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Leasing

Hallo,

ich möchte Fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen hat oder ob folgendes Üblich ist. Ich habe ein Fahrzeug durch Privatleasing finanziert. Der Vertrag läuft demnächst aus. Ich habe die Möglichkeit das Fahrzeug zum angegebenen Restwert zu kaufen. Das Problem ist, daß man mir das Fahrzeug nur verkaufen will, wenn ich zusätzlich eine Händlergarantie über 750,- EUR aktzeptiere. Das einzigste was ich über diese Garanie weiss ist, daß sie 1 Jahr gültig ist. Art und Umfang will man mir, trotz schriftlicher Anfrage beim Händler, nicht mitteilen. Begründet wird die Garanie mit dem neuen Gewährleistungsrecht, welches seit 2002 in Kraft getreten ist. Der Händler sagt, er müsse sich absichern gegen eventuell auftretende Schäden am Fahrzeug. Desweiteren wohne ich inzwischen ca. 600 km weit entfernt vom Händler und weiss nicht wie da ein Garantiefall abgewickelt werden soll. Man hat mir sinngemäß zu verstehen gegeben, wenn ich das nicht zahle geht das Fahrzeug zurück und es kommen weitere Kosten durch die Abwicklung auf mich draufzu. Ist man als Leasingnehmer wirklich in der schlechtesten aller Positionen, nämlich bedingungslos zu aktzeptieren? 😠

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7 Antworten

Wenn Du ein eindeutiges schriftliches Vorkaufsrecht zum festgelegten Rücknahmewert für das Auto hast, kann Dir der Händler den Kauf nicht verwehren. Auch eine Gebrauchtwagengarantie darf er Dir nicht aufzwingen. Zudem scheint der Händler sich mit der Sachmängelhaftung entweder nicht auszukennen oder er stellt sich doof. Das einzig vertretbare Vorgehen wäre ein kostenpflichtiger Fahrzeugcheck mit detaillierter Protokollierung des technisch-optischen Zustands. Mehr als 100 Euro würde ich dafür aber nicht akzeptieren.
Was die Garantie angeht, sind 750,-Euro für ein Jahr nur dann angemessen, wenn es sich bei dem Wagen um einen absoluten Exoten mit hoher Motorisierung und/oder extrem aufwändiger Technik, sagen wir mal, ein Ferrari, ein Bentley oder ein Rolls handelt. Üblich sind für Brot- und Butterautos um die 200 Euro für zwölf und etwa 290 bis 300 Euro für vierundzwanzig Monate.
Schreib mal, um was für ein Auto und Händler es sich handelt.

Gruß, Wolf.

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch:
Wenn Du ein eindeutiges schriftliches Vorkaufsrecht zum festgelegten Rücknahmewert für das Auto hast, kann Dir der Händler den Kauf nicht verwehren.

Leider habe ich dieses Vorkaufsrecht nicht, was meine Rechte gegen NULL tendieren lässt....

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch:
Auch eine Gebrauchtwagengarantie darf er Dir nicht aufzwingen. Zudem scheint der Händler sich mit der Sachmängelhaftung entweder nicht auszukennen oder er stellt sich doof.

Ich glaube es ist eher das letztere, ich vermute das diese Händlergarantie ein Freikaufen von der Gewährleistung ist... Ich finde es nur unverschämt, daß man mir die Garantiebedingungen nicht zukommen lässt. Im Gegenteil, man droht mir "ja keinen Ärger zu machen" sonst ist das Auto weg und ich zahle die Kosten (Gutachter etc.). So wie es momentan aussieht soll ich wohl am Tage der Übernahme die Händlergarantie aktzeptieren, als Gegenzug für das Auto.

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch:
Schreib mal, um was für ein Auto und Händler es sich handelt.

Es handelt sich um einen VW Lupo, also ein VW Vertragshändler....

Re: Leasing

Zitat:

Original geschrieben von miche76


Desweiteren wohne ich inzwischen ca. 600 km weit entfernt vom Händler und weiss nicht wie da ein Garantiefall abgewickelt werden soll.

Ich würde an deiner Stelle einen Fachanwalt beauftragen, die Sache in deinem Sinne zu regeln. Damit ersparst du dir auch 'ne Menge Fahrerei bei der Distanz zum Händler...

