Leasingangebot gewerblich / Rabattpolitik
Hallo Community
war heute beim Freundlichen zwecks Leasingangebot für einen A4 Avant. Hatte bereits vor einer Woche ein Angebot bei einem anderen Händler eingeholt - Fazit: beide gleich. Der Verkäufer erzählte was davon, dass alle Parameter von Audi fest vorgegeben wären und man da am Preis nichts mehr machen könne...
Dagegen steht noch ein Angebot aus dem Online Konfigurator von ALD-Leasing, welches bei gleichen Parametern gute 15% günstiger kommt.
Wie gesagt, es handelt sich um gewerbliches Leasing. Meine Fragen:
1. Stimmt es, dass der Verkäufer bei den Leasingraten nichts mehr schrauben kann? Kann ich mir kaum vorstellen...
2. Hat zufällig jemand hier schonmal über ALD ein Auto geleast? Wie läuft das ab mit Vertrag, Abholung bzw. Auslieferung usw.?
Vielen Dank für Eure Antworten
M.
19 Antworten
OK, offenbar sprechen wir von anderen Sachverhalten. Du gehst davon aus, dass Du das Auto bar bezahlst und demnach auf einen Guthabenzins von der Bank verzichtest, weil das Geld ja nun nicht mehr angelegt werden kann.
Ich ging davon aus, dass man keine Liquidität vernichten will und sich das Geld von der Bank leiht. Deshalb sprichst Du vom Guthabenszins und ich vom Darlehenszins.
Bezahlst Du das Auto bar, sind die 20t € Liquidität sofort weg. Gerade aber weil Du einen Gebrauchtwagen kaufst, benötigst Du mehr an liquiden Reserven, denn Du hast keine/weniger Garantie und musst Raparaturen wiederum selbst bezahlen. Steuerlich musst Du es aber über 4-5 Jahre abschreiben und bekommst den Steuervorteil somit erst später "tröpfchenweise" zurück. Hier musst Du dann aber auch die künftig weiter sinkenden Steuersätze berücksichtigen.
Du wirst anders denken, wenn Du mal vor einem wichtigen (und lukrativen) Termin eine Panne hast oder wenn einmal ein Getriebeschaden o.ä. ansteht.
Zitat:
Original geschrieben von Cyberknut
Ich ging davon aus, dass man keine Liquidität vernichten will und sich das Geld von der Bank leiht. Deshalb sprichst Du vom Guthabenszins und ich vom Darlehenszins.
Genau. Um Banken sollte man einen ganz großen Bogen machen, hat man mir schon als kleines Kind beigebracht... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Cyberknut
Bezahlst Du das Auto bar, sind die 20t € Liquidität sofort weg. Steuerlich musst Du es aber über 4-5 Jahre abschreiben und bekommst den Steuervorteil somit erst später "tröpfchenweise" zurück. Hier musst Du dann aber auch die künftig weiter sinkenden Steuersätze berücksichtigen.
Wird durch steigende Gewinne wieder ausgeglichen... 🙂
Und vor allem wirkt sich das nie so stark aus, dass man damit die Mehrkosten des Leasings relativieren könnte. Leasing ist und bleibt nun mal viel zu teuer.
Zitat:
Original geschrieben von Cyberknut
Du wirst anders denken, wenn Du mal vor einem wichtigen (und lukrativen) Termin eine Panne hast oder wenn einmal ein Getriebeschaden o.ä. ansteht.
Die meisten Leute, die ich kenne, haben solche Probleme immer nur mit sehr neuen Fahrzeugen. Zwischen 50.000 und 200.000 km passiert da an sich sehr wenig, wenn die Fahrzeuge gut gewartet werden. Zu wichtigen Besprechungen fahre ich übrigens meistens mit der Bahn, daher bin ich immer pünktlich. Zum Filmen muss ich natürlich wegen der Technik meist mit dem Auto fahren, bin aber in 12 Jahren kein einziges Mal liegengeblieben.
Matthias
Dann drücke ich Dir die Daumen, dass es auch so bleibt.
Der empfehlenswerte Weg hängt doch immer von der individuellen Situation ab. Wenn Du in 7 Jahren keine 150t Km mit dem Wagen fährst, hat das eine andere Qualität als bei jemandem, der pro Jahr seine 50-70.000 Km fährt. Mach das mal sieben Jahre am Stück.
Jeder rechnet sich seinen eigenen Weg schön. Welcher der beste war, lässt sich immer erst im nachhinein feststellen.
Zitat:
Original geschrieben von Cyberknut
Der Teufel steckt wie immer im Kleingedruckten.
Ist es ein Restwert- oder ein KM-Vertrag?
In welchem Zustand muss das Fahrzeug zurückgegeben werden?
Was kosten Mehr- oder bringen Minder-Kilometer?
Gibt es gar eine Übernahmepflicht nach Ende der Laufzeit?Ich habe schon sehr günstige Leasingverträge gelesen, die aber bei genauerer Betrachtung dramatische Fußangeln beinhalteten.
Sind alles KM-Verträge ohne Übernahmepflicht. Kleingedrucktes hab ich noch nicht gelesen.
Meine wichtigste Frage ist damit im Grunde geklärt - nämlich ob der Händler bei Leasingverträgen Spielraum hat. Nachdem ich bei beiden Händlern jeweils das erste Verkaufsgespräch hatte, dürfte vermutlich das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht sein. Danke auf jeden Fall - hat mir sehr weitergeholfen.
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Stimmt genau, es hat sich schon immer bewährt, verschiedene Angebote einzuholen und diese dann dem Händler seiner Wahl vorzulegen. Selbst, wenn er gleichziehen kann, wird er zumindest versuchen, nahe heranzukommen. Man muss dann selbst ebntscheiden, wieviel einem der "um die Ecke Vorteil" wert ist.