Leasingauto-Display beim Staubsaugen zerkratzt - Versicherung
Hallo allerseits,
mir ist leider etwas dummes passiert. Beim Staubsaugen in meinem Auto ist mir das Display leider zerkratzt. Nun verlangt mein Leasinggeber einen Austausch für 1000 Euro.
Meine Frage dazu:
Haftet meine Vollkaskoversicherung(HUQ) dafür?
Ist ja weder vorsätzlich sondern so gesehen ein dummer Unfall?
Bitte keine Dummen Kommentare 🙂
Grüße
29 Antworten
Ich verwechsel hier gar nichts 🙄. Du kannst dich ja selber mal mit dem Begriff "Unfall" beschäftigen.
Wenn ICH zu dämlich bin, einen Staubsauger sicher zu benutzen, ist das kein Unfall, egal, ob von außen oder von draußen.
Der Begriff "Unfall" ist eindeutig definiert, da brauchst du nicht irgendwelche Theorien mit Umdeutungen zusammenzubasteln.
Damit ist die Diskussion mit dir für mich hier beendet.
Warum wird hier immer nur gefragt und dann blöd rumgedichtet und Behauptungen aufgestellt von denen die meisten garkeiner Ahnung haben ?
melde den Schaden einfach der VErsicherung und gut ist. Mehr als ablehnen können die ja nicht...
Da Displays meistens nicht als Verglasung gelten, käme hier nur eine Regulierung über die Vk in Frage. Dazu müsste aber ein Unfall vorliegen, dies ist hier aber nicht der Fall
Ähnliche Themen
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 14. Juni 2024 um 22:06:49 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen, dass das die VHV war.
Aus welchem Grunde?
Ich wäre noch vor der Abgabe zu einer Werkstatt gefahren, die sich mit Vorverkaufvorbereitung auskennt. Sie können für paar Hunderte richtig viel wegpolieren. Dazu bekommt man noch alles gestaubsaugt und gewaschen
Eventuell bei einer etwaigen vorhanden Glas Versicherung nachfragen. Die hatten mir auch mal einen selbstverschuldeten Schaden im Haus bezahlt.
Gruß, der. Bazi
KFZ und Glasversicherung passt nicht zusammen. Das ist bei KFZ Teilkasko und die wird hier nicht zahlen.
Das wäre ein cooles Geschäftsmodell, wenn meine eigene PHV meinen Schaden deckt.
Zitat:
@JensKA68 schrieb am 14. Juni 2024 um 06:08:48 Uhr:
Wäre das nicht eher ein Fall für eine Privathaftpflicht VS falls der TE eine besitzt?