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Leasing Totalschaden - Vorgehensweise

BMW 5er G31
Themenstarteram 4. Juni 2022 um 21:03

Servus zusammen,

 

leider hat mein BMW (G31 530d BJ2019) einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Die Unfallverursacherin ist geflüchtet. Polizei und Anzeige gegen unbekannt wurde erstattet -> Kennzeichen bekannt + 4 Zeugenaussagen bestätigen den Tathergang.

Polizei meinte, dass bis der Sachverhalt geklärt ist und die gegnerische Versicherung alles bezahlt können schon mal 6x Monate ins Land gehen - unglaublich eigentlich…

 

Nun meine Frage bzgl. BMW-Leasing (Privat):

Laut meinem Freundlichen muss ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden während des Leasings ein NEUES Fahrzeug oder Vorführer der BMW-Group (BMW oder Mini) geleast oder gekauft werden.

Kann dies jemand bestätigen?

Ebenfalls wäre der BMW 2023 mit ca. 40.000km weniger (aufgrund von Corona und Home-Office) an BMW zurückgegangen -> heißt hier hätte ich ebenfalls pro km 8,5cent erhalten macht ca. 3400€ -> was passiert mit sowas? Bzw. von wem bekomme ich dies erstattet?

Ich habe ja schließlich über die letzten 3 Jahre immer die Mehrkilometer bezahlt…

 

Vielen Dank für eure Hilfe & schönen Abend.

 

Grüße

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27 Antworten

Naja wichtig ist es jetzt erst einmal, was der Buchwert bei BMW ist und was der Gutachter festgelegt hat als Restwert. Es kann hier nämlich dann noch Diskussionen mit denen geben, Stichwort GAP-Versicherung.

Also die Minderkilometer gibt es sicher nicht erstattet, da das ja ein rein theoretischer Wert ist und du zudem im nächsten Jahr diese hättest auch problemlos fahren können. Es werden dir ja auch nicht jetzt bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug abgezogen

 

Wie ist denn die Unfallverursacherin geflüchtet, wenn man es schafft einen 2019er 530d, der sicher noch bei 40tsd Restwert liegt zum Totalschaden zusammen zu fahren dürfte auch das eigene Auto in Mitleidenschaft gezogen worden sein.

 

Auf jeden Fall viel Geduld und das du mit möglichst wenig Ärger raus kommst. Unfallflucht und 4 Zeugen und bekanntes Kennzeichen sind zumindest ein großes Plus

Durch den Wegfall des Leasinggegenstandes und Befriedigung des Leasinggebers infolge Zahlung durch die Versicherung gibt's keine Pflicht, ein neues Fahrzeug zu erwerben. Vielleicht meinte der Händler, dass der Gutachter etwas wohlwollender kalkulieren wird, wenn ein Anschlussgeschäft winkt.

Bzgl. GAP sollte es keine Probleme geben. Der Leasinggeber lässt sich u.a. bei Leasingbeginn den Versicherungsumfang durch einen Sicherungsschein des Versicherers bestätigen. Bei Abweichungen vom im Leasingvertrag enthaltenen Verpflichtungen (Hinzunahme GAP, max. Höhe der Selbstbeteiligung...) hätte der Leasinggeber auf Anpassung gedrängt.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Deiner Vollkasko eventuell nicht die komplette Zahlung erstatten, Stichwort Betriebsgefahr. Je nach Unfallsituation wirst Du ggf. auf ca. 25 % sitzen bleiben und damit auch auf Deiner Selbstbeteiligung.

am 5. Juni 2022 um 8:11

Frage sollte ins Verischerungs-Forum verschoben werden. Ist nichts 5er BMW-spezifisch dran.

Um den GAP Schutz von BMW zu erhalten (Leasing Extra) musst du wieder einen BMW holen.

Sofern du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich den Vorgang an eine Kanzlei mit Erfahrungen auf diesem Gebiet abgegeben.

Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt. Hier in BaWue ist die WGV sehr populaer und berüchtigt dafuer die Ansprueche zu kuerzen.

 

Wenn mir ein WGV Versicherter rein fährt nehme ich sofort einen Anwalt. Dann funktioniert seltsamer weise immer alles auf Anhieb. ;)

@AgentMax:

Man muss das meines Wissens aber nicht beanspruchen.

@sPeterle:

Übernahme der Anwaktskosten: Aber nur entsprechend der Haftungsquote.

Richtig. Muss man nicht. Wenn man GAP selbst zahlt oder eben eine eigene Versicherung hat welche dies ausgleicht.

Themenstarteram 5. Juni 2022 um 11:07

Zitat:

@AgentMax schrieb am 5. Juni 2022 um 11:26:31 Uhr:

Richtig. Muss man nicht. Wenn man GAP selbst zahlt oder eben eine eigene Versicherung hat welche dies ausgleicht.

Eine GAP habe ich nicht (Privatleasing). Bin bei der HUK - was würdest du mir dann empfehlen bzgl. Vorgehensweise?

 

Danke für deine Info.

Wenn Du bei der HUK bist und Leasing angegeben hast, ist die GAP eigentlich automatisch dabei. So war es bei mir wenigstens die letzten paar Autos…

Unbedingt mal den Vertrag checken.

Zitat:

@tai1900 schrieb am 5. Juni 2022 um 13:07:30 Uhr:

Zitat:

@AgentMax schrieb am 5. Juni 2022 um 11:26:31 Uhr:

Richtig. Muss man nicht. Wenn man GAP selbst zahlt oder eben eine eigene Versicherung hat welche dies ausgleicht.

Eine GAP habe ich nicht (Privatleasing). Bin bei der HUK - was würdest du mir dann empfehlen bzgl. Vorgehensweise?

 

Danke für deine Info.

Wie bereits geschrieben wurde prüfen ob wirklich nicht dabei. Falls nicht musst du eben schauen was du zahlen musst für die Differenz zwischen Versicherung und Leasinggeber.

 

Am einfachsten ist natürlich wieder einen BMW zu leasen.

Themenstarteram 5. Juni 2022 um 12:58

Zitat:

@AgentMax schrieb am 5. Juni 2022 um 14:24:29 Uhr:

Zitat:

@tai1900 schrieb am 5. Juni 2022 um 13:07:30 Uhr:

 

 

Eine GAP habe ich nicht (Privatleasing). Bin bei der HUK - was würdest du mir dann empfehlen bzgl. Vorgehensweise?

 

Danke für deine Info.

Wie bereits geschrieben wurde prüfen ob wirklich nicht dabei. Falls nicht musst du eben schauen was du zahlen musst für die Differenz zwischen Versicherung und Leasinggeber.

 

Am einfachsten ist natürlich wieder einen BMW zu leasen.

Okay. Danke. Wir haben ja die Unfallgegnerin - dies liegt nun alles beim Anwalt - da Fahrerflucht. Problem ist halt, dass meine Versicherung nun in Vorleistung gehen muss.

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