Leasing über Arbeitgeber

Hallo,kenne mich mit Leasing null aus und hoffe auf Hilfe.
Ich brauch ein neues Auto und meine Chefin bot mir an über die Firma zu leasen.
Raten und Versicherung übernehme ich und trotzdem bekomme ich die 1 % zum Bruttogehalt dazu und netto dementsprechend weniger.
Verstehe ich es richtig, dass dann mein Arbeitgeber steuerlich davon profitiert aber alle Kosten ich ganz alleine trage.
Lohnt sich das für mich?

Schon mal danke fürs Lesen und evtl helfen;-)

63 Antworten

Na wenn du das sagst....stimmt 60000 Mitarbeiter ist eher mittelständig

„Bringt nix“ würde ich so nicht sagen:
- ggf Einsparung von Poolfahrzeugen
- Mitarbeiterbindung
- Reduzierungen Gehaltsnebenkosten

Sowas kann schon eine win-win Situation sein, muss aber nicht. Der Unterschied zum privatleasing ist nicht gigantisch.

Ich finde den direkten Unterschied zum Privatleasing schon beachtlich. Nichtsdestotrotz bleibt es bei einem ordentlichen Betrag pro Monat und eventuell würde man ein Privatleasing gar nicht in Betracht ziehen wodurch die Ersparnis eher theoretischer Natur ist und man entscheiden muss ob es das einem wert ist. Kenne autoafine Kollegen die das sofort geil finden und andere würden das nie machen, da das Leasing da mit anderen Optionen weg vom Neuwagen konkuriert

Zitat:

@GTDennis schrieb am 7. Oktober 2022 um 16:43:41 Uhr:


Gibt kein geldwerten Vorteil da der Mitarbeiter ALLES versteuert und bezahlt. Wurde oben schon beschrieben, es hat dann nichts mehr mit einem Dienstwagen im klassischen Sinne zu tun

Wenn der Leasingvertrag auf den TE laufen würde, dann ja.

Hier ist eine Eigenbeiteiligung das selbe wie Gehaltverzicht - ergo er kriegt nicht nur durch GW weniger Netto sondern auch durch weniger Brutto.

Vorausgeseztz die Eigenbeteilugung wird vom Brutto abgezogen.

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Er bekommt genauso viel brutto wie immer und alle Kosten werden komplett vom netto abgezogen, ergo hat das nichts mit Gehaltsverzicht zu tun

Die Minderung des geldwerten Vorteils bei der pauschalen Nutzungsbesteuerung stellt kein Gehaltsverzicht dar; es gibt einige Fachportale, die Beispiele zur Berechnung öffentlich sichtbar online eingestellt haben.

Die erwähnte Bruttolohnumwandlung (= Umwandlung von vorhandenem Gehalt in Anspruch auf Kfz) ist ein ganz anderer Sachverhalt.

Der Fragesteller bekommt hier weiterhin seinen unverändertes Brutto.

Zitat:

@GTDennis schrieb am 10. Oktober 2022 um 11:30:42 Uhr:


Er bekommt genauso viel brutto wie immer und alle Kosten werden komplett vom netto abgezogen

das ging aus dem Text so nicht hervor oder habe ich es überlesen?

Ich habe zumindest auf den letzten 3 Seiten immer beschrieben, dass es keine steuerlichen Vorteile gibt im Gegenteil durch zusätzliche GEZ Gebühren eher mehr Belastung als reines privat Leasing. Aber ich denke dieses eher seltene Konstrukt sollte man mit dem AG vertraglich regeln und ggf. einen Steuerberater hinzuziehen wenn man Zweifel hat. Das ganze birgt ja auch Risiken, z.b wenn man während der Leasinglaufzeit selber kündigt...

@GTDennis ich meine, dass der TE nicht erwähnt hat, dass sein AG sämtliche Kosten vom Netto abzieht.

Ok da könntest du recht haben,

@US21
Wie ist denn nun die weitere Erkenntnis vom Steuerberater?

Vielleicht noch ein Bsp., wie bei mir die Regelung aussieht:

Ich habe einen Wagen, der über´s Firmenleasing bezahlt wird. Ich zahle daher die 1% des Listenpreises.
Und damit sind alle Kosten gedeckt, wie Sprit, Steuern, Versicherung, Reparaturen usw.

Ich habe eine Firmentankkarte und kann den Wagen dann auch privat nutzen.

Durch die 1% Regelung muss ich dann auch kein Fahrtenbuch führen.

Ich arbeite nur im HomeOffice und habe szs. kein Büro bei unserer Firme. Daher habe ich auch keine Zusatzkosten für die An- und Abfahrt zum AG.

Alle 3 Jahre gibt es einen Neuen.
Ich denke günstiger kann man kein Auto fahren...

Schön, also wie bei allen 1%,ern.

Die abweichende Regelung wie beim TE ist das allerdings nicht.

Von dem kommt auch nix mehr.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Oktober 2022 um 20:16:22 Uhr:


Schön, also wie bei allen 1%,ern.

Die abweichende Regelung wie beim TE ist das allerdings nicht.

Von dem kommt auch nix mehr.

Naja wie bei allen würde ich nicht sagen. Firmenwagen mit HO Vertrag und daher 0 km bei der Entfernungsversteuerung zur Arbeit ist wohl eher noch die Ausnahme…

Zitat:

@tommy1181 schrieb am 15. Oktober 2022 um 05:40:16 Uhr:



Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Oktober 2022 um 20:16:22 Uhr:


Schön, also wie bei allen 1%,ern.

Die abweichende Regelung wie beim TE ist das allerdings nicht.

Von dem kommt auch nix mehr.

Naja wie bei allen würde ich nicht sagen. Firmenwagen mit HO Vertrag und daher 0 km bei der Entfernungsversteuerung zur Arbeit ist wohl eher noch die Ausnahme…

Das hat nahezu jeder Außendienst‘ler in Deutschland so.
Ich würde behaupten, dass diese Form der Versteuerung bei ~85% bis 90% der Dienstwagenfahrer Anwendung findet.

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