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Leasingaustausch nach schweren Unfall?

BMW 5er
Themenstarteram 18. Februar 2018 um 9:29

Hallo zusammen,

Folgendes Problem habe ich ich:

Mir ist unverschuldet einer in meinen neuen G31 (540xi Vollausstattung) reingefahren! :(

Das Fahrzeug ist von Dezember 2017 und hat gerade einmal ein paar tausend Kilometer gelaufen.

Der Schaden liegt bei rd. 18 T€ zzgl. Wertminderung.

Jetzt soll ich also über 2Jahre mit einem reparierten Unfallwagen durch die Gegend fahren (Leasing).

Die Wertminderung erhält die Leasinggesellschaft, meine Leasingrate verändert sich dagegen nicht!

Ich sehe das Fahren mit einem Unfallwagen als Minderung auch für den Leasingnehmer an und möchte nun wissen:

A) Kann ich auf einen Fahrzeugaustausch bestehen oder verhandeln?

B) Kann ich alternativ einen Teil der Wertminderung als Anrechnung auf die Leasingrate verlangen?

B) Da bekanntlich beim großen Benziner momentan Lieferengpässe bestehen, müßte ich bei einer Neubestellung ohnehin wohl noch 6-8 Monate entweder mit dem Unfallwagen oder mit einen minderwertigeren Leihwagen durch die Gegend fahren. Steht mir dafür ein Ausgleich zu?

Danke für Eure Erfahrungen und Tipps.

Beste Antwort im Thema

Hi,

eine etwaige Wertminderung steht dem Eigentümer des Fahrzeugs zu, also dem Leasinggeber. Dir als Leasingnehmer steht weder ein Tausch des Fahrzeugs noch eine Veränderung des Vertrags zu.

Grüße

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Natürlich hast du ein Recht auf Verhandlung für einen Tausch. Eine Erfolgsaussicht sehe ich aber nicht.

Ansonsten .. blöd gelaufen, aber 18.000 Euro ist doch gar nix. 20% vom Listenpreis?

Zitat:

@psdv2 schrieb am 18. Februar 2018 um 15:54:38 Uhr:

-schlechtes Gefühl keinen „Neuwagen“ mehr zu fahren

Das Gefühl ist eh schnell vergangen - mit oder ohne Unfall ;)

So ist es nun mal bei der Miete, Leasing ist ja nichts anderes, wenn es in der Wohnung mal gebrannt hat, reißt Du das Haus ja auch nicht ab.

Und warum sollte Dir denn die Rate verringert werden, dass Auto gehört Dir ja nicht. Der Schaden hat ja der Besitzer beim Verkauf mit dem geringen Verkaufswert. Oder siehst Du das anders? War Dir doch wohl klar bei der Unterschrift beim Vertrag

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 20. Februar 2018 um 19:23:33 Uhr:

So ist es nun mal bei der Miete, Leasing ist ja nichts anderes, wenn es in der Wohnung mal gebrannt hat, reißt Du das Haus ja auch nicht ab.

Und warum sollte Dir denn die Rate verringert werden, dass Auto gehört Dir ja nicht. Der Schaden hat ja der Besitzer beim Verkauf mit dem geringen Verkaufswert. Oder siehst Du das anders? War Dir doch wohl klar bei der Unterschrift beim Vertrag

Der Schaden hat ja der Besitzer EIGENTÜMER beim Verkauf mit dem geringen Verkaufswert.

http://www.recht-kinderleicht.de/eigentum/

Von Grundgedanken kann ich Dich, TE, verstehen.

Wenn geleast wird ist es immer (intern) eine Restwertkalkulation aus Anfangswert und Restwert.

Aber nimm es mal aus der Betrachtung:

- Vor dem Unfall hättest Du den Wagen für 50.000 € am Leasingende heraus kaufen können

- Jetzt, nach dem Unfall, kannst Du den Wagen für 35.000 € kaufen.

(Werte sind nur hypothetisch).

Stell Dir also mal vor nicht die Bank, sondern DU hättest nun also die Entschädigung für den Wertverlust bekommen.