@miche76: Spar Dir das Geld für den Anwalt und gehe pragmatisch vor. Formuliere Deinen Kaufwunsch nach Leasingende schriftlich zum vorkalkulierten Rücknahmewert, der Dir hoffentlich vorliegt. Halte darin fest, dass Du mit der Überprüfung des Fahrzeuges vor dem Kauf einverstanden bist und ein detailliertes Zustandprotokoll (z.B. Dekra-Siegel) akzeptierst (maximal 50 Euro). Die Entscheidung, ob Du zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie abschließt, behältst Du Dir vor und machst das auch vom Preis abhängig. Die aufgerufenen 750 Euro sind definitiv inakzeptabel.
Sende dieses Schreiben an den Geschäftsführer des Autohauses UND gleichzeitig mit einem Vermerk über die bisherige Vorgehensweise des Händlers an die Kundenabteilung bei Volkswagen in Wolfsburg.
Zwei Tage später beim Händler telefonisch nachhaken, ob der Bief angekommen ist. Stellen sich die Leute stur, mach ein Fass auf!!! Gute Wirkung erzielt z.B. das lautstarke Äußern von dubiosen Geschäftspraktiken, während viele Kunden im Autohaus anwesend sind (wichtig: sachlich bleiben und die Sympathie der unfreiwilligen Zuhörer gewinnen).
Zudem empfehle ich die Information der einschlägigen Motorpresse (Auto-Bild, Auto-Straßenverkehr etc.), wenn Reaktionen auf das Schreiben ausbleiben.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen,
Wolf.

Garantiebedingunen der VW-Gebrauchtwagengarantie GGV Classic

Garantiebedingunen der VW-Gebrauchtwagengarantie GGV Plus

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch:
Formuliere Deinen Kaufwunsch nach Leasingende schriftlich zum vorkalkulierten Rücknahmewert, der Dir hoffentlich vorliegt.

...der Restwert liegt mir schriftlich vor...

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch:
Sende dieses Schreiben an den Geschäftsführer des Autohauses UND gleichzeitig mit einem Vermerk über die bisherige Vorgehensweise des Händlers an die Kundenabteilung bei Volkswagen in Wolfsburg.

So weit ich das mitbekommen habe läuft das auf Anweisung der Geschäftsführung. Nun steht im Leasingvertrag der Absatz, daß wenn bei Verkauf des Fahrzeuges ein Mindererlös unterhalb des Restwertes erziehlt wird, der Leasingnehmer (also ich) die Differenz zu zahlen hat. Weiter steht drin, daß ein direkter Kauf von der Leasinggesellschaft ausgeschlossen ist. Wenn sich also das Autohaus wirklich stur stellt und das Fahrzeug wegen "Nichteinigung" zurückgehen lässt, einen Gutachter für die Gebrauchtwagenwertermittlung bestellt, eine Mängelbeseitigung durchführt, einen eventuellen Mindererlös aus dem Verkauf erziehlt oder den Erlös mit den Kosten verrechnet, kann mich dann die Leasinggesellschaft auf den oben erwähnten Absatz "Ausgleich des Mindererlöses durch den Leasingnehmer" weiterhin festnageln bzw. mich zur Zahlung der Differenz verklagen, trotz meines schriftlichen Angebotes?

@Wolf: Danke für die Links zu den Garantiebedingungen. Deine Hinweise haben mir schon ein wenig weitergeholfen. Ich werde meinen Kaufwunsch (Angebot) auch noch einmal der Leasinggesellschaft schriftlich zukommen lassen.

Zitat:

Weiter steht drin, daß ein direkter Kauf von der Leasinggesellschaft ausgeschlossen ist.

Das ist richtig. Der Verkäufer ist ja auch nicht die Leasinggesellschaft, sondern das Autohaus. Und da Du ja selber das Auto zum Rücknahmewert kaufen willst, würde ich auch einen eventuellen Ausgleich eines theoretischen Mindererlöses auf keinen Fall akzeptieren.

Einzig akzeptabel ist das von mir bereits vorgeschlagene Übernahmeprotokoll, mit der sich der Händler gegen ungerechtfertigte Gewährleistungsansprüche absichern kann und welches nicht mehr als 50 Euro kosten sollte.

Du kannst mir gerne mitteilen, wenn es was neues gibt.

Gruß, Wolf.

PS: Ich hasse Autoverkäufer und -Händler, die weder Service noch Kundenverantwortung kennen.

Hallo zusammen!

Aufgrund dessen, daß sich das Autohaus so unflexibel zeigt, außerdem noch 600 KM weit weg ist, würde ich den Wagen zurückgehen lassen und mich nach einem anderen Auto umsehen.

Zur Wertfeststellung kann man entweder sich bei Schwacke ein kostenpflichtiges Angebot machen lassen. Es gibt aber auch die Seite Autobudget.de, wo man das individuell mit Sonderausstattung etc. errechnen kann. Zur Sicherheit würde ich mal bei MObile oder Autoscout24.de die Preise für vergleichbare Modelle überprüfen, damit Du dann in etwa erahnen kannst, ob Du draufzahlen mußt am Ende oder nicht!

Gruß

Manuel

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