein, na dann beehren sie uns irgendwann wieder und empfehlen uns...
1. darüber wie lange das dauert, gibt es doch keinerlei Erkenntnis? Nur Mutmaßungen, oder? Aber an sich ist es sauber, wenn Geschäft 1. mit Partner A abgewickelt wird, Partner B von Partner A die Ware erwirbt, und Partner B dann das Folgegeschäft abwickelt? Was wäre an dieser Handlungsweise auszusetzen (außer das „ich will es aber anders“)?
2. ich habe nur entnommen, dass der Kunde das Fahrzeug zu einem zugesagten Preis erwerben kann. Das wurde doch auch zugesagt.
3. einstweilige Verfügung - lass Dich nicht auslachen. „Herr Richter, die Zeit meines Besitzes läuft ab und Eigentümer bin auch nicht - aber ich will ich will ich will das schöne Auto nicht hergeben. Bitteee …“
Ich weiss es tatsächlich nicht rechtssicher, lehne mich aber aus dem Fenster: ich kann mir nicht vorstellen dass es einen Rechtsanspruch darauf gibt, dieses Geschäft nach Deinen Wünschen durchzuführen
4. und ich bleibe dabei - der legale Verkauf eines ollen Gebrauchten interessiert den Hersteller null. Und selbst wenn, kann er hierzu keine Vorschriften machen.
5. ach ja, König Kunde. Den kenne ich seit 30 Jahren, manche haben den Status verdient, manche sieht man lieber von hinten. König Kunde hat eben nicht automatisch Recht nur weil er was will, genauso muss der Lakei Verkäufer sich nicht im Staub wälzen.
6. wie verhält er sich denn, der Händler? Nachdem die Preisfrage geklärt wurde - wo ja noch im Raum steht, ob die Mailabsprache tatsächlich vergessen oder unterschlagen wurde - soll es doch abgewickelt werden: Auto zurück, Händler kauft es, Händler verkauft es wie vereinbart.
7. tut er doch, das war doch nie der Punkt. Der TE wird das Auto kaufen können. Das Ende des Vorgeschäftes und die Zwischenzeit gefallen ihm nicht. Aber die Zusage Auto für Preis x wird doch gehalten.
8. handelt der Händler widerrechtlich - bin ich bei Dir. Sehe ich aber erstmal noch nicht, wenn es wie unter 1. nacheinander abgearbeitet wird.
9. woher weisst Du das? Weißt Du, dass der Händler einen Festpreis von vor 3 Jahren hat? Oder ob der einen Tagespreis bekommt der heuer womöglich über dem Preis für den TE liegt? NEIN, das weißt DU NICHT! Das muss einen auch nicht interessieren, aber einfach Klug zu scheißen ohne wirklich darüber was zu wissen …
10. moralisch denkend heißt also bei Dir „der Händler krieche vor Kunde König und sei ihm immer zu Willen“?
11. da bin ich wieder bei 3. - und da ehrlich selber interessiert: gibt es einen Anspruch darauf, Zwischenschritte wegzulassen, oder ist es eben statthaft so vorzugehen wie der Händler es scheinbar will = 1. Geschäft beenden, Eigentümer am Fahrzeug erlangen, Eigentum am Fahrzeug an den TE weiter geben? Gibt es einen Anspruch darauf, den Wagen in den Zeiten dazwischen behalten zu können? Ich kann es mir schwer vorstellen
12. ein guter Händler verdient Geld, das ist der Zweck seines Geschäftes. Und nicht Pamperung von Kunden zum niedrigsten Preis. Das muss man mal realistisch sehen, so ein Autohaus hat monatlich mehr Kosten als manche hier sich vorstellen können. Das kommt nicht durch schlechte Geschäfte „und beehren Sie uns bald wieder mit einem Scheißgeschäft“ rein. Die Interessen Kunde ./. Händler sind komplett unterschiedlich.