Am Leasingende würde die Bank dann sagen: "Das ist ein Unfallwagen - wir rechnen eine Wertminderung an von XYZ EUR an...bitte zahlen Sie!"

Es wäre ja ein Wahnsinn, wenn die Banken aufgrund von Restwertveränderungen den Verbraucher beteiligen würden. Gerade wo wir doch alle wissen, dass BMW, Audi usw. mit teilweise aberwitzigen Restwerten kalkulieren. Da haben die Banken schon die Abschreibungsverluste mit Vertragsschluss eingepreist.

In Deinem Fall würde ich auch alles über den BMW Händler abwickeln, wo ich den Wagen her habe - von allen Reparaturen würde ich mir Kopien geben lassen und einen Ordner anlegen. Ferner rate ich Dir auch eine Kopie des Gutachtens einzuholen...MM Stand der Reifen etc. sind auch wichtig, da bei solchen Schäden wohl auch die Spur mal schnell verstellt ist und man ggf. einen höheren Reifenverschleiß beklagen kann.

Wenn Du mit dem Bauchgefühl dennoch nicht weiter leben kannst, dann sprich mit Deinem Verkäufer - aber hier schätze ich mal, dass Du für einen vorzeitigen Tausch ordentlich drauf legen musst.

Solange keine Übernahme nach dem Leasing geplant war, sehe ich kein Problem hier.

Klingt mehr so nach "mimimi ich bin Kunde = König und wenn ein Kratzer auf meinem Auto ist will ich ein Neues obwohl es nicht mir gehört sondern ich ja eigentlich nur miete".

Klar war das stark überspitzt, aber ein neues Auto hätte es nur bei einem Totalschaden gegeben, welcher hier offensichtlich nicht gegeben ist. Da ist das egal, ob das Auto bar gekauft, geleast oder kreditfinanziert ist.

Das meiste wurde eh schon von den Vorredern klargestellt, mehr gibt es auch nicht zu sagen.

Wirtschaftlicher Totalschaden ist hier das Zauberwort... Du hast einen gültigen Vertrag über ein fahrendes Fahrzeug mit bestimmten Eigenschaften geschlossen. Die EIgenschaftsänderung über die Laufzeit wie z.B. reparierter Unfall etc. ist Bestandteil des Risikos der Leasinggesellschaft und damit auch eingepreist und in der alleinigen Entscheidungs- und Verfügungsgewalt der Leasinggesellschaft (=jur. Eigentümerin der Sache).

Liegt ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden am Fzg. vor (=Reparaturkosten übersteigen akt. Restwert d. Fzg) gehen die Leasinggesellschaften meist so vor, dass sie Dir das identische (soweit möglich) Fahrzeug neu beschaffen und Du in der Zwischenzeit ein "adäquates" Mietfahrzeug bekommst (bei mir war das mal ein Golf R und ich hatte einen Passat TDI im Leasing... schöne Zeit damals :D). Alternativ kann man ggf. (hier gilt dann das Kleingedruckte im Leasingvertrag) auch aus dem Leasingvertrag aussteigen (meist unter Zuhilfenahme einer Rückversicherung d. Leasinggesellschaft, die dann für die Verdienstausfälle der LG aufkommt, davon hört und sieht man als Endkunde aber eigentlich nichts). Dritte und mir letzte bekannte Variante: Du kannst einen Wagen komplett neu konfigurieren und bekommst eine Vergünstigung wenn Du die Laufzeit des Leasingvertrages wieder auf (z.B.) 3 Jahre abschließt oder bekommst die regulären Preise, wenn Du die LZ nicht anpasst sondern die ursprüngliche LZ anziehst.

Mag gut sein, dass es noch weitere Konstellationen gibt, aber mir sind zumindest aus bisheriger Erfahrung keine weiteren Bekannt, was keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Ich kann das hier gepostet auch voll und ganz bestätigen.

 

Hatte auch einen unverschuldeten Unfall mit einem lkw.

 

Mein M5 hatte ein Schaden von 22000€ netto.

 

Hatte auch erst bedenken,aber alles fachgerecht repariert und somit halb so wild.

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